Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt
Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG auf
der Gesellschafterversammlung am 25.10.2017 in München.
Anleger der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co.
SafeInvest 2. KG wurden mit Schreiben vom 06.10.2017 von der Opalenburg
Vermögensmanagement AG zur ordentlichen Gesellschafterversammlung in München am
25.10.2017 eingeladen.
Die Rechtsanwälte empfehlen: Anleger sollten an der
Gesellschafterversammlung entweder selbst teilnehmen oder sich durch eine
kompetente und vertretungsberechtigte Person vertreten lassen. Diese BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte werden mehrere Anleger auf der Gesellschafterversammlung
vertreten.
Auf der Gesellschafterversammlung sollen wichtige Beschlüsse
gefasst werden, daher sollten sich Anleger, auch wenn sie mit ihrer Beteiligung
schon „innerlich“ abgeschlossen haben darum kümmern, dass sie auf der
Gesellschafterversammlung kompetent vertreten sind.
Die Tagesordnung sieht unter anderem einen Austausch der
Treuhänderin vor. Diesem sollte nicht ungeprüft zugestimmt werden.
Ferner soll über eine Genehmigung und Feststellung der
Jahresabschlüsse 2014 bis 2016 sowie eine Entlastung der persönlich haftenden
Gesellschafterin Opalenburg Vermögensmanagement GmbH und der geschäftsführenden
Kommanditistin Opalenburg Vermögensverwaltung AG für die Geschäftsjahre 2014,
2015 und 2016 abgestimmt werden.
Anleger sollte ungeprüft keine Entlastung erteilen und eine
Genehmigung der Jahresabschlüsse sollte ebenfalls nicht ungeprüft vorgenommen
werden.
Unter TOP 14 sollen Anleger rückwirkend zum 01.07.2014 dem
Abschluss eines Geschäftsführervertrages und zum 01.10.2016 eines
Rahmenvergütungsvertrages mit der geschäftsführenden Kommanditistin OPALENBURG
Vermögensverwaltung AG zustimmen. Zustimmen sollen Anleger hierbei, dass der
OPALENBURG Vermögensverwaltung AG eine zeitabhängige Vergütung für bereits
erbrachte Leistungen zugebilligt wird. Diese sieht vor, dass für die Leistung
von 15 Minuten an Werktagen Montag bis Freitag netto € 62,50 sowie an
Sonnabenden und Sonntagen € 87,50 netto gezahlt werden. Auf volle Stunden
umgerechnet bedeutet dies einen stolzen Stundensatz von € 250,00 netto an
Werktagen sowie von € 350,00 netto an Wochenendtagen.
Ungeachtet dessen, dass dies selbstverständlich deutlich
billiger geht und man hier offensichtlich auf Kosten der Anleger eine
erhebliche Vergütung haben möchte ist völlig unklar und damit intransparent,
wer genau in welchem Umfang welche Leistungen erbracht haben will und über
welchen Gesamtbetrag für die Vergangenheit Anleger eigentlich abstimmen sollen.
Durch die 15 – Minuten Taktung und die sich hieraus
ergebenden Beträge von € 62,50 und € 87,50 wird dem flüchtig lesenden Anleger
der Eindruck vermittelt, es handle sich hier um eine unbedeutende Position.
Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen
Anlegern der Opalenburg Vermögensverwaltung GmbH & Co. SafeInvest 2. KG
daher, die Einladung zur Gesellschafterversammlung am 25.10.2017 ernst zu
nehmen und den Termin wahrzunehmen oder sich kompetent vertreten zu lassen.
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dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ
e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Opalenburg
Vermögensverwaltung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Opalenburg Vermögensverwaltung kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
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Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
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wird.
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