Mittwoch, September 27, 2017

Zocken Anwälte tatsächlich verzweifelte Anleger ab?

In fast regelmäßigen Abständen erscheinen in Wirtschaftsblättern und großen Tageszeitungen Beiträge die sich mit der Arbeit von Anlegerschutzanwälten und Anlegerschutzvereinen befassen.

Jetzt wieder am 27. September 2017 in „Focus Money Online“.  „GRAUER KAPITALMARKT - Anwälte zocken verzweifelte Anleger ab. http://www.focus.de/finanzen/experten/grauer-kapitalmarkt-anwaelte-zocken-verzweifelte-anleger-ab_id_7637250.html

Der Autor dieses Beitrags, FOCUS-Online-Experte Wolf Brandes stellt fest: „Dubiose Anwälte kontaktieren gezielt Anleger, die am Grauen Kapitalmarkt Geld verloren haben und machen ihnen falsche Hoffnungen. Am Ende sind die Anleger doppelt geschädigt: durch die Verluste ihrer Beteiligung und hohe Anwaltsrechnungen.“

Dazu Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 im Anlegerschutz aktiv: „Statt den Sumpf des Grauen Kapitalmarkts an den Pranger zu stellen, wird ein seit Jahren eingeübtes Ritual wiederholt, denn Wiederholung macht Meinung!“  

Der arme Anleger klammert sich an jeden Strohalm in der Hoffnung, doch noch einen Teil des Geldes zurückzubekommen.

Angegriffen werden dann die Anlegerschutzanwälte und Anlegerschutzvereine die mit den betroffenen Anlegern via Internet oder auch Mailing Kontakt aufnehmen.

Der Focus-Beitrag fährt fort: „Teuer zahlen für nutzlose Informationen“. „Am Anfang steht oft das Angebot einer kostenfreien Erstprüfung oder Information. Hängt der Fisch am Haken, folgen komplizierte Vereinbarungen oder ein Hausbesuch, bei dem Kanzleien oder Anlegerschützer sich Vollmachten erteilen lassen, und später eine Rechnung. Die betroffenen Verbraucher sind meist überrascht und verärgert, da sie von einem kostenfreien Angebot ausgegangen sind.“

Der Autor des Focus-Beitrags, Wolf Brandes ist übrigens Teamleiter Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hessen mit dem Schwerpunkt Grauer Kapitalmarkt. Er schreibt weiter: „Den Verbraucherzentralen liegen Beschwerden aus zehn Bundesländern zu mehreren Kanzleien und „Anlegerschutzvereinen“ vor, die gezielt Verbraucher ansprechen, wenn diese am beispielsweise mit Geschlossenen Immobilienfonds oder Schiffsbeteiligungen Verluste erlitten haben. Sie bieten meist an, die Geschädigten in Insolvenzverfahren zu vertreten; oder sie stellen in Aussicht, Schadensersatzansprüche noch durchsetzen oder einen laufenden Anlagevertrag aufheben zu können. Sie suggerieren Dringlichkeit und setzen Fristen. Sie bauen sachlich nicht begründeten Zeitdruck auf. Argumentiert wird etwa damit, dass nicht klar sei, wie lange die Gegenseite bereit sei, sich außergerichtlich zu einigen. Sie verweisen auch darauf, dass Schadensersatzansprüche verjähren. Und sie haken auch nach, wenn die Angeschriebenen nicht reagieren. Zwischen den vermeintlich unabhängigen Schutzvereinen und einschlägigen Kanzleien bestehen dabei zum Teil personelle Überschneidungen. Die selbsternannten Anlegerschützer kontaktieren ungefragt die geschädigten Anleger. Deren Namen und Adressdaten sind leicht zu beschaffen: Bei insolventen Unternehmen können sie Einsicht in die Gläubigerverzeichnisse der Insolvenzgerichte nehmen. Sind Anleger Kommanditisten einer Gesellschaft, dann finden sich die Adressen im Handelsregister.“

