Dienstag, September 11, 2018

Haben Sie Geld zu verschenken? Nein? Dann lassen Sie Ihre Ansprüche zum Jahreswechsel 2018/2019 auch nicht verjähren!

Zum Jahreswechsel 2018/2019 verglühen nicht nur die Silvesterraketen am Himmel sondern es verschwinden auch Milliarden Euro durch Verjährung. Jeder der einen berechtigten Anspruch hat, sollte also rechtzeitig prüfen lassen ob seine Forderung zum Jahresende 2018 vielleicht verjähren könnte.  Ansprüche aus dem Jahr 2015 könnten am 31.12.2018 verjähren.

Auch Tausende VW-Geschädigte die im Jahr 2015 von den Betrügereien erfahren haben, sollten sich jetzt unbedingt vor einer Verjährung absichern.

Geschädigte Kapitalanleger die zum Beispiel durch unzureichende Beratung Schadensersatz wegen Falschberatung fordern wollen, sollten die Verjährung im Auge behalten und sich eventuell fachkundig beraten lassen. Manche Anleger glauben, es sei längst zu spät, um noch etwas gegen Berater oder Initiatoren von Fonds zu unternehmen, was aber nicht in jedem Fall richtig ist.  Darüber hinaus gibt es Fälle, bei denen der Anleger mit seinem gesamten Vermögen haftet und Nachschüsse leisten muss.

  • Nach Ablauf der Verjährungsfrist am 31.12.2018 werden jedenfalls die beteiligten Verkäufer, Banken, Vertriebe und Initiatoren Grund zu feiern haben, wenn die Geschädigten, aus welchen Gründen auch immer, sich gescheut haben ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen.

Der BSZ e.V. rät im Hinblick auf diese Situation grundsätzlich, umgehend überprüfen zu lassen, ob Ansprüche zu verjähren drohen bzw. ob ggf. Chancen bestehen, die Durchsetzung der Ansprüche realisieren zu können. Kurz gesagt, man sollte den Beteiligten nicht gönnen, wegen der Verjährungsvorschriften alleine ihnen die Vorteile hieraus zukommen zu lassen.

Verjähren Ihre Ansprüche zum 31.12.2018?

Wer Schadensersatzansprüche in Betracht zieht sollte unbedingt die Verjährungsfristen im Auge behalten. In der nachfolgenden Tabelle ist abzulesen wie wenig Zeit noch verbleibt um die Verjährung zu hemmen.

Vom 11. September 2018, 00.00 Uhr bis 31. Dezember 2018, 00.00 Uhr sind es nur noch:

Monate
3 + 20 Tage
Wochen
15 + 6 Tage
Tage
111
Stunden
2664
Minuten
159840
Sekunden
9590400
  
Sofern für eine sorgfältige Prüfung der Verjährung und/oder für die Ausarbeitung und Einreichung einer Klageschrift zur Hemmung der Verjährung nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die vereinfachte Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an.

In allen Fällen, von möglicherweise eintretender Verjährung, können Betroffene einen Antrag bei der von dem BSZ e.V.  empfohlenen  staatlich anerkannten Gütestelle einreichen.
  
Durch ein Gütestellenverfahren kann eine schnelle, kostengünstige und nicht öffentlich verhandelte Lösung herbeigeführt werden, wenn die Gegenseite sich auf das Verfahren vor der anerkannten Gütestelle einlässt. Falls nicht, bleibt es bei der Hemmung der Verjährung durch den rechtzeitigen Antragseingang

Mit einem Verfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle kann eine drohende Verjährung auch noch „auf den letztem Drücker“ verhindert werden.

Ein solches Verfahren weist viele Vorteile auf, allerdings nur dann, wenn es richtig angewandt wird.

Mit der Einreichung des Antrags auf Durchführung des Güteverfahrens bei einer anerkannten Gütestelle können Betroffene die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs hemmen.   Wer mit seinem Gegner vor einer anerkannten Gütestelle einen Vergleich schließt, kann aus der protokollierten Einigung die Zwangsvollstreckung betreiben genauso wie aus einem vor Gericht geschlossenen Vergleich.

In der Vergangenheit ist es allerdings vorgekommen, dass eingereichte Mustergüteanträge nicht dazu geeignet waren, die Verjährung zu hemmen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) erteilte  diesen Mustergüteanträgen eine klare Absage. Die erhobenen Klagen wurden nur deshalb abgewiesen, da die Verjährung nicht gehemmt wurde. Selbst wenn den betroffenen Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen würden, steht dem Anspruch die  Verjährung entgegen. Nach Auffassung von BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten hätte dieser „Fehler“ bezüglich der Musteranträge keinesfalls gemacht werden müssen. Vielmehr wäre es ein Leichtes gewesen, die Ansprüche zu individualisieren, was nur einen geringen Mehraufwand bedeutet hätte.

  • Mandanten, welche aufgrund dieses erheblichen Mangels Klageverfahren verloren haben bzw. verlieren, stehen Regressansprüche gegenüber den Kanzleien/Anwälten zu, welche diese Musteranträge zur Verfügung gestellt haben bzw. angeraten haben, Musteranträge zu verwenden.

