In fast regelmäßigen Abständen erscheinen in
Wirtschaftsblättern und großen Tageszeitungen Beiträge die sich mit der Arbeit
von Anlegerschutzanwälten und Anlegerschutzvereinen befassen.
Jetzt wieder am 27. September 2017 in „Focus Money Online“. „GRAUER KAPITALMARKT - Anwälte zocken
verzweifelte Anleger ab. http://www.focus.de/finanzen/experten/grauer-kapitalmarkt-anwaelte-zocken-verzweifelte-anleger-ab_id_7637250.html
Der Autor dieses Beitrags,
FOCUS-Online-Experte Wolf Brandes stellt fest: „Dubiose Anwälte kontaktieren
gezielt Anleger, die am Grauen Kapitalmarkt Geld verloren haben und machen
ihnen falsche Hoffnungen. Am Ende sind die Anleger doppelt geschädigt: durch
die Verluste ihrer Beteiligung und hohe Anwaltsrechnungen.“
Dazu Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 im
Anlegerschutz aktiv: „Statt den Sumpf des Grauen Kapitalmarkts an den Pranger
zu stellen, wird ein seit Jahren eingeübtes Ritual wiederholt, denn
Wiederholung macht Meinung!“
Der arme Anleger
klammert sich an jeden Strohalm in der Hoffnung, doch noch einen Teil des
Geldes zurückzubekommen.
Angegriffen werden dann die Anlegerschutzanwälte und
Anlegerschutzvereine die mit den betroffenen Anlegern via Internet oder auch
Mailing Kontakt aufnehmen.
Der Focus-Beitrag
fährt fort: „Teuer
zahlen für nutzlose Informationen“. „Am Anfang steht oft das Angebot einer
kostenfreien Erstprüfung oder Information. Hängt der Fisch am Haken, folgen
komplizierte Vereinbarungen oder ein Hausbesuch, bei dem Kanzleien oder
Anlegerschützer sich Vollmachten erteilen lassen, und später eine Rechnung. Die
betroffenen Verbraucher sind meist überrascht und verärgert, da sie von einem
kostenfreien Angebot ausgegangen sind.“
Der Autor des Focus-Beitrags, Wolf Brandes ist übrigens
Teamleiter Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hessen mit dem
Schwerpunkt Grauer Kapitalmarkt. Er
schreibt weiter: „Den Verbraucherzentralen liegen Beschwerden aus zehn
Bundesländern zu mehreren Kanzleien und „Anlegerschutzvereinen“ vor, die
gezielt Verbraucher ansprechen, wenn diese am beispielsweise mit Geschlossenen
Immobilienfonds oder Schiffsbeteiligungen Verluste erlitten haben. Sie bieten
meist an, die Geschädigten in Insolvenzverfahren zu vertreten; oder sie stellen
in Aussicht, Schadensersatzansprüche noch durchsetzen oder einen laufenden
Anlagevertrag aufheben zu können. Sie suggerieren Dringlichkeit und setzen
Fristen. Sie bauen sachlich nicht begründeten Zeitdruck auf. Argumentiert wird
etwa damit, dass nicht klar sei, wie lange die Gegenseite bereit sei, sich
außergerichtlich zu einigen. Sie verweisen auch darauf, dass Schadensersatzansprüche
verjähren. Und sie haken auch nach, wenn die Angeschriebenen nicht reagieren. Zwischen
den vermeintlich unabhängigen Schutzvereinen und einschlägigen Kanzleien
bestehen dabei zum Teil personelle Überschneidungen. Die selbsternannten
Anlegerschützer kontaktieren ungefragt die geschädigten Anleger. Deren Namen
und Adressdaten sind leicht zu beschaffen: Bei insolventen Unternehmen können
sie Einsicht in die Gläubigerverzeichnisse der Insolvenzgerichte nehmen. Sind
Anleger Kommanditisten einer Gesellschaft, dann finden sich die Adressen im
Handelsregister.“
Weiter im
Focus-Bericht: „Handeln
in moralischer Grauzone“. Manche Hilfsangebote sind auch schlicht sinnlos und
überflüssig. Etwa wenn Anwälte Anträge auf Güteverfahren stellen, obwohl der
Vertragsschluss schon längst verjährt ist und damit sowieso keinerlei Ansprüche
mehr bestehen. Verschwindend geringe Erfolgsaussichten oder bereits
eingetretene Verjährung: Wenn Anwälte hier Mandate akquirieren, agieren sie
zumindest in einer moralischen Grauzone. Nicht selten entsteht also der
Eindruck, dass manche Kanzleien und Schutzvereine Klienten gewinnen wollen, die
wenig Arbeit machen, aber ordentlich Geld einbringen. Die Fälle können als
Massenverfahren und mit Standardschreiben bearbeitet werden. Ob Aussicht auf
Erfolg im Interesse des geschädigten Anlegers besteht, ist nicht von Belang.
