Freitag, August 24, 2018

P&R-Container: Die Post vom Insolvenzverwalter stößt auf Misstrauen.

In der neuesten Ausgabe des Handelsblatts vom 23.08.2018 wird der Expertenrat einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei bezüglich P&R eingeholt.

80.000 Briefe hat der Insolvenzverwalter an die Anleger des gescheiterten Direktinvestmentanbieters P&R verschicken lassen. In vorausgefüllten Forderungsanmeldungen ist aufgelistet, wie viel Geld der insolvente Containerriese jedem einzelnen Anleger schuldet.

Fachleute empfehlen, die Forderungsanmeldungen von einem Experten neu aufsetzen lassen – ohne die umstrittene Abtretungsklausel.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt gibt den Tipp: „Ich würde die Diskussion über besondere Rechte Einzelner jetzt noch gar nicht führen. Das ist juristisches Hochreckturnen, das versteht doch kein Anleger.“ Keine gute Idee sei es, in den Formularen des Verwalters eigenhändig Sätze durchzustreichen: „Dann könnten die Forderungen nicht anerkannt werden.“

Der Hintergrund für diesen Ratschlag: Die Post vom Insolvenzverwalter stößt auf Misstrauen. Denn die überwiegend älteren Anleger freuen sich zwar, dass sie ihre Unterlagen nicht selbst durchforsten müssen, sondern dass ihre Ansprüche in der vorgefertigten Forderungsanmeldung schon komplett eingetragen sind.

Allerdings lauert hier die Falle:

Die Sparer unterschreiben mit dem Formular auch eine vom Insolvenzverwalter verfasste Erklärung, in der sie auf bestimmte Ansprüche verzichten sollen.

Zur Verdeutlichung:

Alle Anleger, gleich ob sie ein Zertifikat haben oder nicht, haben vertraglich zugesicherte Ansprüche auf Mietzahlungen. Sollten die deutschen P&R-Gesellschaften zahlungsunfähig sein, können die Sparer diese Ansprüche auf laufende Zahlungen direkt bei der mit der Vermietung der Container beauftragten P&R-Schwestergesellschaft in der Schweiz geltend machen. So steht es zumindest in den Verträgen. Auch darauf sollen die Anleger nun mit ihrer Unterschrift unter die vorausgefüllte Forderungsanmeldung verzichten.

  • Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, sollten Sie jetzt unbedingt schnell handeln. Warten Sie auf keinen Fall jetzt noch länger. Das erhöht nur das Risiko, dass Sie Ihr investiertes Kapital völlig verlieren.

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut. 

  • Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.

Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO  bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen

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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.08.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


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