Der Bundesgerichtshof fordert eine sogenannte „Individualisierung“ der geltend  zu machenden Ansprüche:

Werden z.B. Ansprüche wegen einer vorgeblichen Falschberatung geltend gemacht, müssen im Güteantrag die anspruchsbegründenden Tatsachen möglichst konkret beschrieben („individualisiert“) werden:

·         die Kapitalanlage konkret nach Art, eingesetztem Kapital und Zeichnungsdatum
·         entsprechend genaue Angaben bezüglich begleitender Rechtsgeschäfte wie eine Darlehensfinanzierung der Kapitalanlage (Darlehensvertrag) oder den Abschluss begleitender Versicherung (z.B. gekoppelte Kapitallebens-versicherung)
·         Zeit und Ort der Beratung sowie Name des Beraters und der wesentliche Inhalt der geführten Gespräche sowie des verwendeten Informationsmaterials
·         möglichst konkrete Bezifferung des geltend gemachten Schadens und, falls relevant, der Zusammensetzung des Schadens (einzelne Schadenspositionen) sowie Angabe, ob zusätzlich ein Verzugsschaden oder entgangener Gewinn geltend gemacht werden soll
·         möglichst konkrete Benennung des Antragsziels (z.B. Rückabwicklung gegen Zahlung eines bestimmten Geldbetrags und/oder Freistellung von bestehenden Verbindlichkeiten)

Werden beratungsunabhängig Informationspflichtverletzungen z.B. durch einen vorgeblich fehlerhaften Prospekt geltend gemacht, muss der Güteantrag Folgendes enthalten:
·         Erläuterung der erworbenen Anlage (z.B. Aktie, Gesellschaftsbeteiligung, Lebensversicherung)
·         Erwerbszeitpunkt
·         Preis bzw. Aufwand
·         Pflichtverletzung des Prospektverantwortlichen
·         möglichst konkrete Bezifferung und Darstellung des geltend gemachten Schadens

Da die Gütestelle Betroffene nicht beraten darf empfiehlt sich, obwohl dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wegen der hohen Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an den Inhalt von Güteanträgen stellt, eine anwaltliche Vertretung.
Der BGH hat mit seinem Urteil für Klarheit gesorgt, welche Anforderungen ein Güteantrag erfüllen muss. Von Mustergüteanträgen ist daher abzuraten. Gleichzeitig bedeutet das Urteil aber nicht, dass keine Güteanträge zur Verjährungshemmung möglich sind. Sie können die letzte Möglichkeit sein, die Verjährung der Schadensersatzansprüche zu hemmen, ehe die Forderungen endgültig verloren sind.
Der BSZ e.V. sieht die Vorteile eines Güteverfahrens vor allem darin:
1.  Hemmung der Verjährung

Durch die staatliche Anerkennung als Gütestelle tritt bereits mit rechtzeitigem Antragseingang die Hemmung der Verjährung für mindestens 6 Monate ein.
Die Hemmung der Verjährung tritt unabhängig davon ein, ob der Antragsgegner dem Güteverfahren beitritt.
2.  Geringere Verfahrenskosten

Bei dem Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle, entstehen im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren meist deutlich geringere Kosten. Lehnt die Antragsgegnerseite die Durchführung des Verfahrens ab, ist lediglich eine niedrige Vergütung zu bezahlen. Wird das Verfahren durchgeführt, wird seitens der staatlich anerkannten Gütestelle nach Zeitaufwand gemäß der Verfahrensordnung abgerechnet. Ihre eigenen Kosten trägt jede Seite grundsätzlich selbst, es sei denn, die Beteiligten treffen eine andere Regelung.
3.  Vertraulichkeit

Anders als ein Gerichtsverfahren ist das Güteverfahren nicht öffentlich. Daher gelangen keine vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit.
  • Mehr Info zum Güteantrag finden Sie hier.

Weitere Informationen zu Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung und Hilfe durch die mit dem BSZ e.V. kooperierende staatlich anerkannte Gütestelle so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Verjährung können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Die Gerichte entscheiden im Namen des Volkes „für gesunde Luft“ – aber in vielen Fällen auch gegen das Volk!

Es ist eine Schande für Deutschland, dass eine Nichtregierungsorganisation wie die DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. sich mehr oder weniger selbst mit Überwachungsaufgaben betraut, die zwingend von der Bundesregierung zu erbringen wären. Die hat sich aber, durch die fatale Nähe zur Autoindustrie, zumindest was den Abgas-Skandal betrifft, selbst handlungsunfähig gemacht.

Vor diesem Hintergrund klagt sich nun der DUH e.V. quer durch die Republik und kann, wie sich jetzt am Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zeigt, ganze Wirtschaftsregionen in Bedrängnis bringen. Die Gerichte berufen sich auf die gesetzlich festgelegten Grenzwerte und unterschreiben natürlich auch die Forderung des DUH e.V., dass gesunde Luft nicht verhandelbar sei.

„Gesunde Luft ist nicht verhandelbar“,

das unterschreibt natürlich auch der UTR e.V. und selbst die betrogenen Autokäufer vertreten keine andere Meinung.

Ein Hauch von einem Hauch von Nichts sorgt für einen Millionenschaden.

Um 10-15 µg pro Kubikmeter soll der EU-Grenzwert von 40 µg Stickoxid pro Kubikmeter Luft überschritten worden sein. Deswegen soll Frankfurt verkehrsmäßig stillgelegt werden. Das hat das Wiesbadener Verwaltungsgericht entschieden.

Mit Fragen der Gesundheit haben diese extrem geringen Konzentrationen nichts zu tun.

Bei Tierversuchen gelang erst, wenn mindestens 8.000 µg/Kubikmeter Luft an Stickstoffdioxid in der Luft waren, Reizungen der Atemwege auszulösen. Also deutlich mehr Stickoxid in der Luft ist notwendig, um eine Wirkung zu erzielen. Gasherde in den Küchen müssten verboten werden. Dort kann es zu NOx-Konzentrationen von bis zu 4.000 µg/Kubikmeter kommen.

