Dienstag, November 07, 2017

PARADISE PAPERS - STEUEROASE MIT SCHATTENSEITEN

DATENLECK ENTTARNT BETEILIGUNG VON KONZERNEN UND PROMINENTEN AUF JUNGFERNINSELN - NACH PANAMA PAPERS ENTHÜLLEN JOURNALISTEN WEITERE INTERNATIONALE STEUERTRICKS - AUCH DEUTSCHE UNTERNEHMEN UND UNTERNEHMER SOLLEN BETROFFEN SEIN.

Dachte man schon, dass der Eklat um die so genannten Panama Papers vor rund zwei Jahren für Wirbel in Sachen Steuerbetrug sorgte und künftige Enthüllungen von Steueroasen nicht ein solches Ausmaß nehmen würden, sah man sich getäuscht. Wieder einmal hat ein internationales Netzwerk von Journalisten (International Consortium of Investigative Journalists = ICIJ) Firmengeflechte analysiert und dabei herausgefunden, dass sich das Geschäft mit den Steuerparadiesen großer Beliebtheit erfreut – ganz gleich ob legal, halblegal oder illegal.

DEUTSCHE FIRMEN SIND BETROFFEN

In der Sonne liegen und das Geld steuerbegünstigt angelegt wissen, das ist das Image vieler Inseln zwischen Nord- Mittel- und Südamerika; viele davon gelten als Steuerparadiese. Wie eine Bombe platzte die Nachricht, wer alles diese Chance auf günstige Steuersätze nutzt: „In den Paradise Papers tauchen diverse deutsche Firmen auf - wie Sixt, die Deutsche Post oder die Hotelkette Meininger, Siemens, Allianz, Bayer oder die Deutsche Bank. Außerdem finden sich in den Unterlagen Spuren zu rund tausend deutschen Personen: zu Milliardären, Unternehmern, Erben - und zum früheren Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD).“ So lautet der Anfang des Berichts, den die Süddeutsche Zeitung am 05. November 2017 auf ihrer Internetseite online stellt. Bei der Aufarbeitung der Enthüllungen haben mehrere hundert Journalisten mitgearbeitet. Eine der Quellen soll ein wie auch immer gearteter Datenverlust bei der Anwaltskanzlei Appleby sein. Eines jedenfalls ist sicher: Viele Betroffene können sich nicht mehr in Sicherheit wiegen.

PARADISE PAPERS NÄHREN VERMUTUNGEN AUF DUBIOSEN UMGANG MIT STEUERPFLICHTEN

Es finden sich auch die ersten Verdachtshinweise, dass es sich bei den gewählten Finanzkonstrukten auf den in der Karibik gelegenen Britischen Jungferninseln nicht nur um legale Trusts handeln könnte, sondern dass an dem Finanzamt vorbei Geld ins Ausland „gewaschen“ worden ist. Ob es sich dabei um eine rechtliche Grauzone handelt, die von Unternehmen und Unternehmenslenkern betreten worden ist, oder noch (gerade) der weiße Bereich, wird sich zeigen, wenn die Daten weiter ausgewertet worden sind. Transparenz ist nicht gerade die Stärke der in der Karibik gelegenen Steuerschlupflöcher, in denen die „Offshore Geschäfte“ blühen. Die Kernfrage bleibt: Werden Steuern legal „gedrückt“ oder ist der Steuerschaden, der angerichtet worden ist, nicht mehr mit den Steuergesetzen der einzelnen Länder zu vereinbaren.

FÜR BETROFFENE: SELBSTANZEIGE ALS MÖGLICHE GENERALLÖSUNG ZUR STRAFFREIHEIT IST ZWEIFELHAFT

Wer steuerlich betroffen ist, tut gut daran, diese Angelegenheit nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Denn ähnlich wie bei den Wertpapiergeschäften, die unter der Überschrift „CUM EX“ geführt werden, wird der deutsche Fiskus aktiv werden. Im Zweifelsfall gilt es sowohl für Privatpersonen als auch für das Management von Unternehmen, dass sie sich auf eine Herausforderung einstellen müssen. Wenngleich der Weg über eine Selbstanzeige auf den ersten Blick nur schwer bis gar nicht mehr gangbar sein dürfte, ist guter Rat zu einer rechtzeitigen proaktiven Vorwärtsstrategie wichtig. Im Fokus der Betrachtungen steht natürlich, ob Vorschriften des Geldwäschegesetzes oder noch andere Vorschriften des (Wirtschafts-)Strafrechts berührt sind.

Wenn der Fiskus Auslandskontakt wittert, hat jeder Steuerpflichtige ganz besonders sorgsam seine Pflichten zu erfüllen, um alles korrekt zu deklarieren. Kann man dem Anspruch nicht gerecht werden, wird ein Steuerabzug nicht gewährt. Dem Forscherdrang der Finanzbehörden steht ein Informationsapparat zur Verfügung, um eigene Nachforschungen über den nationalen Tellerrand durchzuführen.

NICHT ERST SEIT GESTERN: KONTAKT ZU BRITISH VERGIN ISLANDS



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