Freitag, Mai 05, 2017

Geld such Arbeit!

Nachdem der BSZ e.V. nun nahezu 20 Jahre von  „the rainy side of the street“ berichtet hat, richtet er nunmehr auch sein Augenmerk auf „the sunny side of the street“.

Wir bieten Initiatoren von Kapitalanlageprodukten die Möglichkeit Ihre Produkte den BSZ® e.V. Mitgliedern und Besuchern zu präsentieren. Auf maximal zwei DIN A 4 Seiten sollten sie nachvollziehbar erklären, wie das Geld unseres Mitglieds bei ihnen erfolgreich arbeiten kann und wie hoch der Arbeitslohn ist. 

Sparen, Geld sicher anlegen und nicht über Geld reden, das sind typisch „Deutsche Tugenden“. Aber kann man damit reich werden oder auch nur ausreichend für das Alter vorsorgen?

Je näher wir dem Rentenalter kommen umso wichtiger wird uns die Sicherheit. Da stellt sich schon die Frage, gibt es überhaupt eine wirklich risikofreie sichere Geldanlage? Die ernüchternde Antwort ist: keine einzige Investition ist zu 100% sicher, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ®  Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Der BSZ® e.V. beschäftigt sich seit nahezu 20 Jahren mit den Flops im Kapitalanlagebereich. Wir haben dabei stets versucht den Anlegern bei der Wiederbeschaffung verlorenen Geldes zu helfen, haben aber ganz bewusst darauf verzichtet die Anleger mit den üblichen Verbraucherschutzweisheiten in die Ecke zu drängen, dass sie ja zum Teil selbst  Schuld am Verlust hätten, sagt Roosen. 

Die Behauptung dass hohe Renditen, hohes Risiko bedeuten, wird mittlerweile- bedingt durch die ständige Wiederholung – als allgemein bekannte Tatsache angesehen. Danach wären dann auch Arbeitnehmer die ein hohes Gehalt beziehen, mehr von einer Kündigung bedroht, als diejenigen die weniger verdienen. Auf der anderen Seite gibt es die reichen Menschen, die keinen Beruf ausüben, stattdessen ihr Geld arbeiten lassen und  mit auch teilweise riskanten Investitionen immer reicher werden.

Jeder Mensch hat die freie Wahl ob er als Arbeitnehmer, Unternehmer, Sparer oder Investor ein Vermögen aufbauen möchte. Wer allerdings im falschen Beruf tätig ist, oder die falsche Anlage wählt, wird bei seinem Tun nicht glücklich sein. Glückliche Menschen üben Ihren Beruf gerne aus und haben Freude an und mit ihrem Job.  Der glückliche und damit auch meist erfolgreiche Anleger investiert mitunter so, dass er auch seinen persönlichen Neigungen gerecht wird. Ob in Wertpapiere, Immobilien, Umwelt, Holz, Öl, Wind, Strom, Wasser, Kunst, Oldtimer, Gold, Diamanten oder Wein investiert wird, sei dahingestellt, denn Glück ist ein ganz persönliches ja man kann sagen ein intimes Erlebnis.

Wenn Geld arbeitet  fließt es kontinuierlich in die Taschen seines Besitzers egal ob er selbst arbeitet oder nicht. Dieses Einkommen ist dann in der Regel auch noch wesentlich niedriger besteuert als das Einkommen durch eigene Arbeit. Die Frage ist nur, wie findet man den richtigen gut bezahlten sicheren Job für sein Geld? Eigentlich ist es ganz einfach, lassen Sie sich viele „Arbeitsangebote“ machen. Sprechen Sie mit dem Geld was dort bereits arbeitet. Achten Sie dabei auf eine gute Absicherung gegen wirtschaftliche, politische, Währungskrisen und Markteinbrüche.

Der BSZ® e.V. freut sich mit seinen Mitgliedern auf viele Angebote wo Sie Ihr Geld zur Arbeit schicken können.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829




NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH: Jetzt Rückzahlung fordern!

Eine BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei geht aktuell gegen die NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH vor, die ihren Anlegern Investitionen in Mikroalgen als ökologisch nachhaltiges Konzept angeboten hatte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hatte dieses Angebot als Einlagengeschäft bewertet, für das es an der erforderlichen Erlaubnis fehlte, und am 13. Januar 2017 den weiteren Vertrieb untersagt sowie die unverzügliche Rückabwicklung alle Geschäfte angeordnet.

Seitdem warten die Anleger vergeblich auf Rückzahlung ihrer Kaufpreise. Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat gegenüber der NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH die Vertretung mehrerer Anleger angezeigt und die sofortige Rückzahlung der eingezahlten Kaufpreise verlangt. Antworten stehen bislang aus, so dass nun die ersten Klagen vorbereitet werden.

Parallel dazu werden Ansprüche gegen die Vermittler und Berater dieser Kapitalanlage geprüft. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Walter Späth führt hierzu aus: „Berater wie auch Vermittler von Kapitalanlagen sind nach ständiger Rechtsprechung dazu verpflichtet, vollständig und richtig über alle relevanten Umstände einer Kapitalanlage aufzuklären, insbesondere über die Risiken. Sollte ein Berater nicht über das Totalverlust- oder Insolvenzrisiko aufgeklärt haben, käme eine Haftung wegen Beratungsverschuldens in Betracht, der Vermittler wäre dann zum Schadensersatz in voller Höhe der Investition verpflichtet.“

Daneben wäre zu prüfen, ob die Berater und Vermittler ihrer Verpflichtung zur Prüfung der Plausibilität der Anlage nachgekommen sind. Das ist vorliegend fraglich, da die Anbieterin die Kapitalanlagen ohne die erforderliche Erlaubnis vertrieben hatte – was ein Berater gegebenenfalls erkennen müsste. Denn: Wer fremde Kapitalanlagen vertreibt, muss zu der grundlegenden Beurteilung in der Lage sein, ob der Anbieter das Geschäft in legaler Weise betreibt, was jedenfalls eine grobe Prüfung umfasst, ob das Geschäft wie hier einem Erlaubnisvorbehalt unterliegt (vgl. nur BGH, Urteil vom 01.12.2011, III ZR 56/11).

Damit liegen einige Ansatzpunkte für eine Prüfung vor, ob die Berater / Vermittler schadensersatzpflichtig gemacht werden können.

Die gute Nachricht ist,

dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.  Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Weitere Anleger können sich im Rahmen einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH anschließen.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Wir bauen auf Ihre Unterstützung!
Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Der BSZ®  e.V. finanziert seit 18 Jahren  seine Tätigkeit ohne öffentliche Mittel und nimmt keine Steuerprivilegien in Anspruch.  Eine finanzielle Zuwendung an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger- und  Verbraucherschutz Projekte bei.  Danke!

Für Ihre Zuwendung können Sie den „bitte zahlen Button“ verwenden. (PayPal oder alle gängigen Kreditkarten). Sie überweisen mit PayPal-Sicherheit & Datenschutz.

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Donnerstag, Mai 04, 2017

Vermögen wachsen lassen. Anlageverluste vermeiden.

Bei den meisten Anlagepleiten gehen Ersparnisse von Kleinanlegern verloren, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.  Eine auch nur annähernd vollständige Aufzählung aller Anbieter und Methoden, Anlegern Schaden zuzufügen und sich daran zu bereichern, ist  unmöglich.

Die „Reichen“ sind bei solchen Anlagepleiten meist nicht unter den Opfern zu finden. Diese Menschen wissen nämlich, dass Geld erfolgreich anzulegen, schwere Arbeit ist und beauftragen deshalb in vielen Fällen  externe Finanzexperten mit der Risikobewertung. Außerdem haben solche Anleger Zugang zu vielen Investitionsmöglichkeiten, von denen die meisten Menschen noch nie etwas gehört haben.

Der durchschnittliche Anleger hat kaum die Möglichkeit selbst ein Anlageangebot voll umfassend auf seine Plausibilität, Rentierlichkeit und Risiko zu prüfen. Auch bei aller Wertschätzung des meist  beteiligten Anlageberaters, darf nicht übersehen werden, dass dieser schlussendlich sein Produkt verkaufen möchte. Das gilt zumindest für die Damen und Herren die ihr Einkommen aus Provisionen beziehen. Die scheinbar kostenlose Anlageberatung entpuppt sich in vielen Fällen als super teueres Anlagedesaster. Drum prüfe wer sich binde, rät Roosen.

Der Hinweis, dass der Wertpapierprospekt von der BaFin geprüft sei, kann den nicht informierten Anleger in trügerischer Sicherheit wiegen. „Der Prospekt für Wertpapiere wird von der BaFin zum einen daraufhin überprüft, ob alle Angaben, die das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und die EU-Prospektverordnung (EU-ProspektVO) vorschreiben, enthalten und verständlich dargelegt sind (Vollständigkeitsprüfung). Zudem wird nachgeprüft, dass sich die im Prospekt enthaltenen Angaben nicht inhaltlich widersprechen (Kohärenzprüfung).

Eine Prüfung, ob das dargelegte Geschäftsmodell schlüssig, die Renditeerwartungen des Anbieters angemessen oder die versprochene Verzinsung der Anlage marktgerecht sind, erfolgt nicht. Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist auch nicht Gegenstand der Prüfung des Prospekts. Die BaFin überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den Anleger erwirtschaften kann. Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen.

Wer eine Kapitalanlage plant ist deshalb immer gut beraten wenn er das ihm vorliegende Anlageangebot von einem Anlegerschutzanwalt überprüfen und die Anlagerisiken bewerten lässt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Anlageangebot prüfen“  unterstützen  Mandanten nicht erst, wenn Schäden eingetreten sind, sondern beraten präventiv bei der Auswahl von Finanzdienstleistern, der Gestaltung von Vermögensverwaltungsverträgen und allen anderen Vereinbarungen bei Kapitalanlagen.

Wer sein Vermögen wachsen lassen möchte, erreicht dies nicht wenn er im Nachhinein teure Schadensersatzprozesse mit ungewissem Ausgang führen muss, sondern nur durch präventive Maßnahmen.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen die Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaften gegen jede Form des Kapitalverlustes. Melden Sie sich, wenn Sie den geringsten Verdacht hegen, dass bei Ihrer Kapitalanlage etwas nicht stimmt.

Was ist jetzt zu tun?
Wer eine Kapitalanlage plant ist gut beraten wenn er das ihm vorliegende Anlageangebot von einem Anlegerschutzanwalt überprüfen und die Anlagerisiken bewerten lässt. Jedem Anleger, der bezüglich einer Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer   BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, Mai 02, 2017

Kapitalanlage: Geld weg? Zurückholen! Aber wie? Auf Erfolgsbasis….wie denn sonst!

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, wie Anleger die falsch beraten oder schlichtweg betrogen wurden das verlorene Geld zurückholen können.

Anlegerschützer und Rechtsanwälte warnen Anleger immer wieder vor unbestellten Telefonanrufen und unerbetenen Investmentangeboten die per E-Mail oder Post zugeschickt werden. Wer trotzdem solch einem Angebot nicht widerstehen konnte und dabei sein Geld verloren hat, bekommt dann umgehend  wieder unerbetene Post. Diesmal aber von den Anlegerschützern und Rechtsanwälten die in allerschönster Juristenlyrik ihre Hilfe anbieten. Auch diese Absender versprechen in ihren Angeboten viel.

Ob diese Versprechen gehalten werden können, darüber entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.

Wer die Texte solcher Angebote genau liest, stellt schnell fest, keine konkreten Aussagen, keine Fakten, keine verbindlichen Zusagen, keine Kostentransparenz, dafür wird aber dem Prinzip Hoffnung viel Platz eingeräumt. Den Empfängern solcher Angebote kann man nur in Erinnerung rufen, dass die Milch auch nachts weiß ist, sagt Horst Roosen,  Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Die Empfänger dieser Hilfsangebote sollten sich einmal Gedanken darüber machen, woher die eifrigen Helfer überhaupt wissen, wo sie Geld angelegt haben und woher die ihre Adresse kennen. In nicht wenigen Fällen hat der Anwalt mit dem Vertrieb, der die fragliche Anlage verkauft hat, einen Vertrag geschlossen dessen Inhalt nach Außen aber unter der Decke bleibt. Die Folgen die sich aus solchen Machenschaften  für den Anleger ergeben, kann sich jeder selbst ausmalen. Damit erklärt sich dann auch, wieso diese Anwälte beinahe unmittelbar nach Bekanntwerden der entsprechenden Anlagepleite, damit werben können schon Hunderte Geschädigte zu betreuen.

Also auch Vorsicht, wenn Sie als betroffener Anleger von Ihrem Berater der Ihnen diese Anlage verkauft hat, nochmals angesprochen werden. Er kann Ihnen bestimmt eine gute Geschichte erzählen, wie Sie den Verlust wieder ausgleichen können. Er kann Ihnen natürlich auch gerne den Anwalt, der dieses Wunder vollbringt, empfehlen. Im Zweifelsfall hat er sogar- rein zufällig- die notwendigen Anmeldepapiere dabei. Der Hintergrund ist klar. Der Vermittler will sich seiner eventuellen Haftung entziehen und er kassiert Provision für seine Vermittlungstätigkeit.

Es gibt auch Angebote bei denen  man seine Geldansprüche auf Erfolgsbasis einziehen lassen kann.

Immer dann, wenn Sie eine Investition tätigen, gibt es auch das Risiko, dass Sie Geld verlieren können. Verluste bei Kapitalanlagen entstehen aus unterschiedlichsten Gründen. In vielen Fällen werden vertraglich zugesicherte Leistungen nicht eingehalten oder bereits fällig gewordene Zahlungen erfolgen nicht.

Wenn Sie Geld bei einer Investition verloren haben, können Sie es mitunter wieder zurückholen, aber es hängt entscheidend davon ab, warum dieser Verlust eingetreten ist.

Da der Anleger in der Regel nicht selbst beurteilen kann ob er seinen Anspruch außergerichtlich erfolgreich durchsetzen kann, übernimmt  diese Bewertung der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  für den Anleger kostenlos.

Der ESK bewertet die Fälle der Anleger kostenlos. Stellt sich dabei heraus, dass der Anleger berechtigte Ansprüche geltend machen könnte, kann er EXPRESS mit dem Einzug dieser Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der ESK in Höhe von nur € 98,00 (inkl. Mehrwertsteuer) wird die ausstehende Geldsumme vom Inkassoinstitut bei dem Schuldner per Zahlungsaufforderung geltend gemacht. Bei Erfolg zahlt das Inkassoinstitut 90% der beigetriebenen Summe (bereinigt um die angefallenen Kosten) an den Auftraggeber aus.

Forderungen aus Kapitalanlagen über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Anleger wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Bleiben die Einziehungsbemühungen von Express-Inkasso ohne Erfolg, entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen von Express Inkasso kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.

Betroffene Anleger, die einen solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können sich per e E-Mail, Post oder auch telefonisch anmelden.

Direkter Link zum Anmeldeformular:

EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung -Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg

info@express-inkasso.de

Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-981682


Freitag, April 28, 2017

Kapitalanlage: Wenn die Altersvorsorge zum Anlagedesaster wird.

Durch die Rentenpolitik der Regierung sind die Bürger zur eigenen Altersvorsorge aufgefordert und nun mit finanziellen Entscheidungen konfrontiert, die stets auch ein Risiko für einen möglichen Kapitalverlust darstellen können.

„Aus diesem Grunde ist es für die Menschen die für ihr Alter finanziell vorsorgen sollen wichtig, dass ihnen umfassende Informationen zur Verfügung stehen um  die verschiedenen Investitionsmöglichkeiten auch korrekt beurteilen zu können“, sagt  Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Seit ein paar Jahren wird Anlegern oft empfohlen in Öl und Gas, alternative Energien, Wind, Holz und in andere sogenannte grüne Anlagen zu investieren. Die Berater preisen diese Anlagen in der Regel als sichere Investitionen mit hohen Kapitalerträgen an. Die in vielen Fällen auch älteren Anleger sind überzeugt, mit einer solchen Investition gutes für die Umwelt zu tun und gleichzeitig eine schöne Rendite einfahren zu können. Tatsächlich haben sich viele dieser Angebote aber als riskante und spekulative Investitionen entpuppt. So manche als sichere und lukrative Investition angepriesene „grüne Anlage“ ist pleite gegangen oder war von Anfang an als reines Betrugsmodell konzipiert. Die Anleger mussten empfindliche Verluste bis hin zum Totalverlust hinnehmen.

Keiner dieser Anleger hat damit gerechnet, dass ihm sein Finanzberater oder seine Bank Anlageempfehlungen gibt, die sich im Nachhinein als Hochrisiko- Anlagen herausstellen. Die betroffenen Anleger haben sich auf ein gewisses Maß an Sorgfalt und Fachwissen der Berater verlassen und darauf gebaut, dass sie ihre finanziellen Angelegenheiten in „gute Hände“ gegeben haben. Sie wurden bitter enttäuscht.

Die für das jeweilige Anlagedesaster ihres Kunden verantwortlichen Berater müssen sich nun schon die Frage gefallen lassen:

  • Haben Sie genügend Informationen über die finanzielle Situation, die Bedürfnisse und Ziele ihres Kunden erfragt?

  • Haben Sie sich über das angebotene Finanzprodukt umfassend informiert und haben Sie es auch selbst verstanden?

  • Haben Sie Ihren Kunden umfassend informiert? Auch über die Risiken?

Anlageberatung wäre ein einfaches Handwerk wenn eine einzige Anlagestrategie für alle Kunden richtig wäre. Aber jeder Anleger ist einzigartig und hat unterschiedliche Ziele und Bedürfnisse,

Den Investoren die glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht ist der BSZ® e.V. Solidar-Service eine gute Empfehlung. Der BSZ® e.V. Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Außergerichtliche Möglichkeiten ausloten

Bedenken Sie, Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Aber Achtung!

Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare anfallen.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:

1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Einleitung außergerichtlicher Schritte

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen Förderbeitrag in Höhe von 20% an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Rechtsschutzversicherte Fördermitglieder zahlen 5%.

Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,

entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.

Es geht im Solidar-Bereich des BSZ® e.V. nicht darum, eine vermeintlich qualifizierte Anwaltskanzlei zu vermitteln, die damit angepriesen wird, dass sie besonders günstig arbeitet. Es sind hochqualifizierte und seit vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten, also nicht nur vom BSZ, als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen. Dennoch beraten diese Kanzleien bei allen Mandanten kosteneffizient.

Manche Anlegerkanzleien werben mit der Vielzahl der Mandanten die sie in einem bestimmten Schadensfall schon eingesammelt hat. Wie sollen aber 1000, 5000 oder mehr Mandanten vernünftig beraten werden? Die BSZ Anlegerschutzanwälte investieren sehr viel Zeit für jeden einzelnen Anleger der durch Betrug , Täuschung , Verletzung der Treuepflicht , falsche Darstellung , Schlechtberatung, unerlaubte Handlungen usw. mit seinen Investitionen geschädigt  worden ist.

Kapitalanleger die ernsthaft rechtlichen Rat benötigen, nutzen das BSZ e.V. Solidar Angebot. Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine kostenlose Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Donnerstag, April 27, 2017

Signa 05 / HGA Luxemburg: Dilemma für die Anleger

Der geschlossene Immobilienfonds Signa 05 / HGA Luxemburg befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Anleger sollen bis zum 17. Mai über ein Finanzierungskonzept abstimmen. Verweigern sie die Zustimmung, müsste das Darlehen an die finanzierende Bank Ende August zurückgezahlt werden.

Das könnte der Fonds aber wahrscheinlich nicht stemmen, sodass dann der Notverkauf der Fondsimmobilie oder sogar die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen könnte. Beides wäre voraussichtlich mit erheblichen Verlusten für die Anleger verbunden.

Der Immobilienfonds Signa 05 / HGA Luxemburg wurde den Anlegern im Oktober 2007 zur Beteiligung angeboten. Die Fondsgesellschaft beteiligte sich an dem Ikaros Business Center Luxemburg. Das gesamte Investitionsvolumen betrug rund 181,5 Millionen Euro. Etwa 81,5 Millionen Euro wurden bei den Anlegern eingesammelt, die restlichen 100 Millionen Euro wurden über Fremddarlehen finanziert. Und genau hier drückt der Schuh. Denn die Finanzierung läuft demnächst aus. Die Fondsgesellschaft konnte zwar in Gesprächen mit Banken eine Anschlussfinanzierung auf den Weg bringen. Diese ist aber an Bedingungen geknüpft. Ursprünglich hätten die Anleger den Gesellschaftsvertrag erstmals Ende 2018 kündigen können. Diese Frist soll nun bis 2022 verlängert werden. Zudem soll als Sicherheit noch ein zusätzlicher Kredit über fünf Millionen Euro aufgenommen werden. Die Anleger sollen nun bis zum 17. Mai über diesen Vorschlag abstimmen.

Das Dilemma ist, dass die Anleger kaum eine Wahl haben, denn die Alternativen sehen alles andere als rosig aus. Dann müsste der Kredit bis Ende August zurückgezahlt werden. Dies würde voraussichtlich bedeuten, dass die Fondsimmobilie, deren Kaufpreis bei rund 165 Millionen Euro lag, verkauft werden müsste. Zuletzt wurde der Wert der Immobilie in einem Gutachten aber nur noch auf rund 143 Millionen Euro taxiert. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mietverträge mit den beiden Mietern der Immobilie 2019 bzw. 2022 auslaufen. Das dürfte die Verkaufsverhandlungen weiter erschweren. Ebenso könnte möglicherweise auch die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen. Beide Szenarien dürften hohe Verluste für die Anleger bedeuten.