Ein lukratives Geschäft, bei dem der Anleger zusätzlich zum Verlust seines
Kapitals am Ende noch saftige Anwaltsrechnungen zu verschmerzen hat.“
Bei dem BSZ fragt man
sich wem eine solche Berichterstattung hilft und was der Autor dieses Beitrags
für ein Bild von Rechtsanwälten hat die ja immerhin ein Organ der öffentlichen
Rechtspflege sind.
Die Finanzunternehmen freuen sich natürlich, wenn die
geprellten Anleger die Füße still halten. Der BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. vertreten durch
seinen Vorstand Horst Roosen stellt
fest, dass vor allem die Macher der Massenmedien sich zunehmend scheuen, das
kriminelle Abkassieren der Finanzbranche
bei Kleinanlegern auch nur zu
erwähnen, um ja nicht als “wirtschaftsfeindlich” oder gar “rechtspopulistisch”
zu erscheinen. So hat sich nach unserer Wahrnehmung eine überwiegend
unkritische Haltung gegenüber der in den letzten Jahrzehnten praktizierten
Anlegerschutzpolitik durchgesetzt.
Richtig ist, dass es Anwaltskanzleien und andere
Institutionen gibt, die „Informationsschreiben“ an Anleger schicken. Die
Empfänger sind sicher nicht so naiv um zu glauben, dass ihnen damit selbstlose
kostenlose Hilfe angeboten würde. In der
Regel wissen die angeschriebenen Anleger, dass sie keinen Schaden erleiden, wenn
sie ein solches „Informationsrundschreiben“
unbeachtet lassen sagt Horst Roosen vom BSZ e.V. Die Anleger wissen,
dass sie diese Post nahtlos einreihen können in die sonst noch im
Briefkasten vorzufindenden
Werbeschreiben. Einige Empfänger befassen sich damit, andere wiederum öffnen
direkt die blaue Tonne.
Unhaltbar und
politisch unverantwortlich ist allerdings, dass bis heute ein halbwegs geregelter,
,weißer' Finanzmarkt und ein fast unregulierter Grauer Kapitalmarkt
nebeneinander bestehen. Daran haben bis heute alle gesetzgeberischen Maßnahmen
nichts geändert.
Bei dem BSZ e.V. hält man nichts davon jede Geld- und
Vermögensanlage sowie jedes Kreditgeschäft zu regulieren. Die Sparer werden auf
der einen Seite ständig damit konfrontiert Vorsorge für das Alter zu treffen.
Auf der anderen Seite hat die Europäische Zentralbank (EZB) den Zins auf 0%
Prozent gesenkt. Mit Zinsen können die Sparer in absehbarer Zeit also nicht
rechnen. Die Bringschuld für die Anleger liegt hier eindeutig bei der
Regierung. „Die Rente ist sicher!“ „Jeder kann mit Riester vorsorgen“! Alles
Seifenblasen!!
