- Oberlandesgericht
München entscheidet zu Gunsten von Investoren
- Geld
beim Treuhänder steht Anleihegläubigern zu
- Forderungen
können bereits jetzt durchgesetzt werden
Eine positive Entwicklung für Anleihegläubiger: Inzwischen
ist es klar, dass Geldgeber der MBB Clean Energy AG für die 6,25 % Anleihe
2013/2019 (WKN A1TM7P / ISIN DE000A1TM1P0) wenigstens einen Teil ihres Geldes
sofort zurück erhalten können. Das Urteil des Oberlandesgericht München (OLG
München), das den Anlegern, die ihr Geld in Schuldverschreibungen investierten,
Recht gibt, ist inzwischen endgültig. Das Münchener Gericht spricht den
Investoren ohne Wenn und Aber rund 15 % des Investments zu.
Ursprünglich wollte die inzwischen insolvente MBB Clean
Energy AG insgesamt 800 Mio. Euro von Anlegern einsammeln: Zuerst 300 Mio. Euro
von Privatinvestoren, dann im weiteren Schritt 500 Mio. Euro von so genannten
institutionellen Investoren. Das gelang dem Unternehmen jedoch nicht, denn von
Privatanlegern erhielt MBB Clean Energy AG nur etwa 12,9 Mo. Euro und die
Profi-Geldgeber verweigerten sich vollständig.
Klarer Sieg für
Anleger vor Gericht
Ein Lichtblick für die privaten Anleger grundsätzlicher Art
bringt das inzwischen rechtskräftig gewordene Urteil des OLG München, denn es
spricht einem Anleger zumindest rund 15 % seines Investments zu. Der Grund für
diese Entscheidung des Gerichts ist, dass der Treuhänder zu Unrecht ein Teil
des Geldes an die MBB Clean Energy AG überwiesen hat. Ein zweiter Grund ist,
dass zu Gunsten der Anleger ein weiterer Teilbetrag verpfändet worden ist und
noch auf dem Konto der Bank liegt. Es befanden sich laut Gerichtsurteil zum
damaligen Zeitpunkt etwa 860.000 Euro auf dem Bankkonto.
Ausdrücklich formulieren die Richter des OLG München, dass
der Anleihegläubiger in diesem Fall nicht durch das Insolvenzverfahren
gehindert ist, den Treuhänder in Anspruch zu nehmen. Das sieht der
Insolvenzverwalter Klaus E. Breithaupt genauso. In der Gläubigerversammlung am
15. November 2017 erklärte er eindeutig, dass er für die insolvente MBB Clean
Energy AG keinen Anspruch auf dieses Geld erheben werde. Mit anderen Worten: Es
steht weiterhin für die Anleger unangetastet zur Verfügung.
Stellungnahme der hier
berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
Eine ausgesprochen positive Entwicklung für die
Anleihegläubiger. Schon jetzt können Gelder zurück verlangt werden.
Die Entscheidung ist allerdings auch noch aus einem zweiten
Aspekt für die Forderungsinhaber aus der Schuldverschreibung sehr wichtig, wenn
Sie möglichst viel aus dem Insolvenzfall der MBB Clean Energy AG herausholen
wollen. Denn der Insolvenzverwalter hat bereits in der Gläubigerversammlung
erklärt, dass er die Forderung der Anleihegläubiger nicht so wie angemeldet
anerkennen will. Der Grund dafür tritt – wenn man das Urteil des OLG München
zur Hand nimmt – offen zu Tage: Insolvenzverwalter Breithaupt geht davon aus,
dass die Anleger sich „ihr Geld“ natürlich vom Treuhänder holen werden und hat
deshalb die Forderung bestritten.
Praxistipp der
Rechtsanwälte
Es lohnt sich für die Geldgeber, die ihr Geld über den
Treuhänder der MBB Clean Energy AG zur Verfügung gestellt haben, ihre Forderung
zu stellen. Denn zum einen bekommen sie Rückenwind vom Gericht und zum anderen
ist zumindest ein Teil des Geldes auf dem Konto hinterlegt. Die hier
berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Anleger, wenn es darum
geht, die formalen Hürden zu überwinden, um diesen Anspruch gegen den
Treuhänder durchzusetzen.
Geld für Anleger liegt
auf Treuhandkonto
Da das Geld liquide beim Treuhänder der MBB Clean Energy AG
hinterlegt ist, lohnt es sich für Anleger schon aktiv zu werden. Sie müssen
folglich nicht bis zum Ende des Insolvenzverfahrens warten.
Es bestehen gute
Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen
gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
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unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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