Freitag, April 14, 2017

Dieselskandal: Als Autokäufer ist man doch der Meinung, dass was man schwarz auf weiß besitzt getrost nach Hause tragen kann.

Im September 2015 gelangte der Dieselskandal in den USA an die Öffentlichkeit. VW hatte in seinen Dieselfahrzeugen eine Software verbaut, welche die strengen US-Emissionsprüfungen austricksen konnte. Rund 600.000 Dieselfahrzeuge sollen mit diesem gesetzeswidrigen System ausgestattet worden sein.

Schnell stellte sich dann heraus, dass davon nicht nur in Amerika verkaufte Fahrzeuge  betroffen waren, sondern Autos die auf der ganzen Welt verkauft wurden. Ungefähr 8 Millionen Stück entfallen davon auf Europa. Betroffene Marken sind  Audi, Skoda, Seat und Porsche und Volkswagen.

Geprellte US Autokäufer verlangten Schadensersatz und die Rücknahme der Fahrzeuge, berichtet der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg). Die amerikanischen Behörden präsentierten Volkswagen für das illegale Verhalten eine Rechnung im zweistelligen Milliardenbereich.  VW bekannte sich schuldig und akzeptierte alle Auflagen.

Käufer von Volkswagen- und Audi-Modelle mit Dieselmotoren können ihre Fahrzeuge nun an VW zurückverkaufen.  Autokäufer die ihre Autos nicht wieder an Volkswagen verkaufen möchten, erhalten eine Entschädigung von mindestens 5100.- US-$ um einen verminderten Wiederverkaufswert auszugleichen. Zusätzlich haben Sie Anrecht auf ein kostenloses Softwareupdate.  

Die amerikanischen Behörden haben in vorbildlicher Weise dafür gesorgt, dass ihre Bürger nicht vor Gericht ziehen müssen um ihre Rechte einzuklagen.

In Deutschland ist das ganz anders. Hier haben wir es spätestens seit Gerhard Schröder mit Autokanzlern bzw. einer Autokanzlerin zu tun.

In der offiziellen Sprachregelung ist daher das Wort Betrugssoftware tabu, wenn überhaupt wird von einer Schummel-Software gesprochen. Das klingt eher nach lässlicher Sünde und kann leichter vergeben werden.

VW hat gegenüber dem US-Behörden zugegeben, dass es mit der fraglichen Software bewusst darum ging,  bei dem Emissionsprüfprozess die Ergebnisse zu manipulieren. In Deutschland dagegen bestreitet VW etwas Verbotenes getan zu haben. Der Deutsche Autokäufer muss also vor Gericht ziehen und um sein Recht kämpfen. Eine Heerschar von Rechtsanwälten bietet den Betroffenen juristischen Beistand an. Die Gerichte entscheiden mal so und mal so. Von den für die Käufer positiven Urteilen ist aber offensichtlich noch keines rechtskräftig geworden.

Als Autokäufer ist man doch der Meinung, dass was man schwarz auf weiß besitzt getrost nach Hause tragen kann.

Scheinbar gilt das was der Schüler zu Mephistopheles in Goethes Faust I sagt, hier nicht.  Wenn die Kaufsache nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt und sogar rechtswidrige Eigenschaften bewusst verschwiegen werden, so bin ich doch als Käufer betrogen worden. Oder etwa nicht? Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass eine technische Manipulation nach US-Recht ein anderes Ergebnis produzieren sollte als nach Deutschem Recht.   

Wenn ich als Deutscher KFZ-Halter an meinem Fahrzeug etwas verändere was nicht zugelassen oder nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, kann mir bei einer Kontrolle jeder Streifenpolizist die Weiterfahrt untersagen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V.   Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist erloschen, der Versicherungsschutz ist weg und eine Strafe ist zu bezahlen. Bei einem Konzern wie VW gilt dies alles nicht. Da kann man nur ein Zitat von Roman Herzog heranziehen: „Was ist dies für ein Rechtstaat in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“

Damit aber noch nicht genug, wie den Medien zu entnehmen war soll den Besitzern von VW-Dieselfahrzeugen, die ihre vom Abgasskandal betroffenen Autos nicht umrüsten lassen, ab August die Verweigerung der Prüfplakette bei der Hauptuntersuchung drohen.  Das Fehlen des von Volkswagen bereitgestellten Software-Updates soll demnach künftig als ein "erheblicher Mangel" gewertet werden. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt droht den Autobesitzern welche der Aufforderung nicht folgen, mit Konsequenzen: "Die letzte Möglichkeit ist natürlich dann auch, dass Fahrzeuge nicht mehr fahren dürfen."

