Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hatte am 23.08.2016 beim Amtsgericht Chemnitz Insolvenz angemeldet, das Amtsgericht Chemnitz hatte auch am 02. Januar 2017 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet.
Inzwischen können die Anleger auch ihre Forderungen zur
Insolvenztabelle anmelden. Hierzu wurde den Anlegern eine Frist bis zum
07.03.2017 gesetzt.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien empfehlen betroffenen
Anlegern die form- und fristgerechte Anmeldung ihrer Forderungen zur
Insolvenztabelle, da zu hoffen ist, dass über das Insolvenzverfahren noch ein
Teil des Geldes für die Anleger im Rahmen des Insolvenzverfahrens gerettet
werden kann.
Allerdings sollten die Anleger nicht zu große Hoffnungen
haben, allein über das Insolvenzverfahren einen Großteil des angelegten Geldes
zurück zu erhalten, denn schließlich wurde Anlegern schon vor Monaten eine
Liste mit den damals angeblich vorhandenen Pfandgegenständen bekannt gegeben.
Diese war jedoch erschreckend hinsichtlich des Werts der angeblich vorhandenen
Pfandgegenstände, da die vorhandenen Pfandgegenstände deutlich weniger wert
waren als die Gelder, die die einzelnen Anleger für die Beteiligung überwiesen
hatten. Die Insolvenz kam damit nicht überraschend und Anleger sollten sich im
Klaren sein, dass alleine über das Insolvenzverfahren eine vollständige
Schadenskompensation nicht möglich sein wird.
Anleger sollten sich daher alle Möglichkeiten der
Schadenskompensation offenhalten.
Hierzu könnte z.B. eine mögliche Haftung der
Geschäftsführung in Betracht kommen. So ist schon nicht sicher, ob nicht
eventuell Betrug im Spiel war, so hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg schon
vor einiger Zeit Ermittlungen aufgenommen.
Weiter sollte eine Haftung der jeweiligen Vermittler geprüft
werden, denn diese schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung.
Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner war die Beratung durch
die jeweiligen Vermittler oftmals nicht anleger- und objektgerecht, so dass
Anleger in vielen Fällen, was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden
muss, Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Berater/Vermitter geltend
machen können.
Die Rechtsanwälte haben daher auch die ersten Klagen gegen
Anlageberater/-vermittler, die Produkte der Ersten Oderfelder vermittelt haben,
eingereicht.
Aber auch eine eventuelle Haftung des Treuhänders sollte
geprüft werden. „Gerade die Einschaltung eines Treuhänders war ja für die
Anleger ein wesentliches Sicherheitselement“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr.
Späth. „Es stellt sich die Frage, ob der Treuhänder seinen Pflichten in
ausreichendem Umfang nachgekommen ist.“
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.
KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax
oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.01.2017 wieder. Eventuelle
spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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