DIE ANGEKÜNDIGTE MUSTERFESTSTELLUNGSKLAGE IM DIESEL-SKANDAL
HAT MIT EINER SAMMELKLAGE WENIG GEMEINSAM: VIEL LÄRM UM NICHTS?
Drei Jahre nach Bekanntwerden des Skandals um manipulierte
Dieselmotoren führt der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC eine
Musterfeststellungsklage durch. In dem Verfahren soll geklärt werden ob der
VW-Konzern seine Kunden mit Software-Manipulationen vorsätzlich sittenwidrig
geschädigt hat.
Wie bei jeder gerichtlichen Auseinandersetzung gibt es auch
bei der Musterfeststellungsklage eine
Partei die gewinnt und eine die verliert. Auch „Recht bekommen“ ist ein
wettbewerbsfähiger Prozess. „Wer individuell klagt hat sicherlich die größere
Chance das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Denn was nützt eine
Musterfeststellungsklage mit Tausenden Betroffenen, wenn am Ende nichts dabei
herauskommt?“, fragt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Positiv bei der
geplanten Musterfeststellungsklage ist, dass für Verbraucher keine Kosten
entstehen.
In verschiedenen Presseveröffentlichungen wurde gleich von
„Sammelklage für VW-Besitzer“ gesprochen. Mehrere Tausend Betroffene sollen
schon ihr Interesse an einer Teilnahme signalisiert haben.
Die betroffenen VW-Käufer wollen sicherlich von den beauftragten
Rechtsanwälten wissen, wie ihre Chancen bei Teilnahme an der
Musterfeststellungsklage zu bewerten sind. Da die Anwälte aus wirtschaftlicher Sicht
sicherlich an der Übernahme des Mandats, größtes Interesse haben, wird ihre Prognose
zumindest durch diesen Sachverhalt beeinflusst werden. Auf der gegnerischen
Seite wird das gleiche Szenario zu beobachten sein.
Die Prognose über den
Ausgang eines Prozesses entpuppt sich aber in vielen Fällen als reines
Würfelspiel.
Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen
ist, seinen Mandanten genau erklären können, warum es trotz seiner guten
Leistung, so und nicht anders gekommen ist. Denn die Leistung des Anwalts wird
nicht schon alleine dadurch geschmälert, wenn er einen Prozessausgang falsch
einschätzt. So hat das Landgericht
Aachen festgestellt, dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss. Die
juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt
aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches
Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen
und damit subjektiven Wertung verbunden.
Musterfeststellungsklage:
Viel Lärm um nichts?
Allerdings wird es für die Verbraucher durch die Einführung
der Musterfeststellungsklage nicht wesentlich einfacher, ihre Ansprüche im
Dieselskandal durchzusetzen, da der Gesetzgeber auch hohe Hürden eingebaut hat.
Kritiker sprechen deshalb auch von einer Mogelpackung.
„Mit einer Sammelklage wie man sie aus den USA kennt, hat
die Musterfeststellungsklage nicht viel zu tun. Entscheidender Unterschied ist,
dass die Verbraucher selbst bei einem positiven Urteil im Musterverfahren ihre
Ansprüche anschließend immer noch eigenständig geltend machen müssen“.
Nach Meinung von BSZ e.V. Vertrauensanwälten sind
Verbraucher aber auch künftig besser beraten, ihre Ansprüche individuell
geltend zu machen.
Geht das Verfahren gewonnen, kostet den Kläger das Verfahren
auch nichts. Auf jeden Fall bekommen die betroffenen Geschädigten schneller eine
Entscheidung und können etwa Ihren VW gegen einen anderen eintauschen.
- Wird
in dem Musterverfahren ein Urteil zu Gunsten der Verbraucher gesprochen,
sind diese damit noch lange nicht am Ziel.
- Ihre
Ansprüche werden dann nicht automatisch befriedigt, sondern müssen in
einem weiteren Verfahren eigenständig geltend gemacht werden.
- Dadurch
werden die Verfahren insgesamt in die Länge gezogen.
- Kritiker
bemängeln diesen bürokratischen Aufwand als wenig verbraucherfreundlich.
- Dennoch
wird das Gesetz am 1. November 2018 in Kraft treten.
Was gewinnen die
Verbraucher wenn sie sich zur
Musterfeststellungsklage anmelden?
- Die
Verjährung der Schadensersatzansprüche wird gehemmt. Die Betroffenen können also abwarten, wie das Gericht
entscheidet.
- Die
Richter entscheiden im Musterfeststellungsverfahren jedoch nicht über den
individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellen lediglich
abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann, der zu
Schadensersatzforderungen berechtigt.
- Steht
das fest, muss jeweils der individuelle Schaden benannt werden. Im Fall VW
bedeutet das, alle Besitzer müssen ihren persönlichen Nutzungsersatz
berechnen lassen und können erst dann den Hersteller verklagen.
Was gewinnen die
Verbraucher also durch eine Musterfeststellungsklage?
Außer der Verjährungshemmung ehrlich gesagt gar nichts.
Im Gegenteil: Das Musterverfahren wird lange
dauern. In dieser Zeit fahren Käufer weiter mit abgas-manipulierten
Diesel-Fahrzeugen.
Allerdings nur, wer keine Stilllegungsverfügung vom
Kraftfahrt Bundesamt erhält.
Dauert das Verfahren dann mehrere Jahre, wovon ausgegangen
werden muss, ist am Ende der Nutzungsersatz so groß, dass der Vorteil
aufgezehrt sein dürfte.
Also viel Lärm um
nichts!
Nach Meinung der BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind alle
Verbraucher - auf jeden Fall die VW-Käufer - besser beraten, ihre Ansprüche
individuell geltend zu machen. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für
Betroffene deren Ansprüche kostenlos und geben ihnen fundierte
Entscheidungshilfen, auf die sie sich verlassen können.
Die BSZ e.V.
Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie
am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte wollen Betroffene
unterstützen – unabhängig davon, ob sie den Weg über ein Musterverfahren wählen
oder von vornherein auf eine individuelle Klage setzen. Am Ende geht es darum,
ihre Rechte im Dieselskandal durchzusetzen und inzwischen hat sich eine
Vielzahl von Gerichten auf die Seite der Verbraucher gestellt.
Diese BSZ e.V.
Vertrauensanwälte sind Experten für Schadensersatz.
Diese Rechtsanwälte vertreten Sie gegen alle Hersteller -,
auch um technische Hardware-Lösungen durchzusetzen. Die Autohersteller haben
betrogen und müssen jetzt die Kosten für die geeignete Abhilfe tragen.
Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören,
bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der
BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene
Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs- und
Schadensersatzansprüche.
Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ
e.V. Vertrauensanwälte ihre Rechte
prüfen und wahrnehmen lassen.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Abgas-Skandal
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: BSZ-ev@web.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.10.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen