Mittwoch, Januar 18, 2017

GERMAN PELLETS: SCHADENSERATZKLAGEN LAUFEN! WEITERE KLAGEN IN VORBEREITUNG!

Im Fall German Pellets haben vermutlich über 15.000 Anleger über 250 Mio. € verloren, die Insolvenzquote wird wohl voraussichtlich nur gering ausfallen.


Vor kurzem ist nun bekannt geworden (siehe z. B. Handelsblatt vom 21./22.12.2016) dass die von der Tochter von Peter Leibold gegründete Mitteldeutsche Pellets Vertriebs GmbH drei ehemalige Woodox-Werke in Sachsen und Sachsen-Anhalt übernehmen soll.

Die drei Pellets-Werke mit insgesamt 70 Mitarbeitern waren vor der Insolvenz von German Pellets indirekt mit German Pellets in Verbindung gestanden, German Pellets hatte die Woodox-Werke einst betrieben.

Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Für viele betroffene Anleger von German Pellets ist es eine unerträgliche Vorstellung, dass die Familie rund um Peter Leibold bereits jetzt wieder auf „Einkaufstour“ geht, während die Anleger hohen Verlusten ins Auge sehen müssen.“

Die Rechtsanwälte haben auch bereits im April 2016 erste Klagen gegen den geschäftsführenden Gesellschafter und Gründer des Unternehmens, Peter Leibold, eingereicht. Dr. Walter Späth dazu: „Die Emissionserlöse wurden unserer Ansicht nach vor allem als vollständig ungesicherte Darlehen an verbundene Unternehmen ausgekehrt und dürften in amerikanischen Unternehmen versickert sein, die formal nicht zur German Pellets-Gruppe gehören, jedenfalls keine direkten Töchter der German Pellets GmbH sind; die Gelder dürften somit dem Zugriff des Insolvenzverwalters entzogen sein. Aus unserer Sicht liegen damit ggf. Prospektfehler und eventuell sogar Ansprüche aus unerlaubter Handlung vor.“

Die Rechtsanwälte haben außerdem Anhaltspunkte dafür gefunden, dass das Unternehmen nicht erst im Februar 2016 zahlungsunfähig und insolvenzreif war, sondern möglicherweise bereits ein Jahr zuvor, Anfang 2015. Auch hieraus könnten sich Ansprüche der Anleger ergeben.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen außerdem gerade, auch weitere Verantwortliche wie Familienmitglieder von Peter Leibold, Wirtschaftsprüfer oder die Emissionsbank ebenfalls in die Haftung zu nehmen.

Geschädigte Anleger von German Pellets sollten schnell handeln, da bei der Vollstreckung das Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft German Pellets kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.



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