Dazu Horst Roosen: „Man kommt sich vor wie in einem schlechten Film, die Politik macht aus Opfern nunmehr Täter“!

Autobesitzer die ihr Fahrzeug schon in der Werkstatt umrüsten ließen, klagen teilweise nunmehr über erhebliche Mängel. VW weigert sich aber für die Umrüstung eine Garantie zu geben.  VW verbreitet, dass das Update "keinen negativen Einfluss auf die Funktion und Wirkungsweise des Abgasrückführungssystems" habe.

Der BSZ e.V. fordert eine Garantie, mit der VW für Folgeschäden die aus dem Update resultieren haftet. Eine solch Garantie will Volkswagen aber nicht abgeben. Die Polizei in Bayern rüstet deshalb ihre 500 VW-Autos deshalb vorerst nicht nach. Hintergrund laut der Zeitschrift "Focus": Die Beamten im Bayerischen Innenministerium befürchteten, dass die Autos mit der geänderten Motorsteuerung doch schneller kaputt gehen könnten.

VW-Kunden sind kaum in der Lage den Nachweis zu erbringen, dass entstehende Mängel an ihren Autos auf die Umrüstung zurückzuführen sind. Bei einer Garantie allerdings, müsste VW beweisen dass eventuelle auftretende Mängel nicht durch die Umrüstung entstanden sind.

"Der Betrug hätte verhindert werden können": Zu diesem Schluss kommt ein Ausschuss des EU-Parlaments, der den VW-Abgasskandal untersucht hat. EU-Kommission und Mitgliedsstaaten seien jahrelang zu lasch mit den Autoherstellern umgegangen, so das Fazit. Betrogene Autokäufer, deren Diesel-Pkw nun nachgerüstet werden müssen, hilft der Bericht des EU-Parlaments nicht weiter. Ja noch nicht einmal die Forderung  europäische Kunden zu entschädigen, wie  dies in den USA geschieht, ist dort zu finden. Schade, findet man bei dem BSZ e.V.  

Die Betrugssoftware ist wieder einmal des Ergebnis eines rein Profit orientierten Handelns arroganter sich selbst überschätzender Manager zum Nachteil ihrer Kunden und Aktionäre. Statt kriminelle Energie in eine Betrugssoftware zu stecken, wäre eine Investition in eine bessere und Gesetzes konforme  Motorentechnik die bessere Alternative gewesen.  

Die deutsche Regierung wäre doch gut beraten sich einmal die Frage zu stellen, warum bestehende Regeln nicht umgesetzt wurden, anstatt nun ihr eigenes Versagen auf dem Rücken der Autokäufer auszutragen.

Der BSZ e.V.  fordert von den betroffenen Autokonzernen sich wie ehrbare Kaufleute zu verhalten und den König Kunden nicht nur im Werbeprospekt zu hofieren, sondern jetzt eine angemessene außergerichtliche Lösung zu akzeptieren.

Die geschädigten Autokäufer sollen wählen können:

  1. Auto zurück – Geld zurück.

  1. Wer sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie über einen Zeitraum von 10 Jahren und  Zahlung von mindesten 5000.- Euro für Wertminderung.

Autokäufer können sich gerne den kollektiven Maßnahmen gegen die betroffenen Autokonzerne und involvierten Behörden anschließen. Hauptziel dabei ist es, dass die Konzerne freiwillig Schadensersatz leisten und die betroffenen Behörden dem Verbraucherschutz gerecht werden und dieses Vorhaben entsprechend unterstützen. Als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Diesel Solidarpakt  können Sie kostenlos  Ihren gewünschten Anspruch anmelden lassen.