Statt über den Sinn und die Seriosität dieser Grenzwerte zu reden, werden Zweifel von der Politik beiseite geschoben. Ebenso die Frage, wie korrekt die Werte der offiziellen Meßstellen in den Städten sind. Denn viele dieser Stellen erfüllen nicht die EU-Vorgaben. Das interessiert natürlich auch nicht die NGOs wie die Deutsche Umwelthilfe e.V. Denen sind Profitinteressen wichtiger. Andere Länder stellen ihre Messgeräte so auf, dass dort die Luftwerte größtenteils in Ordnung sind.

Es ist ziemlich sinnlos, Fahrzeuge aus der Stadt zu verbannen, deren tatsächlicher Ausstoß an Abgasen unbekannt ist.

Das hat das Fraunhofer-Institut für Verkehrs- und Infrastruktursysteme herausgearbeitet. Dessen Wissenschaftler empfehlen eine einfache Idee, die in früheren Zeiten galt: flüssigeren Verkehr. Wenn die Autos fahren und nicht im Stop & Go- Verkehr stehen, reduziert sich der Stickstoffdioxidausstoß um 29-55 % – je nach Straße und Geschwindigkeit. Auch keine neue Erkenntnis.

Doch die jahrelang praktizierte Ideologie grüner Verkehrsplaner: Den Verkehr durch ungünstige Ampelschaltungen beispielsweise weitgehend zu blockieren, um dem Autofahrer das Fahren in den Straßen madig zu machen. Das hat nicht funktioniert. In der Folge messen jetzt zweifelhafte Messstellen willkürlich festgesetzte Werte. Ergebnis: ein riesiges Chaos.

Wurde Ihnen ein Betrugs-Diesel verkauft. Dann ist der Vertrag nach Meinung des UTR e.V. wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig.

Der UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern in Kooperation mit EXPRESS-Inkasso GmbH und dem BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  schnelle außergerichtliche  Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück –bundesweit-“.

„Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR Vorstand Horst Roosen.

  • Ein Kraftfahrzeug darf in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft  und zugelassen werden, wenn es über eine entsprechende Erlaubnis verfügt.

Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten.

Technische Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.

  • Dem Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass alle von ihm verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren Durchführungsmaßnahmen verfügen.

Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen technische Informationen des Herstellers, wozu auch eine Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind. Eine Übereinstimmungsbescheinigung zeigt, dass der jeweilige Motor oder das Fahrzeug allen geltenden Emissionsanforderungen entspricht. 

Bei Verstoß gegen § 27 Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB unserer Meinung nach nichtig.

Bestimmte Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.

  • Die Frage muss gestellt werden, was geschehen sollte, wenn NGOs mit falschen Alarmaussagen wider bessere wissenschaftliche Erkenntnisse für Panik sorgen und für Millionenverluste, die vor allem die normalen Autofahrer zu tragen haben.

Auf den Tisch gehört auch die Frage nach der Rechtssicherheit.

Die Fahrzeuge waren zum Zeitpunkt des Kaufes rechtmäßig zugelassene Autos. Nachrüstung, gar eine aufwendige und unsichere Hardware-Nachrüstung verstößt gegen die Rechtssicherheit. Viele Besitzer müssen bereits jetzt nach Software-Updates höheren Benzinverbrauch und teilweise geringere Leistungen hinnehmen.

Vielleicht kann dann auch einmal die Frage näher erörtert werden: Gibt es denn einen nachweisbaren Schaden? Wie weist man Tote durch Dieselabgase nach?

Auch nur halbwegs seriöse Belege für diese Behauptung gibt es nicht. Und die ist immerhin Grundlage für maximalen Schaden bei Autoherstellern und Besitzern. Vor allem Besitzer älterer Diesel haben einen erheblichen Wertverlust zu tragen. Dabei stoßen ältere Dieselmotoren bis zur Euro 4 weniger Stickoxide aus als neuere. Denn je höher die Brennraumtemperaturen im Inneren des Motors sind, desto weniger CO2 blasen sie aus, aber umso mehr Stickoxide entstehen. Erst bei Euro 6 d temp Fahrzeugen reduziert ein SCR-Katalysator diese Stickoxide.

Bisher werfen nur NGOs wie die Deutsche Umwelthilfe Fake News von 800.000 Erkrankten und Tausenden von »vorzeitigen Toten« in den Raum.

Der nächste GAU ist bereits beschlossen:

Die neuen EU-Grenzwerte für Pkw sollen nach 2021 noch einmal deutlich verschärft werden. Natürlich im Sinne der – na was wohl? – Gesundheit und Umwelt. Die Forderungen lauten immer nur auf 30 prozentige oder 50 prozentige Reduzierung. Damit kann niemand etwas anfangen.

Man kann das auf den Verbrauch umrechnen, darunter kann sich jeder eher etwas vorstellen. Der CO2 Ausstoß hängt direkt proportional mit dem Kraftstoffverbrauch zusammen. Die EU hätte auch gleich sagen können: Die neuen Autos dürfen nur 1,5 bis 2 Liter pro 100 Kilometer verbrauchen. Nur: Mit solchen Angaben würde das Absurde zu deutlich zutage treten. Jedermann würde den Unsinn sofort erkennen.

DER UTR E.V. RUFT ALLE BETROFFENEN AUTOFAHRER AUF, SICH AN DER AKTION: ENTSCHÄDIGUNG IM ABGASSKANDAL ZU BETEILIGEN.

