P&R-Skandal weitet sich aus – Eine Millionen Container
existieren nicht – Staatsanwaltschaft ermittelt.
Die P&R-Pleite weitet sich zu einem der größten
Anlageskandale in der Geschichte der Bundesrepublik und zu einem Fall für die
Staatsanwaltschaft aus. Nach einem Zwischenbericht des vorläufigen Insolvenzverwalters
sind etwa eine Million der 1,6 Millionen an die Anleger verkauften Container
überhaupt nicht vorhanden.
„Ein erheblicher Teil der Anleger-Gelder hat sich damit in
Luft aufgelöst“, sagt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Zur Erinnerung:
Rund 54.000 Anleger hatten etwa 3,5 Milliarden Euro in die
P&R-Container investiert. Befürchtungen, dass ein Teil der Container nicht
vorhanden ist und frisches Anlegerkapital nur dazu verwendet wurde, die
Mietzahlungen und Rückzahlungen an die Investoren zu realisieren, gab es schon
länger. Das ganze Ausmaß wird aber erst durch einen Zwischenbericht der
vorläufigen Insolvenzverwaltung vom 17. Mai 2018 ersichtlich.
Demnach haben die vier deutschen
P&R-Verwaltungsgesellschaften nach derzeitigem Stand rund 1,6 Millionen
Container an die Anleger verkauft. Tatsächlich seien aber nur ca. 600.000
Container vorhanden. Diese enorme Differenz habe sich über Jahre hinweg
aufgebaut. Schon 2010 habe die Differenz zwischen vorhandenen und verkauften
Container rund 600.000 betragen. Wie es zu dieser Differenz kommen konnte,
werde weiter geprüft und die Staatsanwaltschaft München I sei informiert, teilt
die vorläufige Insolvenzverwaltung mit.
„Es wird immer offensichtlicher, dass sich die
P&R-Gruppe schon seit Jahren in einer wirtschaftlichen Schieflage befand
und es drängt sich zunehmend der Verdacht auf, dass Anlegergelder
zweckentfremdet wurden“, so der hier berichtende Rechtsanwalt.
Durch die nicht
vorhandenen Container wird sich auch die Insolvenzmasse weiter schmälern, d.h.
die Insolvenzquote der Anleger wird deutlich geringer ausfallen.
Anleger müssen daher mehr denn je mit erheblichen
finanziellen Verlusten rechnen. Neben den Forderungen zur Insolvenztabelle
haben sie aber auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Die Forderungen können sich gegen die Anlagevermittler bzw. Berater richten,
wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Container-Direktinvestments aufgeklärt haben. Sie könnten sich
angesichts der neuen Entwicklungen aber möglicherweise auch gegen die
Unternehmensverantwortlichen, Wirtschaftsprüfer, etc. richten.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche
Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine
qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden
Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden
Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V.
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verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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cllbbr
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BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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