Anleger sollten Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.
Insolvenzverfahren nach über zweijähriger Prüfung eröffnet. Fehler in der
Anleihe führte zu juristischen Komplikationen.
Wenn man den Bericht des Insolvenzverwalters Klaus E.
Breithaupt liest, kommt einem schnell eine Frage: Waren bei MBB Clean Energy AG
nur Laien am Werk? Jetzt können Anleger ihre Forderung zur Insolvenztabelle
anmelden. Diese Möglichkeit gilt es innerhalb der gesetzten Frist bis zum 11.
Oktober 2017 zu nutzen.
Die Planungen waren ursprünglich groß dimensioniert. Denn im
April 2013 wurde die erste Emission von Anleihen im geplanten Wert von € 300
Mio. auf den Weg gebracht und im Dezember 2013 wurde ein zweite Anleihe der MBB
Clean Energy in Höhe von € 500 emittiert – zusammen € 800 Mio. Effektiv
eingezahlt wurde nach Angaben des Insolvenzverwalters allerdings nur ein
magerer Betrag von etwa € 12,9 Mio.
Wie dem Bericht des Insolvenzverwalters zu entnehmen ist,
wurde keine einzige Wind- oder Solaranlage von der MBB Clean Energy AG
erworben. Der größte Teil des eingesammelten Geldes wurde für den laufenden
Geschäftsbetrieb und die das Unternehmen konsultierenden Berater verwendet.
Bereits im Frühjahr 2014 wurden die ernst zu nehmenden
Probleme offensichtlich: die Zinszahlung konnte nicht geleistet werden und der
so genannte „Reparaturprozess“ misslang. Im Sommer 2015 folgte der
Insolvenzantrag.
Anmeldung zur
Insolvenztabelle
Wer jetzt risikolos wenigstens an der Insolvenzquote
teilhaben will, muss seine Ansprüche formell korrekt zur Insolvenztabelle
anmelden. Das Insolvenzgericht hat dazu bestimmt, dass die Registrierung bis
zum 11. Oktober 2017 zu erfolgen hat.
Weitere Option, wie Anleger
Geld zurück erhalten
Es nimmt kein Wunder, dass die zuständige Staatsanwaltschaft
eingeschaltet worden ist, um den Anlageskandal aufzuarbeiten. Aus diesem Grund
wurden viele Unterlagen beschlagnahmt. Die Optionen, weitere Personen wegen
derer Fehler mit Schadensersatzansprüchen zu konfrontieren, wird derzeit
geprüft.
Anmeldung zur
Insolvenztabelle
In vielen Fällen können Anleger von Anleihen bei einer
Insolvenz auf einen gemeinsamen Vertreter bauen. Dieser meldet die Forderungen
für alle zu einer Insolvenztabelle an und am Ende des Verfahrens erhalten die
Kapitalgeber den anteiligen Betrag aus dem Insolvenzverfahren auf ihr Konto
überwiesen.
Fehler bei MBB
Bei MBB Clean Energy lief es anders: Da bei der Ausgabe der
Anleihe formelle Fehler vorkamen, müssen nunmehr die Anleger selbst aktiv
werden.
Sicherheitsplus für
Anleger nutzen
Entweder sie nehmen ihr Anmelderecht selbst war oder sie
beauftragen einen Anwalt, der für die korrekte Registrierung sorgt – ein
Sicherheitsplus, was angesichts früherer Fehler des Managements und seiner
Berater ein Vorteil sein dürfte.
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Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG kann kostenlos
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Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
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