Und so funktioniert diese Aktion:

Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V.Entschädigung im Abgasskandal (EiA).
Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht unterschreiten sollte.

Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.

Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.

Danach macht EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH beim Hersteller Ihres Fahrzeugs Ihren berechtigten Anspruch geltend.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags verwenden Sie gerne den „bitte zahlen Button“
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
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Internet:
….UTR E.V. GESUND UND GLÜCKLICH IN EINER INTAKTEN UMWELT LEBEN….



Montag, September 10, 2018

Geschlossene Fonds: Jetzt Schadensersatzansprüche geltend machen. Auf Verjährung achten!

Bei vielen Schiffsfonds fehlen notwendige Prospektangaben. Auch bei vielen anderen geschlossenen Fonds dürften Informationen fehlen. Die Folge: Anleger haben berechtigte Chancen, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können.

Zu Recht sehen sich viele Anleger angesichts des erschreckend häufig desolaten Verlaufs einer Fondsbeteiligung massiv geschädigt und in ihrer Lebensplanung beeinträchtigt. Sie werden sich eher heute als morgen wünschen, die Beteiligung wieder los zu sein.

Und in der Tat sind die Aussichten dafür oft vielversprechend.

Beim Vertrieb solcher Beteiligungen gegenüber einem typischen Anleger dürfte es sich meist um einen „klassischen Fall“ für eine Haftung der beratenden Bank oder Sparkasse handeln. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen in fast allen Fällen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen. Oft ist eine Haftung auf Schadensersatz schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte (Stichwort "Rückvergütungen") gegeben. Häufig treten weitere Beratungsfehler hinzu, die ebenfalls den Schadensersatzanspruch auslösen können. So wurden Anlagen oft unzutreffend als „sicher“ beschrieben und allgemeine Risiken, etwa des Totalverlusts oder mangelnder Veräußerbarkeit der Beteiligung, verschwiegen. Diese und weitere Themen können, wenn und soweit sie konkret relevant sind, in einer Auseinandersetzung als zusätzliche Argumente genutzt werden.

Der durch jede fehlerhafte Beratung entstandene Schadensersatzanspruch ist darauf gerichtet, so gestellt zu werden, als wäre die Anlage nie gezeichnet worden.

Sie ist vollständig rückabzuwickeln. Neben Erstattung des Anlagebetrags nebst Agio und der Verfahrenskosten wäre auch ein für eine alternative Anlage entgangener Gewinn zu ersetzen. Steuervorteile verbleiben in der Regel beim Anleger. Soweit eine Fondsbeteiligung finanziert wurde, besteht Anspruch auf Erstattung der aufgewendeten Zinsen, wie von Ausschüttungen, die zurückgezahlt werden mussten. Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie zusätzlich in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins.

Verjähren Ihre Ansprüche zum 31.12.2018?

Wer Schadensersatzansprüche in Betracht zieht sollte unbedingt die Verjährungsfristen im Auge behalten. In der nachfolgenden Tabelle ist abzulesen wie wenig Zeit noch verbleibt um die Verjährung zu hemmen.

Vom 10. September 2018, 00.00 Uhr bis 31. Dezember 2018, 00.00 Uhr sind es nur noch:

Monate
3 + 21 Tage
Wochen
16
Tage
112
Stunden
2688
Minuten
161280
Sekunden
9676800
  
Sofern für eine sorgfältige Prüfung der Verjährung und/oder für die Ausarbeitung und Einreichung einer Klageschrift zur Hemmung der Verjährung nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die vereinfachte Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an.

In allen Fällen, von möglicherweise eintretender Verjährung, können Betroffene einen Antrag bei der von dem BSZ e.V.  empfohlenen  staatlich anerkannten Gütestelle einreichen.
  
Durch ein Gütestellenverfahren kann eine schnelle, kostengünstige und nicht öffentlich verhandelte Lösung herbeigeführt werden, wenn die Gegenseite sich auf das Verfahren vor der anerkannten Gütestelle einlässt. Falls nicht, bleibt es bei der Hemmung der Verjährung durch den rechtzeitigen Antragseingang.

  • Mehr Info zum Güteantrag finden Sie hier.

Die Aussichten, mit versierter anwaltlicher Unterstützung erfolgreich Schadensersatzansprüche durchzusetzen, darf man grundsätzlich als überdurchschnittlich gut bezeichnen.

Wer fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für ihn selbst tatsächlich bestehen, kann sich gerne der BSZ Interessengemeinschaft Geschlossene Fonds anschließen.

Die Gestaltungsmöglichkeiten,  welche Ihnen die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte aufzeigen können, sind vielfältig und sollten jedem ermöglichen, eine seriöse anwaltliche Vertretung seiner Interessen in Anspruch zu nehmen.