Weiter im Focus-Bericht: „Handeln in moralischer Grauzone“. Manche Hilfsangebote sind auch schlicht sinnlos und überflüssig. Etwa wenn Anwälte Anträge auf Güteverfahren stellen, obwohl der Vertragsschluss schon längst verjährt ist und damit sowieso keinerlei Ansprüche mehr bestehen. Verschwindend geringe Erfolgsaussichten oder bereits eingetretene Verjährung: Wenn Anwälte hier Mandate akquirieren, agieren sie zumindest in einer moralischen Grauzone. Nicht selten entsteht also der Eindruck, dass manche Kanzleien und Schutzvereine Klienten gewinnen wollen, die wenig Arbeit machen, aber ordentlich Geld einbringen. Die Fälle können als Massenverfahren und mit Standardschreiben bearbeitet werden. Ob Aussicht auf Erfolg im Interesse des geschädigten Anlegers besteht, ist nicht von Belang. Ein lukratives Geschäft, bei dem der Anleger zusätzlich zum Verlust seines Kapitals am Ende noch saftige Anwaltsrechnungen zu verschmerzen hat.“

Bei dem BSZ fragt man sich wem eine solche Berichterstattung hilft und was der Autor dieses Beitrags für ein Bild von Rechtsanwälten hat die ja immerhin ein Organ der öffentlichen Rechtspflege sind.

Die Finanzunternehmen freuen sich natürlich, wenn die geprellten Anleger die Füße still halten. Der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  vertreten durch seinen Vorstand Horst Roosen  stellt fest, dass vor allem die Macher der Massenmedien sich zunehmend scheuen, das kriminelle Abkassieren der Finanzbranche  bei Kleinanlegern  auch nur zu erwähnen, um ja nicht als “wirtschaftsfeindlich” oder gar “rechtspopulistisch” zu erscheinen. So hat sich nach unserer Wahrnehmung eine überwiegend unkritische Haltung gegenüber der in den letzten Jahrzehnten praktizierten Anlegerschutzpolitik durchgesetzt.

Richtig ist, dass es Anwaltskanzleien und andere Institutionen gibt, die „Informationsschreiben“ an Anleger schicken. Die Empfänger sind sicher nicht so naiv um zu glauben, dass ihnen damit selbstlose kostenlose Hilfe angeboten würde.  In der Regel wissen die angeschriebenen Anleger, dass sie keinen Schaden erleiden, wenn sie ein solches „Informationsrundschreiben“  unbeachtet lassen sagt Horst Roosen vom BSZ e.V. Die Anleger wissen, dass sie diese Post nahtlos einreihen können in die sonst noch im Briefkasten  vorzufindenden Werbeschreiben. Einige Empfänger befassen sich damit, andere wiederum öffnen direkt die blaue Tonne.

Unhaltbar und politisch unverantwortlich ist allerdings, dass bis heute ein halbwegs geregelter, ,weißer' Finanzmarkt und ein fast unregulierter Grauer Kapitalmarkt nebeneinander bestehen. Daran haben bis heute alle gesetzgeberischen Maßnahmen nichts geändert.

Bei dem BSZ e.V. hält man nichts davon jede Geld- und Vermögensanlage sowie jedes Kreditgeschäft zu regulieren. Die Sparer werden auf der einen Seite ständig damit konfrontiert Vorsorge für das Alter zu treffen. Auf der anderen Seite hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Zins auf 0% Prozent gesenkt. Mit Zinsen können die Sparer in absehbarer Zeit also nicht rechnen. Die Bringschuld für die Anleger liegt hier eindeutig bei der Regierung. „Die Rente ist sicher!“ „Jeder kann mit Riester vorsorgen“! Alles Seifenblasen!! 

Wo sind die mutigen Journalisten und Finanzwächter die dafür sorgen, dass die Verstrickung von Finanzunternehmen und Politik an die Öffentlichkeit kommt?

Im Gegensatz zu einigen Verbraucherschützern glaubt man bei dem BSZ e.V. nicht, dass die miese Zinssituation für Anleger ein Anreiz darstellt ihr Geld in spekulative Anlagen zu stecken.

Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlage auch Personen und Unternehmen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger den eigenen Gewinn zu maximieren. Die Zahl der Schadensfälle auf dem deutschen Kapitalmarkt nimmt ständig zu. Ganze Heerscharen betroffener Anleger, die oft von provisionsgetriebener Beratung getäuscht wurden, sind Opfer dieser katastrophalen Situation. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.

