In letzter Zeit werden täglich zahlreiche neue Fälle an den
BSZ e.V. herangetragen, in denen Anleger um ihr Geld gebracht wurden.
Hinter der Geldvernichtung verbergen sich häufig Namen
renommierter europäischer Banken und Versicherungsunternehmen, die mit
scheinbar völlig legalen Mitteln agieren. Auch durch ,,seriöse" Produkte,
die als sichere, risikoarme Anlageprodukte verkauft werden, werden die Anleger
tagtäglich um ihr Geld gebracht. Die Unterstützung von Opfern solcher
,,versteckter" Anlegerbetrügereien zählt zu den Hauptbetätigungsfeldern
und -Zielen des BSZ e.V.
Viele Anleger vertrauen
ihren Beratern und haben auch nicht das Wissen oder die Zeit, ihre eigene
Recherche über die geplante Anlage durchzuführen. In vielen Fällen ist dem
Anleger nicht bewusst wie seine Anlage überhaupt „funktioniert“. Aber nur so können Chancen und Risiken
erkannt und abgewogen werden:
- Gibt
es eine Kapitalgarantie?
- Wenn
ja, durch wen?
- Ist
es möglich vor Fälligkeit auf das Geld zuzugreifen?
- Ist
ein Totalverlust möglich?
- Gibt
es einen Insolvenzschutz?
- Welchen
Schutz gibt es überhaupt für den Anleger?
Oft haben geschädigte
Anleger nicht mehr die finanziellen
Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen.
Denn gerade im Wertpapier- und Kapitalmarktbereich ist mit
besonders langwierigen und teuren Prozessen zu rechnen.
Der BSZ e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, Rechtssuchenden,
insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die
Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung durch BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen
finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine
Prozessfinanzierungsgesellschaft.
- Die
Prozessfinanzierungsgesellschaft finanziert die Durchsetzung
außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche Rechtssuchender. Zu
deren Spezialgebieten zählt die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem
Wertpapier- und Kapitalmarktrecht.
Bei folgenden
Problemen können Sie eine Prozessfinanzierungsanfrage stellen:
- Kapitalanlageverluste
- Versicherungsstreitigkeiten
- Lebensversicherungen
- Schadensersatz
bei Personenschäden
- Falschberatung
durch Banken
- Fehlberatung
durch Rechtsanwälte
Die
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft
nimmt Ihnen das Risiko ab!
Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft sorgt dafür, dass
Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch
gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das Prozessrisiko.
Aufgrund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich
wissen die Spezialisten dieser Gesellschaft, wie Ansprüche gegen Versicherungen,
Banken usw. geltend gemacht werden können. Die
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft sieht es als ihre Pflicht, dem
geschädigten Anleger zu seinem Recht und somit zu seinen Ansprüchen zu
verhelfen.
Was kostet
Rechtsdurchsetzung mit der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft?
Bevor eine Annahme eines Falles durch die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft
erfolgt, wird der Fall von der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft eingehend
geprüft. Diese Prüfung erfolgt unentgeltlich. Bei positiver Beurteilung wird
mit dem jeweiligen Kunden eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen.
Prinzipiell gilt: Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft
die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen
für den Kunden keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu
Lasten der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft. Der Kunde hat nicht das
geringste Risiko. Kann die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft für den Kunden
Gelder realisieren, so erhält sie das prozentuell vereinbarte Erfolgshonorar
vom einbringlich gemachten Betrag.
Ohne Risiko sicher gewinnen!
Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft
ist unabhängig – eine Grundvoraussetzung für Sicherheit und Erfolg bei der
Durchsetzung vorliegender Ansprüche. Die
Kunden der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft nutzen den Vorteil durch
unabhängige Anwälte vertreten zu werden.
Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft übernimmt
sämtliche Kosten, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-,
Gutachterkosten und sonstige Honorare, sowohl im vorprozessualen, als auch im
Prozessstadium. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird Ihnen somit ein
„Rundum Sorglos Paket“ angeboten!
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und einen Prozess-Finanzierungsanfrage stellen?
Sie können Ihre
Rechtsansprüche auch ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen! Wenn Sie
keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf Anfrage gerne ob das
Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen werden kann. Auf Grund
langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen diese
Spezialisten, wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht
werden können. Bei positiver Einschätzung übernimmt die
Prozessfinanzierungsgesellschaft das
Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die
Anleger können ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein
finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten.
Die Anleger beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall
am Erlös, ohne dass eigenes Geld
eingesetzt werden muss. Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der
Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren – fallen für den Betroffenen
keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der
Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Prozesskostenfinanzierung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Prozesskostenfinanzierung kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung.
Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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DAS JAHR 2017 SICHERN.
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