In der neuesten Ausgabe des Handelsblatts vom 23.08.2018
wird der Expertenrat einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei bezüglich P&R
eingeholt.
80.000 Briefe hat der Insolvenzverwalter an die Anleger des
gescheiterten Direktinvestmentanbieters P&R verschicken lassen. In
vorausgefüllten Forderungsanmeldungen ist aufgelistet, wie viel Geld der
insolvente Containerriese jedem einzelnen Anleger schuldet.
Fachleute empfehlen,
die Forderungsanmeldungen von einem Experten neu aufsetzen lassen – ohne die
umstrittene Abtretungsklausel.
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt gibt den Tipp: „Ich würde
die Diskussion über besondere Rechte Einzelner jetzt noch gar nicht führen. Das
ist juristisches Hochreckturnen, das versteht doch kein Anleger.“ Keine gute Idee
sei es, in den Formularen des Verwalters eigenhändig Sätze durchzustreichen:
„Dann könnten die Forderungen nicht anerkannt werden.“
Der Hintergrund für diesen Ratschlag: Die Post vom
Insolvenzverwalter stößt auf Misstrauen. Denn die überwiegend älteren Anleger
freuen sich zwar, dass sie ihre Unterlagen nicht selbst durchforsten müssen,
sondern dass ihre Ansprüche in der vorgefertigten Forderungsanmeldung schon
komplett eingetragen sind.
Allerdings lauert hier
die Falle:
Die Sparer unterschreiben mit dem Formular auch eine vom
Insolvenzverwalter verfasste Erklärung, in der sie auf bestimmte Ansprüche
verzichten sollen.
Zur Verdeutlichung:
Alle Anleger, gleich ob sie ein Zertifikat haben oder nicht,
haben vertraglich zugesicherte Ansprüche auf Mietzahlungen. Sollten die
deutschen P&R-Gesellschaften zahlungsunfähig sein, können die Sparer diese
Ansprüche auf laufende Zahlungen direkt bei der mit der Vermietung der
Container beauftragten P&R-Schwestergesellschaft in der Schweiz geltend
machen. So steht es zumindest in den Verträgen. Auch darauf sollen die Anleger
nun mit ihrer Unterschrift unter die vorausgefüllte Forderungsanmeldung
verzichten.
- Wenn
Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder
Direktinvestments in Container getätigt haben, sollten Sie jetzt unbedingt
schnell handeln. Warten Sie auf keinen Fall jetzt noch länger. Das erhöht
nur das Risiko, dass Sie Ihr investiertes Kapital völlig verlieren.
Bei der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die
beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener
Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine
qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden
Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
- Durch
Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie
externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus
ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir
jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel
über P&R Transport-Container verpassen
Sie wollen
weiterhin informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
- Auch
Sie wollen Ihre rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten
professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich
auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.08.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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