Hier können Sie kostenlos die Unterlagen als Fördermitglied der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Diesel Solidarpakt anfordern.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Mittwoch, April 12, 2017

MS Daphne Schulte aus Lloyd Flottenfonds XII insolvent

Kurz vor Ostern erreichen die Anleger des Lloyd Flottenfonds XII schlechte Nachrichten. Das Fondsschiff MS Daphne Schulte ist insolvent.  Das Amtsgericht Niebüll hat am 5. April 2017 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft der MS Daphne Schulte eröffnet (Az.: 5 IN 19/17).

Die Lloyds Fonds AG platzierte den Lloyd Flottenfonds XII als 100. Fonds ihrer Unternehmensgeschichte. Glück hat das Jubiläum den Anlegern nicht gebracht. Denn als der Schiffsfonds im September 2008 aufgelegt wurde standen die Zeichen in der Handelsschifffahrt als Folge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise bereits auf Abschwung. Am Ende half auch eine fünfjährige Festcharter für die drei Fondsschiffe MS Dora Schulte, MS Diana Schulte und MS Daphne Schulte nicht, um dieser Entwicklung zu trotzen. Für die Anleger, die sich mit mindestens 15.000 Euro am Lloyd Flottenfonds XII beteiligen konnten, kündigen sich nach der Insolvenz harte Zeiten an. Die prognostizierten Renditen wird der Fonds wohl deutlich verfehlen.

Noch im Oktober 2008, also etwa einem Monat nach Auflage des Fonds, berichtete „Fonds professionell“ online, dass der prognostizierte Mittelrückfluss inklusive Veräußerungserlös bei rund 222 Prozent liegt. „Das war wohl auch schon damals angesichts des schwierigen Marktumfelds eine viel zu optimistische Prognose. In Folge der Finanzkrise sind die Charterraten in den Keller gegangen und haben sich bis heute nicht erholt. Das hat schon zu hunderten Insolvenzen bei Schiffsfonds und enormen Verlusten für die Anleger geführt. Um die Verluste abzuwehren, bleibt in der Regel nur die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller.

Die Chancen für die Anleger Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können, stehen häufig gut. Denn in den Anlageberatungsgesprächen wurden ihnen Beteiligungen an Schiffsfonds vielfach als sichere und renditestarke Geldanlagen angepriesen. „Schiffsfonds sind aber spekulative Geldanlagen, die grundsätzlich nicht zur Altersvorsorge geeignet sind. Daher hätten die Anleger auch umfassend über die bestehenden Risiken aufgeklärt werden müssen“, so der Fachanwalt. Zu diesen aufklärungspflichtigen Risiken gehören beispielsweise das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und das Totalverlust-Risiko. „Unserer Erfahrung nach wurden die Risiken in den Anlageberatungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur völlig unzureichend dargestellt. Dann können Schadensersatzansprüche wegen einer fehlerhaften Anlageberatung geltend gemacht werden“, erklärt der  e.V. Anlegerschutzanwalt.

Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann sich kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft informieren lassen.  Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!

Betroffene können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds MS Daphne Schulte  anschließen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds MS Daphne Schulte anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds MS Daphne Schulte kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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NAM Niedersächsische Algen Manufaktur: Anleger warten auf Ihr Geld! Eile ist geboten!

Anleger berichten: Noch keine Rückzahlung erfolgt! Anleger prüfen rechtliche Möglichkeiten!

Dieburg, den 11.04.2017: Im Fall der NAM Niedersächsischen Algen Manufaktur GmbH aus Berlin hatte die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) mit Bescheid vom 13.01.2017 dieser aufgegeben, das unerlaubt betriebene Einlagengeschäft einzustellen und umgehend rückabzuwickeln, worauf der BSZ e.V. hinweist.

Außerdem hatte die BaFin der NAM, bei der sich Anleger in einem Investment in Mikroalgen beteiligen können sollten, aufgegeben, erhaltene Anlegergelder unverzüglich und vollständig zurückzuzahlen. Beim BSZ e.V. haben sich inzwischen Anleger gemeldet, die mitgeteilt haben, dass die NAM Ihnen aber bis heute, also den 11.04.2017, Ihr Geld noch nicht zurück bezahlt hat.

