Aktuell werden Anleger von Dr. Peters Fonds auf Rückzahlung
von Ausschüttungen mit der Begründung in Anspruch genommen, der
Insolvenzverwalter könne Rückzahlung wegen Durchführung eines Innenausgleichs
fordern.
Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertritt
einige hundert Anleger bei Dr. Peters Fonds. Aktuell hat das OLG Hamburg angekündigt,
Klagen eines Insolvenzverwalters zur Innenausgleichsthematik abzuweisen.
Anleger müssen daher in dem Fall des DS Rendite Fonds Nr. 61 Ausschüttungen
weder für Gläubiger noch für Zwecke des Innenausgleichs zurückzahlen.
Anleger, die aktuell von einem Insolvenzverwalter bei Dr.
Peters auf Rückzahlung von Ausschüttungen in Anspruch genommen werden, sollten
sich fachkundigen Rat einholen und dem Verwalter mitteilen, dass keine
Rückzahlung geleistet wird.
Zögern Sie nicht, sich
jetzt Rechtsrat einzuholen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für die
Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Rückforderung von
Ausschüttungen“ im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung Ihre Möglichkeiten
zur Abwehr unberechtigter Forderungen.
Ihr Ansprechpartner ist BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht und wird Ihren persönlichen Fall prüfen und Sie
über Ihre Möglichkeiten sowie die Chancen und Risiken umfassend aufklären.
Für die Prüfung von RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN (auch
bereits bezahlter) durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN gegründet. Es bestehen gute Gründe hier den
Sachverhalt prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
Zögern Sie nicht und schließen Sie sich der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft RÜCKFORDERUNG von AUSSCHÜTTUNGEN an. Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte
sind Experten für Kapitalanlagerecht und verfügen über jahrzehntelange
Erfahrungen gerade auch auf dem Gebiet der Schiffsfonds. Die Anwälte prüfen für
Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung alle Möglichkeiten zur Abwehr der
Rückzahlungsforderung.
- Zu
den oben genannten Fallkonstellationen können Ihnen die berichtenden BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälte positive Nachrichten mitteilen.
Die Aussage ist: es ist kein Selbstläufer für die Gegenseite
bei den Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich
erfolgreich wehren.
Wichtig ist:
Wenn Sie mit Mailings
oder anderer Werbung geworben werden:
erkundigen Sie sich nach Erfolgen von den involvierten Anwälten. Lassen Sie
sich Urteile zeigen, auf denen der Name des Anwalts zu ersehen ist. Die hier
berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte meinen: Viele Mitbewerber haben
keine erst- und zweitinstanzlich obsiegenden Urteile gegen Insolvenzverwalter.
Manche Mitbewerber werben mit von den
hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten erstrittenen Urteilen.
Über die BSZ e.V.
Interessengemeinschaften:
In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte,
die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen
Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können
bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch
Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene
erstrittene Urteile.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir
jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“.
Wenn Sie von der Rückforderung von Ausschüttungen betroffen
sind, schließen Sie sich gerne der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung
von Ausschüttungen an.
Zur individuellen,
unverbindlichen und persönlichen Erstberatung benötigen die Rechtsanwälte
einige Unterlagen und Informationen.
- Anspruchsschreiben
des Insolvenzverwalters, der Bank oder des Fonds
- ggf.
Zeichnungsschein der Kapitalerhöhung (oder der sonstigen Kapitalmaßnahme)
Zahlen Sie keine
Ausschüttungen zurück! (jedenfalls nicht ohne vorherige Prüfung)
Melden Sie sich hier zur BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen an!
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Rückforderung von Ausschüttungen kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
vem
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen