Dienstag, September 19, 2017

MDM Group AG: Mit dem Bluff des angekündigten Börsengangs wurden wohl etliche Millionen von deutschen Anlegern in die Schweiz überwiesen.

Bei der MDM Group AG sind etliche Anleger aus Deutschland einem mutmaßlichen Betrugsfall zum Opfer gefallen, die Schäden dürften in den hohen zweistelligen Millionenbereich gehen.

Alleine mit dem Bluff des angekündigten Börsengangs wurden wohl etliche Millionen von deutschen Anlegern in die Schweiz überwiesen.

Nachdem das Briefkastenunternehmen aus Meggen in der Schweiz dann abgetaucht war, wurden Anleger nochmals von Telefonverkäufern mit Anrufen aus Luxemburg und anderen Ländern „bombardiert“ und aufgefordert, nochmals Gelder zu investieren und eine MDM Group Aktie aus den USA mit der WKN A0B9T8 zu kaufen. Die Aktien dieses Penny-Stock-Unternehmens, das am sog. „Over-the-Counter“-Segment in den USA notiert ist, gibt es wirklich, notierten bis vor Kurzem aber mit ca. 0,001 Dollar pro Aktie.

Eine kurzfristige Verdreifachung oder Vervierfachung ihres Kapitals wurde Anlegern in Aussicht gestellt, weil ihnen mitgeteilt wurde, so berichten es viele Anleger, der Börsengang nun doch stattfinden solle und ein Konsortium aus den USA bereitstehen würde und die Aktien zum Vielfachen des investierten Preises den Anlegern abkaufen würden.

Also investierten nochmals zahlreiche Anleger weitere erhebliche Gelder, in den der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei bekannt gewordenen Fällen weitere Beträge zwischen jeweils 20.000,- – 100.000,- €.

Doch auch hier: Hohe Gewinne sind Fehlanzeige, stattdessen dümpelt die MDM Group Aktie gegenwärtig immer noch nahe Null, das den Anlegern in Aussicht gestellte „Konsortium“ das die Aktien aufkaufen sollte, hat sich bei keinem der von dieser Kanzlei vertretenen Anlegern gemeldet.

Die Versprechungen der trickreichen Telefonverkäufer haben sich abermals in Luft aufgelöst, Anlegern sehen auch hier nochmals erheblichen Verlusten entgegen.

Anleger sollten sich daher nach Ansicht der Rechtsanwälte nicht länger hinhalten lassen, sondern umgehend alle ihnen zustehenden Rechte prüfen und versuchen, die von ihnen angelegten Gelder zu retten.

Bei solchen mutmaßlichen Betrugsfällen wie der MDM Group AG ist generell jeder Tag wichtig, sollten z. B. von der Staatsanwaltschaft Gelder sichergestellt werden, so müssten Anleger hier ohnehin mit einem Titel zugreifen, da hier das sog. Prioritätsprinzip gilt.

Betroffene MDM-Group-Anleger sollten somit keine wertvolle Zeit mehr verlieren und können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group anschließen.

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Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MDM Group kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

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drsp


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