Anleger sollten nach Ansicht des BSZ e.V. daher umgehend reagieren, um alle ihre rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: „Anleger sollten umgehend rechtlichen Rat einholen, um keine wertvolle Zeit mehr zu verlieren und ihr Geld umgehend zurück zu fordern, denn bei der Vollstreckung gilt das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“

Auch sollten eventuelle Ansprüche gegen die Verantwortlichen und Vermittler geprüft werden.

Ein Anlageberater/-Vermittler schuldet z. B. eine anleger- und objektgerechte Beratung. Sollte die Beratung nicht anleger- und objektgerecht gewesen sein, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, so könnten vom Anleger erfolgreich Schadenersatzansprüche gegen den Vermittler geltend gemacht werden. Diverse Anleger schildern, dass Ihnen die Anlage bei der NAM als sicher dargestellt wurde. Betroffene Anleger der NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH können sich unverbindlich an den BSZ e.V. wenden, um ihre rechtlichen Möglichkeiten durch BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte überprüfen zu lassen.

Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann sich kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft informieren lassen.  Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!

Betroffene können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsische Algen Manufaktur anschließen.

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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsische Algen Manufaktur anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsische Algen Manufaktur kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Montag, April 10, 2017

Investiere in nichts, das frisst! (indische Weisheit)

- Erfolgreicher Anlegerschutz wird durch Transparenz, Klarheit und Wahrheit erreicht.

Anlegerschutz ist eines der wichtigsten Elemente eines florierenden Finanzmarkts. Der Anlegerschutz soll dafür sorgen, dass diejenigen, die ihr Geld in die Produkte der Finanzbranche investieren nicht betrogen werden, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.   

Dem durchschnittlichen Anleger ist, im Gegensatz zu dem von so manchen Anlegerschützern gezeichneten Bild des naiven uninformierten Anlegers, durchaus bewusst, dass eine Anlage nicht nur einer Wertsteigerung unterliegen kann, sondern auch einem Wertverlust ausgesetzt sein kann. Anleger die bereit sind Gewinne zu kassieren wissen, dass sie auch bereit sein müssen die Risiken ihrer Anlage mit zu tragen.

Anlegerschutz oder Bankenschutz?

Bei dem BSZ melden sich täglich Anleger die Ihr Erspartes und damit ihre Altersvorsorge verloren haben. Oft wurden diese Anleger von „seriösen“ Geschäftsbanken, meist der eigenen Haubank in für sie nicht geeignete Anlageprodukte „hineinberaten“.

Da wurde offensichtlich auch noch der letzte Euro eingesammelt, egal ob bei Rentner oder Kleinverdiener, wundert sich Horst Roosen. Egal ob Immobilen-, Film-, Medien- oder Schiffsfonds, der versprochene Geldsegen ist bei der Bank und nicht auf den Konten der Anleger gelandet.

Ein guter Kriminalroman ist da oft näher an der Realität als so manches Beratungsgespräch der Bankprofis. Da wird dem Kunden die Möglichkeit hohe Profite zu kassieren schmackhaft gemacht.  Natürlich ganz ohne Risiko für das eingesetzte Kapital.   Heute sitzt so mancher Anleger nicht mehr bei der Bank im bequemen Beratungssessel, sondern demonstriert gemeinsam mit anderen Anlegern, die ihr Geld auch in Schiffsfonds versenkt haben, vor der Bank!  Die Wut der Anleger wächst noch, da in vielen Fällen die Ausschüttungen zurückgefordert werden, was für viele überraschend kommt, weil sie über diese Möglichkeit der Fondsgesellschaft von ihren Beratern gar nicht aufgeklärt wurden. Transparenz sieht anders aus, sagt Roosen.