Diese Empfehlung gilt für die Mehrheit aller Fondsanlagen, seien es Medien-, Schiffs, Windkraft-, Immobilien- oder andere Fonds. Sollten Sie in weiteren Anlagen involviert sein, informieren Sie uns gern entsprechend, damit ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Ihnen eine konkrete Einschätzung auch dazu geben kann.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Geschlossene Fonds. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Weitere Informationen zu Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung und Hilfe durch die mit dem BSZ e.V. kooperierende staatlich anerkannte Gütestelle so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Geschlossene Fonds können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Donnerstag, September 06, 2018

Urteil Verwaltungsgericht Wiesbaden: Frankfurt muss Diesel-Fahrverbot einführen

Die Stadt Frankfurt muss ab Februar 2019 ein Dieselfahrverbot einführen. Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, berichten am 5. 9. 2018 zahlreiche Medien, darunter auch tagesschau.de.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden:

Die Stadt Frankfurt muss ein Dieselfahrverbot zur Verbesserung der Luftqualität einführen, heißt es bei tagesschau.de. Der vom Land Hessen eingereichte Luftreinhalteplan müsse ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge der Norm Euro 4 und älter sowie für Benziner der Norm Euro 1 und 2 ab Februar 2019 enthalten. Für Euro-5-Diesel solle ein Fahrverbot ab September 2019 gelten, entschied demnach das Verwaltungsgericht.

"Das Fahrverbot ist notwendig, weil alle übrigen vom Land in Betracht gezogenen Maßnahmen nicht zu einer wirksamen Reduzierung der Stickstoffdioxid-Emissionen in angemessener Zeit führen", zitiert das ARD-Online-News-Portal den Verwaltungsrichter Rolf Hartmann. Geklagt hatte die "Deutsche Umwelthilfe e.V.", die in 28 Städten in Deutschland auf die Einhaltung des seit 2010 geltenden Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft klagt.

  • Käufer von abgasmanipulierten Dieselautos sollten unbedingt jetzt Ansprüche geltend machen. In Frage kommen Gewährleistungsansprüche und solche auf Nachlieferung. Bei der letzten Variante fällt auch kein Nutzungsersatz an. Sie erhalten ein fabrikneues Fahrzeug und stellen Ihr altes beim Händler auf den Hof.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

  • Bei der Durchsetzung der Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu werden.  Die hier berichtende Kanzlei hat in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.

Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie HIER.

Wie sich vom Abgas-Skandal betroffene Autokäufer vor der drohenden Verjährung ihrer Ansprüche schützen können, ist hier zu lesen.

Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind Experten für Schadensersatz.

Diese Rechtsanwälte vertreten Sie gegen alle Hersteller -, auch um technische Hardware-Lösungen durchzusetzen. Die Autohersteller haben betrogen und müssen jetzt die Kosten für die geeignete Abhilfe tragen.

Treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal bei. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte  ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu      
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.09.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Dienstag, September 04, 2018

Deutsche Autokäufer müssen eine der größten Schwindeleien bezahlen, die es im Automobilbereich gegeben hat.

Die Deutsche Regierung  kungelt mit der Autoindustrie und lässt die betroffenen Autobesitzer im Regen stehen.

  • Die Amerikaner haben Trump und der soll angeblich die politische und wirtschaftliche Ordnung bedrohen. Immerhin wurden aber die amerikanischen Betrugs-Diesel-Käufer großzügig entschädigt.

  • Die Deutschen haben auch schmutzige Diesel, eine Autokanzlerin und einen Rechtsstaat der die Betrüger belohnt und die Betrogenen bestraft.

Es ist nicht nur die Autoindustrie sondern auch die politischen Parteien die unglaubliches Vertrauen verspielt haben. Die Autokäufer wenden sich verstärkt ausländischen Fahrzeugherstellern zu. Die deutschen Wähler bedanken sich damit, dass sie die Volks- zu Splitterparteien schrumpfen lassen.

  • Die unsägliche Verquickung des Abgasbetrugs mit der Luftverschmutzung durch interessierte Kreise wird dazu benutzt die Stimmung in der Gesellschaft zu manipulieren. Und in der Tat, Autos werden zum Umweltfeind.

So ist es möglich geworden, dass die Städte München, Stammsitz von BMW, und Stuttgart, Stammsitz von Mercedes, über Fahrverbote reden.

VW-Fahrzeugbesitzer deren Autos mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189 ausgestattet sind, können jetzt ihre Ansprüche gegen VW zunächst außergerichtlich geltend machen.

Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen berechtigten Anspruch gegen den Hersteller.

VW ist bei den Fahrzeugen die mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189 ausgestattet sind, für den Einbau der Funktion zur Manipulation der Emissionswerte auf dem Prüfstand verantwortlich. Die Käufer solcher Fahrzeuge wurden von VW  in vorsätzlicher sittenwidriger Weise geschädigt. Dieser Sachverhalt wurde bereits mehrfach gerichtlich festgestellt.

Eine Motorsteuerung, die erkennt, ob sich ein Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet und in diesem Fall den Motorbetrieb so umschaltet, dass ein niedrigerer Schadstoffausstoß entsteht, begründet einen erheblichen Mangel eines Fahrzeugs. Dass das Kraftfahrt-Bundesamt nun prüfen muss, ob eine Entziehung der Betriebserlaubnis notwendig ist, wenn der Hersteller nicht innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel behebt, belegt, dass die Softwaremanipulationen einen erheblichen Mangel darstellt.

Der Hersteller des betreffenden Motors begeht durch dessen Vertrieb eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Erwerbers des Fahrzeugs.

  • Die Sittenwidrigkeit der Täuschung ergibt sich aus dem Umstand, dass VW das Gewinnstreben über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung setzte, da der tatsächliche Schadstoffausstoß bei Betrieb des Pkw im Straßenverkehr deutlich höher liegt als während des Durchlaufens des Prüfzyklus.

  • Die Täuschung hat einzig dem Zweck der Kostensenkung in Bezug auf anderenfalls notwendige Lösungen der Abgasreinigung gedient, um mit Hilfe scheinbar umweltfreundlicher Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

Viele geschädigte Fahrzeugbesitzer haben aber bisher wegen befürchteter hoher Kosten nichts unternommen.

