BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für
Anleihekäufer der Rickmers Holding AG (vormals Rickmers Holding GmbH & Cie.
KG) Klagen auf Schadensersatz gegen die Verantwortlichen der Anleiheemission.
Denn es liegen Anhaltspunkte vor, dass der Prospekt für die Anleihen fehlerhaft
war und Prospektverantwortliche den Anleihekäufern deswegen auf Schadensersatz
für erlittene Verluste haften.
"Unsere initiale rechtliche Prüfung hat gezeigt, dass
die Prospektverantwortlichen auf die Risiken der Rickmers-Anleihe hätten
hinweisen müssen, die sich aus der seit 2008 andauernde Krise der Schifffahrt,
dem zunehmenden Preisverfall der Frachtraten, dem andauernden Überangebot an
Transportkapazität und dem Abfall der Charterraten für Schiffe der
Panamax-Klasse aufgrund der Erweiterung des Panamakanals ergeben. Dies ist im
Prospekt nicht in ausreichendem Maße erfolgt. Daher prüfen wir, ob deswegen der
Anleiheprospekt fehlerhaft ist und Anleihekäufer die Verantwortlichen der
Emission auf Schadensersatz wegen Prospekthaftung in Anspruch nehmen können“,
so BSZ e.V. Anlegerschutzanwlt Dr. Marc Liebscher.
Hintergrund ist, dass die Hamburger Charterreederei Rickmers
Group laut Pressemeldungen am 1.6.2017, Insolvenzantrag gestellt hat. Dies
kommt überraschend, denn an diesem Tage hätten Anleihegläubiger einem
Sanierungskonzept zustimmen sollen. Doch kurz zuvor hat der Vorstand der HSH
Nordbank, einer wesentlichen Gläubigerin, dem Sanierungskonzept seine
Zustimmung versagt. Damit war der Gang zum Insolvenzgericht für die Rickmers
Charterreederei Group wohl unausweichlich geworden.
Wesentlicher Bestandteil der Finanzierung der Rickmers
Charterreederei Group ist eine von der Rickmers Holding AG (vormals Rickmers
Holding GmbH & Cie. KG) am 11.6.2013 begebene Unternehmensanleihe im
Gesamtnennbetrag von 275 Mio. EUR, verzinst mit 8,875%, welche am 11. Juni 2018
endfällig wird (ISIN DE000A1TNA39, WKN A1TNA3).
Die Insolvenz bedeutet für Anleihegläubiger der Rickmers
Holding AG, dass diese mit einem wesentlichen Ausfall ihrer Anleiheforderung zu
rechnen haben. Erste Prognosen nehmen an, dass Anleiheinhaber allenfalls eine
Befriedigungsquote von 2-8 % erhalten. Ob diese Prognose sich in Zukunft
bewahrheitet, ist aber unklar. Jedenfalls war diese Prognose bislang Grundlage
der Sanierungsbemühungen und stammt dem Vernehmen nach aus einer
Liquidationsberechnung von Brinkmann & Partner für den Insolvenzfall. Daher
kann angenommen werden, dass diese Prognose derzeit am ehesten dem möglichen
Ausgang entspricht. Das bedeutet jedenfalls, dass Anleihegläubiger mit einem
Verlust von über 90 % auf die Nominale zu rechnen haben. Stand heute notiert
die Anleihe bei rund 5-6 %.
Diese Verluste sollten Anleihekäufer nicht hinnehmen. Daher
ist eine mit diesem Fall bestens vertraute
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von mehreren Anleihekäufern beauftragt,
die Geltendmachung von Prospekthaftungsansprüchen gegen Hintermänner der
Anleiheemission zu prüfen.
Der Anleiheemission lag nämlich der Wertpapierprospekt der
Rickmers Holding AG (vormals Rickmers Holding GmbH & Cie. KG) vom 14.5.2013
zu Grunde. Nach einer initialen rechtlichen Prüfung sind unsere Rechtsanwälte
zu dem Ergebnis gekommen, dass Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser
Prospekt die tatsächlichen wirtschaftlichen Risiken der Anleihe nicht richtig
darstellt und damit fehlerhaft war. Für die Beurteilung einer Kapitalanlage
wesentliches Datenmaterial kann nämlich nicht nur irgendwie offenbart werden,
sondern dies muss in einer für den Prospektadressaten verständlichen Form
geschehen, die ihn in die Lage versetzt, zutreffende Schlussfolgerungen zu
ziehen. Maßstab der Haftung bildet hierbei die Betrachtungsweise eines
verständigen, durchschnittlich vorsichtigen Anlegers. Entscheidend ist danach
der Gesamteindruck auf einen durchschnittlichen Anleger. Der Rickmers-Prospekt
muss den Anleger in die Lage versetzen, eine Entscheidung über die im Prospekt
angebotene Rickmers-Anleihe zu treffen.
