Eine BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei geht aktuell gegen die
NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH vor, die ihren Anlegern
Investitionen in Mikroalgen als ökologisch nachhaltiges Konzept angeboten
hatte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hatte
dieses Angebot als Einlagengeschäft bewertet, für das es an der erforderlichen
Erlaubnis fehlte, und am 13. Januar 2017 den weiteren Vertrieb untersagt sowie
die unverzügliche Rückabwicklung alle Geschäfte angeordnet.
Seitdem warten die Anleger vergeblich auf Rückzahlung ihrer
Kaufpreise. Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat gegenüber der NAM
Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH die Vertretung mehrerer Anleger
angezeigt und die sofortige Rückzahlung der eingezahlten Kaufpreise verlangt.
Antworten stehen bislang aus, so dass nun die ersten Klagen vorbereitet werden.
Parallel dazu werden Ansprüche gegen die Vermittler und
Berater dieser Kapitalanlage geprüft. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Walter
Späth führt hierzu aus: „Berater wie auch Vermittler von Kapitalanlagen sind
nach ständiger Rechtsprechung dazu verpflichtet, vollständig und richtig über
alle relevanten Umstände einer Kapitalanlage aufzuklären, insbesondere über die
Risiken. Sollte ein Berater nicht über das Totalverlust- oder Insolvenzrisiko
aufgeklärt haben, käme eine Haftung wegen Beratungsverschuldens in Betracht,
der Vermittler wäre dann zum Schadensersatz in voller Höhe der Investition
verpflichtet.“
Daneben wäre zu prüfen, ob die Berater und Vermittler ihrer
Verpflichtung zur Prüfung der Plausibilität der Anlage nachgekommen sind. Das
ist vorliegend fraglich, da die Anbieterin die Kapitalanlagen ohne die
erforderliche Erlaubnis vertrieben hatte – was ein Berater gegebenenfalls
erkennen müsste. Denn: Wer fremde Kapitalanlagen vertreibt, muss zu der
grundlegenden Beurteilung in der Lage sein, ob der Anbieter das Geschäft in
legaler Weise betreibt, was jedenfalls eine grobe Prüfung umfasst, ob das Geschäft
wie hier einem Erlaubnisvorbehalt unterliegt (vgl. nur BGH, Urteil vom
01.12.2011, III ZR 56/11).
Damit liegen einige Ansatzpunkte für eine Prüfung vor, ob
die Berater / Vermittler schadensersatzpflichtig gemacht werden können.
Die gute Nachricht
ist,
dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren
gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte
glauben. Der unsägliche Spruch man solle
kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung
der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.
Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage
nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu
werden- sich massiv zur Wehr setzen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften
bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung
ihrer Chancen zum Ausgleich ihres
finanziellen Schadens vermittelt.
Weitere Anleger können sich im Rahmen einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten
lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM
Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH anschließen.
Was ist jetzt zu tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
Auch Sie wollen
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle
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verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und
veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann
kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht
durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche
Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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