Bei dem BSZ e.V. kann man die Wut der geschädigten Anleger verstehen:

„Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg und die Anleger haben den Schaden!“

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat 2015 das Projekt Finanzmarktwächter und Marktwächter Digitale Welt aus der Taufe gehoben. Das BMJV teilte damals in einer Pressemeldung mit: „Die Marktwächter sollen mehr Erkenntnisse über die tatsächliche Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher im Finanzmarkt und in der digitalen Welt gewinnen sowie ein Frühwarnsystem aufbauen. Grundlage dafür sind Verbraucherbeschwerden, empirische Untersuchungen und perspektivisch ein interaktives Onlineportal. Die Ergebnisse der Marktwächterarbeit werden auch Aufsichts- und Regulierungsbehörden bei ihrer Arbeit unterstützen. Das BMJV fördert beide Marktwächter  vorerst bis Ende 2017 mit  insgesamt 5,6 Mio. Euro pro Jahr.“

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas sagte damals dazu: ,,Die Marktwächter stärken den Verbraucherschutz in Deutschland. Sie nehmen das reale Marktgeschehen in den Blick. Empirisch gewonnene Erkenntnisse helfen dabei, Verbraucher zielgenauer und schneller vor Fehlentwicklungen oder dubiosen Angeboten zu schützen. Wir werden damit in Zukunft, schwarze Schafe' auf den Märkten schneller identifizieren."

Tatsächlich gibt es jedoch viele Anleger, die glauben sie hätten aufgrund ihrer Investments eine sichere Alterversorgung. Dabei wird es nicht wenige Anleger geben die dann umsonst auf ihr Geld warten. Hunderttausende von Anlegern sitzen nämlich auf zweifelhaften Anlagen wie auf einer tickenden Zeitbombe ohne es auch nur zu ahnen. Ob die Anleger durch die Marktwächter vor diesem finanziellen Desaster geschützt worden wären, darf bezweifelt werden, sagt Roosen.

Erfolgreicher Anlegerschutz kann nicht dadurch erreicht werden dass man die Vielfalt der Anlageprodukte einschränkt, oder dem Verbraucher seine selbständige Anlageentscheidung streitig macht.

Erfolgreicher Anlegerschutz wird durch Transparenz, Klarheit und Wahrheit erreicht.

Dem Anleger ist nicht damit gedient einen 100 Seiten umfassenden Anlageprospekt durcharbeiten zu müssen. Er will kurze, klare,  verständliche und wahre  Produktinformationen um seine Anlageentscheidung zu treffen. Jedem Anleger muss eine vollständige und gut verständliche Dokumentation des jeweiligen Produktes zur Verfügung gestellt werden. Auch bei Aktien oder Obligationen sollen Prospekte die Anleger transparent über die mit dem Produkt verbundenen Risiken informieren. Anleger müssen Klarheit über alle die mit ihrer gewünschten Kapitalanlage  verbundenen Kosten haben. Das Beratungsprotokoll soll dem Anleger dazu dienen, Beratungsfehler vor Gericht beweisen zu können  und nicht dazu, die Bank aus der Haftung herauszuhalten.

Was ist, wenn  Anleger bei ihrer Anlageentscheidung getäuscht werden? 

Die Anbieter unterliegen zwar  bestimmten gesetzlichen  Regeln und  Vorschriften, dass diese aber nicht immer integraler Bestandteil einer Anlageberatung sind, dürfte wohl kaum bestritten werden können. Für den BSZ ist es somit keine Überraschung wenn jedes Jahr Anlegergelder wegen falsch/schlecht Beratung vernichtet werden. Auffällig ist, dass zunehmend Senioren Opfer solcher „Beratungen“ werden. So sind viele Rentner von ihren Hausbanken in die Lehmann Brothers Papiere oder in Schiffsfonds gedrängt worden.

Würde die Beweislast umgekehrt, also die Bank müsste beweisen, dass sie anlegergerecht, wahrheitsgemäß und vollumfänglich beraten hat, wäre dies ein Schritt zu einem wirkungsvollen und auch deutlich spürbaren Anlegerschutz.

Geschädigte Anleger die versuchen im Alleingang Ihr Geld bei Gericht einzuklagen, müssen oft die bittere Erfahrung machen, dass der Rechtsweg für sie zum unkalkulierbaren Risiko geworden ist. Vor allem finanziell.  Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren.

