Die Finanzwirtschaft entwickelt mit beachtenswerter Kreativität ständig höchst komplizierte neue Anlageprodukte, die aber kein Mensch mehr versteht. Das Marketing baut darauf, dass die Anleger ihrer Bank schon das dafür notwendige Vertrauen entgegenbringen und die Brieftasche öffnen.
Trotz aller Verbraucherschutzgesetze ist nach wie vor ein
ständig wachsender Boom der Kapitalvernichtung bei der Geldanlage zu verzeichnen
sagt Horst Roosen Vorstand des BSZ e.V.
Der klassische Kapitalanlagebetrug spielt bei dieser Geldvernichtung
eine eher untergeordnete Rolle. Hauptsächlich wird das Geld der Anleger durch
falsche bzw. schlechte Anlageberatung versenkt. Die Jagd nach dem
Kapitalanleger ist für die Banken genauso Wettbewerbskampf wie für jedes andere
Unternehmen auch.
Werden die Banken bei ihrem unsozialen Verhalten erwischt,
geloben sie Besserung oder berufen sich auf bedauerliche Einzelfälle. Das Dumme
dabei ist nur, dass sich die Einzelfälle zum
Systemfehler häufen. Die Geldvernichtung geht aber munter weiter. Als
Beleg dafür stehen Tausende von Schiffsfonds-, Film- und Medienfonds-Anleger.
Ohne Eigeninitiative und Zusammenschluss geschädigter Kapitalanleger ist oft nicht
damit zu rechnen, dass es einen Ausgleich für unmittelbare und mittelbare
Schäden gibt. Der BSZ e.V. rät in diesem Zusammenhang von Provisorien, wie der
Einleitung von Schlichtungsverfahren, ab. Wer rechtzeitig vorgeht, kann auf
Umwege verzichten. So manches „Sonderangebot" entpuppt sich als
Verschwendung von Zeit und Geld.
Zur Verteidigungsstrategie der Banken gehört es oftmals,
Urteile vorzulegen, die Klagen von Anlegern abwiesen. Nicht immer ist die
Unbelehrbarkeit weniger Gerichte Ursache solcher Verläufe. Manche Fälle legen
den Eindruck nahe, als sei es Richtern leicht gemacht worden, gegen Anleger zu
entscheiden, weil mangels einschlägiger Erfahrungen wichtige Zutaten eines
Erfolg versprechenden Vortrags fehlten.
Betroffen waren auch Verfahren, denen Werbung mit
vollmundigen Ankündigungen vorangegangen war, die nicht immer erfüllt werden
konnten. Ein marktschreierisches Auftreten war schon früher nicht unbedingt ein
verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung und ist es auch nach dem
partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte nicht. Der rechtliche
Erfolg basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes einzelnen
Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.
Hochqualifizierte Erstberatung durch BSZ e.V-Vertrauensanwälte
Der BSZ e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die mit zu den
führenden Kanzleien für Kapitalanlagerecht und Anlegerschutz in Deutschland
gehören. Geschädigte Anleger erhalten, wenn sie sich für eine Fördermitgliedschaft
für eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft entschließen, eine hoch qualifizierte
Erstberatung unter besonderer Berücksichtigung des speziellen Einzelfalles von
einer sehr kompetenten Kanzlei. Jeder
einzelne Fall in diesem Bereich ist anders und muss individuell betrachtet
werden, dies ist bei der Anmeldung zu einer BSZ e.V.-Interessengemeinschaft
hervorragend gewährleistet, so dass Geschädigte hier durch die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte eine fundierte Einschätzung erhalten, ob, gegen wen und in
welcher Höhe erfolgreich Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden müssen.
Der BSZ e.V. ist schon seit dem Jahr 1998 im Bereich
Anlegerschutz für seine Mitglieder erfolgreich tätig. Der BSZ e.V. und die mit
ihm zusammen arbeitenden Kanzleien haben im Bereich Anlegerschutz schon seit
Jahren tausende von geschädigten Anlegern erfolgreich betreut. Auch im Bereich
der von Banken emittierten und vertriebenen Produkte konnten die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte für Ihre Mandanten beste Ergebnisse erzielen. Bereits außergerichtlich konnten in vielen
Fällen die Hausbanken der Anleger, auf Aufforderung der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte zur Schadensregulierung bewegt werden. Dies zeigt, sagt
BSZ e.V. Vorstand Horst Roosen, dass Geschädigte durchaus Chancen haben, ihren
Schaden zu kompensieren, teilweise schon außergerichtlich. Für Geschädigte Kapitalanleger
gibt es also mehrere gute Argumente, sich einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft
anzuschließen.
Die Prozessfreudigkeit geschädigter Kapitalanleger ist in
Deutschland leider immer noch nicht sehr ausgeprägt, trotzdem bieten selbst
kleinste Fehler seitens der Banken
genügend Angriffspunkte für Anlegerschutzanwälte. Allerdings haben sehr viele geschröpfte
Anleger nicht mehr die innere Kraft und oft auch nicht mehr die finanziellen
Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn gerade im
Kapitalmarktbereich ist mit besonders langwierigen und teuren Prozessen zu
rechnen.
Der BSZ e.V. hat sich zum Ziel gesetzt, betrogenen
Kapitalanlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt
einerseits durch kompetente Beratung von Rechtsanwälten für Bank-und
Kapitalmarktrecht, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen
finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine starke
Prozessfinanzierungsgesellschaft.
Sie scheuen sich, gerichtlich gegen Ihren Gegner vorzugehen,
weil Ihnen das finanzielle Risiko zu groß erscheint? Es ist richtig, dass jeder
Gerichtsprozess erst einmal Geld kostet!
Gerichtskostenvorschüsse, Anwaltsgebühren, Gutachterkosten. Sie können aber auch ganz ohne eigenes
finanzielles Risiko klagen!
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht
auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu
haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von
geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne, ob
sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht -
geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche
Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! -
Sie haben nicht das geringste Risiko!
Wie das genau funktioniert erfahren Sie wenn Sie unsere
weiteren Informationen Prozessfinanzierung kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
anfordern.
Fazit:
Der beste Anlegerschutz besteht darin, sich sein Geld zurückzuholen.
Wenn die Banken und die anderen Finanzakrobaten sich massenhaft Klagen Ihrer
Kundschaft ausgesetzt sehen, wird sich die Finanzpolitik dieser Branche relativ
schnell ändern. Der BSZ e.V. mit der finanzkräftigen
Prozessfinanzierungsgesellschaft an der Seite kämpft gemeinsam mit Ihnen für
Ihr Recht und hat keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und
finanzstarken „Gegnern“.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es seit dem Jahr 1998 die BSZ
e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft
beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Wenn es um die Verfolgung
oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage
geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ
e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen,
die Anlageverluste auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von
Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es
bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und
einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die
kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte
vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998
entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und
sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft
kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder
auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Wir bauen auf Ihre
Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und
Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
Unterstützung angewiesen. Der BSZ® e.V.
finanziert seit 18 Jahren seine
Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch. Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V.
ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren,
gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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DAS JAHR 2017 SICHERN.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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