In den letzten Monaten melden sich viele Kapitalanleger bei
dem BSZ e.V. die von ihrem Finanzamt
überraschend mit hohen Steuerforderungen konfrontiert werden. In vielen Fällen handelt es sich hier um
Anleger von Film- und Medienfonds und Schiffsfonds aber auch um Käufer
sogenannter Schrottimmobilien.
Unter „Schrottimmobilien“ versteht man den Erwerb von
Immobilien, welche sich finanziell nicht tragen, zu überhöhten Preisen und teilweise
unter erheblichen Provisionszahlungen an die Vermittler, veräußert wurden.
Die Vermittler sorgten teils nach mehrstündigen
Beratungsgesprächen nicht nur dafür, dass Anleger einen Notartermin wahrnehmen
sollten, sondern in der Regel auch dafür, dass gleich eine „passende
Finanzierung“ mit organisiert wurde. Einige Vertriebsmodelle gipfelten dann
noch darin, dass man auch gleich die Verwalterverträge für eine neu erworbene
„Steuersparimmobilie“ von den Vermittlern vorgelegt bekommen hat. Es handelte
sich somit um ein „All Inklusive“ Paket vor dem Hintergrund des Steuersparens.
Anleger wurden in dem Glauben beraten, dass man mit dem
Erwerb einer Eigentumswohnung – gleich ob im Osten oder im Westen, Steuern
sparen könnte und auch eine werthaltige Immobilie erworben habe. Die Realität
sieht jedoch oft anders aus. Bei den finanzierenden Banken, den Notaren und vor
allem den Vertrieben für solche „Steuersparimmobilien“ bestand daher immer eine
gewisse Motivation, diese tatkräftig zu unterstützen.
Betroffene wurden mit
dem Argument einer Steueroptimierung oft dahingehend beraten, eine
Eigentumswohnung zu erwerben.
Hierzu wurde in vielen Fällen eine Musterberechnung erstellt, aus welcher sich
ergeben sollte, wie hoch denn die tatsächliche finanzielle Belastung nach einem
Erwerb einer Eigentumswohnung unter Berücksichtigung von Mieteinahmen, Steuern
etc. sein sollte. Ergebnis war meist, dass die monatliche Belastung durch die
Finanzierung und den Erwerb der Eigentumswohnung gering sein sollte, mithin der
Eindruck entstand, dass sich der Erwerb der Immobilie als keine große
Mehrbelastung darstellt.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte die bereits seit vielen Jahren geschädigte Anleger
vertreten, welche über Vertriebe Steuersparimmobilien erworben haben, können
bestätigten, dass in Wirklichkeit oft und systematisch wesentliche Punkte
falsch oder nur unzureichend dargestellt werden, insbesondere was die
Finanzierung und die tatsächliche Belastung durch den Erwerb einer derartigen
Eigentumswohnung anbelangt.
Nicht selten werden Eigentumswohnungen über derartige
Vertriebswege mit dem Argument angeboten, dass dieser – d.h. der Erwerb – auch
noch steuerlich optimiert ist. Oft werden hier die §§ 7 i EStG
(Einkommensteuergesetzt) genannt und erwähnt. Makaber an dieser Sache ist, dass
nicht alle Eigentumswohnungen diese „stastliche Förderung“ auch erhalten.
Berechnete daher der Vertrieb in seiner Musterberechnung die monatliche
Belastung für die ersten ein oder zwei vollen Vermietungsjahre, so wurde den
potentiellen Kunden regelrecht verschwiegen, dass die Förderungen ja längstens
nach 10-12 Jahren wegfallen wird. Dann steigt ganz logisch die monatliche
Belastung.
Nach den Grundsätzen des BGH ist ein Erwerber einer
Immobilie aber beim Erwerb und im Rahmen einer Beratung über alle wesentlichen
Umstände, insbesondere auch darüber, ob er die Immobilie auch in einigen Jahren
noch finanzieren und halten kann, aufzuklären. War die Beratung falsch, stehen
dem Erwerber möglicherweise Schadenersatzansprüche zu.
Haben zudem die finanzierenden Banken Kenntnis über die
Vertriebsstrukturen und eine mögliche Falschberatung, kann auch hier in
Erwägung gezogen werden, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Lief die Beratung daher auch bei Ihnen so ab, dass man
zunächst sehr lange „Beratungsgespräche“ führte, dann kurzfristig auf eine
Entscheidung im Hinblick auf den Erwerb einer Eigentumswohnung drängte,
letztendlich – in einigen Fällen noch am gleichen Abend – zu einem Notar fuhr
und eine Wohnung kaufte und letztendlich auch wenige Tage/Wochen später die
Finanzierung stand, ohne dass Sie „bewusst“ ein Darlehen bei einer Bank
beantragt hatten, sollten die möglichen
Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und
Steuerrecht geprüft werden.
Anleger die in „Steueroptimierte Kapitalanlagen“, egal ob
Immobilien, Film- Medien oder Schiffsfonds, investiert haben und nunmehr aus
heiterem Himmel vollkommen überraschend von ihren Finanzämtern zu hohen
Steuerzahlungen aufgefordert werden, sollten diese Bescheide von einem
Fachanwalt für Steuerrecht prüfen lassen.
Viele BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzleien sind seit vielen
Jahren auf die Beratung und Betreuung von Mandanten im Bereich des Bank-
und Kapitalmarktrechts und des Steuerrechts spezialisiert. Anhand einer fachkundigen
Analyse prüfen sie Investitionen und Finanzierungen im Vorhinein und leisten
individuellen Rechtsbeistand in allen Fragen zum Thema Finanzen und Steuern.
Damit konnten in den letzten zwei Jahrzehnten Unternehmen und institutionelle
Investoren aber auch Privatanleger ihre Rechte oft erfolgreich durchsetzen.
Gerade bei Fragen zum Thema Steuern und Finanzen sind Sie in diesen speziellen
BSZ® e.V. Anleger- und Steuerrechtskanzleien gut aufgehoben. Mit diesen
Rechtsanwälten stehen Ihnen Fachanwälte für Steuerrecht fachkundig zur Seite. Sie
schaffen Klarheit in allen steuerrechtlichen Fragen und bei intransparenten
oder unverständlichen Geldanlagen, Grundschulden oder Bürgschaften sowie
Bankgeschäften. Sie vertreten die Rechte ihrer Mandanten selbstverständlich
gegenüber den Steuerbehörden und den Finanzgerichten sowohl in
außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen
deutschlandweit.
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überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Steueroptimierte Kapitalanlagen anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steueroptimierte Kapitalanlagen kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
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Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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