Ein besserer Verbraucherschutz, davon ist man bei dem BSZ e.V. überzeugt, ist nur durch ständige Berichterstattung über heikle Anlageangebote zu erreichen.

Dies wird vom BSZ e.V. in enger Zusammenarbeit mit den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten seit 1998 bereits praktiziert. Der BSZ® e.V. ist einer der "aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de  , www.kapitalanleger-echo.de  und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu    neue Beiträge zu den Themen Anleger- und Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!

Allerdings macht man sich mit solch einer engagierten Berichterstattung nicht nur Freunde sagt BSZ Vorstand Horst Roosen. Die Finanz-Anbieter nutzen gerne die Abmahnkeule und beherrschen die Methoden der Diffamierung bestens. Die Kriegskassen sind mit dem Anlegergeld gut gefüllt, so dass man sich teure Anwälte leisten kann.

Für den BSZ e.V. stellt sich die spannende Frag:" Kann man Anleger tatsächlich vor Kapitalverlust schützen?"

Jeder möchte bei seiner Geldanlage selbstverständlich die höchstmögliche Rendite bei Ausschluss aller Risiken erzielen, sonst bleibt es unterm Kopfkissen. Jedoch und das wird meist ausgeblendet, ist dies ein höchstgefährliches Unterfangen. Es kann gestohlen werden, es kann bei einem Brand vernichtet werden. Räuber können es bei einem Überfall erbeuten. Und was ganz sicher ist es verzehrt sich selbst, Jahr für Jahr ist der Batzen weniger wert. Also doch Risiko!

Die Angst vor der Altersarmut wird von vielen "Finanzberatern" massiv zur Neukundenwerbung genutzt.

Gerne bietet man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie soll die Deckungslücke offen legen, für welche eine private Altersversorgung notwendig ist. Natürlich hat der Berater das passende Angebot in seinem Aktenköfferchen parat. Da kommen die Geldanlageangebote "garantiert ohne Risiko" doch gerade recht.  Kann das stimmen? Mit dem Geld der Investoren soll ja ein noch größerer Vermögenswert geschaffen werden. Aus diesem neuen Vermögenswert soll das investierte Kapital und der Gewinnanteil zurückbezahlt werden. Egal wie das Investment genannt wird, egal was der Anlageberater verspricht, das Grundmuster bleibt immer das gleiche. Mit dem Geld der Investoren wird versucht neues Vermögen aufzubauen  und diese Aktivität kann nicht ohne Risiko durchgeführt werden.

Das Risiko kann darin liegen, dass die versprochene Rendite wesentlich niedriger ausfällt. Es kann aber auch sein, dass das gesamte eingesetzte Kapital verloren geht. Es kann sogar sein, dass Nachschüsse zu erbringen sind oder der Fiskus auch noch Ansprüche anmeldet. Es kann aber auch sein, dass man von seiner Hausbank zu einer fragwürdigen Investition gedrängt wird.

Die Geldhäuser haben zum Beispiel ihren Kunden Schiffsfonds als sehr lukratives und sicheres  Investment dargestellt.

Die Bankberater sind damit immer noch auf Kundenfang gegangen als schon klar war, dass einfach zu viele Schiffe in den Markt gedrückt wurden. Die Initiatoren und Vertriebe verdienten ihr Geld nicht mit den Schiffen sondern an den Schiffen. Eine klassische Blase wurde geschaffen. Als diese platzte wurde der Mythos einer Krise aufgebaut. Mit einer Krise hat das aktuelle Schiffsdebakel jedoch nichts zu tun. Hier wird mit dem Wort der Krise ein Mythos aufgebaut, weil einfach zu viele Schiffe in den Markt gedrückt wurden. Es wurde über den Fonds gutes Geld verdient. Es wird auch von anderen über einen pyramidenartigen Aufbau von Schiffen gesprochen, der nie eine wirtschaftliche Chance gehabt habe.

