Samstag, Februar 04, 2017

S&K- Anleger sehen sich mit Klagen des Insolvenzverwalters konfrontiert.

In Sachen S & K-Gruppe sind Anlegern zweier Fonds der S & K-Gruppe inzwischen in den letzten Tagen Klagen des Insolvenzverwalters Dr. Achim Ahrendt zugestellt worden, in denen der Insolvenzverwalter wohl ca. 1.400 Anleger dazu auffordert, erhaltene Ausschüttungen zurückzubezahlen.


Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Das ist ein schwerer Schlag für viele Anleger, die nun nicht nur ihren Einsatz wohl weitgehend verloren haben, sondern auch noch erhaltene Ausschüttungen zurückbezahlen sollen. Vor allem inklusive der vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zinsen und Kosten können sich die Beträge summieren und die Höhe der damals ausbezahlten Ausschüttungen erheblich übersteigen.“

Doch Anleger aufgepasst:

Neben der rechtzeitigen Verteidigungsanzeige gegen die Klage, die binnen 2 Wochen erfolgen muss, weisen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte darauf hin, dass die geltend gemachten Forderungen des Insolvenzverwalters nicht einfach ungeprüft und vorschnell bezahlt werden sollten.

So beruft sich der Insolvenzverwalter z.B. darauf, dass lediglich sog. „Scheingewinne“ erzielt worden sein sollen, die u.a. zur Rückforderung gem. § 134 InsO berechtigen sollen, weil es um Einzahlungen anderer Investoren gegangen sei und Gelder hier teilweise lediglich umgeschichtet wurden. Letztendlich steht also der Vorwurf eines Schneeballsystems bei der S & K-Gruppe im Raum.

Dr. Späth hierzu: „Die geltend gemachten Ausführungen in den Klagen entsprechen meiner Meinung nach jedoch nicht mehr dem aktuellen Sachstand, hier gab es Änderungen, die meiner Ansicht nach auch durch die Entwicklungen im Strafverfahren belegt werden. Beweispflichtig für seine Behauptungen ist aber der Insolvenzverwalter als Anfechtender, sollte ihm dieser Beweis nicht gelingen, was meiner Ansicht nach zumindest nicht sicher ist, so würde er sogar mit seinen Klagen nicht durch dringen“.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt empfiehlt daher Anlegern, nicht den Kopf in den Sand zu stecken, sondern sich umgehend durch einen versierten Rechtsanwalt gegen die Klagen verteidigen zu lassen.

Außerdem weist die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Späth & Partner betroffene Anleger durch ihre Erfahrung aus hunderten von Insolvenzanfechtungsfällen darauf hin, dass in vielen Fällen oftmals zumindest eine vergleichsweise Einigung mit dem Insolvenzverwalter möglich ist, wodurch die geltend gemachten Forderungen oftmals zumindest deutlich reduziert werden können. Betroffene Anleger, die von Insolvenzanfechtungen des Insolvenzverwalters betroffen sind, können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K Gruppe anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K Gruppe anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft S&K Gruppe können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810

drspä

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