Montag, Januar 30, 2017

MBB Clean Energy AG: Urteil gegen Bank ergangen

Ein Landgericht verurteilte nun eine Bank, dem Anleger der MBB Clean Energy AG seine  gesamte Investitionssumme von € 25.092,61 zu erstatten.


Der Anleger der MBB Clean Energy AG forderte in dem von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren von der beteiligten Bank die von ihm gezahlte Investitionssumme von rund € 25.000 zurück. Mit Urteil vom 26.01.2017 wurde die Bank vom Landgericht nun zur Erstattung des kompletten Investitionsbetrages verurteilt und hat daneben auch die Verfahrenskosten zu zahlen. Mit diesem Urteil folgte das Gericht der Auffassung der CLLB Rechtsanwälte.

„Dieses Urteil stellte einen weiteren Erfolg dar, nachdem bereits 2016 ein von uns vertretener Privatanleger seine Investition in voller Höhe von einer beteiligten Bank nahezu freiwillig erstattet bekam. Das Urteil belegt, dass Anleger der MBB Clean Energy AG – selbst wenn keine Beratung stattfand – ihre gesamte Anlagesumme oftmals zurückgezahlt bekommen können.“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Franz Braun.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits eine Vielzahl von Anleihegläubigern der MBB Clean Energy AG gegen unterschiedliche Anspruchsgegner und führt mehrere Klageverfahren gegen beteiligte Banken in Zusammenhang mit dem Erwerb der Anleihe. Rechtsanwalt Braun ist fest davon überzeugt, dass „der Großteil der Anleger trotz des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der MBB Clean Energy AG nicht zwangsläufig einen Zahlungsausfall erleiden muss.“ Neben dem nun verkündeten Urteil rechnet er in naher Zukunft mit weiteren positiven Entscheidungen. Das endgültige Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBB Clean Energy AG ist indes immer noch nicht eröffnet.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG anschließen.

Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Telefon: 06071-9816810

cllbfb

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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