Montag, August 27, 2018

Diesel-Skandal: Crashen die politischen Parteien zusammen mit der Autoindustrie die deutsche Wirtschaft?

Das Deutsche Wirtschaftswunder nach dem Krieg beruht weitestgehend auf der Automobilindustrie, die mit ihrem Qualitätsstandard „Made in Germany“, Deutscher Ingenieurkunst und Zuverlässigkeit, die gesamte Deutsche Wirtschaft in ungeahnte Höhen trug. Der Mercedes-Stern, die Audi-Ringe, das BMW und VW Logo sind weltweit bekannter als die Deutsche Flagge.

Stabilität und Wohlstand wurde in Deutschland in erster Linie durch die Autoindustrie und nicht durch die politischen Parteien geschaffen. Es gibt keine andere Branche, die für Deutschland so wichtig ist und daraus erklären sich auch die engen Beziehungen zwischen den politischen Parteien und den Autoherstellern. Viele Politiker haben stets Lobbyarbeit für die Autoindustrie geleistet.  

An den politischen Parteien und der Autoindustrie ist der Wandel aber offensichtlich abgeprallt. Die Zeiten als man Dinge auch etwas außerhalb der Legalität regeln konnte, sind lange vorbei. 

„Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.“

Das konnte sich Hermann Höcherl Bundesminister des Inneren 1963 noch zu sagen trauen, 2018 lassen sich die Bürger das nicht mehr bieten.

Sowohl im In- als auch im Ausland fragen sich die Verbraucher mittlerweile, ob sie den in Deutschland hergestellten Produkten noch vertrauen können. Der Absatz von Dieselfahrzeugen ist dramatisch eingebrochen und ausländische Marken erobern Marktanteile von ihren deutschen Konkurrenten.

Die deutschen Autokunden müssen jetzt die Erfahrung machen, dass sich ihre Markentreue nicht auszahlt. Die Autobauer, lassen ihre Kundschaft im Regen stehen und sind offensichtlich nur am eigenen Profit interessiert.  

„Leidtragende sind die betroffenen Kunden, auf die nun ein Software-Update mit ungewissen Auswirkungen auf den Motor zukommt, und die den Wertverlust bei ihren Fahrzeugen hinnehmen müssen“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

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Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
UTR e.V. Pressesprecher und Autor des Buches „Die Diesel-Lüge“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags.

Diesel: Stillstand in den Werkshallen – draußen Rückrufe, diesmal von Mercedes

Was an der Steuerungssoftware richtig oder falsch ist, wird vielleicht in einem Gerichtsverfahren geklärt. Daimler-Chef Dieter Zetsche hat immerhin als erster Autochef angekündigt, gegen den Rückruf Widerspruch einzulegen.

In vielen Werkshallen der Autofabriken stehen die Bänder still. Die Hersteller melden Lieferstopps vieler Modelle. Dafür werden immer mehr Autos zurückgerufen. Warum eigentlich – das ist unklar.

Jetzt muss auch Mercedes europaweit rund 700.000 Autos zurückrufen.

In Deutschland sollen es 280.000 Fahrzeuge sein. Angeblich soll eine illegale Abschalteinrichtung in der Motorsteuer-Software eingebaut sein. Das wirft das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das die Aktion angeordnet hat, dem Autohersteller vor.

Den Rückruf angekündigt hatte bereits Mitte Juni Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Damals war sogar von 774.000 Fahrzeugen die Rede. Grund für den jetzt offiziell angekündigten Rückruf sind angeblich unzulässige Abschalteinrichtungen der Abgasreinigung. Daimler dagegen bestreitet die Illegalität der Software-Funktionen und will Widerspruch einlegen.

Vor einiger Zeit gab es bereits eine Rückruf-Aktion für den Mercedes Vito.

Dabei hatte Daimler erklärt: »Die Funktionen sind Teil eines komplexen Abgasreinigungssystems, das eine robuste Abgasreinigung bei unterschiedlichen Fahrbedingungen und über die Nutzungsdauer eines Fahrzeugs sicherstellen soll. Für das Bestehen des maßgeblichen Test-Zyklus NEFZ sind die in Frage stehenden spezifischen Programmierungen nicht erforderlich.«

Bei der jüngsten Rückrufaktion müssten, wie Daimler erklärt, »nach der Rechtsansicht des KBA … bestimmte spezifische Kalibrierungen von Funktionalitäten in der Motorsteuerung der Fahrzeuge geändert werden.« Das dürfte vermutlich eine andere Strategie bei der AdBlue-Reinigung betreffen. Der Harnstoff AdBlue soll wahrscheinlich häufiger in den Abgasstrang vor dem SCR-Katalysator eingespritzt werden.

