Firma nicht mehr erreichbar. Ausschüttungen bleiben aus! Schnelles Handeln ist gefragt!
Betroffene Anleger der Farm Capital Management GmbH aus
Kleve berichten davon, dass sie die Gesellschaft telefonisch nicht mehr
erreichen können. In der Tat können die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth
& Partner Rechtsanwälte mbB bestätigen, dass am 18.01.2017 die Ansage
"Kein Anschluss unter dieser Nummer" lief.
Dies sind beunruhigende Nachrichten für die Anleger, deren
Verträge zunächst von der AgroFinanz auf Farm Capital Management umgestellt
wurden. So wurde den Anlegern auch in der Vergangenheit bereits mitgeteilt,
dass die Ausschüttungen zunächst ausgesetzt werden.
So reißen die Hiobsbotschaften für die Anleger nicht ab,
denn die BaFin hatte der damaligen Agrofinanz bereits die Rückabwicklung der
Verträge aufgegeben und die weitere Tätigkeit untersagt wegen eines Verstoßes
gegen das Kreditwesengesetz.
Daraufhin wurden Anleger von Farm Capital dann kontaktiert
und diesen vorgeschlagen, ihre bisherigen Verträge zu kündigen und neue
Verträge mit Farm Capital Management abzuschließen. Hierbei sollte u.a. in
Ölpalmen investiert werden.
Nach Ansicht des BSZ e.V. sollten die aktuellen,
besorgniserregenden Neuigkeiten Anleger von Farm Capital dazu bewegen, umgehend
anwaltlichen Rat einzuholen. Alle rechtlichen Möglichkeiten sollten im
jeweiligen Einzelfall geprüft werden wie z.B. fristlose Kündigung der
Beteiligung, Arrestantrag, mögliche Haftung von Geschäftsführung aber auch
Haftung von eventuellen Vermittlern der Anlage. Eile ist hierbei nach Ansicht
von der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr.
Späth & Partner geboten, denn bei der Vollstreckung gilt immer das Prinzip:
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Betroffene Anleger von Farm Capital
Management können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft „Farm Capital
Management“ anschließen.
Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher
finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter
Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben
Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste
auszugleichen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer
einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine
Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die
Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die
Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu
bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit
dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen
Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können
gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Farm Capital Management anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Farm Capital Management kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
drsp
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.01.2017 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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