Die Privatanleger erhoffen sich von einer Kapitalanlage zwar
nicht den Globus in Gold aufgewogen zu bekommen, aber doch zumindest
größtmögliche Sicherheit, lohnende Renditen und Steuervorteile. Diese Situation
machen sich „Schwarze Schafe“ des ungeregelten Kapitalmarktes zu Nutze und
vernichten jedes Jahr private Vermögen in Milliardenhöhe.
Die Methoden dieser Leute im Kapitalanlagebereich werden
immer dreister und die Schäden immer höher. Die Bandbreite der Varianten, über
die so manche Finanzdienstleister inzwischen an das Geld der Anleger wollen,
ist schier unendlich.
In den letzten Jahren haben zahlreiche Firmen das
Anlegervertrauen durch überzogene Rendite- und Garantieversprechen und
lückenhafte Risikoaufklärung bewusst missbraucht.
„In vielen Fällen glauben die Investoren eine sichere und
renditeträchtige Kapitalanlage für ihre Altersvorsorge abgeschlossen zu haben.
Dabei sitzen sie jedoch auf einer hochriskanten Unternehmensbeteiligung die zur
Altersvorsorge vollkommen ungeeignet ist. Verlustrisiken bis hin zum
Totalverlust drohen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998
aktiv im Anlegerschutz tätig.
Gute oder schlechte
Kapitalanlage?
Eine konservative Anlage mit niedriger Verzinsung muss nicht automatisch besser oder sicherer sein als eine hoch verzinste vielleicht etwas spekulativ erscheinende Anlage. Es ist auch immer eine Frage des Risikos welches Sie bereit sind zu tragen. Wobei auch zu bedenken ist, dass sowohl Risikobereitschaft als auch Investitionen im Laufe der Zeit Veränderungen unterworfen sind.
Die Finanzdienstleister entwickeln ständig neue Produkte.
Gerade für kleine Investoren werden ständig neue Produkte gestrickt. Dabei
wächst für den Anleger die Gefahr den Überblick zu verlieren und scheinbar
sicheren Investitionen mit hohen Renditen, die aber z.B. als Altersvorsorge
denkbar ungeeignet sind, zu erliegen.
Die meisten Anleger
vertrauen ihren Beratern und haben auch nicht das Wissen oder die Zeit,
ihre eigene Recherche über die geplante Anlage durchzuführen. In vielen Fällen
ist dem Anleger nicht bewusst wie seine Anlage überhaupt „funktioniert“. Aber nur so können Chancen und Risiken
erkannt und abgewogen werden:
- Gibt
es eine Kapitalgarantie? Wenn ja, durch wen?
- Ist
es möglich vor Fälligkeit auf das Geld zuzugreifen?
- Ist
ein Totalverlust möglich?
- Gibt
es einen Insolvenzschutz?
- Welchen
Schutz gibt es überhaupt für den Anleger?
Achtung
Falschinformation
Das Internet hat Verbrauchern scheinbar umfassenden Zugang zu finanziellen
Informationen und günstigen Möglichkeiten der Geldanlage verschafft. Jedoch scheint das Internet
mit eben solchen Informationen in einem nicht zu unterschätzenden Maße
auch finanzielle Betrügereien zu fördern.
Dies führt dazu, dass Verbraucher sich bei ihrer Kapitalanlage oft in
falscher Sicherheit wiegen.
Da werden zum Beispiel Aktien in online-Rundschreiben,
Internetforen und auf diversen Homepages
gefördert, Kurse hochgetrieben, Kasse gemacht und Aktien zum Absturz
gebracht. Die Abkassierer sind in der Anonymität des weltweiten Netzes meist
nicht zu fassen. Der Schlüsselfaktor warum dieser Internet Betrug so rasant
wächst, begründet sich in der Unwissenheit der Investoren. Wenn Anleger ihre
Investitionsentscheidungen nicht auf Grund der Internet-Gerüchteküche treffen
würden, würden sie auch nicht reihenweise auf solche Anlagebetrügereien
hereinfallen.
Informationen über das
Internet sind nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft.
Es ist also keinesfalls garantiert, dass sie korrekt sind.
Jedermann kann alle möglichen Informationen verbreiten. Es gefährlich eine
Investitionsentscheidung zu treffen, die nur auf Informationen aus dem Netz
beruht. Selbst wenn die Motive ehrlich sind, gibt es keine Garantien, dass die
Informationen genau sind, oder der Rat richtig ist.
