- Widerspruchsjoker“
bei Lebens- und Rentenversicherungen nutzen
- Hilfe
durch Fachmann bringt schnell bares Geld
- Auch
bereits beendete Lebensversicherungen bergen noch Guthaben
Während Lebensversicherungen früher noch aufgrund ihrer hohen Renditen als profitable Geldanlagen und Baustein zur Altersvorsorge galten, zeichnet die Praxis heute ein anderes Bild. Um jetzt noch das Maximum aus Ihrer Versicherung zu holen, lohnt es sich einen spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.
So lag es bei der CM-Lebensversicherung. Durch den
Widerspruch erhält ein Lebensversicherungskunde oft mehr Geld als bei einer
Kündigung. Das Gleiche gilt vielfach ebenso bei einer schon beendeten
Lebensversicherung. Das bedeutet, der Mandant erhielt sämtliche eingezahlten
Versicherungsbeiträge zurück zuzüglich einer attraktiven Verzinsung. Alles, was
der Lebensversicherer „verdient“ hat, steht dem Versicherungsnehmer zu.
Lediglich der Wert für den faktisch genossenen Versicherungsschutz wird dabei
abgezogen. Dieser stellt jedoch erfahrungsgemäß nur einen vergleichsweise
geringen Posten dar.
So kommen Sie schnell
zu Ihrem Geld
Wer an den „wahren Wert“ seiner Lebensversicherung heran
möchte, kann den „Widerspruchsjoker“ nutzen. Wer diesen Vorteil für sich nutzen
will, kann dazu professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. So erhielt der Mandant
mit Unterstützung einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei sicher und schnell
innerhalb von nur 2 Monaten sein Guthaben.
Das bekommen
Lebensversicherungskunden wieder:
- den
Sparanteil des Versicherungsnehmers
- die
Abschluss- und Verwaltungskosten des Versicherers
- Zinsen
Bundesgerichtshof
bestätigt ewiges Widerspruchsrecht
Hintergrund ist, dass zahlreiche Versicherer ihre Kunden in
der Vergangenheit nicht richtig über ihr Widerspruchsrecht belehrt haben. Folge
dessen ist, dass den betreffenden Versicherungsverträgen noch heute
widersprochen werden kann. Der Bundesgerichtshof hat dies bereits mehrfach
bestätigt.
Praxistipp
Es lohnt sich seine alten Unterlagen in die Hand zu nehmen
und sich von einem Experten beraten zu lassen. Dieser könnte in Ihren
Unterlagen enormes Potenzial erkennen und bares Geld für Sie rausschlagen. Als
Fördermitglied der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Versicherungswiderspruch können Sie Ihre Unterlagen zur
kostenfreien Prüfung bei den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten einreichen
Punkte für Ihre
Check-Liste
Prüfen Sie:
- ob
Sie Ihre Versicherung zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007
abgeschlossen haben
- ob
Ihre Vertragsunterlagen eine Widerspruchsbelehrung enthalten
- oft
enthalten die Unterlagen der Versicherer auch falsche Widerspruchsbelehrungen.
Lassen Sie diese Widerspruchsbelehrung durch die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte kostenfrei prüfen.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherungswiderspruch
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Versicherungswiderspruch kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ
e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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DAS JAHR 2017 SICHERN.
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