Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden
Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass
Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der
potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar
professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu
verzichten, den Anlageverlust auszugleichen.
Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust
erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig
ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen
lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend
geltend machen können. Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller
Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen.
Etliche Beteiligungen an Schiffsfonds aber auch vielen
anderen Kapitalanlagen sind in den vergangenen Jahren den Bach runtergegangen
und die Anleger erlebten ein finanzielles Desaster. Oft genug wurde dabei aber
auch die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß durchgeführt.
Das kann wiederum zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen.
Oft stellt sich zum Beispiel später heraus, dass die Kosten
für Vertrieb und Verwaltung schon mehr als 15 Prozent des investierten Kapitals
des Anlegers betragen haben. Hohe Vertriebsprovisionen lassen Rückschlüsse auf
eine geringere Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage zu. Für den
Anleger sind dies entscheidende Punkte, um sich an einer Kapitalanlage zu
beteiligen. Außerdem muss der Anleger auch über das Wiederaufleben der
Kommanditistenhaftung zwingend aufgeklärt werden.
Bei vielen Geldanlagen wurden in den Beratungsgesprächen
vielfach die Ansprüche an einer anleger- und objektgerechten Beratung nicht
erfüllt. Dazu gehört z.B. auch die umfassende Aufklärung über die bestehenden
Risiken. Insbesondere muss bei Beteiligungen an Schiffsfonds, Immobilienfonds,
Umweltfonds und ähnlichen Kapitalanlagen auch über das Totalverlust-Risiko
aufgeklärt werden. Die Erfahrung zeigt, dass dies oft nicht geschehen ist.
Stattdessen wurden solche spekulativen Anlageprodukte vielfach als sicher und
für die Altersvorsorge geeignet angepriesen. Bei einer derartigen
Falschberatung können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.
Die Berater müssen den von verschiedenen Fachpublikationen
veröffentlichten Warnhinweisen auf unseriöse Praktiken Kenntnis nehmen und ihre
Anleger darauf hinweisen! Den enormen
Risiken bis zum Totalverlust stehen oft äußerst fragwürdige Renditechancen
gegenüber, die zudem mitunter durch saftige Gebühren zusätzlich reduziert
werden. Bei vielen Anlageskandalen mit
tausenden Geschädigten, vermittelten manche Berater ihren Kunden den Eindruck es mit einer soliden und langfristigen
Anlagestrategie und Anlageform die sich besonders zur Altersvorsorge eignet zu
tun zu haben. Die Möglichkeit eines
Totalverlustrisikos wird bewusst verschwiegen
oder klein geredet.
Dabei muss sich ein Berater vor der Vermittlung einer
Kapitalanlage selbst über deren Wirtschaftlichkeit und Seriosität ausreichend
informieren. Alleine an der Provisionshöhe die ihm für die Vermittlung einer
Anlage zufließt müssten die Vermittler eigentlich merken, dass es dabei
mitunter nicht mit rechten Dingen zugehen kann.
Wenn das Anlegergeld verbrannt ist, mutiert so manch
Anlageberater plötzlich zum Verbraucherschützer, verbündet sich mit
Rechtsanwaltskanzleien, jammert dass man selbst betrogen worden sei, wolle aber
alles mögliche tun um den geschädigten Anlegern zu helfen. Da gehen die Berater
schon mal mit Kundenlisten hausieren um Interessengemeinschaften zu etablieren,
die den Zweck haben dürften, der eigenen Haftung zu entgehen. Beliebtes
Argument ist dann hier, dass man ihn, den Vermittler, wenn man ihm den
nachweisen könne, dass er seine Aufklärungspflicht verletzt habe, zwar
verklagen könne, aber, da er ja selbst investiert habe, bei ihm nichts holen
könne.
Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Kleinanleger Millionen Euro angelegt hätten, wenn ihnen
bei der Anlageberatung klipp und klar gesagt worden wäre, dass sie ihre Einlage
vollständig verlieren können. Die Geschädigten die sich tagtäglich bei dem BSZ
e. V. melden bestätigen diese These.
Es ist kaum zu glauben, aber es werden immer noch
Anlegergelder mit Schneebalsystemen eingesammelt. Bei den meisten
Schneeballsystemen ist es so, dass gerade am Anfang sehr viele Gelder
herausgenommen werden. Nachher, wenn das läuft, entsteht das Problem, das
Schneeballsystem zu bedienen. Es wird immer mehr Geld gebraucht, weil immer
mehr Anlegern immer höhere Renditen versprochen wurden. Insofern ist es also
sehr wahrscheinlich, dass der Anfang der Betrugssysteme stets einige Jahre
zurückliegt." Was einen natürlich
überrascht, ist, dass solche Systeme oft über einen langen Zeitraum existieren
können. Wenn da mal Fachleute auf die Konten schauen würden und mit den
täglichen und monatlichen Auszügen abgleichen würden, würde dem Schwindel oft
viel früher ein Ende bereitet.
