Schätzungsweise wehren sich nicht einmal 5 % der Anleger
gegen Ihre Berater, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen! Viele von
Banken vermittelte Investments haben ein Totalverlustrisiko. Es ist für den BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. nicht nachvollziehbar, weshalb Banken nicht gezwungen
werden, mit der gebotenen Deutlichkeit darauf hinzuweisen.
So haben zum Beispiel hunderttausende Anleger insgesamt über
30 Milliarden Euro in den Bau von Containerschiffen gesteckt. Aber die Anleger, denen teilweise
sechsstellige Verluste drohen, wehren sich viel zu selten gegen die Banken oder
freien Berater, die Ihnen diese Schiffsfonds "angedreht" haben!
Von den Anlegern werden in vielen Fällen die Ausschüttungen
zurückgefordert, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese
Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt
wurden.
Über die von den Banken für die Einlagen kassierten üppigen Provisionen,
erfahren die Anleger in der Regel
nichts. Dass das ganze Geld am Ende weg sein könnte, ist für viele Anleger nun
ein völlig unerwartetes Szenario. Die Beteiligung wurde den Anlegern als
sichere Anlage angeboten. Nicht aufgeklärt wurde in der Regel darüber, dass es
sich z.B. bei einer Schiffsfondsbeteiligung immer um eine unternehmerische
Beteiligung handelt, die ein Totalverlustrisiko in sich trägt.
Beteiligungen an geschlossenen Fonds sind nach der
Rechtsprechung grundsätzlich für die Altersvorsorge und Alterssicherung
ungeeignet, außerdem handelt es sich nach Ansicht vieler Gerichte um eine
hochspekulative Anlage, die das Totalverlustrisiko bereits in sich trägt.
Auf diese weitreichende Befugnisse der finanzierenden Banken
und die daraus resultierenden Risiken hätten aber die Berater hinweisen müssen.
Gerade die jüngere Entwicklung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
(BGH) und auch der Oberlandes- und Landgerichte hat enorm verbesserte
Möglichkeiten geschaffen, den Anlageberater bzw. die beratende Bank auf
Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. So kann bereits der Umstand, dass der
Anleger vor dem Beitritt nicht über die konkrete Höhe der Provisionen des Beraters
bzw. des Beratungsunternehmens aufgeklärt wurde, zu einer Haftung wegen
fehlerhafter Anlageberatung führen.
Aber was passiert in der Realität? Den Anlegern muss
offenbar das Wasser erst bis zum Hals stehen, bevor sie verstehen, dass ihre
Gelder in vielen Fällen weg sind, wenn sie nichts unternehmen! Viele wollen
abwarten, obwohl die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche droht. Manche
wollen sich nicht mit ihrer Bank anlegen - obwohl sie doch eindeutig falsch zum
Vorteil der Bank beraten worden sind.
Wie gehen die Banken damit um? Nehmen wir an, dass von 100
Anlegern lediglich 5 ihre Ansprüche geltend machen und vor Gericht. Selbst wenn
diese gewinnen und die Bank am Ende Schadensersatzansprüche bezahlen muss,
spart sie bei den 95 Anlegern, die gar nichts unternehmen und ihre Ansprüche
einfach verjähren lassen, viel Geld. Unterm Strich eine gute Rechnung für die
Bank, denn das Ergebnis wird immer positiv zugunsten der Bank sein.
Freiwillig zahlt fast keine Bank, Klagen vor Gericht sind in
den meisten Fällen erforderlich. Aber es ist das gute Recht eines jeden
Anlegers, wenn er falsch beraten worden ist, sich dagegen zu wehren und seine
Ansprüche durchzusetzen! Warten Sie also nicht, bis es zu spät ist!
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Manche Anleger haben Angst, dass sie mit dem Beitritt zu
einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft oder der
Erteilung des Mandats an einen Rechtsanwalt einen "Ball ins Rollen
bringen", den sie nicht mehr aufhalten können?
Üblicherweise gehen die Vertrauensanwälte der BSZ so vor,
dass zunächst außergerichtlich versucht wird, zu einer Einigung zu gelangen.
Scheitert ein derartiges Vorgehen, so hat es der Mandant selbst in der Hand, ob
er das Verfahren weiter, also vor Gericht, betreiben will oder nicht. Auch in
diesem Fall wird der Rechtsanwalt den Mandanten über die weiteren Kosten in
Kenntnis setzen bzw. vorab für diese Maßnahmen die Deckungszusage bei einer eventuell
bestehenden Rechtsschutzversicherung einholen.
In nicht wenigen Fällen gelingt es bereits außergerichtlich
eine Regelung zu erreichen, die den Anleger zufrieden stellt. In diesem Fall
muss der Anleger nicht vor Gericht erscheinen und hat trotzdem einen Nutzen aus
der Beauftragung des Rechtsanwalts gezogen. Falls die außergerichtliche
Bereinigung der Angelegenheit scheitert, so bleibt es ihm immer noch
ungenommen, gerichtliche Hilfe zu suchen oder das Verfahren nicht weiter zu
betreiben.
