Im Fall German Pellets haben vermutlich über 15.000 Anleger über 250 Mio. € verloren, die Insolvenzquote wird wohl voraussichtlich nur gering ausfallen.
Vor kurzem ist nun bekannt geworden (siehe z. B.
Handelsblatt vom 21./22.12.2016) dass die von der Tochter von Peter Leibold
gegründete Mitteldeutsche Pellets Vertriebs GmbH drei ehemalige Woodox-Werke in
Sachsen und Sachsen-Anhalt übernehmen soll.
Die drei Pellets-Werke mit insgesamt 70 Mitarbeitern waren
vor der Insolvenz von German Pellets indirekt mit German Pellets in Verbindung
gestanden, German Pellets hatte die Woodox-Werke einst betrieben.
Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Für viele betroffene Anleger
von German Pellets ist es eine unerträgliche Vorstellung, dass die Familie rund
um Peter Leibold bereits jetzt wieder auf „Einkaufstour“ geht, während die
Anleger hohen Verlusten ins Auge sehen müssen.“
Die Rechtsanwälte haben auch bereits im April 2016 erste
Klagen gegen den geschäftsführenden Gesellschafter und Gründer des
Unternehmens, Peter Leibold, eingereicht. Dr. Walter Späth dazu: „Die
Emissionserlöse wurden unserer Ansicht nach vor allem als vollständig
ungesicherte Darlehen an verbundene Unternehmen ausgekehrt und dürften in
amerikanischen Unternehmen versickert sein, die formal nicht zur German
Pellets-Gruppe gehören, jedenfalls keine direkten Töchter der German Pellets
GmbH sind; die Gelder dürften somit dem Zugriff des Insolvenzverwalters
entzogen sein. Aus unserer Sicht liegen damit ggf. Prospektfehler und eventuell
sogar Ansprüche aus unerlaubter Handlung vor.“
Die Rechtsanwälte haben außerdem Anhaltspunkte dafür
gefunden, dass das Unternehmen nicht erst im Februar 2016 zahlungsunfähig und
insolvenzreif war, sondern möglicherweise bereits ein Jahr zuvor, Anfang 2015.
Auch hieraus könnten sich Ansprüche der Anleger ergeben.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen außerdem gerade,
auch weitere Verantwortliche wie Familienmitglieder von Peter Leibold,
Wirtschaftsprüfer oder die Emissionsbank ebenfalls in die Haftung zu nehmen.
Geschädigte Anleger von German Pellets sollten schnell
handeln, da bei der Vollstreckung das Prinzip gilt: „Wer zuerst kommt, mahlt
zuerst“.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft German Pellets anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft German Pellets kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
drspä
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 18.01.2017 wieder. Eventuelle
spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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