  • Was an der Steuerungssoftware richtig oder falsch ist, wird vielleicht in einem Gerichtsverfahren geklärt. Daimler-Chef Dieter Zetsche hat immerhin als erster Autochef angekündigt, gegen den Rückruf Widerspruch einzulegen.

Die Funktionen existieren tatsächlich, sie hätten jedoch technische Gründe, sagt Mercedes, um den Motor zu schützen und seien daher legal. Nicht jede in der Steuersoftware festgelegte Abschaltung oder Verminderung der AdBlue-Einspritzung ist unzulässig. Der Fahrzeughersteller darf aus Gründen des Motorschutzes die Adblue-Einspritzung und damit die Abgasreinigung unter bestimmten Bedingungen reduzieren oder bei Abgasrückführungs-Systemen die Rückführungsrate verringern.

Denn die chemische Fabrik unter dem Wagenboden arbeitet nur bei bestimmten Temperaturen. Bei zu kaltem Katalysator kann zum Beispiel noch kein AdBlue eingespritzt werden. Wird zu viel AdBlue eingespritzt, kann das dazu führen, dass aus dem Auspuff Ammoniak herauskommt. Und das wäre nun wirklich kritisch.

Es geht auch darum, dass die AdBlue-Tanks nicht zu groß werden, das kostet Gewicht und damit wieder Treibstoff. Die Käufer sollten wohl auch nicht zu oft mit AdBlue Problemen wie Nachtanken belästigt werden.

Eine solche Verhandlung wäre das erste Mal, dass öffentlich darüber diskutiert wird, was in der Steuerung zum Schutz der aufwendigen Motoren- und Abgastechnik notwendig ist, was darüber hinausgeht und was dabei Betrug wäre. Das gab es bisher noch nicht.

  • Autohersteller wie VW haben bisher unter dem Druck amerikanischer Staatsanwälte und auf den Rat ihrer Juristen nahezu alles zugegeben, was diese hören wollten.

Auf den Tisch kommen könnte vielleicht auch die Frage nach der Rechtssicherheit.

Die Fahrzeuge waren zum Zeitpunkt des Kaufes rechtmäßig zugelassene Autos. Nachrüstung, gar eine aufwendige und unsichere Hardware-Nachrüstung verstößt gegen die Rechtssicherheit. Viele Besitzer müssen bereits jetzt nach Software-Updates höheren Benzinverbrauch und teilweise geringere Leistungen hinnehmen.

  • Vielleicht kann dann auch einmal die Frage näher erörtert werden: Gibt es denn einen nachweisbaren Schaden? Wie weist man Tote durch Dieselabgase nach?

Auch nur halbwegs seriöse Belege für diese Behauptung gibt es nicht. Und die ist immerhin Grundlage für maximalen Schaden bei Autoherstellern und Besitzern. Vor allem Besitzer älterer Diesel haben einen erheblichen Wertverlust zu tragen. Dabei stoßen ältere Dieselmotoren bis zur Euro 4 weniger Stickoxide aus als neuere. Denn je höher die Brennraumtemperaturen im Inneren des Motors sind, desto weniger CO2 blasen sie aus, aber umso mehr Stickoxide entstehen. Erst bei Euro 6 d temp Fahrzeugen reduziert ein SCR-Katalysator diese Stickoxide.

Bisher werfen nur NGOs wie die Deutsche Umwelthilfe Fake News von 800.000 Erkrankten und Tausenden von »vorzeitigen Toten« in den Raum.

  • Aus der EU phantasieren Kommissare von 400.000 Toten europaweit durch schlechte Luft. Gerade erst wieder gibt der WDR dem DUH-Chef eine Plattform, seine Schwindeleien zu verbreiten. Natürlich fragt der WDR-Mann nicht kritisch nach und fordert Belege. Die gibt es nicht.

Die FDP-Politikerin Nicola Beer erklärt: »DUH-Angstkampagne läuft auf vollen Touren!« Und twittert: »Durch Berechnungen von NOx auf Tote zu schließen, ist wissenschaftlich unseriös. Feinstaub ist 1 Killer. Aber NO2 kein Vorläufer von Feinstaub. NOx kann man Diesel anlasten – Feinstaub nicht.«

Ihr FDP-Kollege Holger Franke ergänzt: »Es gibt keine Studie, welche 800.000 Erkrankungen durch Dieselabgase belegen kann. Die Aussagen der Umwelthilfe sind plumpe populistische Panikmache. Es geht wohl ausschließlich nur um die Verhinderung von individueller Mobilität.«

Sogar den Grünen wird offenbar etwas mulmig. Sie beauftragten eine Studie, in der vor dem Verlust von 200.000 Arbeitsplätzen in der Autobranche an China gewarnt wird, da die europäischen Hersteller Forschung, Entwicklung und Fertigung vorrangig in Asien vorantreiben würden.