Wo sind die mutigen
Journalisten und Finanzwächter die dafür sorgen, dass die Verstrickung von
Finanzunternehmen und Politik an die Öffentlichkeit kommt?
Im Gegensatz zu einigen Verbraucherschützern glaubt man bei
dem BSZ e.V. nicht, dass die miese Zinssituation für Anleger ein Anreiz
darstellt ihr Geld in spekulative Anlagen zu stecken.
Leider gibt es im Bereich der Kapitalanlage auch Personen
und Unternehmen, deren einziges Ziel es ist, zum Nachteil der Anleger den
eigenen Gewinn zu maximieren. Die Zahl der Schadensfälle auf dem deutschen
Kapitalmarkt nimmt ständig zu. Ganze Heerscharen betroffener Anleger, die oft
von provisionsgetriebener Beratung getäuscht wurden, sind Opfer dieser
katastrophalen Situation. Der Bogen der Unkorrektheiten spannt sich vom kleinen
Anlageberater bis zu den renommierten Versicherungsgesellschaften und Banken.
Ein besserer
Verbraucherschutz, davon ist man bei dem BSZ e.V. überzeugt, ist nur durch
ständige Berichterstattung über heikle Anlageangebote zu erreichen.
Dies wird vom BSZ e.V. in enger Zusammenarbeit mit den BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälten seit 1998 bereits praktiziert. Der BSZ® e.V. ist
einer der "aktivsten" Vereine im Bereich Anleger- und
Verbraucherschutz. Mehrmals wöchentlich werden im Internet auf den Seiten www.rechtsboerse.de , www.kapitalanleger-echo.de
und auf der Portalseite www.fachanwalt-hotline.eu neue Beiträge zu den Themen Anleger- und
Verbraucherschutz eingestellt und den Beteiligten somit wertvolle, hochaktuelle
Top-Informationen an die Hand gegeben, auf denen sie ihre Entscheidungen
aufbauen können - ein Service, der in Deutschland unter den Vereinen wohl
einmalig und unübertroffen ist und seinesgleichen sucht!!
Allerdings macht man sich mit solch einer engagierten
Berichterstattung nicht nur Freunde sagt BSZ Vorstand Horst Roosen. Die
Finanz-Anbieter nutzen gerne die Abmahnkeule und beherrschen die Methoden der
Diffamierung bestens. Die Kriegskassen sind mit dem Anlegergeld gut gefüllt, so
dass man sich teure Anwälte leisten kann.
Für den BSZ e.V. stellt sich die spannende Frag:" Kann man Anleger
tatsächlich vor Kapitalverlust schützen?"
Jeder möchte bei seiner Geldanlage selbstverständlich die
höchstmögliche Rendite bei Ausschluss aller Risiken erzielen, sonst bleibt es
unterm Kopfkissen. Jedoch und das wird meist ausgeblendet, ist dies ein
höchstgefährliches Unterfangen. Es kann gestohlen werden, es kann bei einem
Brand vernichtet werden. Räuber können es bei einem Überfall erbeuten. Und was
ganz sicher ist es verzehrt sich selbst, Jahr für Jahr ist der Batzen weniger
wert. Also doch Risiko!
Die Angst vor der
Altersarmut wird von vielen "Finanzberatern" massiv zur
Neukundenwerbung genutzt.
Gerne bietet man da eine kostenlose Rentenberechnung an. Sie
soll die Deckungslücke offen legen, für welche eine private Altersversorgung
notwendig ist. Natürlich hat der Berater das passende Angebot in seinem
Aktenköfferchen parat. Da kommen die Geldanlageangebote "garantiert ohne
Risiko" doch gerade recht. Kann das
stimmen? Mit dem Geld der Investoren soll ja ein noch größerer Vermögenswert
geschaffen werden. Aus diesem neuen Vermögenswert soll das investierte Kapital
und der Gewinnanteil zurückbezahlt werden. Egal wie das Investment genannt
wird, egal was der Anlageberater verspricht, das Grundmuster bleibt immer das
gleiche. Mit dem Geld der Investoren wird versucht neues Vermögen
aufzubauen und diese Aktivität kann
nicht ohne Risiko durchgeführt werden.
