Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, wollen
Anleger darauf hinweisen, dass bei der insolventen Captura GmbH auch die
Möglichkeit besteht, eine eventuelle Haftung der beteiligten Vermittler zu
überprüfen.
Die Captura GmbH musste im Jahr 2015 Insolvenz anmelden. Anlegern
wurde hier teilweise die Möglichkeit geboten, in Form von
Inhaberschuldverschreibungen und Nachrangdarlehen zu investieren.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte weisen Anleger darauf hin, dass ein Vermittler
eine Anleger-und Objektgerechte Beratung schuldet und in Fällen, in denen dies
nicht der Fall war, dem Anleger zum Schadensersatz verpflichtet ist und zwar in
Form der Rückzahlung des eingesetzten Kapitals.
So ist nach Ansicht der berichtenden BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei zu prüfen, ob die jeweiligen Berater ihrer Verpflichtung
zur Prüfung der Plausibilität der Anlage nachgekommen sind, denn teilweise
wurde den Captura-Anlegern von den jeweiligen Beratern ein Zins von 7,65 % fest
zugesagt bei gleichzeitig hoher Kapitalsicherheit.
Auch sollte die Verpflichtung des Beraters zur so genannten
nicht-anlegergerechten Beratung überprüft werden: „Teilweise waren die
Captura-Anleger ausschließlich an sicheren Anlagen interessiert. Diverse
Captura-Anleger wollten keinen Totalverlust in Kauf nehmen. Sofern die hohen
Risiken der Anlage verschwiegen worden sein sollten, was immer im jeweiligen
Einzelfall geprüft werden müsste, könnte auch das einen Schadensersatzanspruch
gegen den Vermittler wegen Falschberatung begründen,“ so der Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht.
Dabei sollte aber auch eine mögliche Verjährung der
Ansprüche beachtet werden. Auch wenn diese immer im jeweiligen Einzelfall
überprüft werden muss, wird nach Ansicht der Kanzlei spätestens Ende 2018 für einen Großteil der
Ansprüche die Verjährung drohen, aufgrund der im Jahr 2015 eingetretenen
Insolvenz, wenn nicht bereits früher.
Auch sollen Anleger darauf hingewiesen werden, dass bei
einer eventuellen Vollstreckung immer das Prioritätsprinzip gilt, d. h., wer
zuerst kommt, mahlt zuerst. Auch aus diesem Grunde ist ein zügiges Vorgehen zu
empfehlen.
Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist seit
dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und langjährig
mit allen Facetten im Bereich Anlegerschutz vertraut.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
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Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss.
Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der
Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Captura GmbH anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Captura GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
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Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
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