Tatsächlich ist es jedoch so, dass viele Ansprüche in Deutschland mittlerweile nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Betroffenen schlichtweg die Kosten nicht aufbringen können. Zumal es auch nie zu 100% sicher ist, ob die gerichtliche Auseinandersetzung letztlich Erfolg hat.

Die Rechtsdurchsetzung für geschädigte Anleger muss wesentlich verbessert werden.

Der BSZ e.V. hält eine bessere Stellung geschädigter Anleger für dringend notwendig. Dazu müsste ihnen eine kostenfreie Klage vor Gericht eingeräumt werden. Und zwar für alle dabei entstehenden Kosten , also auch für die Anwaltskosten.

Es gibt tatsächlich Anlegerschutzanwälte, die den Standpunkt vertreten, dass es sich für Anleger, die beispielsweise  wegen Fehlberatung gegen ein Bank vorgehen möchten, erst ab einem Streitwert von 10 000.- Euro lohne. Je höher der Streitwert also sei, umso mehr lohne sich der Prozess für den Anleger. (Man könnte letztes Wort auch ersetzen durch das Wort „Rechtsanwalt“, meint Roosen).

Man sollte nie vergessen, dass sich hinter jeder Geldanlage eine Betrügerei verbergen kann.

Daran ändert auch nichts wenn sich der Graumarktanbieter der werblichen Unterstützung durch  Prominente aus Politik und Wirtschaft bedient. Diese prominenten Köpfe und deren im Anlageprospekt abgedruckten „Anlage-Lyrik“ buhlen nur um das Vertrauen der Anleger. Die Herrschaften die hier ihre Stimme –natürlich gegen Honorar- hergeben, haften den Anlegern für eventuell später eintretende Schäden natürlich nicht. Daher ist diese „vertrauensbildende Maßnahme“ gleichzusetzen mit der Werbung für Tütensuppen oder Gummibärchen.

Auch der Philosoph Schopenhauer ist dem Irrtum unterlegen, dass man einem Anleger nur einmall das Fell über die Ohren ziehen kann.
(Kein Geld ist vorteilhafter angelegt als das, um welches wir uns haben prellen lassen; denn wir haben dafür unmittelbar Klugheit eingehandelt. Artur Schopenhauer, Philosoph (1788–1860).)

Die Anlegerschutzvereine wie z. B. der BSZ e.V. tragen dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können.

Die Anlegerschutzvereine tragen  mit ihrer Tätigkeit zur Stabilität des Finanzmarktes Deutschland bei, stärken das Vertrauen in einen seriösen deutschen Finanzmarkt und schützen Kapitalanleger nach Maßgabe der Vorschriften und Gesetze. Ob ein einzelner Anwalt diese Aufgabe so wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen. 

Von interessierten Kreisen und auch leider von einigen Rechtsanwälten werden  immer wieder „Anlegerschutzvereine“ pauschal als dubios abgestempelt. Wem ist damit gedient? Dem „Nachrichtenverbreiter“, dem Rechtsanwalt, den Anlageinitiatoren? Dem geschädigten Kapitalanleger mit Sicherheit nicht!  Da werden Anlegerschutzvereine als gierige Raffzähne diffamiert, als selbsternannte Verbraucherschützer mit Abzockermentalität beschimpft. Das wird mit Methode betrieben. Diese Aktionen wiederholen sich ständig, denn Wiederholung macht Meinung!

Ein Anlegerschutzverein alleine – der nicht vom BMJV mit Millionen gefördert wird -,  kann sich gegen diese Anwürfe kaum wehren. Da diese Diffamierungen mittlerweile professionell mit dem Zweck der Verleumdung immer wieder verbreitet werden, ist dies nicht nur für die Verleumdungs-Opfer übel, sondern auch für die Anleger von Nachteil.  Es ist immer die gleiche Clique, die versucht die Arbeit der Anlegerschützer  durch Verunglimpfung, Desinformation und Abmahnaktionen zu untergraben. Künftig wird der BSZ e.V. auf diese Hetzkampagnen angemessen reagieren und der Öffentlichkeit ein realistisches Bild von der Arbeit der Anlegerschutzvereine vermitteln.

