In einem aktuellen Bericht im Internet warnt FINANZTEST vor den Angeboten der Autark-Unternehmensgruppe. Es spreche viel dafür, dass Anleger vorsichtshalber die Einzahlungen stoppen sollten. Betroffene Anleger können sich hier über Hintergründe und Handlungsoptionen informieren, insbesondere, ob sie weiter zahlen müssen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei GÖDDECKE
RECHTSANWÄLTE hat bereits vor rund 2 Monaten über die Aktivitäten der
Autark-Unternehmensgruppe berichtet. Es ging um ein Umtauschangebot für Anleger
von Nachrangdarlehen in Aktien der Autark Invest AG, Liechtenstein. Jetzt
berichtet auch FINANZTEST über den Fall.
Drei Staatsanwaltschaften
ermitteln
Konkret sind derzeit die Staatsanwaltschaften Hof, Siegen
und Dortmund mit dem Fall beschäftigt. Es soll dabei nicht direkt um die
Autark-Unternehmensgruppe gehen, sondern um den Verbleib eines zweistelligen
Millionenbetrages, der von Unternehmen der Autark-Gruppe anderen Firmen
anvertraut haben soll. Dabei soll es sich um die Firmen Sensus Vermögen GmbH
und Derivest GmbH handeln. Gegen die Verantwortlichen der dortigen Firmen
würden entsprechende Ermittlungen geführt. Nach Aussage eines zuständigen
Behördenmitarbeiters der Staatsanwaltschaft in Hof soll es um den Verdacht des
Betruges gehen. Nach FINANZTEST vorliegenden Unterlagen soll auch wegen des
Verdachtes der Untreue ermittelt werden.
Autark Digital GmbH
hat Insolvenzantrag gestellt
Die Autark Digital GmbH, Hamburg, hat am 19.12.2016 bereits
Insolvenzantrag gestellt. Diese Firma sollte in den Ausbau des Breitband-Netzes
investieren bzw. dort tätig werden. Ob und in welchem Umfang dahin
Anlegergelder transferiert wurden und damit von der Insolvenz direkt betroffen
sind, ist unklar.
Eigentlicher
Firmenchef soll bereits Haftstrafe abgesessen haben
Eigentlicher Firmenchef der Autark-Unternehmensgruppe soll
Herr Stefan Kühn sein. Dieser soll – damals noch als Stefan Koschate – eine mehr
als dreijährige Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne verbüßt
haben. Des Weiteren soll er auch bereits in der Schweiz wegen des unsauberen
Umgangs mit Anlegergeldern in Untersuchungshaft gesessen haben. Eine
Schadensersatzforderung von über 1 Mio. € aus einem Urteil des fürstlichen
Landgerichtes in Liechtenstein soll nicht bezahlt worden sein.
Anleger sollen auf Auszahlungen im März vertröstet worden
sein und Einzahlungen stoppen
Wir hatten bereits über Bedenken zu dem Umtauschangebot in
Aktien der Autark Invest AG, Liechtenstein berichtet. Nun soll es ein neues
Umtauschangebot geben. Anleger, die dieses nicht annehmen, könnten ihre
Nachrangdarlehen „zurückgeben“ und würden dann ihr Geld zurückerhalten.
Anleger, die ihre Beteiligung fristgerecht zum 31.12.2016 gekündigt haben,
sollen auf eine Auszahlung Ende März vertröstet worden sein.
Laut FINANZTEST spricht viel dafür die monatlichen
Einzahlungen zumindest zeitweise einzustellen.
Stellungnahme der BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Die bereits im Jahre 2016 geäußerten Bedenken an der
Autark-Unternehmensgruppe werden nun von anderer Seite bestätigt. Wir hatten
bereits 2016 Bedenken an der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der Investitionen
geäußert. Ob die Investition in das Marientheater in Duisburg, welches von der
Ehefrau des Herrn Kühn, Frau Sabine Kühn, geführt wird oder die möglichen
Investitionen bei der Sensus Vermögen GmbH bzw. Derivest GmbH tatsächlich für
die Anleger positiv ausgehen muss abgewartet werden.
Es gab und gibt nach unserer Auffassung aber mehrere
Warnsignale für Anleger, die dafür sprechen, sich genauer mit den Geschäften
der Autark-Gruppe in der Vergangenheit und auch derzeit zu beschäftigen.
Besonders brisant sind diese Informationen auch deswegen, da über die Autark
Invest GmbH und die Autark Capital Care GmbH nach wie vor Gelder eingesammelt
werden. Wofür diese Gelder tatsächlich verwendet werden, muss in jedem Falle
hinterfragt werden.
Praxistipp der BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei Göddecke Rechtsanwälte
Die Einstellung der Zahlungen, zu denen der Anleger nach dem
von ihm abgeschlossenen Vertrag verpflichtet ist, ist immer mit Risiken
verbunden. Genau genommen, hält sich der Anleger dann nicht an seine
vertragliche Verpflichtung.
Es kann jedoch Situationen geben, wo eine solche
Zahlungseinstellung berechtigt ist bzw. die daraus resultierenden Risiken
kleiner sind, als das Risiko, die gezahlten Beträge niemals wieder zu sehen.
Das muss in jedem Falle und für jeden Anleger anhand des jeweiligen Vertrages
geprüft werden. Für Anleger, die wissen wollen, wie sie sich in der jetzigen
Situation mit ihrer konkreten Beteiligung an der Autark-Gruppe verhalten
sollen, steht die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Autark Group AG offen.
Quelle: www.test.de, kapital-Rechtinfo
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht,
gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier
die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten
BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch
mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Autark Group AG anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Autark Group AG kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
gödde
Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in
Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an
den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich
zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der
BSZ e.V. Anleger- und Verbraucherschutz
Projekte bei. Danke!
Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen“ Button“
verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit
PayPal-Sicherheit & Datenschutz.
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO FÜR
DAS JAHR 2017 SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter:
Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.01.2017 wieder. Eventuelle
spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen