DATENLECK ENTTARNT BETEILIGUNG VON KONZERNEN UND PROMINENTEN
AUF JUNGFERNINSELN - NACH PANAMA PAPERS ENTHÜLLEN JOURNALISTEN WEITERE
INTERNATIONALE STEUERTRICKS - AUCH DEUTSCHE UNTERNEHMEN UND UNTERNEHMER SOLLEN
BETROFFEN SEIN.
Dachte man schon, dass der Eklat um die so genannten Panama
Papers vor rund zwei Jahren für Wirbel in Sachen Steuerbetrug sorgte und
künftige Enthüllungen von Steueroasen nicht ein solches Ausmaß nehmen würden,
sah man sich getäuscht. Wieder einmal hat ein internationales Netzwerk von
Journalisten (International Consortium of Investigative Journalists = ICIJ)
Firmengeflechte analysiert und dabei herausgefunden, dass sich das Geschäft mit
den Steuerparadiesen großer Beliebtheit erfreut – ganz gleich ob legal,
halblegal oder illegal.
DEUTSCHE FIRMEN SIND
BETROFFEN
In der Sonne liegen und das Geld steuerbegünstigt angelegt
wissen, das ist das Image vieler Inseln zwischen Nord- Mittel- und Südamerika;
viele davon gelten als Steuerparadiese. Wie eine Bombe platzte die Nachricht,
wer alles diese Chance auf günstige Steuersätze nutzt: „In den Paradise Papers
tauchen diverse deutsche Firmen auf - wie Sixt, die Deutsche Post oder die
Hotelkette Meininger, Siemens, Allianz, Bayer oder die Deutsche Bank. Außerdem
finden sich in den Unterlagen Spuren zu rund tausend deutschen Personen: zu
Milliardären, Unternehmern, Erben - und zum früheren Bundeskanzler Gerhard
Schröder (SPD).“ So lautet der Anfang des Berichts, den die Süddeutsche Zeitung
am 05. November 2017 auf ihrer Internetseite online stellt. Bei der
Aufarbeitung der Enthüllungen haben mehrere hundert Journalisten mitgearbeitet.
Eine der Quellen soll ein wie auch immer gearteter Datenverlust bei der
Anwaltskanzlei Appleby sein. Eines jedenfalls ist sicher: Viele Betroffene
können sich nicht mehr in Sicherheit wiegen.
PARADISE PAPERS NÄHREN
VERMUTUNGEN AUF DUBIOSEN UMGANG MIT STEUERPFLICHTEN
Es finden sich auch die ersten Verdachtshinweise, dass es
sich bei den gewählten Finanzkonstrukten auf den in der Karibik gelegenen
Britischen Jungferninseln nicht nur um legale Trusts handeln könnte, sondern
dass an dem Finanzamt vorbei Geld ins Ausland „gewaschen“ worden ist. Ob es
sich dabei um eine rechtliche Grauzone handelt, die von Unternehmen und Unternehmenslenkern
betreten worden ist, oder noch (gerade) der weiße Bereich, wird sich zeigen,
wenn die Daten weiter ausgewertet worden sind. Transparenz ist nicht gerade die
Stärke der in der Karibik gelegenen Steuerschlupflöcher, in denen die „Offshore
Geschäfte“ blühen. Die Kernfrage bleibt: Werden Steuern legal „gedrückt“ oder
ist der Steuerschaden, der angerichtet worden ist, nicht mehr mit den
Steuergesetzen der einzelnen Länder zu vereinbaren.
FÜR BETROFFENE:
SELBSTANZEIGE ALS MÖGLICHE GENERALLÖSUNG ZUR STRAFFREIHEIT IST ZWEIFELHAFT
Wer steuerlich betroffen ist, tut gut daran, diese
Angelegenheit nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Denn ähnlich wie bei
den Wertpapiergeschäften, die unter der Überschrift „CUM EX“ geführt werden,
wird der deutsche Fiskus aktiv werden. Im Zweifelsfall gilt es sowohl für
Privatpersonen als auch für das Management von Unternehmen, dass sie sich auf
eine Herausforderung einstellen müssen. Wenngleich der Weg über eine
Selbstanzeige auf den ersten Blick nur schwer bis gar nicht mehr gangbar sein
dürfte, ist guter Rat zu einer rechtzeitigen proaktiven Vorwärtsstrategie
wichtig. Im Fokus der Betrachtungen steht natürlich, ob Vorschriften des
Geldwäschegesetzes oder noch andere Vorschriften des (Wirtschafts-)Strafrechts
berührt sind.
Wenn der Fiskus Auslandskontakt wittert, hat jeder
Steuerpflichtige ganz besonders sorgsam seine Pflichten zu erfüllen, um alles
korrekt zu deklarieren. Kann man dem Anspruch nicht gerecht werden, wird ein
Steuerabzug nicht gewährt. Dem Forscherdrang der Finanzbehörden steht ein
Informationsapparat zur Verfügung, um eigene Nachforschungen über den
nationalen Tellerrand durchzuführen.
NICHT ERST SEIT
GESTERN: KONTAKT ZU BRITISH VERGIN ISLANDS
Durch die vielfältigen weltweiten Geschäfte der Mandanten
der hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte mit Kapitalanlagen haben sie
Kontakte und Ansprechpartner auch auf den britischen Jungferninseln. Dieses
steht Mandanten neben der umfangreichen Praxis auf dem Gebiet des
Steuerstrafrechts ergänzend zur Verfügung, wenn es um eine fachgerechte
Beratung in diesem internationalen und hochbrisanten Steuerspargeschäft geht.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten diskret und professionell durch
BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten
Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied
des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Steuerehrlichkeit anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in
die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Steuerehrlichkeit kann kostenlos
und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per
Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
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Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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