Nach einem Anlageverlust hat der Großteil der Anleger nicht mehr die finanziellen Möglichkeiten, gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Denn gerade im Wertpapier- und Kapitalmarkt- Bereich ist mit besonders langwierigen und teuren Prozessen zu rechnen.

Der BSZ e.V. und seine Partner wollen  Rechtssuchenden, insbesondere betrogenen Anlegern, zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Hilfestellung erfolgt einerseits durch kompetente Beratung von Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht, andererseits durch Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung durch eine mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozessfinanzierungsgesellschaft.

Gelingt die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für den Anleger keine weiteren Kosten mehr an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Prozessfinanzierungsgesellschaft. Der Anleger hat nicht das geringste Risiko.

Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann sich kostenlos und unverbindlich über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft informieren lassen.  Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!

Betroffene können sich gerne einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

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Samstag, April 08, 2017

Tschechen-Exit (Czexit), Krone /Euro-Kurs: – Anleger könnten Nachschüsse drohen – Anleger sollten handeln und Verträge prüfen!

Dieburg, den 07.04.2017: Am gestrigen Donnerstag löste die tschechische Nationalbank die Bindung an den Euro auf.  Hierdurch legte die tschechische Krone gegenüber dem Euro um 1,4 % zu, auch z.B. das Pfund verlor deutlich an Wert gegenüber dem Dollar.

Böse Erinnerungen werden hierbei wach an den sog. „Franken-Schock“ aus dem Jahr 2015.

Nach der damaligen Entscheidung der Schweizerischen Nationalbank, den Kurs des Schweizer Franken am 15. Januar 2015 überraschend frei zu geben, war der Schweizer Franken massiv in die Höhe geschnellt, auf zum Teil 0,85 €/Franken.

Banken und Broker forderten Anleger damals zum Zahlen von Nachschüssen in exorbitanter Höhe auf. Auch zahlreiche Anleger in Fremdwährungsdarlehen machten erhebliche Verluste.   Anleger von Hebelprodukten wurden dazu aufgefordert, Nachschüsse in exorbitanter Höhe zu zahlen.

Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner hatten damals wegen des Euro/Schweizer-Franken-Crashs mehrere hundert Anleger erfolgreich vertreten, die vom Franken-Schock betroffen waren.

Auch die Loslösung der tschechischen Krone vom Euro könnte für Anleger und sonstige Beteiligte negative Auswirkungen haben.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth: „So könnten z.B. Anlegern von Hebelprodukten auf tschechische Kronen erhebliche Verluste drohen, Banken könnten hier Nachschüsse fordern, bei denen immer geprüft werden müsste, ob diese gerechtfertigt sind.“

Auch Anlegern von Fremdwährungsdarlehen in Tschechischen Kronen könnten inzwischen auf erheblichen Verlusten sitzen. So könnten Anleger auf Anraten ihrer Bank/Ihres Vermögensberaters in den letzten Jahren wegen der günstigeren Zinsen Darlehen in Tschechischen Kronen aufgenommen haben. Diese Zinsersparnis könnte nun dahin schmelzen. Hier könnte aber z.B. geprüft werden, ob nicht erfolgreich Schadensersatzansprüche gegen die Bank/den Berater geltend gemacht werden könnten wegen eventueller Falschberatung, oder besser noch, es könnte auch geprüft werden, ob das Darlehen nicht wegen Fehlern in der Widerrufsbelehrung vollständig widerrufen werden kann, so dass der Anleger komplett aus dem für ihn negativen Darlehen „aussteigen“ kann.“

Auf jeden Fall gibt es für Anleger oder andere Betroffene vielfältige Möglichkeiten, ihre Verluste zu reduzieren.

Auch Importeuren/Exporteuren oder Spediteuren könnten wegen der veränderten Wechselkurse Verluste drohen, bei denen immer geprüft werden sollte, ob sich diese vermeiden lassen.

Betroffene können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Tschechische Krone anschließen.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Verttrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Tschechische Krone anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Tschechische Krone kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

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Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                     www.anwalts-toplisten.de

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Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

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Freitag, April 07, 2017

IVG EuroSelect 12: BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte erstreiten Erfolg vor dem Landgericht Berlin

Landgericht Berlin verurteilt die Gründungsgesellschafterin IVG EuroSelect 12: BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte erstreiten Erfolg vor dem Landgericht Berlin
zum Schadensersatz.