Auf eigenen Recherchen über eine Vielzahl von Quellen auch
außerhalb des Internets sollte daher niemals verzichtet werden. Soweit der BSZ
e.V. über entsprechende Informationen verfügt, stellt er diese seinen
Mitgliedern gerne zur Verfügung.
Was tun im
Schadensfall? Wehren oder Resignieren?
Ihnen ist durch eine Kapitalanlage ein finanzieller Schaden
entstanden? Dann sollten Sie Schadensersatz verlangen! Sie glauben, dass Sie einem großen Konzern
gegenüber keine Chancen haben? Wenn Sie
so denken, dann gehören Sie zu den Menschen die jährlich aus Unkenntnis
heraus, auf Millionen Euro Schadensersatzzahlungen einfach verzichten!
Der BSZ e.V. wurde 1998 gegründet, um Investoren auf diese
Gefahren aufmerksam zu machen und um zu helfen, aus solchen Anlagen
auszusteigen. Ein bereits entstandener Schaden soll gegenüber den jeweiligen
Verantwortlichen geltend gemacht werden.
Wer als Anleger durch eine fehlgeschlagene Kapitalanlage
bereits viel Geld verloren hat, kann es sich ohne Rechtschutzversicherung
häufig nicht leisten, zur Durchsetzung seiner Ansprüche die Hilfe eines Anwalts
in Anspruch zu nehmen. Dies hat nicht selten zur Folge, dass geschädigte
Anleger gezwungen sind, darauf zu verzichten, ihre bestehenden Ansprüche durchzusetzen.
In vielen Rechtsfällen ist nicht nur ein einzelner
Geschädigter betroffen, sondern Hunderte oder gar Tausende. Oft ist es nicht
leicht, die zur Beweisführung notwendigen Informationen zu beschaffen. Hier
gilt es, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, denn von einem
effektiven Informationsaustausch profitieren alle.
Anleger können
wirkungsvoll gegen illegale Machenschaften im Kapitalanlagebereich nur durch
koordiniertes rechtliches Vorgehen erreichen.
Der BSZ e.V. organisiert dieses gemeinsame, koordinierte
Vorgehen für Anleger. Bereits im Vorfeld einer klageweisen Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen werden Informationen durch den BSZ e.V. gebündelt. Kommt eine außergerichtliche
Einigung nicht zustande, können in dafür geeigneten Fällen, Anleger für das
gemeinsame klagweise Vorgehen im Rahmen von streitgenössischen Klagen gebündelt
werden.
Ihre Erfahrungen
Helfen Sie uns und anderen Anlegern indem Sie uns Ihre
Erfahrung mitteilen, denn wer klug ist baut vor und
informiert sich, bevor es zu spät ist.
Die Zahl der Anleger die in eine fragwürdige Kapitalanlage
investiert haben ist sehr oft verblüffend hoch. Geht das Geld bei einer Anlage
verloren, behalten viele Geschädigte dies jedoch für sich. Sie glauben nämlich, dass es nur
eine geringe Zahl von weiteren Opfern gibt. In Wirklichkeit gibt es meist eine Vielzahl Geschädigter, was aber durch
das Schweigen der geschädigten Anleger der Öffentlichkeit nicht bewusst ist.
Der BSZ e.V. bittet Geschädigte dringend, Informationen
nicht für sich zu behalten sondern darüber zu berichten. Nur so kann Schaden
für weitere Anleger verhindert werden. Mit
Ihrer Information an uns betreiben Sie aktiven Verbraucher- und Anlegerschutz.
Dafür danken wir ihnen schon jetzt.
Ihre Kritik
Kritik ist immer gut! Auch der BSZ e.V. ist trotz aller Recherche nicht vor Fehlern
und Desinformation gefeit. Helfen Sie mit, dieses Informationsangebot zu
optimieren und scheuen nicht davor, uns auf etwaige Fehler unserer Berichte
hinzuweisen. Nur ein kontrollierter Anlegerschutz hat Bestand. Wir bieten Ihnen
darüber hinaus für Ihren Fallbericht die Möglichkeit der kostenlosen Publikation auf dieser
Website. Sie bleiben in jedem Fall anonym.
Dass
Rechtsstreitigkeiten vor Gericht mit Schwierigkeiten und vielen Risiken, vor
allem finanziellen, verbunden sind und jahrelang dauern können, wissen die
Meisten.
