Freitag, Juni 30, 2017

Ölpreis fällt weiter – POC-Anleger sind verunsichert

Das Emissionshaus Proven Oil Canada Energy Solutions GmbH berichtet von einem „Restart“ der sechs POC Fonds. Was bedeutet das für die Anleger?

An die mit der betreffenden BSZ e.V. Interessengemeinschaft betraute Kanzlei werden nunmehr vermehrt von betroffenen POC- Anlegern Fragen nach ihren Handlungsoptionen herangetragen. Hintergrund ist, dass als möglicherweise letzter Rettungsversuch und um das Vertrauen der Anleger wieder zu gewinnen, die Geschäftsführung diverser POC-Fonds ausgetauscht wurde. Fakt ist, dass die Gesellschaft ohne weitere signifikante Nachschüsse der Anleger den Geschäftsbetrieb nicht in ertragreiche Bahnen wird lenken können. Statt die Sanierung als solche zu benennen, wird lieber von einem harmlos klingenden Restart gesprochen. An der dramatischen Lage der Fonds ändert dies jedoch nichts.

Wir hatten bereits berichtet, dass mit Urteilen aus März und April 2017 verschiedenen von dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  vertretenen Anlegern die Fehlerhaftigkeit des Prospekts der POC 1 GmbH & Co. KG sowie der POC 2 GmbH & Co. KG vom Landgericht Berlin bestätigt wurde. Diese Urteile machen Mut. Auch das Kammergericht Berlin hatte zuvor in jeweils vorläufigen Hinweisen die Auffassung dieser Rechtsanwälte  geteilt, dass hinsichtlich der Beteiligungen POC 1 GmbH & Co. KG bzw. POC Growth GmbH & Co. KG Prospektfehler vorliegen könnten.

Wurde ein Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut fordern. Gleiches gilt, wenn der zugrunde liegende Fondsprospekt fehlerhaft ist und daher nicht dazu geeignet war, den Anleger über die mit der Anlage einhergehenden, zahlreichen Risiken zu informieren. In diesem Fall kommt zudem ein Schadensersatzanspruch gegenüber den Prospektverantwortlichen in Betracht.

Bestehen solche Ansprüche, so kann der Anleger seine Einlage nebst Agio abzüglich etwaiger Ausschüttungen ersetzt verlangen und bietet im Gegenzug dem Beratungsinstitut bzw. den Prospektverantwortlichen die Fondsbeteiligung an.

In zahlreichen derartigen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung.


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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC Proven Oil Canada anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die  BSZ e.V. Interessengemeinschaft POC Proven Oil Canada kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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