Eine von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte vertretene Klägerin obsiegt vor dem Landgericht Berlin. Der Ehemann der Klägerin, der ihr seine Schadensersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafterin PFM Private Funds Management GmbH abgetreten hatte, zeichnete in 2006 eine Beteiligung an dem Immobilienfonds IVG EuroSelect Zwölf GmbH & Co. KG (IVG 12) über nominal € 20.000,00.

 Nach Auffassung der Rechtsanwälte war der Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt worden. Diese unzureichende Aufklärung im Vorfeld der Beteiligungszeichnung müsse sich die Gründungsgesellschafterin PFM Private Funds Management GmbH (damals noch firmierend unter Wert-Konzept Verwaltungsgesellschaft mbH) zurechnen lassen.

Das Landgericht Berlin bestätigte nun die Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  CLLB Rechtsanwälte und verurteilte die Gründungsgesellschafterin PFM Private Funds Management GmbH dazu, der Klägerin aus abgetretenem Recht ihres Ehemannes Schadensersatz zu leisten.

Nach Beweisaufnahme kam das Landgericht Berlin zu dem Ergebnis, dass der Anleger im Vorfeld der Beteiligungszeichnung nicht ordnungsgemäß über das Risiko des Totalverlustes sowie das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung aufgeklärt worden war.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte raten allen Anlegern, die ähnliche langfristige Kapitalanlagen abgeschlossen haben, sich an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und die rechtlichen Möglichkeiten für eine Rückzahlung des investierten Kapitals überprüfen zu lassen.

Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft IVG EuroSelect anschließen.

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Donnerstag, April 06, 2017

EN STORAGE GMBH – INSOLVENZVERFAHREN – FORDERUNGSVOLLSTRECKUNG DER GLÄUBIGER ZUNÄCHST AUSGESETZT

Mehr als 1900 Anleger Betroffene – Schaden über € 90.000.000,00 befürchtet. BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte  vertreten Geschädigte im Insolvenz- und Schadenersatzverfahren.

Bereits im Jahr 2014 wurde der EN Storage GmbH durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) deren Geschäftsmodell untersagt. Zwischenzeitlich ermitteln nach Presseberichten mehrere Staatsanwaltschaften gegen die Unternehmensverantwortlichen. Der Schaden für die Anleger beträgt mehrere Millionen Euro. Ein Geschäftsführer des Unternehmens sitzt bereits in Haft. Wie die Stuttgarter Zeitung berichtet, hat nach Auskunft des Insolvenzverwalters Holger Leichtle von der Kanzlei Schultze und Braun ein Großteil des in der Bilanz aufgeführten Geschäftsvolumens nie existiert.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen die Unternehmensverantwortlichen der EN Storage GmbH  wegen des Verdachts des Betrugs. Der Insolvenzverwalter hat Forensik-Experten eingeschaltet, die womöglich verborgene Guthaben im In- und Ausland aufspüren sollen.

Mit dem nun eingeleiteten Insolvenzverfahren ist der erste Schritt zur insolvenzrechtlichen Abwicklung der Vermögenswerte der EN Storage GmbH gelegt, erklärt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cocron, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind zunächst nicht mehr möglich. Für die Anleger und Geschädigten gilt zu beachten, dass im Rahmen des Insolvenzverfahrens nur diejenigen Anleger mit ihren Forderungen berücksichtigt, die ihre Forderungen auch form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle angemeldet habe, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.

Die Kanzlei rät aufgrund der aktuellen Entwicklungen auf Seiten der EN Storage GmbH, vermeintliche Ansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen und die Forderungen sobald möglich, im Insolvenzverfahren anzumelden. Zudem kommen Schadenersatzansprüche gegen Vermittler, Berater und Banken in Betracht, sollten diese zum Erwerb einer Beteiligung an der EN Storage GmbH geraten haben, ohne auf die damit in Zusammenhang stehenden Risiken hinzuweisen.

Anleger, die hiervon betroffen sind, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EN Storage GmbH anschließen.

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