Aber auch im Falle einer Zustimmung müssen die Anleger Zugeständnisse machen und u.a. vorerst auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Mit Ausschüttungen dürften sie während der Anschlussfinanzierung wohl auch nicht rechnen. So oder so droht die Beteiligung an dem Signa 05 / HGA Luxemburg ein Verlustgeschäft für die Anleger zu werden.

„Angesichts der drohenden Verluste können die Anleger aber auch prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Simon Kanz.

Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken eines geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt werden müssen. Dazu gehört z.B. das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere auch das Totalverlust-Risiko. „Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Anlageberatungsgesprächen oftmals nicht ausreichend thematisiert, sodass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können“, so der BSZ e.V.  Anlegerschutzanwalt.

Allerdings muss die zehnjährige Verjährungsfrist im Auge behalten werden. Mögliche Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft. Erste Ansprüche könnten also bereits im Oktober verjähren, wenn die Anleger nicht rechtzeitig handeln.

Was ist zu jetzt tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Signa 05 / HGA Luxemburg anschließen.

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Mittwoch, April 26, 2017

BGH: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung wird durch Präsenzgeschäft nicht geheilt

Ist die erteilte Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehen fehlerhaft, kann dieser Fehler auch nicht durch ein Präsenzgeschäft geheilt werden. „Mit anderen Worten: Es kommt eben nicht auf die konkreten Umstände bei der Vertragsunterzeichnung an, sondern es geht nur darum, ob die schriftliche Belehrung fehlerhaft ist oder nicht.

Ist der Text falsch, wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und das Darlehen kann noch Jahre später wirksam widerrufen werden“, erklärt BSZ e.V.Anlegerschutzanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi.

Das hatte der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21. Februar 2017 entschieden (Az.: XI ZR 381/16). „Mit diesem Urteil hat der BGH den Banken, die den Widerruf eines Darlehens nicht akzeptieren, ein weiteres wichtiges Argument entzogen“, sagt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi, nachdem inzwischen die ausführliche Urteilsbegründung vorliegt.

In dem Fall ging es um den Widerruf eines Darlehens aus dem Jahr 2006. Nachdem die Verbraucher 2014 einen Aufhebungsvertrag mit der Bank geschlossen und eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hatten, widerriefen sie das Darlehen und verlangten die Rückzahlung des Vorfälligkeitsentgelts.

Der BGH entschied zunächst, dass die verwendete Widerrufsbelehrung der Bank fehlerhaft ist. Dort heißt es u.a.: „Der Lauf der Widerrufsfrist beginnt einen Tag nachdem Ihnen eine Ausfertigung dieser Widerrufsbelehrung und die Vertragsurkunde, der schriftliche Vertragsantrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Vertragsantrags zur Verfügung gestellt wurden.“ Für den Verbraucher sei bei dieser Formulierung der Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig ersichtlich, so die Karlsruher Richter. Sie ließe den Schluss zu, dass die Widerrufsfrist bereits mit dem Vertragsantrag der Bank beginne. Tatsächlich ist dies erst der Fall, wenn der Verbraucher das Angebot angenommen und den Vertrag unterschrieben hat.

„Banken argumentierten gerne, dass dieser Fehler bei Präsenzgeschäften nicht entscheidend sei, da Verbraucher und Bankmitarbeiter beide anwesend seien und den Vertrag praktisch zeitgleich unterschrieben wurde und ein Missverständnis daher nicht vorliegen könne. Dieser Argumentation schob der BGH aber einen Riegel vor“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Denn der Verbraucher müsse zwingend ordnungsgemäß in Textform belehrt werden. Dies schließe aus, dass der Inhalt einer Widerrufsbelehrung anhand des nicht in Textform dokumentierten gemeinsamen Verständnisses der Parteien präzisiert werde, so der BGH. Auch ein Aufhebungsvertrag oder die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung stehe dem Widerruf nicht entgegen.

Nach wie vor wird der Widerruf eines Darlehens von Banken und Sparkassen nicht immer akzeptiert. „Allerdings lässt er sich in der Regel durchsetzen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist“, so der  BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.

Bei Immobiliendarlehen, die bis zum 10. Juni 2010 geschlossen wurden, musste der Widerruf allerdings bis zum 21. Juni 2016 erklärt werden. Bei jüngeren Verbraucherdarlehen ist der Widerruf nach wie vor möglich.

Wer ernsthaft rechtliche Vertretung benötigt, kann über die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Darlehenswiderruf  durch einen BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt kostenlos prüfen  lassen, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.

Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte!

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