Ein Landgericht verurteilte nun eine Bank, dem Anleger der MBB Clean Energy AG seine gesamte Investitionssumme von € 25.092,61 zu erstatten.
Der Anleger der MBB Clean Energy AG forderte in dem von der
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte geführten Verfahren von der
beteiligten Bank die von ihm gezahlte Investitionssumme von rund € 25.000
zurück. Mit Urteil vom 26.01.2017 wurde die Bank vom Landgericht nun zur
Erstattung des kompletten Investitionsbetrages verurteilt und hat daneben auch
die Verfahrenskosten zu zahlen. Mit diesem Urteil folgte das Gericht der
Auffassung der CLLB Rechtsanwälte.
„Dieses Urteil stellte einen weiteren Erfolg dar, nachdem
bereits 2016 ein von uns vertretener Privatanleger seine Investition in voller
Höhe von einer beteiligten Bank nahezu freiwillig erstattet bekam. Das Urteil
belegt, dass Anleger der MBB Clean Energy AG – selbst wenn keine Beratung
stattfand – ihre gesamte Anlagesumme oftmals zurückgezahlt bekommen können.“,
so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Franz
Braun.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits eine
Vielzahl von Anleihegläubigern der MBB Clean Energy AG gegen unterschiedliche
Anspruchsgegner und führt mehrere Klageverfahren gegen beteiligte Banken in
Zusammenhang mit dem Erwerb der Anleihe. Rechtsanwalt Braun ist fest davon
überzeugt, dass „der Großteil der Anleger trotz des Insolvenzverfahrens über
das Vermögen der MBB Clean Energy AG nicht zwangsläufig einen Zahlungsausfall
erleiden muss.“ Neben dem nun verkündeten Urteil rechnet er in naher Zukunft
mit weiteren positiven Entscheidungen. Das endgültige Insolvenzverfahren über
das Vermögen der MBB Clean Energy AG ist indes immer noch nicht eröffnet.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Prozessfinanzierung
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei einem Streitwert
ab 50. 000.- Euro gerne, ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt
der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht
- geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG anschließen.
Weitere Informationen so wie ein Antrag zur Aufnahme in die
BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG können kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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