Dienstag, November 21, 2017

MBB Clean Energy AG: Anleihegläubiger können schon jetzt Geld zurück erhalten

  • Oberlandesgericht München entscheidet zu Gunsten von Investoren
  • Geld beim Treuhänder steht Anleihegläubigern zu
  • Forderungen können bereits jetzt durchgesetzt werden

Eine positive Entwicklung für Anleihegläubiger: Inzwischen ist es klar, dass Geldgeber der MBB Clean Energy AG für die 6,25 % Anleihe 2013/2019 (WKN A1TM7P / ISIN DE000A1TM1P0) wenigstens einen Teil ihres Geldes sofort zurück erhalten können. Das Urteil des Oberlandesgericht München (OLG München), das den Anlegern, die ihr Geld in Schuldverschreibungen investierten, Recht gibt, ist inzwischen endgültig. Das Münchener Gericht spricht den Investoren ohne Wenn und Aber rund 15 % des Investments zu.

Ursprünglich wollte die inzwischen insolvente MBB Clean Energy AG insgesamt 800 Mio. Euro von Anlegern einsammeln: Zuerst 300 Mio. Euro von Privatinvestoren, dann im weiteren Schritt 500 Mio. Euro von so genannten institutionellen Investoren. Das gelang dem Unternehmen jedoch nicht, denn von Privatanlegern erhielt MBB Clean Energy AG nur etwa 12,9 Mo. Euro und die Profi-Geldgeber verweigerten sich vollständig.

Klarer Sieg für Anleger vor Gericht

Ein Lichtblick für die privaten Anleger grundsätzlicher Art bringt das inzwischen rechtskräftig gewordene Urteil des OLG München, denn es spricht einem Anleger zumindest rund 15 % seines Investments zu. Der Grund für diese Entscheidung des Gerichts ist, dass der Treuhänder zu Unrecht ein Teil des Geldes an die MBB Clean Energy AG überwiesen hat. Ein zweiter Grund ist, dass zu Gunsten der Anleger ein weiterer Teilbetrag verpfändet worden ist und noch auf dem Konto der Bank liegt. Es befanden sich laut Gerichtsurteil zum damaligen Zeitpunkt etwa 860.000 Euro auf dem Bankkonto.

Ausdrücklich formulieren die Richter des OLG München, dass der Anleihegläubiger in diesem Fall nicht durch das Insolvenzverfahren gehindert ist, den Treuhänder in Anspruch zu nehmen. Das sieht der Insolvenzverwalter Klaus E. Breithaupt genauso. In der Gläubigerversammlung am 15. November 2017 erklärte er eindeutig, dass er für die insolvente MBB Clean Energy AG keinen Anspruch auf dieses Geld erheben werde. Mit anderen Worten: Es steht weiterhin für die Anleger unangetastet zur Verfügung.

Stellungnahme der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei

Eine ausgesprochen positive Entwicklung für die Anleihegläubiger. Schon jetzt können Gelder zurück verlangt werden.

Die Entscheidung ist allerdings auch noch aus einem zweiten Aspekt für die Forderungsinhaber aus der Schuldverschreibung sehr wichtig, wenn Sie möglichst viel aus dem Insolvenzfall der MBB Clean Energy AG herausholen wollen. Denn der Insolvenzverwalter hat bereits in der Gläubigerversammlung erklärt, dass er die Forderung der Anleihegläubiger nicht so wie angemeldet anerkennen will. Der Grund dafür tritt – wenn man das Urteil des OLG München zur Hand nimmt – offen zu Tage: Insolvenzverwalter Breithaupt geht davon aus, dass die Anleger sich „ihr Geld“ natürlich vom Treuhänder holen werden und hat deshalb die Forderung bestritten.

Praxistipp der Rechtsanwälte

Es lohnt sich für die Geldgeber, die ihr Geld über den Treuhänder der MBB Clean Energy AG zur Verfügung gestellt haben, ihre Forderung zu stellen. Denn zum einen bekommen sie Rückenwind vom Gericht und zum anderen ist zumindest ein Teil des Geldes auf dem Konto hinterlegt. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen Anleger, wenn es darum geht, die formalen Hürden zu überwinden, um diesen Anspruch gegen den Treuhänder durchzusetzen.

Geld für Anleger liegt auf Treuhandkonto

Da das Geld liquide beim Treuhänder der MBB Clean Energy AG hinterlegt ist, lohnt es sich für Anleger schon aktiv zu werden. Sie müssen folglich nicht bis zum Ende des Insolvenzverfahrens warten.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft MBB Clean Energy AG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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