Das wundert den einzigen Auto-Fachmann im Bundestag, den ehemaligen Daimler-Motorenentwickler Dr. Dirk Spaniel, AfD:

»Es ist äußerst verwunderlich, dass sich die Grünen plötzlich als Anwalt der Automobilindustrie berufen fühlen. CDU und SPD, unterstützt von den Grünen, haben es zugelassen, dass in der EU Verbrennungsmotoren für Premium-Automobile über absurde Grenzwerte, Fahrverbote und drastischer Strafzahlungen mit allen politischen Mitteln abgeschafft werden.« Dass die Chefs deutscher Automobilunternehmen mehr in China investieren als hierzulande, liege erkennbar an den politischen Rahmenbedingungen in Deutschland.

Spaniel weiter: »Es trägt geradezu planwirtschaftliche Züge, wenn die Grünen nun fordern, die Automobilindustrie solle gefälligst in Deutschland investieren. Die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen müssen passen, damit die heimische Industrie bleibt und unser aller Wohlstand sichert.«

Sogar die Arbeitnehmer in der Autoindustrie sind besorgt.

Daimler-Betriebsratschef Michael Brecht traf sich vor kurzem mit seinen Kollegen von VW und BMW mit der Umweltministerin Schulze (SPD). Vermutlich versuchten sie der Germanistik- und Politstudentin (16 Semester) und anschließende Parteikarrieristin, deutlich zu machen, dass es eine Autoindustrie mit ein paar Millionen Angestellten gibt, die einen nicht unwesentlichen Anteil zum Steueraufkommen beitragen. Wie deutlich sie wurden, ist nicht überliefert. Immerhin verlieren Daimler-Aktien seit Jahresbeginn fast 30 Prozent an Wert. Diesel, US-Zölle und Rückrufe gehen ins Geld.

Der nächste GAU ist bereits beschlossen:

Die neuen EU-Grenzwerte für Pkw sollen nach 2021 noch einmal deutlich verschärft werden. Natürlich im Sinne der – na was wohl? – Gesundheit und Umwelt. Die Forderungen lauten immer nur auf 30 prozentige oder 50 prozentige Reduzierung. Damit kann niemand etwas anfangen.

Man kann das auf den Verbrauch umrechnen, darunter kann sich jeder eher etwas vorstellen. Der CO2 Ausstoß hängt direkt proportional mit dem Kraftstoffverbrauch zusammen. Die EU hätte auch gleich sagen können: Die neuen Autos dürfen nur 1,5 bis 2 Liter pro 100 Kilometer verbrauchen. Nur: Mit solchen Angaben würde das Absurde zu deutlich zutage treten. Jedermann würde den Unsinn sofort erkennen.

Doch Svenja Schulze will zusätzlich Pläne übererfüllen. Sie selbst kostet es ja nichts. Sie fordert einfach noch mal 50 Prozent weniger Abgase bis 2030.

Das Fatale: Die Bundesregierung hat beschlossen, noch nicht einmal diese Fragen zu erörtern und Widerspruch in Brüssel einzulegen.

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Der  Verein |UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. hilft betroffenen Auto-Besitzern:

Gerichte entscheiden im Diesel-Skandal in vielen Fällen immer noch „im Namen des Volkes“ gegen das Volk!

Trotzdem: „Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen. Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern schnelle außergerichtliche  Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.

Der UTR e.V. verzichtet darauf ergangene Urteile in irgendeiner Form zu kommentieren. Es trägt aber sicher erheblich mit dazu bei, dass die Verbraucher ihr Vertrauen in die Gerichte immer mehr verlieren. Im Namen des Volkes geht anders! Oder um es mit einem Altbundespräsidenten zu sagen:“
Was ist das für ein Rechtsstaat in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“!

Die Besitzer von Autos die jetzt ein Zwangsupdate erhalten, von Fahrverboten oder gar von Stilllegung bedroht sind, konnten davon ausgehen, dass die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Zulassung und des Kaufes den gesetzlichen Regeln entsprachen. Hätte man die Autokäufer vor dem Kauf darüber informiert, dass in dem betreffenden Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, hätten sie dieses Auto niemals gekauft.

Die Autohersteller geben bei der Vermarktung ihrer Fahrzeuge mit Dieselmotoren vor, auf Umweltfreundlichkeit, Sparsamkeit und Langlebigkeit großen Wert zu legen. Aber die Wirklichkeit sieht völlig anders aus.