Bei dem UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. vertritt man den Standpunkt, dass die betroffenen Fahrzeugbesitzer einen berechtigten Anspruch gegen den VW Konzern haben und daher nicht unbedingt ihre Ansprüche klageweise vor Gericht durchsetzen müssen.

  • Der UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. lässt über die EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH  für jedes seiner Fördermitglieder direkt bei dem Autokonzern die entsprechende Forderung geltend machen.

  • Express verlangt im Namen der betroffenen Kunden von VW, dass die getäuschten Fahrzeugkäufer so gestellt werden, als ob sie den Kaufvertrag nicht geschlossen hätten. Das gilt auch für die Fahrzeuge, bei denen bereits  das von VW bereit gestellte Software-Update erfolgt ist.

Der von EXPRESS für die betroffenen Autobesitzer geltend zu machende Anspruch gegen den VW Konzern ist berechtigt und ergibt sich aus § 826 BGB nachdem  derjenige, der in einer gegen die guten Sitten verstoßenen Weise einem anderen vorsätzlich einen Schaden zufügt, dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist.

  • „Dass die betroffenen Autobesitzer im Sinne des § 826 BGB vorsätzlich sittenwidrig von dem VW Konzern geschädigt wurden, ist bereits mehrfach gerichtlich bestätigt worden“ sagt UTR e.V. Vorstand Horst Roosen.

Die Besitzer von Autos die jetzt ein Zwangsupdate erhalten, von Fahrverboten oder gar von Stilllegung bedroht sind, konnten davon ausgehen, dass die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Zulassung und des Kaufes den gesetzlichen Regeln entsprachen. Hätte man die Autokäufer vor dem Kauf darüber informiert, dass in dem betreffenden Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, hätten sie dieses Auto niemals gekauft.
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Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
UTR e.V. Pressesprecher und Autor des Buches „Die Diesel-Lüge“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags.

Zeitenwende – Das neue Autozeitalter

Die Steuer wird zu einem Teil vom CO2 - Anteil im Abgas abhängig gemacht. Bei Autos, die ab 1. September zugelassen werden, müssen Verbrauch und Abgase nach dem neuen Prüfzyklus WLTP gemessen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Prospektangaben mit dem tatsächlichen Verbrauch, übereinstimmen.

Der 1. September markiert eine Zeitenwende:

Es gibt kaum neue Autos zu kaufen, die Hersteller können nicht liefern, und Autokäufer müssen eine der größten Schwindeleien bezahlen, die es im Automobilbereich gegeben hat. Die Kfz-Steuer wird deutlich teurer, weil mehr CO2 im Abgas gemessen wird. Es sind zwar dieselben Autos und dieselben Konstruktionen wie vorher. Der Unterschied: Der Verbrauch wird angeblich realitätsnäher gemessen. Also ehrlicher. Lacht jemand laut auf?

Die Steuer wird zu einem Teil vom CO2 – Anteil im Abgas abhängig gemacht.

Bei Autos, die ab 1. September zugelassen werden, müssen Verbrauch und Abgase nach dem neuen Prüfzyklus WLTP gemessen werden. Denn scheinbar fühlten sich die Autokäufer vorher schamlos belogen, weil die Prospektangaben kaum mit den realen Verbräuchen zusammenhingen. Praktisch kaum ein Autoverkäufer hat zwar bemerkt, dass die Angaben über den CO2 – Ausstoß irgendeinen Autokäufer sonderlich interessiert haben. Sie müssen ihn jedoch gut sichtbar neben dem Wagen aushängen.

Um den ›liederlichen Lumpereien‹ ein Ende zu bereiten, gibt es jetzt den weltweit einheitlichen Teststandard WLTP.

Vehement kritisiert wurde, dass die bisherigen Tests nach der NEFZ Norm, viel zu niedrige Verbrauchs- und damit auch CO2 – Werte ergaben. »Das ist ja Schummel und Betrug, was die da anzeigen« – so lauteten die Vorwürfe.

Das Testauto, wird vom Computer, auf dem Prüfstand über eine virtuelle Fahrstrecke gefahren, angefahren, beschleunigt, angehalten, angefahren; der Computer verstellt dabei Gas und Bremse, die Räder drehen auf Rollen und hinten werden die Abgase gemessen. Sinn der Übung: Es sollen vergleichbare Werte herauskommen, wieviel verbraucht das eine Modell gegenüber einem anderen? Dass diese Werte nicht viel mit den realen zu tun haben, weiß jeder und Interessierte nicht besonders. Bis, ja, bis der neue Realismus einkehren sollte.

Also wurde ein neuer Prüfzyklus entwickelt, der durchschnittliche Autofahrten von heute besser repräsentieren soll, also wieder Gas, beschleunigen, bergauf, bergab, bremsen, halten, anfahren. Diese neuen Tests werden natürlich auch wieder auf dem Prüfstand gefahren. Die Ersteller rühmen sich, viele Fahrten weltweit zu einer Durchschnittsstrecke zusammengefasst zu haben, die eine repräsentative Fahrstrecke simuliert.

Erhöht wurde auch die Höchstgeschwindigkeit bei dem Test, von 120 km/h auf 131 km/h. Dieses neue Profil benachteiligt recht stark kleinere Wagen. Deren Motoren müssen bei der Testfahrt deutlich mehr leisten, also auch mehr verbrauchen. In der Realität machen die das dagegen nicht so oft.

Fahrer kleinerer Wagen müssen deutlich höhere Steuern als vorher bezahlen.

