Ferdinand Porsche konnte mit massiver Unterstützung der NSDAP
bereits 1935 die ersten luftgekühlten Prototypen des Volkswagen (KDF-Wagen)
vorstellen. Nach Parteivorstellung sollte das Auto nicht mehr als 1.000
Reichsmark kosten und Platz für drei Erwachsene und ein Kind bieten.
Die Partei bewarb das Auto mit dem Slogan: „5 Mark die Woche
musst du sparen, willst du im eigenen Wagen fahren! “
Das Interesse der Bevölkerung an diesem Ratensparplan war
groß. Insgesamt sparten 336.668 Deutsche für diesen Zweck 280 Millionen
Reichsmark an.
Nach dem Krieg verloren die Anrechtsscheine im Wert von über
280 Millionen Reichsmark, die von etwa 340.000 Personen erworben worden waren,
ihren Wert. Eine Vielzahl von Sparern versuchte ab 1948 ihre Ansprüche mit
juristischen Mitteln durchzusetzen. 1961 endeten die Prozesse mit dem Vergleichs-Angebot der Volkswagenwerk
AG, den KdF-Sparern einen Rabatt von 600 DM beim Kauf eines Fahrzeuges zu
gewähren, was knapp einem Sechstel des Neupreises entsprach. Wer sich keinen
neuen Wagen kaufen wollte oder konnte, erhielt 100 DM ausbezahlt.
Die Sparer haben
damals den Versprechungen der Partei geglaubt und waren am Ende die Dummen.
Die Parteien des Rechtsstaats Deutschland kungeln mit der
Autoindustrie und lassen die betroffenen Autobesitzer im Regen stehen.
- Die
Amerikaner haben Trump und der soll angeblich die politische und
wirtschaftliche Ordnung bedrohen. Immerhin wurden aber die amerikanischen
Betrugs-Diesel-Käufer großzügig entschädigt.
- Die
Deutschen haben auch schmutzige Diesel, eine Autokanzlerin und einen
Rechtsstaat der die Betrüger belohnt und die Betrogenen bestraft.
Es ist nicht nur die Autoindustrie sondern auch die
politischen Parteien die unglaubliches Vertrauen verspielt haben. Die
Autokäufer wenden sich verstärkt ausländischen Fahrzeugherstellern zu. Die
deutschen Wähler bedanken sich damit, dass sie die Volks- zu Splitterparteien
schrumpfen lassen.
- Die
unsägliche Verquickung des Abgasbetrugs mit der Luftverschmutzung durch
interessierte Kreise wird dazu benutzt die Stimmung in der Gesellschaft zu
manipulieren. Und in der Tat, Autos werden zum Umweltfeind.
So ist es möglich geworden, dass die Städte München,
Stammsitz von BMW, und Stuttgart, Stammsitz von Mercedes, über Fahrverbote
reden.
UTR-TIPP für
betroffene Dieselkäufer:
Wurde Ihnen ein Betrugs-Diesel verkauft. Dann ist der
Vertrag unserer Meinung nach wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig.
Das ist keine Sensation und auch nicht neu: Autohändler
müssen Betrugs-Diesel zurücknehmen! Bei dem |U|T|R| Umwelt Technik Recht e.V.
wundert man sich über die betrogenen Autofahrer, die vor die Gerichte ziehen,
oder sogar hohe Erfolgsprovisionen bezahlen, um sich von ihrem Betrugs-Diesel
zu trennen.
Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern in Kooperation
mit EXPRESS-Inkasso GmbH und dem BSZ Bund für soziales und ziviles
Rechtsbewußtsein e.V. schnelle außergerichtliche Hilfe an: „Auto
zurück – Geld zurück –bundesweit-“.
„Wenn in Ihrem Auto
eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen
berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst
Roosen.
Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann
auf dem Markt angeboten, verkauft und zugelassen werden, wenn es über
eine entsprechende Erlaubnis verfügt.
Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das
betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den
einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche
Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten. Technische
Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von
der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass
alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen
Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren
Durchführungsmaßnahmen verfügen.
Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung
vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im
Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden,
wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen
teschnische Informationen des Herstellers, wozu auch eine
Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den
Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
Bei Verstoß gegen § 27
Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB unserer
Meinung nach nichtig.
Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder
technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige
Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch
noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher
Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht.
Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB
relevant.
Der UTR e.V. bietet
betroffenen Autobesitzern schnelle außergerichtliche Hilfe an: „Auto zurück –
Geld zurück – bundesweit“.
- Wer
einen berechtigten Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein
Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach an die
Express-Inkasso GmbH abtreten.
- Das
hat den Vorteil, dass der Betroffene dann nicht als Kläger auftreten muss.
Er kann dadurch aber als wichtiger Zeuge zur bestehenden Forderung
aussagen.
- Forderungen
zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer
sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
- Im
Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld
als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
- Er
hat kein Kostenrisiko.
- Im
Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher
individuell vereinbarten Erfolgsprovision.
- Im
negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene, die einen
solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können per E-Mail,
Fax oder Post ihre Unterlagen einreichen.
EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
-Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-981682
Als Fördermitglied des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
können Sie mit einem von ihnen selbst zu bestimmenden einmaligen Förderbeitrag
unsere Aktion unterstützen.
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
UTR
|Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
Bleiben Sie cool wenn Ihnen
Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Dieselmotor
vermiesen wollen. Früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!

…gesund und glücklich in einer
intakten Umwelt leben…
***
Empfohlen und unterstützt durch:
BSZ® Bund für soziales und
ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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