Montag, Januar 16, 2017

ERSTE ODERFELDER: FORDERUNGEN ANMELDEN, SCHADENSERSATZANSPRÜCHE PRÜFEN LASSEN. ANWÄLTE INFORMIEREN!

Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG hatte am 23.08.2016 beim Amtsgericht Chemnitz Insolvenz angemeldet, das Amtsgericht Chemnitz hatte auch am 02. Januar 2017 das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet.


Inzwischen können die Anleger auch ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Hierzu wurde den Anlegern eine Frist bis zum 07.03.2017 gesetzt.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien empfehlen betroffenen Anlegern die form- und fristgerechte Anmeldung ihrer Forderungen zur Insolvenztabelle, da zu hoffen ist, dass über das Insolvenzverfahren noch ein Teil des Geldes für die Anleger im Rahmen des Insolvenzverfahrens gerettet werden kann.

Allerdings sollten die Anleger nicht zu große Hoffnungen haben, allein über das Insolvenzverfahren einen Großteil des angelegten Geldes zurück zu erhalten, denn schließlich wurde Anlegern schon vor Monaten eine Liste mit den damals angeblich vorhandenen Pfandgegenständen bekannt gegeben. Diese war jedoch erschreckend hinsichtlich des Werts der angeblich vorhandenen Pfandgegenstände, da die vorhandenen Pfandgegenstände deutlich weniger wert waren als die Gelder, die die einzelnen Anleger für die Beteiligung überwiesen hatten. Die Insolvenz kam damit nicht überraschend und Anleger sollten sich im Klaren sein, dass alleine über das Insolvenzverfahren eine vollständige Schadenskompensation nicht möglich sein wird.

Anleger sollten sich daher alle Möglichkeiten der Schadenskompensation offenhalten.

Hierzu könnte z.B. eine mögliche Haftung der Geschäftsführung in Betracht kommen. So ist schon nicht sicher, ob nicht eventuell Betrug im Spiel war, so hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg schon vor einiger Zeit Ermittlungen aufgenommen.

Weiter sollte eine Haftung der jeweiligen Vermittler geprüft werden, denn diese schulden eine anleger- und objektgerechte Beratung.

Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  Dr. Späth & Partner war die Beratung durch die jeweiligen Vermittler oftmals nicht anleger- und objektgerecht, so dass Anleger in vielen Fällen, was natürlich immer im Einzelfall geprüft werden muss, Schadensersatzansprüche gegen den jeweiligen Berater/Vermitter geltend machen können.

Die Rechtsanwälte haben daher auch die ersten Klagen gegen Anlageberater/-vermittler, die Produkte der Ersten Oderfelder vermittelt haben, eingereicht.

Aber auch eine eventuelle Haftung des Treuhänders sollte geprüft werden. „Gerade die Einschaltung eines Treuhänders war ja für die Anleger ein wesentliches Sicherheitselement“, so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Späth. „Es stellt sich die Frage, ob der Treuhänder seinen Pflichten in ausreichendem Umfang nachgekommen ist.“

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.01.2017 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.





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