Viele Menschen scheuen den Gang zum Rechtsanwalt, weil sie
fürchten, der Besuch würde teuer werden.
,,Hierbei gibt es hinsichtlich anwaltlicher Abrechnungen
auch viele falschen Vorurteile und viele Leute verzichten aus diesem Grund auch
auf eine Durchsetzung ihrer berechtigten rechtlichen Interessen und verlieren
so bares Geld“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Ein Weg aus solch einem Dilemma könnte für Rechtssuchende
die sogenannte Streitgenossenschaft sein. ,,Streitgenossenschaft meint, dass
mehrere Personen ihre Ansprüche gemeinsam geltend machen können, sofern es sich
um gleichartige Ansprüche handelt, welche auf einem ähnlichen Sach- und
Rechtsgrund basieren", erklärt Roosen.
Haben sich beispielsweise mehrere Personen
zusammengeschlossen, um zu Unrecht berechnete Bearbeitungsgebühren für
Kreditverträge von der gleichen Bank zurückzufordern, können jene Bearbeitungsgebühren
im Wege einer Streitgenossenschaft gemeinsam mit einer Klage zurückgefordert
werden.
,,So können Mandanten unter Umständen eine Menge Geld
sparen.", so der BSZ e.V. Vorstand.
Wenn nämlich beispielsweise zwei Mandanten in der gleichen
Angelegenheit klagen wollen, wird vom Anwalt im Regelfall nicht zweimal die
volle Gebühr erhoben, sondern nur einmal zuzüglich einer geringeren
Erhöhungsgebühr.
Potentielle Mandanten sollten sich somit in ihrem Familien-,
Freundes- und Bekanntenkreis umhören, ob nicht jemand ähnliche rechtliche
Probleme hat, und ob man nicht gemeinsam einen Rechtsanwalt beauftragen sollte.
,,Wie in vielen Bereichen des Lebens empfiehlt es sich auch
bei rechtlichen Problemen sich mit anderen zusammenzuschließen und gemeinsam
seine Ansprüche durchzusetzen.", empfiehlt Roosen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank-
und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaf
/Streitgenossenschaft. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln
und prüfen zu lassen ob die Vertretung im streitgenossenschaftlichen
Klageverfahren möglich ist.
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verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Streitgenossenschaft kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V.
nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21.10.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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