Der BSZ® e.V. rät geschädigten Kapitalanlegern rechtzeitig
alle geeignete Maßnahmen zu ergreifen und zwar gegen alle die sich ihnen als
Anleger gegenüber möglicherweise Schadensersatzpflichtig gemacht haben! Viele
Anleger halten zwar ein Vorgehen gegen Vermittler als nicht empfehlenswert. Der
BSZ hält juristische Maßnahmen insbesondere gegen Anlagevermittler aufgrund der
hierzu vielfach abgesicherten, komfortablen Rechtssprechung des
Bundesgerichtshofs sowie den gewöhnlich vorliegenden Haftpflichtversicherungen
der Vermittler für einen möglichen Weg, um Geschädigten zu Schadenersatz zu
verhelfen. Grundsätzlich ist zu sagen,
Anleger die sich mit ihrem Verlust einfach abfinden, haben auch keine Chance
ihr Geld wieder zu bekommen. Anleger die das zwar gerne möchten, aber glauben,
dass man gute Helfer zum Nulltarif findet, werden ihr Geld auch abschreiben
müssen. Ohne einen auf Kapitalmarktrecht
spezialisierten Anwalt, der nicht über eine mit Beweisen gespickte
Argumentationskette verfügt, ist der geschädigte Anleger vor Gericht ohne
Chance seinen Anspruch durchzusetzen! Gerade solche Anwälte arbeiten oft mit
Geschädigtengemeinschaften zusammen. Denn diese Experten wissen ganz genau,
dass eine Informationsbündelung viele neue Erkenntnisse bringt und stets einen
Wissensvorsprung garantiert.
Nach Erfahrung des
BSZ® e.V. ist es für Geschädigte immer von Vorteil sich einer fallbezogenen
Interessengemeinschaft anzuschließen oder eine solche selbst zu initiieren.
Dies hat sich zum Informationsaustausch der Geschädigten und
der Bündelung von Beweismaterial bewährt. Nur sollte man darauf achten wo man
beitritt, damit man nicht den Bock zum Gärtner macht.
Die BSZ Interessengemeinschaft ist ein Konzept, in dem mit
guter Organisation, Vernetzung und geschickter Kooperation, die eigenen
Machtquellen zur Rechtsdurchsetzung optimal genutzt werden. Daraus ergibt sich
nicht nur mehr Chancengleichheit sondern auch eine neue Qualität der
Zusammenarbeit zwischen den Betroffenen und ihren Rechtsvertretern und den
Institutionen und Akteuren der Gegenseite. Die BSZ® e.V.
Interessengemeinschaften bündeln die Interessen der Betroffenen. Organisieren
die Zusammenarbeit mit fachkundigen Rechtsanwälten, schaffen die notwendige
Öffentlichkeit, schärfen den Blick für die eigenen Machtquellen und stärken den
Willen der Betroffenen zur Rechtsdurchsetzung.
Viele Ansprüche werden
in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt, weil die
Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht mehr aufbringen können. Zumal es auch
nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg
hat.
Unterliegt man im Verfahren, verliert man seine Forderung
und hat zudem die Prozesskosten beider Seiten zu tragen. Auch wenn man gewinnt,
geht man leer aus, wenn der Gegenüber zwischenzeitlich in Vermögensverfall
gerät. Sogar für die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwaltes haftet
man dann als sogenannter Zweitschuldner. Wer solche Beträge nicht aufbringen
kann, dem bleibt oft nur der Verzicht auf seine berechtigten Ansprüche, wenn
die Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage geben will und die Gewährung
von Prozesskostenhilfe für den Betroffenen nicht in Betracht kommt.
Der BSZ e.V. arbeitet mit Partnern die Verfahren gegen liquide Schuldner
finanzieren, die der Anspruchsinhaber nicht selbst führen kann oder will und
deren Prozesskosten nicht durch eine Rechtsschutzversicherung oder die
Prozesskostenhilfe übernommen wird. Dabei werden sämtliche Kosten für die
Rechtsanwälte, das Gericht und die Beweisaufnahme übernommen. Der
Anspruchsinhaber trägt kein Prozesskostenrisiko Auch wenn der Prozess verloren
gehen sollte, treffen den Kläger keine Prozesskosten. Schon die
außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen können aus einer Position der Stärke
geführt werden.
Die Interessengemeinschaften im BSZ® e.V. bieten
Kapitalanlegern die Möglichkeit von BSZ® -Anlegerschutzanwälten Ihre
Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob
Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen
eventuell sofort zu ergreifen sind. Betroffene Anleger können Ihre
Ansprüche dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaften durchsetzen
lassen.
Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige
Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste
erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch
Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat
des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der
Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für die
Bewertung eines Anspruchs.
Kapitalanleger die glauben, dass Sie bei ihrer Kapitalanlage
nicht richtig beraten wurden, ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, können Sie sich der BSZ e.V.
Fördergemeinschaft Solidarservice anschließen.
Es können die
Durchsetzung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsansprüche finanziert
werden.
Der BSZ e.V. ist seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig,
verfügt über ein Netzwerk von Top-Rechtsanwälten und Prozessfinanzierungsgesellschaften
in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Die enge
Kooperation mit Rechtsexperten ermöglicht es, die Rechtsansprüche Betroffener
rasch und effizient zu prüfen und die Erfolgsaussichten in einem möglichen
Gerichtsverfahren auszuloten.
Bevor eine Annahme eines Falles durch eine der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft erfolgt, wird der Fall eingehend
geprüft. Diese Prüfung erfolgt für Fördermitglieder der BSZ e.V.
Solidargemeinschaft unentgeltlich.
Wird der Fall positiv bewertet und angenommen werden
sämtlicher Kosten übernommen!
Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchten, welche
konkreten Möglichkeiten für Sie selbst tatsächlich bestehen, sollten Sie
der „BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice“ beantragen. Und wie
folgt vorgehen:
Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft
mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er
sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V.
Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen
Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich
der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein,
wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation
hilfreich.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein
Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der
Versicherung abklären.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.sammelklagen.de
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