Viele Anleger fürchten vor Gericht aufzutreten. Diese Furcht ist jedoch größtenteils
unbegründet. Die Gerichtsverhandlungen laufen üblicherweise nicht so ab, wie es
viele Mandanten aus dem Fernsehen kennen. Meist beschränkt sich die Mitwirkung
der Anleger im Gerichtsverfahren darauf, dass sie beispielsweise bei der
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung
schildern, wie das Beratungsgespräch abgelaufen ist. Die Anleger brauchen
diesbezüglich auch keine Angst zu haben, da sie die versierten
Vertrauensanwälte der BSZ vor Gericht vertreten und diesen zur Seite stehen.
Wenn ein Rechtsstreit in 1. Instanz verloren geht, so prüfen
die BSZ Vertrauensanwälte, ob sich ein Berufungsverfahren lohnt. Auch in diesem
Fall wird dem Anleger bzw. dem Mandanten vorher mitgeteilt, welche Kosten auf
ihn zukommen oder es wird die entsprechende Deckungszusage bei der
Rechtsschutzversicherung eingeholt. Der Anleger hat mithin die Möglichkeit,
auch ein etwaig negatives Urteil überprüfen zu lassen.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte haben in unzähligen Verfahren
positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre
Mandanten erzielen können.
Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt
hat bereits insolvent wurde, so ist auch
in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen
vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen
ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom
Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem
Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten
werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher
Hilfe nicht leisten.
Mitunter haben Betroffene Angst, gegen eine Großbank
vorzugehen, weil sie meinen, diese hätte eine stärkere Macht als der einzelne
kleine Anleger. Diese Befürchtung ist unbegründet. Die Anwälte des BSZ e.V.
setzen sich für ihre Mandanten ein und haben eine jahrelange Berufserfahrung.
Die deutschen Gerichte sind unabhängig. Wie die Erfahrung zeigt, gelingt es
nicht zu selten, auch Schadensersatzansprüche gegen große, vermeintlich
mächtige Kreditinstitute oder andere Unternehmen durchzusetzen.
Einige Banken und Fonds-Anbieter, haben teilweise Methoden
entwickelt, um von den berechtigten Fragen ihrer Anleger ablenken zu können.
Statt Antworten auf drängende Fragen erhalten Anleger oft Briefe mit
Hetzkampagnen gegen Rechtsanwälte und Anlegerschutzvereine.
In Rundschreiben an Anleger werden Anlegerschutzanwälte und
Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger als „gierig“ und in
ähnlicher Weise diffamiert. Oft
wird ein klageabweisendes Urteil erster Instanz verschickt und damit der
Eindruck erweckt, als würden solche Klagen stets abgewiesen werden. Dabei wird
jedoch verschwiegen, dass ein Urteil zweiter Instanz (OLG) dieselben Beklagten
zum Schadensersatz verurteilt hat. Für den BSZ e.V. sind dies durchschaubare
Ablenkungsmanöver und Methoden der Desinformation.
Anleger und Presse sollten auf derart billige Manöver nicht
hereinfallen. Anleger haben nun einmal das Recht, sich anwaltlich beraten zu
lassen und von der Geschäftsführung transparente Informationen zu erlangen.
Fazit des BSZ e.V.:
Der private Anleger ist heute fast außerstande, auf dem
breitgefächerten Markt von Tarifen, Verträgen, Bestimmungen, anfänglichen und
effektiven Jahreszinsen, voraussichtlichen Gewinnentwicklungen und Agios,
Disagios, Sonderbestimmungen, Gewinnbeteiligungen, Rückvergütungen,
Beitragsbefreiungen und sonstigen durch Fachchinesisch verkompliziertem
Angebotsspektrum zu wissen, wo eigentlich vorne und wo hinten ist. Das traurige
Ergebnis: Es wird Geld gleich kübelweise zum Fenster hinausgeworfen.
Die Anleger sollten, sobald sie Zweifel bezüglich ihrer
Kapitalanlage hegen zumindest eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Sie sind
bei den Vertrauensanwälten der BSZ bestens aufgehoben und bekommen eine erste
fundierte Einschätzung.
Um rückschauend festzustellen, ob die Anlage tatsächlich
durch nicht vorhersehbare Umstände in Schieflage geraten ist, ist es notwendig
festzustellen, welche Unterlagen, Informationen, Erkenntnisse, Fakten und
Meinungen zum Zeitpunkt der Investition zur Verfügung standen. Die
objektive Analyse dieser Recherche wird in vielen Fällen dann zeigen, dass es
sich keineswegs um unvorhersehbare Ereignisse handelte, sondern einfach von
Anfang an um eine miese Anlage, oft gepaart mit einer schlechten
Anlageberatung. Die Schlüsse werden also daraus gezogen, ob es sich um eine
sinnvolle Investition im Rahmen der verfügbaren Informationen zu der Zeit, in
der investiert wurde, handelte.
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen! In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft. Gerade wenn viele Anleger und Rechtsanwälte sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Betroffene Anleger können für die Prüfung von Ansprüchen aus
Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft beitreten.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
gewünschte BSZ e.V.
Interessengemeinschaft können kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz Projekte
bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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