Mittwoch, Oktober 25, 2017

Steueroptimierte Kapitalanlagen: Überraschende Post von Ihrem Finanzamt?

In den letzten Monaten melden sich viele Kapitalanleger bei dem BSZ e.V. die von  ihrem Finanzamt überraschend mit hohen Steuerforderungen konfrontiert werden.  In vielen Fällen handelt es sich hier um Anleger von Film- und Medienfonds und Schiffsfonds aber auch um Käufer sogenannter Schrottimmobilien.

Unter „Schrottimmobilien“ versteht man den Erwerb von Immobilien, welche sich finanziell nicht tragen, zu überhöhten Preisen und teilweise unter erheblichen Provisionszahlungen an die Vermittler, veräußert wurden.

Die Vermittler sorgten teils nach mehrstündigen Beratungsgesprächen nicht nur dafür, dass Anleger einen Notartermin wahrnehmen sollten, sondern in der Regel auch dafür, dass gleich eine „passende Finanzierung“ mit organisiert wurde. Einige Vertriebsmodelle gipfelten dann noch darin, dass man auch gleich die Verwalterverträge für eine neu erworbene „Steuersparimmobilie“ von den Vermittlern vorgelegt bekommen hat. Es handelte sich somit um ein „All Inklusive“ Paket vor dem Hintergrund des Steuersparens.

Anleger wurden in dem Glauben beraten, dass man mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung – gleich ob im Osten oder im Westen, Steuern sparen könnte und auch eine werthaltige Immobilie erworben habe. Die Realität sieht jedoch oft anders aus. Bei den finanzierenden Banken, den Notaren und vor allem den Vertrieben für solche „Steuersparimmobilien“ bestand daher immer eine gewisse Motivation, diese tatkräftig zu unterstützen.

Betroffene wurden mit dem Argument einer Steueroptimierung oft dahingehend beraten, eine Eigentumswohnung zu erwerben.

Hierzu wurde in vielen Fällen eine  Musterberechnung erstellt, aus welcher sich ergeben sollte, wie hoch denn die tatsächliche finanzielle Belastung nach einem Erwerb einer Eigentumswohnung unter Berücksichtigung von Mieteinahmen, Steuern etc. sein sollte. Ergebnis war meist, dass die monatliche Belastung durch die Finanzierung und den Erwerb der Eigentumswohnung gering sein sollte, mithin der Eindruck entstand, dass sich der Erwerb der Immobilie als keine große Mehrbelastung darstellt.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte die  bereits seit vielen Jahren geschädigte Anleger vertreten, welche über Vertriebe Steuersparimmobilien erworben haben, können bestätigten, dass in Wirklichkeit oft und systematisch wesentliche Punkte falsch oder nur unzureichend dargestellt werden, insbesondere was die Finanzierung und die tatsächliche Belastung durch den Erwerb einer derartigen Eigentumswohnung anbelangt.

Nicht selten werden Eigentumswohnungen über derartige Vertriebswege mit dem Argument angeboten, dass dieser – d.h. der Erwerb – auch noch steuerlich optimiert ist. Oft werden hier die §§ 7 i EStG (Einkommensteuergesetzt) genannt und erwähnt. Makaber an dieser Sache ist, dass nicht alle Eigentumswohnungen diese „stastliche Förderung“ auch erhalten. Berechnete daher der Vertrieb in seiner Musterberechnung die monatliche Belastung für die ersten ein oder zwei vollen Vermietungsjahre, so wurde den potentiellen Kunden regelrecht verschwiegen, dass die Förderungen ja längstens nach 10-12 Jahren wegfallen wird. Dann steigt ganz logisch die monatliche Belastung.

Nach den Grundsätzen des BGH ist ein Erwerber einer Immobilie aber beim Erwerb und im Rahmen einer Beratung über alle wesentlichen Umstände, insbesondere auch darüber, ob er die Immobilie auch in einigen Jahren noch finanzieren und halten kann, aufzuklären. War die Beratung falsch, stehen dem Erwerber möglicherweise Schadenersatzansprüche zu.

Haben zudem die finanzierenden Banken Kenntnis über die Vertriebsstrukturen und eine mögliche Falschberatung, kann auch hier in Erwägung gezogen werden, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

Lief die Beratung daher auch bei Ihnen so ab, dass man zunächst sehr lange „Beratungsgespräche“ führte, dann kurzfristig auf eine Entscheidung im Hinblick auf den Erwerb einer Eigentumswohnung drängte, letztendlich – in einigen Fällen noch am gleichen Abend – zu einem Notar fuhr und eine Wohnung kaufte und letztendlich auch wenige Tage/Wochen später die Finanzierung stand, ohne dass Sie „bewusst“ ein Darlehen bei einer Bank beantragt hatten, sollten  die möglichen Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Steuerrecht geprüft werden.

Anleger die in „Steueroptimierte Kapitalanlagen“, egal ob Immobilien, Film- Medien oder Schiffsfonds, investiert haben und nunmehr aus heiterem Himmel vollkommen überraschend von ihren Finanzämtern zu hohen Steuerzahlungen aufgefordert werden, sollten diese Bescheide von einem Fachanwalt für Steuerrecht prüfen lassen.

Viele BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzleien sind  seit vielen  Jahren auf die Beratung und Betreuung von Mandanten im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts und des Steuerrechts spezialisiert. Anhand einer fachkundigen Analyse prüfen sie Investitionen und Finanzierungen im Vorhinein und leisten individuellen Rechtsbeistand in allen Fragen zum Thema Finanzen und Steuern. Damit konnten in den letzten zwei Jahrzehnten Unternehmen und institutionelle Investoren aber auch Privatanleger ihre Rechte oft erfolgreich durchsetzen. Gerade bei Fragen zum Thema Steuern und Finanzen sind Sie in diesen speziellen BSZ® e.V. Anleger- und Steuerrechtskanzleien gut aufgehoben. Mit diesen Rechtsanwälten stehen Ihnen Fachanwälte für Steuerrecht fachkundig zur Seite. Sie schaffen Klarheit in allen steuerrechtlichen Fragen und bei intransparenten oder unverständlichen Geldanlagen, Grundschulden oder Bürgschaften sowie Bankgeschäften. Sie vertreten die Rechte ihrer Mandanten selbstverständlich gegenüber den Steuerbehörden und den Finanzgerichten sowohl in außergerichtlichen als auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen deutschlandweit.

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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steueroptimierte Kapitalanlagen anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steueroptimierte Kapitalanlagen kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

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Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829


Rechtshinweis
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