Dienstag, Oktober 23, 2018

VW- Musterfeststellungsklage: Viel Lärm um nichts?

DIE ANGEKÜNDIGTE MUSTERFESTSTELLUNGSKLAGE IM DIESEL-SKANDAL HAT MIT EINER SAMMELKLAGE WENIG GEMEINSAM: VIEL LÄRM UM NICHTS?

Drei Jahre nach Bekanntwerden des Skandals um manipulierte Dieselmotoren führt der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der ADAC eine Musterfeststellungsklage durch. In dem Verfahren soll geklärt werden ob der VW-Konzern seine Kunden mit Software-Manipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.

Wie bei jeder gerichtlichen Auseinandersetzung gibt es auch bei der Musterfeststellungsklage  eine Partei die gewinnt und eine die verliert. Auch „Recht bekommen“ ist ein wettbewerbsfähiger Prozess. „Wer individuell klagt hat sicherlich die größere Chance das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Denn was nützt eine Musterfeststellungsklage mit Tausenden Betroffenen, wenn am Ende nichts dabei herauskommt?“, fragt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Positiv bei der geplanten Musterfeststellungsklage ist, dass für Verbraucher keine Kosten entstehen.

In verschiedenen Presseveröffentlichungen wurde gleich von „Sammelklage für VW-Besitzer“ gesprochen. Mehrere Tausend Betroffene sollen schon ihr Interesse an einer Teilnahme signalisiert haben.

Die betroffenen VW-Käufer wollen sicherlich von den beauftragten Rechtsanwälten wissen, wie ihre Chancen bei Teilnahme an der Musterfeststellungsklage zu bewerten sind.  Da die Anwälte aus wirtschaftlicher Sicht sicherlich an der Übernahme des Mandats, größtes Interesse haben, wird ihre Prognose zumindest durch diesen Sachverhalt beeinflusst werden. Auf der gegnerischen Seite wird das gleiche Szenario zu beobachten sein.

Die Prognose über den Ausgang eines Prozesses entpuppt sich aber in vielen Fällen als reines Würfelspiel.

Der Anwalt wird, auch wenn seine Prognose nicht eingetroffen ist, seinen Mandanten genau erklären können, warum es trotz seiner guten Leistung, so und nicht anders gekommen ist. Denn die Leistung des Anwalts wird nicht schon alleine dadurch geschmälert, wenn er einen Prozessausgang falsch einschätzt.  So hat das Landgericht Aachen festgestellt, dass ein Anwalt nicht Hellsehen können muss. Die juristische Bewertung vollzieht sich zwar nach den Regeln der Logik. Sie kennt aber anders als die Mathematik nicht allein ein richtiges oder ein falsches Ergebnis. Die Rechtsanwendung ist vielmehr immer auch mit einer menschlichen und damit subjektiven Wertung verbunden.

Musterfeststellungsklage: Viel Lärm um nichts?

Allerdings wird es für die Verbraucher durch die Einführung der Musterfeststellungsklage nicht wesentlich einfacher, ihre Ansprüche im Dieselskandal durchzusetzen, da der Gesetzgeber auch hohe Hürden eingebaut hat. Kritiker sprechen deshalb auch von einer Mogelpackung.

„Mit einer Sammelklage wie man sie aus den USA kennt, hat die Musterfeststellungsklage nicht viel zu tun. Entscheidender Unterschied ist, dass die Verbraucher selbst bei einem positiven Urteil im Musterverfahren ihre Ansprüche anschließend immer noch eigenständig geltend machen müssen“.

Nach Meinung  von BSZ e.V. Vertrauensanwälten sind Verbraucher aber auch künftig besser beraten, ihre Ansprüche individuell geltend zu machen. 

Geht das Verfahren gewonnen, kostet den Kläger das Verfahren auch nichts. Auf jeden Fall bekommen die betroffenen Geschädigten schneller eine Entscheidung und können etwa Ihren VW gegen einen anderen eintauschen.

  • Wird in dem Musterverfahren ein Urteil zu Gunsten der Verbraucher gesprochen, sind diese damit noch lange nicht am Ziel.
  • Ihre Ansprüche werden dann nicht automatisch befriedigt, sondern müssen in einem weiteren Verfahren eigenständig geltend gemacht werden.
  • Dadurch werden die Verfahren insgesamt in die Länge gezogen.
  • Kritiker bemängeln diesen bürokratischen Aufwand als wenig verbraucherfreundlich.
  • Dennoch wird das Gesetz am 1. November 2018 in Kraft treten.

Was gewinnen die Verbraucher wenn sie sich zur  Musterfeststellungsklage anmelden?

  • Die Verjährung der Schadensersatzansprüche wird gehemmt. Die Betroffenen  können also abwarten, wie das Gericht entscheidet.

  • Die Richter entscheiden im Musterfeststellungsverfahren jedoch nicht über den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellen lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann, der zu Schadensersatzforderungen berechtigt.

  • Steht das fest, muss jeweils der individuelle Schaden benannt werden. Im Fall VW bedeutet das, alle Besitzer müssen ihren persönlichen Nutzungsersatz berechnen lassen und können erst dann den Hersteller verklagen.

Was gewinnen die Verbraucher also durch eine Musterfeststellungsklage?

Außer der Verjährungshemmung ehrlich gesagt gar nichts.

Im Gegenteil: Das Musterverfahren wird lange dauern. In dieser Zeit fahren Käufer weiter mit abgas-manipulierten Diesel-Fahrzeugen.

Allerdings nur, wer keine Stilllegungsverfügung vom Kraftfahrt Bundesamt erhält.

Dauert das Verfahren dann mehrere Jahre, wovon ausgegangen werden muss, ist am Ende der Nutzungsersatz so groß, dass der Vorteil aufgezehrt sein dürfte.

Also viel Lärm um nichts!

Nach Meinung der BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind alle Verbraucher - auf jeden Fall die VW-Käufer - besser beraten, ihre Ansprüche individuell geltend zu machen. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Betroffene deren Ansprüche kostenlos und geben ihnen fundierte Entscheidungshilfen, auf die sie sich verlassen können.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte wollen Betroffene unterstützen – unabhängig davon, ob sie den Weg über ein Musterverfahren wählen oder von vornherein auf eine individuelle Klage setzen. Am Ende geht es darum, ihre Rechte im Dieselskandal durchzusetzen und inzwischen hat sich eine Vielzahl von Gerichten auf die Seite der Verbraucher gestellt.

Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind Experten für Schadensersatz.

Diese Rechtsanwälte vertreten Sie gegen alle Hersteller -, auch um technische Hardware-Lösungen durchzusetzen. Die Autohersteller haben betrogen und müssen jetzt die Kosten für die geeignete Abhilfe tragen.

Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte  ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 23.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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