Alle Tests müssen jetzt bei 23 Grad gefahren werden. Dazu benötigen Autohersteller riesige Klimatisierungshallen, in denen die Prüffahrzeuge langsam dieser Temperatur angeglichen werden.

Ergänzt werden diese Tests durch die sogenannten Real Drive Emissions (RDE) Tests. Dabei montieren die Tester ein kleines Prüflabor außen an das Heck des Wagens, leiten die Abgase aus dem Auspuff durch die Geräte, während die Prüfer das Auto durch den Verkehr bewegen. Diese Prüftechnik auf engstem Raum in einer kritischen Umgebung im bewegten Auto, gibt es noch nicht so lange.

Dabei sollen auch Straßen bis 1.300 Meter Meereshöhe passiert werden. Solche Fahrten liefern natürlich nicht mehr vergleichbare Ergebnisse, sondern hängen von Prüffahrern und vor allem vom Verkehrsfluss ab.

Ein satter Stau – schon sind die Prüfbilanzen verhagelt.

Der Kunde soll im neuen Zeitalter der Ehrlichkeit genau wissen, welchen Einfluss Zusatzausrüstungen wie Alu-Felgen, Ledersitze, die das Auto schwerer machen, oder eine die Aerodynamik verändernde andere Spoilerfront haben. So muss jeder Fahrzeugtyp in allen unterschiedlichen Varianten, von Motor- und Getriebekombination bis hin zur Ausstattung, getestet werden.

Ein horrender Aufwand, der sämtliche Prüfkapazitäten Deutschlands überfordert. Die Ergebnisse dürften nicht besonders viele Kunden interessieren. Nur das Finanzministerium. Denn das eindeutige Ergebnis: ein deutlich höherer CO2 – Verbrauch. Der wiederum lässt die Kassen klingeln. Der Autobesitzer muss für genau ein und dasselbe Auto, fortan deutlich mehr Kraftfahrzeugsteuer zahlen, als bisher. Teilweise sind das bis zu 70 Prozent mehr.

Dabei hängt der Verbrauch vor allem vom Gasfuß des Fahrers ab. Der kann dasselbe Auto mit fünf oder mit neun Litern Verbrauch fahren.

Die Unterschiede, die mit dem neuen Prüfzyklus gemessen werden, sind deutlich geringer. Deutsche Autos überschreiten auch im alten NEFZ-Meßverfahren die Grenzwerte, nur unwesentlich. Beim Ausstoß von Stickoxiden liegen BMW, VW und Mercedes laut einer ADAC-Auswertung mit ca 141, 146 beziehungsweise 140 mg/km NOx Ausstoß geringfügig über dem Grenzwert von 80 mg/km. Renault, Fiat und Ford liegen mit 639, 561 und 488 mg/km deutlich darüber. Selbstverständlich interessiert es diese Hersteller einen feuchten Kehricht, sie machen bei dem deutschen Irrsinn einfach nicht mit. Müssen sie auch nicht, denn Autoherstellern steht es frei, wo sie ihre Autos im EU-Raum zulassen.

Das sind die technischen Hintergründe für das Neuwagenchaos auf dem Automarkt.

Da überrascht kaum noch die neueste Schwindelmeldung. Laut Bild am Sonntag soll VW auch bei Benzinmotoren geschwindelt haben. Das wurde jetzt aus Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft bekannt. Der gleiche Vorgang gilt übrigens jetzt plötzlich als gut; als Verbrechen hingegen bei jenem Justizbeamten in Sachsen, der den Haftbefehl gegen einen mutmaßlichen irakischen Mörder „leakte“.

Aus diesen Ermittlungsakten, die wohlgemerkt nicht öffentlich bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft liegen, sollen Zeugen ausgesagt haben, dass auch Automatikgetriebe Befehle enthalten sollen, die nur auf dem Prüfstand aktiv seien und Emissionswerte beeinflussen »können«. Der Testfahrer soll in die Manipulation eingeweiht gewesen sein. Er sollte bei einem T5 Bulli »Aktivieren des Rollenmodus« die Zündung einschalten, den Warnblinker betätigen und fünfmal das Gaspedal 100 Prozent drücken, schreibt Bild am Sonntag.

Ferner gebe es eine »Komfortfunktion«, bei der die Gänge vorzeitig hochgeschaltet würden. Das würde zu niedrigen Drehzahlen und weniger CO2 – Ausstoß führen. Das klingt eigentlich nach einer sinnvollen Funktion. Von außen lässt sich nicht entscheiden, was dahinter steht.

Derweil ist Larry zufrieden. Larry Thompson ist amerikanischer Anwalt. Er und seine 60 Kollegen sitzen direkt im Vorstand bei VW und sollen VW zu einem »besseren Unternehmen« machen – was immer das heißt. Sie haben Zutritt zu jedem Raum, zu jedem Dokument, zu jeder Konstruktion. Drei Jahre lang sollen sie den gesamten Konzern überwachen.

Larrys letzter Zwischenbericht legte zwei Verstöße bei VW offen. Eine Liste von fünf Fragen im Zusammenhang mit der jährlichen Mitarbeiterbefragung sei »aus Versehen« nicht in die Manager-Handbücher aufgenommen worden. Zudem sei übersehen worden, vor Beginn neuer Emissionstests, die amerikanische Umweltbehörde CARB schriftlich zu informieren.
Larry zeigte sich jedoch erleichtert, dass VW von selbst diese Verstöße gemeldet habe.