Das Risiko kann darin liegen, dass die versprochene Rendite
wesentlich niedriger ausfällt. Es kann aber auch sein, dass das gesamte
eingesetzte Kapital verloren geht. Es kann sogar sein, dass Nachschüsse zu
erbringen sind oder der Fiskus auch noch Ansprüche anmeldet. Es kann aber auch
sein, dass man von seiner Hausbank zu einer fragwürdigen Investition gedrängt
wird.
Die Geldhäuser haben
zum Beispiel ihren Kunden Schiffsfonds als sehr lukratives und sicheres Investment dargestellt.
Die Bankberater sind damit immer noch auf Kundenfang
gegangen als schon klar war, dass einfach zu viele Schiffe in den Markt
gedrückt wurden. Die Initiatoren und Vertriebe verdienten ihr Geld nicht mit
den Schiffen sondern an den Schiffen. Eine klassische Blase wurde geschaffen.
Als diese platzte wurde der Mythos einer Krise aufgebaut. Mit einer Krise hat
das aktuelle Schiffsdebakel jedoch nichts zu tun. Hier wird mit dem Wort der
Krise ein Mythos aufgebaut, weil einfach zu viele Schiffe in den Markt gedrückt
wurden. Es wurde über den Fonds gutes Geld verdient. Es wird auch von anderen
über einen pyramidenartigen Aufbau von Schiffen gesprochen, der nie eine
wirtschaftliche Chance gehabt habe.
Aus Geld, Geld zu machen ist ein komplexes Unterfangen mit
vielen wenn und aber und in seiner Entwicklung kaum sicher vorhersehbar. Mit
komplexen Entscheidungen die eine schier unübersehbare Menge von Variablen
beinhalten sind die Anleger überfordert. Also wird die Entscheidung
ausschließlich nach Faustregeln getroffen. Zinsen realistisch, Berater ist
freundlich und macht einen kompetenten Eindruck, Produkt hört sich gut an,
Arbeitskollege findet es auch gut. Also Ja!
Ausgeblendet wird, dass die schönsten Pläne scheitern
können, auch am Markt gut positionierte Unternehmen plötzlich zusammenbrechen können.
Falls dies doch kritisch hinterfragt wird, hat der geschulte Berater noch sein
Ass im Ärmel: Das Angebot mit Kapitalschutz und fester Rendite!
Mit diesem Argument
und dem ständig wiederkehrenden Wort "sicher" im Anlageprospekt
werden sogar windige Schneeballsysteme an die Frau und den Mann gebracht. Das
passt wunderbar in das Anlegerbedürfnis nach einfachen Regeln und Sicherheit.
Der Anleger hinterfragt in der Regel auch nicht mit welchem
Geld die Anbieter denn eigentlich ihre aufwendigen und kostenintensiven
Werbeaktionen zur Neukundengewinnung finanzieren. Wenn in einem Fußballstadion
die gesamte Bandenwerbung von einem einzigen Anbieter belegt wird - aus welcher
Kasse wird das wohl bezahlt.
Ein wirksamer Schutz für Anleger wäre die Sammelklage. Jetzt
ist es doch so, wenn von einer Anlagepleite 50 000 Anleger betroffen sind,
müssen alle Anleger einzeln ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Wenn
Anbieter windiger Kapitalanlagen von vornherein befürchten müssen, dass sie mit
einer Sammelklage überzogen werden könnten, würde so manches Angebot vom Markt
verschwinden oder gar nicht erst angeboten werden. Und die betroffenen Anleger
müssten finanziell nicht Kopf und Kragen riskieren um zu ihrem Recht zu kommen.
