Sind Sie geschädigt durch Anlagebetrug oder Falschberatung
durch Anlageberater oder Banken? Dann ergreifen Sie die richtigen Schritte, um
nicht zum Opfer zu werden.
Manche Anleger glauben irrtümlich, die Staatsanwaltschaft
wird sich um ihre Verluste kümmern. Diese kann strafrechtliche Schritte gegen
Übeltäter einleiten, aber Anlegerverluste kann sie nicht ausgleichen. Andere schreiben Briefe an die BaFin und beschweren
sich über einen Anlageberater oder einen Anlageverlust. Aber auch die BaFin ist
kein Ersatz für die Beauftragung eines Anwalts.
Wenn es um die
Verfolgung oder Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung.
- Die
BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer
Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen
betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im
Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer
auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.
- Der
BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer
Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine
Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der
betroffenen Anleger einsetzen.
Immer mehr Investoren und Aktionäre fragen sich, ob sie
tatsächlich richtig beraten wurden und ob ihre Berater und Banken nicht doch
überwiegend ihre eigenen Interessen vertreten haben. Leider fehlt vielen
Investoren das Know-how solches Fehlverhalten zu erkennen. Die BSZ® e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
haben sowohl das Wissen und die juristische Erfahrung, um ein solches
Fehlverhalten aufzudecken und festzustellen, was passiert ist.
Wenn Kapitalanlagen
einen fulminanten Sturzflug hinlegen und Anleger ihr Geldverlieren, stellt sich
die Frage: Wer hat das Geld jetzt?
Wo steckt das Geld? Wo ist das Geld geblieben? Wer hat das
Geld jetzt? Was ist mit dem Geld
geschehen? Taucht es irgendwann wieder auf? Wohl gemerkt, wir sprechen nicht
über Buchgeld, sondern über real eingezahlte Euros.
Ist ein Wunder geschehen? Hat es sich in Luft aufgelöst?
Nein, es hängt mit dem impliziten und expliziten Wert des Geldes zusammen
wodurch für die Anleger die
Wahrnehmung meist vernebelt wird. Das
nutz die Finanzbranche gnadenlos beim Verkauf ihrer Anlageprodukte zu Lasten
der Anleger aus.
- Ein
Teil Ihres verlorenen Vermögens haben beim Vertragsschluss die Verkäufer
der Wertpapiere erhalten, die Banken, Anwälte, auch der Staat über die
Steuern. In nicht wenigen Fällen haben auch die Hersteller teuerster
Sportwagen, Edelrestaurants. Juweliere oder auch Immobilienhändler davon
profitiert. Der Löwenanteil Ihres Geldes landet oft aber in den
Waschmaschinen der Initiatoren der Anlage.
Diejenigen, die jetzt
über ihr Geld verfügen, beherrschen das Programm der Waschmaschine.
Da verschwindet kein Geldschein, wie Ihre Socken, so einfach
in der Waschmaschine. Aber gewaschen muss Ihr Geld werden, das zeigen aktuell
auch die Skandale um die Panama Papers und die Paradise Papers.
Der wichtigste Schritt, um Ihren Fall zu einem positiven
Ende zu bringen, ist es, den richtigen Anwalt zu beauftragen. Erwarten Sie
nicht, dass Sie dies erreichen werden, indem sie einfach in das Telefonbuch
schauen oder im Internet suchen. Das
wird nicht reichen! Eine Entscheidung für einen bestimmten Rechtsanwalt allein
auf der Grundlage der Empfehlung eines Bekannten zu treffen ist heikel. Denken Sie daran, jede Beratungssituation ist
einzigartig, und das rechtliche Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren,
einschließlich der Art, Umfang und Höhe der Investition ab!
Der Kampf des BSZ e.V.
gegen Initiatoren dubioser Kapitalanlagen hört nie auf, weil jedes Jahr neue Produkte
entwickelt werden, mit denen Kapitalanleger erneut geschröpft werden und um
ihre Ersparnisse gebracht werden.
Der BSZ® e.V. soll
Kapitalanleger vor fraglichen oder betrügerischen Investitionen schützen und
Kapitalanlageangebote der Finanzunternehmen, Banken, Vermittler und
Immobilienfirmen beobachten. Denn das finanzielle Wohlergehen und die
Sicherheit aller Investoren am Kapitalanlagemarkt liegt alleine auf den
Schultern der Wachhunde im Anlegerschutz und privater Investoren, die sich die
Zeit nehmen, um über Fälle von Anlagebetrug und dubioser Anlagemodelle zu
berichten
Die zentrale Aufgabe des BSZ e.V. ist es, Märkte für
Verbraucher, Finanzprodukte und Rechtsdienstleistungen transparent zu machen.
Im Wesentlichen ist der BSZ e.V. ein Wachhund, der Investoren vor
Kapitalverlust schützt, vor möglichen Risiken der Finanzmärkte warnt,
betrügerische oder sonst unlautere Praktiken öffentlich macht bevor andere
Anleger ihr Geld verlieren.
- Wenn
Sie vermuten, dass ein Marktteilnehmer Täuschung praktiziert, betrügt oder
nicht in einer fairen und transparenten Weise im Einklang mit bestehenden
Gesetzen auftritt, können Sie darüber gerne den BSZ e.V. informieren.
Wenn Sie schon in eine zweifelhafte Kapitalanlage investiert
haben, können Sie sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen
gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der entsprechenden
BSZ e.V. Interessengemeinschaft beizutreten.
Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung
haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten
ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten
ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu
unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen
Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung
der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu
überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer
Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor
großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der
Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ
e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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