Freitag, Mai 05, 2017

NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH: Jetzt Rückzahlung fordern!

Eine BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei geht aktuell gegen die NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH vor, die ihren Anlegern Investitionen in Mikroalgen als ökologisch nachhaltiges Konzept angeboten hatte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, hatte dieses Angebot als Einlagengeschäft bewertet, für das es an der erforderlichen Erlaubnis fehlte, und am 13. Januar 2017 den weiteren Vertrieb untersagt sowie die unverzügliche Rückabwicklung alle Geschäfte angeordnet.

Seitdem warten die Anleger vergeblich auf Rückzahlung ihrer Kaufpreise. Diese BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat gegenüber der NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH die Vertretung mehrerer Anleger angezeigt und die sofortige Rückzahlung der eingezahlten Kaufpreise verlangt. Antworten stehen bislang aus, so dass nun die ersten Klagen vorbereitet werden.

Parallel dazu werden Ansprüche gegen die Vermittler und Berater dieser Kapitalanlage geprüft. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Walter Späth führt hierzu aus: „Berater wie auch Vermittler von Kapitalanlagen sind nach ständiger Rechtsprechung dazu verpflichtet, vollständig und richtig über alle relevanten Umstände einer Kapitalanlage aufzuklären, insbesondere über die Risiken. Sollte ein Berater nicht über das Totalverlust- oder Insolvenzrisiko aufgeklärt haben, käme eine Haftung wegen Beratungsverschuldens in Betracht, der Vermittler wäre dann zum Schadensersatz in voller Höhe der Investition verpflichtet.“

Daneben wäre zu prüfen, ob die Berater und Vermittler ihrer Verpflichtung zur Prüfung der Plausibilität der Anlage nachgekommen sind. Das ist vorliegend fraglich, da die Anbieterin die Kapitalanlagen ohne die erforderliche Erlaubnis vertrieben hatte – was ein Berater gegebenenfalls erkennen müsste. Denn: Wer fremde Kapitalanlagen vertreibt, muss zu der grundlegenden Beurteilung in der Lage sein, ob der Anbieter das Geschäft in legaler Weise betreibt, was jedenfalls eine grobe Prüfung umfasst, ob das Geschäft wie hier einem Erlaubnisvorbehalt unterliegt (vgl. nur BGH, Urteil vom 01.12.2011, III ZR 56/11).

Damit liegen einige Ansatzpunkte für eine Prüfung vor, ob die Berater / Vermittler schadensersatzpflichtig gemacht werden können.

Die gute Nachricht ist,

dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.  Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.

Wenn Sie als Anleger aber glauben, dass Sie bei Ihrer Anlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zuging, sollten sie – um nicht zum Opfer zu werden- sich massiv zur Wehr setzen. Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften bieten einen fokussierten Ansatz, der den Anlegern eine ehrliche Einschätzung ihrer Chancen zum Ausgleich ihres  finanziellen Schadens vermittelt.

Weitere Anleger können sich im Rahmen einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten kostenlos beraten lassen. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH anschließen.

Was ist jetzt zu tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

Auch Sie wollen rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft NAM Niedersächsische Algen Manufaktur GmbH kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810

drspä

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu                      www.anwalts-toplisten.de

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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten, die in der Regel von Rechtsanwälten verfasst werden, seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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