Bei den meisten Anlagepleiten gehen Ersparnisse von
Kleinanlegern verloren, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. und seit 1998 aktiv im
Anlegerschutz tätig. Eine auch nur annähernd vollständige
Aufzählung aller Anbieter und Methoden, Anlegern Schaden zuzufügen und sich
daran zu bereichern, ist unmöglich.
Die „Reichen“ sind bei solchen Anlagepleiten meist nicht
unter den Opfern zu finden. Diese Menschen wissen nämlich, dass Geld erfolgreich
anzulegen, schwere Arbeit ist und beauftragen deshalb in vielen Fällen externe Finanzexperten mit der
Risikobewertung. Außerdem haben solche Anleger Zugang zu vielen
Investitionsmöglichkeiten, von denen die meisten Menschen noch nie etwas gehört
haben.
Der durchschnittliche Anleger hat kaum die Möglichkeit
selbst ein Anlageangebot voll umfassend auf seine Plausibilität,
Rentierlichkeit und Risiko zu prüfen. Auch bei aller Wertschätzung des
meist beteiligten Anlageberaters, darf
nicht übersehen werden, dass dieser schlussendlich sein Produkt verkaufen
möchte. Das gilt zumindest für die Damen und Herren die ihr Einkommen aus
Provisionen beziehen. Die scheinbar kostenlose Anlageberatung entpuppt sich in
vielen Fällen als super teueres Anlagedesaster. Drum prüfe wer sich binde, rät
Roosen.
Der Hinweis, dass der Wertpapierprospekt von der BaFin
geprüft sei, kann den nicht informierten Anleger in trügerischer Sicherheit
wiegen. „Der Prospekt für
Wertpapiere wird von der BaFin zum einen daraufhin überprüft, ob alle Angaben,
die das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und die EU-Prospektverordnung
(EU-ProspektVO) vorschreiben, enthalten und verständlich dargelegt sind
(Vollständigkeitsprüfung). Zudem wird nachgeprüft, dass sich die im Prospekt
enthaltenen Angaben nicht inhaltlich widersprechen (Kohärenzprüfung).
Eine Prüfung, ob das dargelegte Geschäftsmodell schlüssig,
die Renditeerwartungen des Anbieters angemessen oder die versprochene
Verzinsung der Anlage marktgerecht sind, erfolgt nicht. Die inhaltliche
Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist auch nicht Gegenstand der
Prüfung des Prospekts. Die BaFin überprüft auch nicht, ob ein Geschäftsmodell
wirtschaftlich plausibel ist und tatsächlich die versprochene Rendite für den
Anleger erwirtschaften kann. Ebenso wenig beurteilt sie, ob Anbieter oder
Emittenten seriös sind und über eine gute Bonität verfügen.
Wer eine Kapitalanlage plant ist deshalb immer gut beraten
wenn er das ihm vorliegende Anlageangebot von einem Anlegerschutzanwalt überprüfen
und die Anlagerisiken bewerten lässt. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft „Anlageangebot prüfen“ unterstützen Mandanten nicht erst, wenn Schäden eingetreten
sind, sondern beraten präventiv bei der Auswahl von Finanzdienstleistern, der
Gestaltung von Vermögensverwaltungsverträgen und allen anderen Vereinbarungen
bei Kapitalanlagen.
Wer sein Vermögen wachsen lassen möchte, erreicht dies nicht
wenn er im Nachhinein teure Schadensersatzprozesse mit ungewissem Ausgang
führen muss, sondern nur durch präventive Maßnahmen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte unterstützen die
Mitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaften gegen jede Form des
Kapitalverlustes. Melden Sie sich, wenn Sie den geringsten Verdacht hegen, dass
bei Ihrer Kapitalanlage etwas nicht stimmt.
Was ist jetzt zu tun?
Wer eine Kapitalanlage plant ist gut beraten wenn er das ihm
vorliegende Anlageangebot von einem Anlegerschutzanwalt überprüfen und die
Anlagerisiken bewerten lässt. Jedem Anleger, der bezüglich einer Kapitalanlage
Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt
aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes
Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der
nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw.
sich entsprechende Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten
verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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