Dienstag, Oktober 10, 2017

Opalenburg Gesellschafterversammlung – wenig Transparenz

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG auf der Gesellschafterversammlung am 25.10.2017 in München.

Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG wurden mit Schreiben vom 06.10.2017 von der Opalenburg Vermögensmanagement AG zur ordentlichen Gesellschafterversammlung in München am 25.10.2017 eingeladen.

Die Rechtsanwälte empfehlen: Anleger sollten an der Gesellschafterversammlung entweder selbst teilnehmen oder sich durch eine kompetente und vertretungsberechtigte Person vertreten lassen. Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte werden mehrere Anleger auf der Gesellschafterversammlung vertreten.

Auf der Gesellschafterversammlung sollen wichtige Beschlüsse gefasst werden, daher sollten sich Anleger, auch wenn sie mit ihrer Beteiligung schon „innerlich“ abgeschlossen haben darum kümmern, dass sie auf der Gesellschafterversammlung kompetent vertreten sind.

Die Tagesordnung sieht unter anderem einen Austausch der Treuhänderin vor. Diesem sollte nicht ungeprüft zugestimmt werden.

Ferner soll über eine Genehmigung und Feststellung der Jahresabschlüsse 2014 bis 2016 sowie eine Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin Opalenburg Vermögensmanagement GmbH und der geschäftsführenden Kommanditistin Opalenburg Vermögensverwaltung AG für die Geschäftsjahre 2014, 2015 und 2016 abgestimmt werden.

Anleger sollte ungeprüft keine Entlastung erteilen und eine Genehmigung der Jahresabschlüsse sollte ebenfalls nicht ungeprüft vorgenommen werden.

Unter TOP 14 sollen Anleger rückwirkend zum 01.07.2014 dem Abschluss eines Geschäftsführervertrages und zum 01.10.2016 eines Rahmenvergütungsvertrages mit der geschäftsführenden Kommanditistin OPALENBURG Vermögensverwaltung AG zustimmen. Zustimmen sollen Anleger hierbei, dass der OPALENBURG Vermögensverwaltung AG eine zeitabhängige Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zugebilligt wird. Diese sieht vor, dass für die Leistung von 15 Minuten an Werktagen Montag bis Freitag netto € 62,50 sowie an Sonnabenden und Sonntagen € 87,50 netto gezahlt werden. Auf volle Stunden umgerechnet bedeutet dies einen stolzen Stundensatz von € 250,00 netto an Werktagen sowie von € 350,00 netto an Wochenendtagen.

Ungeachtet dessen, dass dies selbstverständlich deutlich billiger geht und man hier offensichtlich auf Kosten der Anleger eine erhebliche Vergütung haben möchte ist völlig unklar und damit intransparent, wer genau in welchem Umfang welche Leistungen erbracht haben will und über welchen Gesamtbetrag für die Vergangenheit Anleger eigentlich abstimmen sollen.

Durch die 15 – Minuten Taktung und die sich hieraus ergebenden Beträge von € 62,50 und € 87,50 wird dem flüchtig lesenden Anleger der Eindruck vermittelt, es handle sich hier um eine unbedeutende Position.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG daher, die Einladung zur Gesellschafterversammlung am 25.10.2017 ernst zu nehmen und den Termin wahrzunehmen oder sich kompetent vertreten zu lassen.

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