Die Kunden wurden massiv getäuscht und haben nun Fahrzeuge auf dem Hof stehen die erhebliche Wertverluste zu verzeichnen haben.

Dazu kommen noch drohende Fahrverbote für Teilbereiche der Innenstädte. Viele Kleintransportunternehmen, Kranken – und Behinderten-Fahrdienste, sehen sich in ihrer Existenz bedroht.  Die Auto- oder Leasing-Raten müssen weiterhin bedient werden. Bei Ende des Leasingvertrages drohen hohe Nachzahlungen wegen erheblicher Wertverluste der Betrugs-Diesel.

Wenn Gesetze, Vorschriften und Regeln in unserem „Rechtsstaat“  noch eine Rolle spielen, darf es unter keinen Umständen sein, dass Autokäufer die ein ordnungsgemäß zugelassenes Auto  gekauft haben, nachträglich zu einem umstrittenen Zwangsupdate verpflichtet werden oder mit der Stilllegung des Fahrzeugs sanktioniert werden. Wo bleibt da sonst die Rechtssicherheit und der Investitionsschutz?

Eine Motorsteuerung, die erkennt, ob sich ein Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet und in diesem Fall den Motorbetrieb so umschaltet, dass ein niedrigerer Schadstoffausstoß entsteht, begründet einen erheblichen Mangel eines Fahrzeugs. Dass das Kraftfahrt-Bundesamt nun prüfen muss, ob eine Entziehung der Betriebserlaubnis notwendig ist, wenn der Hersteller nicht innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel behebt, belegt, dass die Softwaremanipulationen einen erheblichen Mangel darstellt.

Der Hersteller des betreffenden Motors begeht durch dessen Vertrieb sogar eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Erwerbers des Fahrzeugs. Mit dem Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Neu- oder Gebrauchtwagens, haben Sie ein mangelbehaftetes Fahrzeug erworben.

Die EU hatte schon 2007 eine Regelung erlassen, die Strafen für illegale Abschalteinrichtungen fordert.

Wörtlich heißt es in der Verordnung 715/2007: „Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“

Und auch die deutschen Gesetze sehen solche Sanktionen vor. Ein Hersteller, der ein Fahrzeug mit Abschalteinrichtung in Verkehr bringt kann je Fahrzeug mit bis zu 5000 Euro Bußgeld belegt werden. Aber die Bundesregierung tut nichts dergleichen und hält weiter ihre schützende Hand über die Autoindustrie.

Das Ergebnis:

Die Autohersteller täuschen und vertuscht weiter!
Die Konzerne bemühen sich nicht im Geringsten um eine Wiedergutmachung des Schadens.
Die Gerichte entscheiden „im Namen des Volkes“ gegen das Volk!

UTR-TIPP für betroffene Dieselkäufer:
Wurde Ihnen ein Betrugs-Diesel verkauft. Dann ist der Vertrag unserer Meinung nach wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig.

Das ist keine Sensation und auch nicht neu: Autohändler müssen Betrugs-Diesel zurücknehmen! Bei dem |U|T|R| Umwelt Technik Recht e.V. wundert man sich über die betrogenen Autofahrer, die vor die Gerichte ziehen, oder sogar hohe Erfolgsprovisionen bezahlen, um sich von ihrem Betrugs-Diesel zu trennen.

Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern in Kooperation mit EXPRESS-Inkasso GmbH und dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  schnelle außergerichtliche  Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.

„Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.

Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft  und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.

Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten. Technische Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen.

Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen teschnische Informationen des Herstellers, wozu auch eine Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

Bei Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB unserer Meinung nach nichtig.

Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.

Der UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle außergerichtliche Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück – bundesweit“.

  • Wer einen berechtigten Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach an die Express-Inkasso GmbH abtreten.

  • Das hat den Vorteil, dass der Betroffene dann nicht als Kläger auftreten muss. Er kann dadurch aber als wichtiger Zeuge zur bestehenden Forderung aussagen.

  • Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

  • Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

  • Er hat kein Kostenrisiko.
  • Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision.

  • Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene, die einen solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können per  E-Mail, Fax oder Post  ihre Unterlagen einreichen.

EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung -Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-981682

Als Fördermitglied des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. können Sie mit einem von ihnen selbst zu bestimmenden einmaligen Förderbeitrag unsere Aktion unterstützen.


Sie können aber auch gerne auf das UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829

Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Dieselmotor  vermiesen wollen. Früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!
…gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben…
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Empfohlen und unterstützt durch:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

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