Der Prospekt der Rickmers-Anleihe hätte diesem Anspruch aber
nur genügt, wenn er sämtliche Umstände, die für die Entschließung der mit dem
Prospekt angesprochenen Anlageinteressenten von Bedeutung sind oder sein
könnten, richtig, verständlich und vollständig darstellt. Hier spricht vieles
dafür, dass diese Anforderungen nicht erfüllt wurden. Denn die, laut eigner
Pressemitteilung von Rickmers, für die Pleite ursächlichen Gründe sind v.a. die
seit 2008 andauernde Krise der Schifffahrt, der zunehmende Preisverfall der
Frachtraten, das andauernde Überangebot an Transportkapazität und der Abfall
der Charterraten für Schiffe der Panamax-Klasse aufgrund der Erweiterung des
Panamakanals. Auf diese schon bei Anleiheemission 2013 dauerhaft vorliegenden
Risiken wird im Anleihe-Prospekt nicht ausreichend hingewiesen. Nach unserem
Dafürhalten wurde den Anleihekäufern daher im Rickmers-Prospekt kein
zutreffendes Bild von den angebotenen Anleihen vermittelt.
Daher könnten Anleihekäufer von den Prospektveranlassern
Rückabwicklung des Anleihekaufs verlangen, mithin Schadensersatz für Ihre
Verluste. Erlassen hat den Prospekt, wer für ihn, nach außen erkennbar, die
Verantwortlichkeit übernommen hat. Damit werden diejenigen der Prospekthaftung
unterworfen, die hinter dem Rickmers-Prospekt stehen und seine tatsächlichen
Urheber sind. Prospektveranlasser ist derjenige, der ein wirtschaftliches
Eigeninteresse an der Emission der Rickmers-Anleihen hat und darauf hingewirkt,
dass ein unrichtiger und oder unvollständiger Prospekt veröffentlicht wird.
Hierunter fallen die Personen oder Unternehmen, die an der Emission der
Rickmers-Anleihen ein eigenes wirtschaftliches Interesse haben.
Eine indikative Prüfung hat ergeben, dass Herr Bertram R.-C.
Rickmers Prospektveranlasser war. Denn im Zeitpunkt der Emission war Herr
Rickmers alleiniger Kommanditist der Emittentin. Damit hatte er ein
wesentliches wirtschaftliches Interesse an der Anleihemission. Zudem
kontrollierte Herr Rickmers die Emittentin und die Rickmers Gruppe. Die
persönlich haftende Komplementärin und Geschäftsführerin der Emittentin war
wiederum eine Tochter der Emittentin, kontrolliert von der Emittentin, diese
wurde wiederum von Herrn Rickmers kontrolliert. Herr Rickmers war zudem
Vorsitzender der Geschäftsführung der Komplementärin. Damit hatte Herr Rickmers
auch den notwenigen Einfluss auf die Prospektgestaltung. Damit war Herr
Rickmers Veranlasser des Anleihen-Prospekts.
Herr Rickmers verfügt nach unseren Recherchen auch über
ausreichend Vermögen, um von Anleihekäufern in Haftung genommen zu werden. Denn
das (gescheiterte) Sanierungskonzept sah vor, dass Herr Rickmers EUR 10 Mio.
frisches Geld in das sanierte Unternehmen gibt und bis 1.1.2021 dem sanierten
Unternehmen ein Darlehen als Liquiditätsreserve von ebenfalls EUR 10 Mio. EUR
gewährt. Daher gehen wir davon aus, dass die privaten Vermögensverhältnisse von
Herrn Rickmers zumindest EUR 20 Mio. hergeben.
Der Autor dieses Beitrags und BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr.
Marc Liebscher vertritt Käufer/Inhaber von Rickmers-Anleihen. Er verfügt über
umfangreiche Erfahrung in diesem Bereich: Rechtsanwalt Dr. Liebscher wurde in
mehreren Insolvenzverfahren von Anleihegläubigern zum Mitglied des
Gläubigerausschusses gewählt oder zum Gemeinsamen Vertreter der
Anleihegläubiger nach dem Schuldverschreibungsgesetz bestellt. Dr. Liebscher
ist zudem Sprecher der Schutzvereinigung der Kapitalanleger e.V. (Sdk,
München), Sprecher des Arbeitskreises Bank- und Kapitalmarktrecht des Berliner
Anwaltsvereins und Lehrbeauftragter der Universität Potsdam zum Bankrecht.
Anleihegläubigern oder Anleihekäufern der Rickmers Holding
AG (vormals Rickmers Holding GmbH & Cie. KG) ist zu raten, ihre Rechte von
auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten geltend machen zu
lassen. Denn im Insolvenzverfahren ist mit keiner nennenswerten Zahlung auf die
Anleihen zu rechnen.
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rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
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Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
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Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
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Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die
Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für
den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall
zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das
geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/
Rickmers Holding AG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ Rickmers Holding AG kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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