Bereits in den Jahren 2015 und 2016 hat das Landgericht
Berlin verschiedenen von der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei vertretenen
Anlegern der TIV Trendinvest GmbH & Co. Umweltfonds KG und der
Nachfolgefonds Schadensersatz zugesprochen.
Diese positive Entwicklung hat sich fortgesetzt. So wurde
nunmehr auch einem Anleger, der in Genussrechte der TIV Cleantech Finance GmbH
und den TIV Umweltfonds Wasser 2 investiert hatte, Schadensersatz vom LG Berlin
zugesprochen.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein
Anleger vor Abschluss einer Kapitalanlage über alle Risiken und
entscheidungserheblichen Umstände der gewählten Anlage aufzuklären. Darüber
hinaus muss die Anlage im Falle einer Anlageberatung auf die persönlichen
Anlageziele des Kunden zugeschnitten sein. Lässt sich beweisen, dass eine
solche Aufklärung unterblieben ist oder dass die Anlage im Falle einer
Anlageberatung nicht für die Anlageziele des Anlegers geeignet ist, so besteht
ein Anspruch auf Schadensersatz.
- Im
Obsiegensfall erhält der Anleger dann das in die Beteiligung investierte
Kapital abzüglich etwaiger Ausschüttungen zurück und überträgt dem Gegner
die wertlos gewordene Anlage.
- Neben
den Anlageberatern ist auch die Treuhänderin zu einer richtigen Aufklärung
verpflichtet.
Vor dem Hintergrund der anlegerfreundlichen Rechtsprechung
empfiehlt es sich, den eigenen Fall überprüfen zu lassen.
Für betroffene Anleger, die dies alles in geeignete anwaltliche
Hände legen wollen, übernehmen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte dies gerne.
Die Konditionen der Mandatierung sowie weitere Informationen und das weitere
Vorgehen, erfahren BSZ e.V. Fördermitglieder der Interessengemeinschaft TIV
Trendinvest in einer kostenlosen Erstberatung.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
TIV Trendinvest anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft TIV Trendinvest kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
cllb
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 27.08.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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