Bisher nicht bekannt wurde, ob der amerikanische VW-Freund das hauptsächliche Problem VWs abstellen und den überbordenden Einfluss von Politik und Gewerkschaften auf die Geschicke des Konzerns reduzieren konnte.

Das ist der Preis, den VW zu zahlen hat, damit sie weiter in Amerika aktiv sein dürfen. Und das in dem für VW relativ kleinen Marktsegment. VW hat auf dem amerikanischen Markt nie eine große Rolle gespielt.

Mittlerweile haben Larry & Co wohl genügend Daten abgegriffen und nach Amerika geschickt, dass sie nachlässiger werden. Autoexperten wundern sich, ob VW jemals wieder ein marktfähiges Auto auf den Markt schicken kann.

Für Autokäufer dagegen besteht jetzt gute Gelegenheit, Diesel zu kaufen.

Die sind günstig zu haben. Wann, wenn nicht jetzt? Denn es kommen auch viele Dieselfahrzeuge von Firmen auf den Markt, die stattdessen unsinnige Hybrid-Autos oder gar zum Leidwesen ihrer Angestellten, Elektroautos kaufen, um sich ihr Image mit einem grünen Mäntelchen aufzuhübschen. Das lässt Preise fallen.

Der normale private Autokäufer, der sein Geld hart verdienen muss, macht den grünen Schwindel nicht mit und lässt Elektroautos oder teure Hybride, links liegen.

Er kauft jetzt Diesel zu sehr günstigen Preisen. Verständlicherweise: Wer will schon gutes Geld technischer Idiotie hinterherwerfen? Außer Minister und Ministerpräsidenten, die ihre Autos sowieso deutlich günstiger bekommen und zudem vom Steuerzahler finanziert werden.

Folge: Die Autohändler verkaufen wieder mehr Diesel, allerdings mit erheblichen Preiszugeständnissen und vor allem mit Rücknahmegarantie.

Dem berüchtigten Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist das natürlich ein Dorn im Auge.

Dessen Propagandisten setzen auf noch mehr Panik: Jetzt sind Kinder dran. Auf deren Höhe sind ja die Auspuffrohre und blasen ihre tödliche Fracht raus. Hier seien die Abgaskonzentrationen besonders hoch, da müsste gemessen werden. So kann man die gemessenen Werte noch gut nach oben schrauben und weitere Panik schüren. Die wohlfeilen unkritischen Berichte der Presse sparen viel PR-Arbeit und Kosten und sorgen für wohlige Schauer beim grünen Publikum. Wir sind gespannt, wann DUH-Chef und selbst Vielflieger Resch auf Nachbars Waldi kommt. Ein Hund auf Auspuffhöhe, aus dem die tödlichen Gase kommen – damit wäre das Modell Auto vermutlich endgültig geliefert.

***
Der UTR e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion: Entschädigung im Abgasskandal zu beteiligen.

Und so funktioniert diese Aktion:

Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V.Entschädigung im Abgasskandal (EiA).
Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht unterschreiten sollte.

Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.

Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.

Danach macht EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH beim Hersteller Ihres Fahrzeugs Ihren berechtigten Anspruch geltend.

Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags verwenden Sie gerne den  „bitte zahlen Button“ 

Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
Internet:

….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….


Samstag, September 01, 2018

Diesel-Skandal: VW-Kunden mit Erfolg vor dem Landgericht Oldenburg

Gleich in vier Fällen entschied jetzt die 4. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg. Volkswagen muss den betroffenen Autokäufern gegen Rückgabe des Fahrzeugs den Kaufpreis erstatten, berichtet am 31. 8. 2018 die Nordwest Zeitung (NWZ).

In allen vier Fällen urteilte demnach die Kammer, dass den betroffenen Autokäufern gegen Rückgabe des Fahrzeugs eine Erstattung des Kaufpreises – abzüglich einer Nutzungsentschädigung – zusteht.

Das Gericht erkannte laut NWZ in seiner Entscheidung eine „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“.

Zudem seien die Fahrzeuge mit dem umstrittenen Dieselmotor „EA 189“ „makelbehaftet“. In den vier verhandelten Fällen ging es demnach um einen Seat Exeo, einen Audi Quattro, einen VW Passat und einen VW Tiguan.

Durch die vom Gericht vergleichsweise hoch angesetzte Gesamtlaufleistung von 300.000 Kliometern werde der vom Kläger zu zahlende Nutzungsersatz verringert, heißt es in der NWZ. Am Landgericht Oldenburg sind "weit mehr als 200, vielleicht auch 400“ entsprechende Verfahren anhängig, sagte eine Gerichtssprecherin gegenüber der Zeitung.

Käufer von abgasmanipulierten Dieselautos sollten unbedingt jetzt Ansprüche geltend machen.

In Frage kommen Gewährleistungsansprüche und solche auf Nachlieferung. Bei der letzten Variante fällt auch kein Nutzungsersatz an. Sie erhalten ein fabrikneues Fahrzeug und stellen Ihr altes beim Händler auf den Hof.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.
Bei der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu werden. 
Die hier berichtende BSZ e.V. Vertrauenskanzlei hat in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.
Diese Rechtsanwälte sind Experten für Schadensersatz.

Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie  HIER.

Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind Experten für Schadensersatz.

Diese Rechtsanwälte vertreten Sie gegen alle Hersteller -, auch um technische Hardware-Lösungen durchzusetzen. Die Autohersteller haben betrogen und müssen jetzt die Kosten für die geeignete Abhilfe tragen.

Treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal bei. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.09.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.