Das Emissionshaus Proven Oil Canada Energy Solutions GmbH
berichtet von einem „Restart“ der sechs POC Fonds. Was bedeutet das für die
Anleger?
An die mit der betreffenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft
betraute Kanzlei werden nunmehr vermehrt von betroffenen POC- Anlegern Fragen
nach ihren Handlungsoptionen herangetragen. Hintergrund ist, dass als
möglicherweise letzter Rettungsversuch und um das Vertrauen der Anleger wieder
zu gewinnen, die Geschäftsführung diverser POC-Fonds ausgetauscht wurde. Fakt
ist, dass die Gesellschaft ohne weitere signifikante Nachschüsse der Anleger
den Geschäftsbetrieb nicht in ertragreiche Bahnen wird lenken können. Statt die
Sanierung als solche zu benennen, wird lieber von einem harmlos klingenden
Restart gesprochen. An der dramatischen Lage der Fonds ändert dies jedoch
nichts.
Wir hatten bereits berichtet, dass mit Urteilen aus März und
April 2017 verschiedenen von dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertretenen Anlegern die Fehlerhaftigkeit des
Prospekts der POC 1 GmbH & Co. KG sowie der POC 2 GmbH & Co. KG vom
Landgericht Berlin bestätigt wurde. Diese Urteile machen Mut. Auch das
Kammergericht Berlin hatte zuvor in jeweils vorläufigen Hinweisen die
Auffassung dieser Rechtsanwälte geteilt,
dass hinsichtlich der Beteiligungen POC 1 GmbH & Co. KG bzw. POC Growth
GmbH & Co. KG Prospektfehler vorliegen könnten.
Wurde ein Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so
kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut fordern. Gleiches gilt, wenn
der zugrunde liegende Fondsprospekt fehlerhaft ist und daher nicht dazu
geeignet war, den Anleger über die mit der Anlage einhergehenden, zahlreichen
Risiken zu informieren. In diesem Fall kommt zudem ein Schadensersatzanspruch
gegenüber den Prospektverantwortlichen in Betracht.
Bestehen solche Ansprüche, so kann der Anleger seine Einlage
nebst Agio abzüglich etwaiger Ausschüttungen ersetzt verlangen und bietet im
Gegenzug dem Beratungsinstitut bzw. den Prospektverantwortlichen die
Fondsbeteiligung an.
In zahlreichen derartigen Fällen übernehmen vorhandene
Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen.
So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen
werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Sie können Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes
finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich
wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw.
geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das
Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die
Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein
finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten.
Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall
am Erlös, ohne dass eigenes Geld
eingesetzt werden muss. Prinzipiell
gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess
verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten
gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger
hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC Proven
Oil Canada anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ
e.V. Interessengemeinschaft POC Proven Oil Canada kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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