Dennoch unterschätzen mehr als 75 Prozent aller Befragten
die Höhe anfallender Kosten im Falle eines Rechtsstreits. Nur die Wenigsten
wissen über Kosten wie Gerichtsgebühren, Sachverständigen- bzw.
Gutachterkosten, u.ä. Bescheid, obwohl schon fast 60 Prozent mindestens einmal
auf rechtliche Hilfe angewiesen waren.
Wer im Schadensfall eine Rechtsschutzversicherung hat,
versucht im Regelfall das Kostenrisiko der Versicherung zu übertragen, die u.a.
gesetzliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder und auch die Kosten
des Gegners übernimmt. Doch nicht immer übernimmt die Versicherung jeden
Streitfall. Immer häufiger kommt es aus verschiedenen Gründen zu
Deckungsablehnungen, wodurch der Geschädigte auf dem Kostenrisiko sitzen
bleibt.
Aber auch Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung stehen
vor dem Problem, im Schadensfall selbst das Kostenrisiko tragen zu müssen. Aus
gutem Grund schrecken dann die meisten Geschädigten davor zurück, das
Prozesskostenrisiko selbst zu tragen, und nehmen lieber den Schaden hin. Denn
im schlechtesten Fall droht dem Kläger der finanzielle Bankrott! Auf der
anderen Seite ist aber ein wehrhafter Anleger der beste Kapitalanlageschutz.
Motto: Wehren! - Nicht Jammern
Prozesskostenfinanzierung
als Ausweg.
Prozesskostenfinanzierung ermöglicht geschädigten Anlegern,
die nicht über die notwendigen Finanzmittel verfügen oder von der
Rechtsschutzversicherung abgelehnt wurden, faire Prozesse zur Durchsetzung
berechtigter Ansprüche ohne finanzielles Risiko.
Bei der Prozesskostenfinanzierung treten Klienten das
Kostenrisiko an den Finanzierer ab und im Gegenzug beteiligen sie ihn zu einem
vereinbarten Prozentsatz im Erfolgsfall. Sie können alle rechtlichen
Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren
Verhandlungsposition.
Gehören Sie eventuell
zu den geschädigten Kapitalanlegern die wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten
resignieren und darauf verzichten ihr Geld zurückzuholen?
Dabei können die Aussichten, mit versierter anwaltlicher
Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, grundsätzlich
als überdurchschnittlich gut bezeichnet werden. Das gilt für die Mehrheit aller
Fondsanlagen, seien es Medien-, Schiffs-, Windkraft-,
Immobilien- oder andere Fonds. Die Zahl der für eine Rückabwicklung in Frage
kommenden Fondsbeteiligungen ist kaum noch überschaubar.
Wenn Sie als Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage
nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu
werden- sich massiv zur Wehr setzen.
Grundsätzliches zum
Schadensersatz bei Fondsanlagen
Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene
Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre
die Anlage nie gezeichnet worden. Sie
ist vollständig rückabzuwickeln.
Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der
Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn
zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine
Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der
aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten.
Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen
sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf
Prozentpunkten über Basiszins.
Geschröpfte Anleger die nicht mehr die innere Kraft oder
auch nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten ihre berechtigten Forderungen
einzutreiben haben, denn Gerichtsprozess Gerichtskostenvorschüsse,
Anwaltsgebühren, Gutachterkosten, das kann sich summieren, können jetzt der BSZ®
e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag beitreten. Sie
können dann prüfen lassen ob die berechtigte Forderung ganz ohne eigenes
finanzielles Risiko zu realisieren ist.
Wenn Sie fallbezogen
verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage
tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
1. Beantragen Sie die BSZ® e.V.
Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen
Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht
unterschreiten.
2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung
an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die
schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor
oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
3. Sollte der Anschaffung eine
Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung
der Beratungssituation hilfreich.
4. Wenn Sie über eine
Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten
angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die
Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.
Das Ziel der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte ist es,
ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten
aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und
effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse
zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage
angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer
Mandanten vor Gericht zu vertreten.
Einleitung
außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen
und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls
erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft
reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied
der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen
Förderbeitrag in Höhe von 20% an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft.
Rechtsschutzversicherte Fördermitglieder zahlen 5%.
Haben die
außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der
Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine
fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen
kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte,
welches er dann annehmen oder ablehnen kann.
Außerdem wird die
Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft.
Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das
Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie
können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles
Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie
beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös,
ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.
Hier können Sie den
Beitritt zu der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice beantragen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
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