Aus Geld, Geld zu machen ist ein komplexes Unterfangen mit vielen wenn und aber und in seiner Entwicklung kaum sicher vorhersehbar. Mit komplexen Entscheidungen die eine schier unübersehbare Menge von Variablen beinhalten sind die Anleger überfordert. Also wird die Entscheidung ausschließlich nach Faustregeln getroffen. Zinsen realistisch, Berater ist freundlich und macht einen kompetenten Eindruck, Produkt hört sich gut an, Arbeitskollege findet es auch gut. Also Ja!

Ausgeblendet wird, dass die schönsten Pläne scheitern können, auch am Markt gut positionierte Unternehmen plötzlich zusammenbrechen können. Falls dies doch kritisch hinterfragt wird, hat der geschulte Berater noch sein Ass im Ärmel: Das Angebot mit Kapitalschutz und fester Rendite!

Mit diesem Argument und dem ständig wiederkehrenden Wort "sicher" im Anlageprospekt werden sogar windige Schneeballsysteme an die Frau und den Mann gebracht. Das passt wunderbar in das Anlegerbedürfnis nach einfachen Regeln und Sicherheit.

Der Anleger hinterfragt in der Regel auch nicht mit welchem Geld die Anbieter denn eigentlich ihre aufwendigen und kostenintensiven Werbeaktionen zur Neukundengewinnung finanzieren. Wenn in einem Fußballstadion die gesamte Bandenwerbung von einem einzigen Anbieter belegt wird - aus welcher Kasse wird das wohl bezahlt.

Ein wirksamer Schutz für Anleger wäre die Sammelklage. Jetzt ist es doch so, wenn von einer Anlagepleite 50 000 Anleger betroffen sind, müssen alle Anleger einzeln ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Wenn Anbieter windiger Kapitalanlagen von vornherein befürchten müssen, dass sie mit einer Sammelklage überzogen werden könnten, würde so manches Angebot vom Markt verschwinden oder gar nicht erst angeboten werden. Und die betroffenen Anleger müssten finanziell nicht Kopf und Kragen riskieren um zu ihrem Recht zu kommen.

So lange aber die Anleger mehr Zeit in die Planung ihres  Urlaubs oder in einen Autokauf investieren als für ihre Kapitalanlage, wird es immer wieder zu sogenannten Anlageskandalen kommen. 

Jeder Anleger hat die Anlage die er verdient!

Da jede Kapitalanlage mit Risiken behaftet ist, sollte der Anleger für sich alleine klären, ob er das Risiko tragen möchte, ob das Risiko vermeidbar oder zu minimieren ist. Er sollte bei seinen Überlegungen stets daran denken, dass auch sogenannte seriöse Anbieter in der Vergangenheit  durch zügellose Skrupellosigkeit und Betrug aufgefallen sein könnten.  Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann. Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der werblichen Unterstützung durch  Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten "Anlage-Lyrik" buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme -natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese "vertrauensbildende Maßnahme" gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.

Als Anleger sollte man sich  nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der beste Schutz: Misstrauen!
Für den Schutz der eigenen Person und des persönlichen Eigentums wie Haus und Auto treiben die Bürger teilweise erheblichen technischen und finanziellen Aufwand. Mit Erfolg - wie viele Polizeidienststellen berichten können. Einbruchmeldeanlagen und Diebstahlsicherungen haben die Zahl der Wohnungseinbrüche und des Autodiebstahls drastisch reduziert.  Wenn es jedoch darum geht sein Geld gewinnbringend anzulegen, wird meist auf jeden Schutz verzichtet. Man rechnet auch nicht damit, dass man Opfer eines Anlagebetruges werden könnte,  berichtet der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Der heiße Anlagetipp aus dem Bekannten- oder Kollegenkreis, die Telefonofferte über  die einmalige Gelegenheit sein Geld zu vervielfachen oder die auswendig gelernte Anlagelyrik eines Allfinanz-Strukkis reichen in der Regel aus, um die Anlegerbrieftasche weit zu öffnen.

 Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmal das Fell über die Ohren ziehen kann.

(Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788-1860).)

Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,  kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Fazit:

  • Ein wehrhafter Anleger ist der beste Anlegerschutz und ein engagierter Anlegerschutzanwalt ist kein Abzocker sondern der tatkräftige Helfer seines Mandanten.


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