Montag, September 25, 2017

Kapitalanlage in Not? Schadensersatz durchsetzen ohne eigenes finanzielles Risiko!

In letzter Zeit werden täglich zahlreiche neue Fälle an den BSZ e.V. herangetragen, in denen Anleger um ihr Geld gebracht wurden.

Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch ,,seriöse" Produkte, die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher ,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern und -Zielen des BSZ e.V.

Viele Anleger  vertrauen ihren Beratern und haben auch nicht das Wissen oder die Zeit, ihre eigene Recherche über die geplante Anlage durchzuführen. In vielen Fällen ist dem Anleger nicht bewusst wie seine Anlage überhaupt „funktioniert“.  Aber nur so können Chancen und Risiken erkannt und abgewogen werden:
 
  • Gibt es eine Kapitalgarantie?
  • Wenn ja, durch wen?
  • Ist es möglich vor Fälligkeit auf das Geld zuzugreifen?
  • Ist ein Totalverlust möglich?
  • Gibt es einen Insolvenzschutz?
  • Welchen Schutz gibt es überhaupt für den Anleger?

Oft haben geschädigte Anleger  nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen.

Denn gerade im Wertpapier- und Kapitalmarktbereich ist mit besonders langwierigen und teuren Prozessen zu rechnen.

Der BSZ e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine Prozessfinanzierungsgesellschaft.

  • Die Prozessfinanzierungsgesellschaft finanziert die Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche Rechtssuchender. Zu deren Spezialgebieten zählt die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wertpapier- und Kapitalmarktrecht.

Bei folgenden Problemen können Sie eine Prozessfinanzierungsanfrage stellen:

  • Kapitalanlageverluste
  • Versicherungsstreitigkeiten
  • Lebensversicherungen
  • Schadensersatz bei Personenschäden
  • Falschberatung durch Banken
  • Fehlberatung durch Rechtsanwälte

Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft  nimmt Ihnen das Risiko ab!
Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft sorgt dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das Prozessrisiko. Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Spezialisten dieser Gesellschaft, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft sieht es als ihre Pflicht, dem geschädigten Anleger zu seinem Recht und somit zu seinen Ansprüchen zu verhelfen.

Was kostet Rechtsdurchsetzung mit der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft?

Bevor eine Annahme eines Falles durch die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall von der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft eingehend geprüft. Diese Prüfung erfolgt unentgeltlich. Bei positiver Beurteilung wird mit dem jeweiligen Kunden eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.

Prinzipiell gilt: Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Kunden keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft. Der Kunde hat nicht das geringste Risiko. Kann die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft für den Kunden Gelder realisieren, so erhält sie das prozentuell vereinbarte Erfolgshonorar vom einbringlich gemachten Betrag.

Ohne Risiko sicher gewinnen!

Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft ist unabhängig – eine Grundvoraussetzung für Sicherheit und Erfolg bei der Durchsetzung vorliegender Ansprüche.  Die Kunden der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft nutzen den Vorteil durch unabhängige Anwälte vertreten zu werden.

Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft übernimmt sämtliche Kosten, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstige Honorare, sowohl im vorprozessualen, als auch im Prozessstadium. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird Ihnen somit ein „Rundum Sorglos Paket“ angeboten!


Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und einen Prozess-Finanzierungsanfrage stellen?

Sie können  Ihre Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen! Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass  eigenes Geld eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozesskostenfinanzierung anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozesskostenfinanzierung kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829


Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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