So lange aber die Anleger mehr Zeit in die Planung
ihres Urlaubs oder in einen Autokauf
investieren als für ihre Kapitalanlage, wird es immer wieder zu sogenannten
Anlageskandalen kommen.
Jeder Anleger hat die
Anlage die er verdient!
Da jede Kapitalanlage mit Risiken behaftet ist, sollte der
Anleger für sich alleine klären, ob er das Risiko tragen möchte, ob das Risiko
vermeidbar oder zu minimieren ist. Er sollte bei seinen Überlegungen stets
daran denken, dass auch sogenannte seriöse Anbieter in der Vergangenheit durch zügellose Skrupellosigkeit und Betrug
aufgefallen sein könnten. Man sollte nie
vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann.
Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der werblichen Unterstützung
durch Prominente aus Politik und
Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt
abgedruckten "Anlage-Lyrik" buhlen nur um das Vertrauen der Anleger.
Die Herrschaften die hier ihre Stimme -natürlich gegen Honorar- hergeben,
haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht.
Daher ist diese "vertrauensbildende Maßnahme" gleichzusetzen mit der
Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.
Als Anleger sollte man sich
nie unter Zeitdruck setzen lassen. Stattdessen gilt es die eigene Gier
im Zaum zu halten und zunächst einmal alle Details sorgfältig zu prüfen. Der
beste Schutz: Misstrauen!
Für den Schutz der eigenen Person und des persönlichen
Eigentums wie Haus und Auto treiben die Bürger teilweise erheblichen
technischen und finanziellen Aufwand. Mit Erfolg - wie viele
Polizeidienststellen berichten können. Einbruchmeldeanlagen und
Diebstahlsicherungen haben die Zahl der Wohnungseinbrüche und des
Autodiebstahls drastisch reduziert. Wenn
es jedoch darum geht sein Geld gewinnbringend anzulegen, wird meist auf jeden
Schutz verzichtet. Man rechnet auch nicht damit, dass man Opfer eines
Anlagebetruges werden könnte, berichtet
der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Der heiße Anlagetipp
aus dem Bekannten- oder Kollegenkreis, die Telefonofferte über die einmalige Gelegenheit sein Geld zu
vervielfachen oder die auswendig gelernte Anlagelyrik eines Allfinanz-Strukkis
reichen in der Regel aus, um die Anlegerbrieftasche weit zu öffnen.
Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum
unterlegen, dass man einem Anleger nur einmal das Fell über die Ohren ziehen
kann.
(Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches
wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit
eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788-1860).)
Wenn Anleger glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht
richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder
nicht alles mir Rechten Dingen zugeht,
kann der Rechtsweg die beste Option sein. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften
bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung
ihrer Chancen zum Ausgleich ihres
finanziellen Schadens vermittelt.
Fazit:
- Ein
wehrhafter Anleger ist der beste Anlegerschutz und ein engagierter Anlegerschutzanwalt
ist kein Abzocker sondern der tatkräftige Helfer seines Mandanten.
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Beitrag gefallen? Konnten wir Ihnen weiterhelfen?
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. In Frage kommen dafür sowohl kleine als auch größere
Geldbeträge. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und
unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem
Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und
Verbraucherschutz Projekte bei. Danke! Für Ihre Zuwendung können Sie den
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überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
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ohne eigenes finanzielles Risiko durchsetzen!
Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, prüfen wir auf
Anfrage gerne ob das Kostenrisiko von unserem Prozessfinanzierer übernommen
werden kann. Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und
Kapitalmarktbereich wissen diese Spezialisten, wie Ansprüche gegen
Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Bei positiver
Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Die Anleger können ihre berechtigten
Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten. Die Anleger beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass eigenes Geld eingesetzt werden muss.
Prinzipiell gilt: Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der
Prozess verloren – fallen für den Betroffenen keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten
gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft! Der Kläger
hat nicht das geringste Risiko.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
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Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
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Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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