In Sachen S & K-Gruppe sind Anlegern zweier Fonds der S & K-Gruppe inzwischen in den letzten Tagen Klagen des Insolvenzverwalters Dr. Achim Ahrendt zugestellt worden, in denen der Insolvenzverwalter wohl ca. 1.400 Anleger dazu auffordert, erhaltene Ausschüttungen zurückzubezahlen.
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Das ist ein schwerer Schlag für
viele Anleger, die nun nicht nur ihren Einsatz wohl weitgehend verloren haben,
sondern auch noch erhaltene Ausschüttungen zurückbezahlen sollen. Vor allem
inklusive der vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zinsen und Kosten können
sich die Beträge summieren und die Höhe der damals ausbezahlten Ausschüttungen
erheblich übersteigen.“
Doch Anleger
aufgepasst:
Neben der rechtzeitigen Verteidigungsanzeige gegen die
Klage, die binnen 2 Wochen erfolgen muss, weisen die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte darauf hin, dass die geltend gemachten Forderungen des
Insolvenzverwalters nicht einfach ungeprüft und vorschnell bezahlt werden
sollten.
So beruft sich der Insolvenzverwalter z.B. darauf, dass
lediglich sog. „Scheingewinne“ erzielt worden sein sollen, die u.a. zur
Rückforderung gem. § 134 InsO berechtigen sollen, weil es um Einzahlungen
anderer Investoren gegangen sei und Gelder hier teilweise lediglich
umgeschichtet wurden. Letztendlich steht also der Vorwurf eines
Schneeballsystems bei der S & K-Gruppe im Raum.
Dr. Späth hierzu: „Die geltend gemachten Ausführungen in den
Klagen entsprechen meiner Meinung nach jedoch nicht mehr dem aktuellen
Sachstand, hier gab es Änderungen, die meiner Ansicht nach auch durch die
Entwicklungen im Strafverfahren belegt werden. Beweispflichtig für seine
Behauptungen ist aber der Insolvenzverwalter als Anfechtender, sollte ihm
dieser Beweis nicht gelingen, was meiner Ansicht nach zumindest nicht sicher
ist, so würde er sogar mit seinen Klagen nicht durch dringen“.
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt empfiehlt daher Anlegern,
nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern sich umgehend durch einen
versierten Rechtsanwalt gegen die Klagen verteidigen zu lassen.
Außerdem weist die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner betroffene Anleger
durch ihre Erfahrung aus hunderten von Insolvenzanfechtungsfällen darauf hin,
dass in vielen Fällen oftmals zumindest eine vergleichsweise Einigung mit dem
Insolvenzverwalter möglich ist, wodurch die geltend gemachten Forderungen
oftmals zumindest deutlich reduziert werden können. Betroffene Anleger, die von
Insolvenzanfechtungen des Insolvenzverwalters betroffen sind, können sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K Gruppe anschließen.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie
haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K Gruppe anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K Gruppe können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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