Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, wie Anleger die falsch
beraten oder schlichtweg betrogen wurden das verlorene Geld zurückholen können.
Anlegerschützer und Rechtsanwälte warnen Anleger immer
wieder vor unbestellten Telefonanrufen und unerbetenen Investmentangeboten die
per E-Mail oder Post zugeschickt werden. Wer trotzdem solch einem Angebot nicht
widerstehen konnte und dabei sein Geld verloren hat, bekommt dann umgehend wieder unerbetene Post. Diesmal aber von den
Anlegerschützern und Rechtsanwälten die in allerschönster Juristenlyrik ihre
Hilfe anbieten. Auch diese Absender versprechen in ihren Angeboten viel.
Ob diese Versprechen
gehalten werden können, darüber entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.
Wer die Texte solcher Angebote genau liest, stellt schnell
fest, keine konkreten Aussagen, keine Fakten, keine verbindlichen Zusagen,
keine Kostentransparenz, dafür wird aber dem Prinzip Hoffnung viel Platz
eingeräumt. Den Empfängern solcher Angebote kann man nur in Erinnerung rufen,
dass die Milch auch nachts weiß ist, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im
Anlegerschutz tätig.
Die Empfänger dieser Hilfsangebote sollten sich einmal
Gedanken darüber machen, woher die eifrigen Helfer überhaupt wissen, wo sie
Geld angelegt haben und woher die ihre Adresse kennen. In nicht wenigen Fällen
hat der Anwalt mit dem Vertrieb, der die fragliche Anlage verkauft hat, einen
Vertrag geschlossen dessen Inhalt nach Außen aber unter der Decke bleibt. Die
Folgen die sich aus solchen Machenschaften für den Anleger ergeben, kann sich jeder
selbst ausmalen. Damit erklärt sich dann auch, wieso diese Anwälte beinahe
unmittelbar nach Bekanntwerden der entsprechenden Anlagepleite, damit werben
können schon Hunderte Geschädigte zu betreuen.
Also auch Vorsicht, wenn Sie als betroffener Anleger von
Ihrem Berater der Ihnen diese Anlage verkauft hat, nochmals angesprochen
werden. Er kann Ihnen bestimmt eine gute Geschichte erzählen, wie Sie den
Verlust wieder ausgleichen können. Er kann Ihnen natürlich auch gerne den
Anwalt, der dieses Wunder vollbringt, empfehlen. Im Zweifelsfall hat er sogar-
rein zufällig- die notwendigen Anmeldepapiere dabei. Der Hintergrund ist klar. Der
Vermittler will sich seiner eventuellen Haftung entziehen und er kassiert
Provision für seine Vermittlungstätigkeit.
Es gibt auch Angebote
bei denen man seine Geldansprüche auf
Erfolgsbasis einziehen lassen kann.
Immer dann, wenn Sie eine Investition tätigen, gibt es auch
das Risiko, dass Sie Geld verlieren können. Verluste bei Kapitalanlagen
entstehen aus unterschiedlichsten Gründen. In vielen Fällen werden vertraglich
zugesicherte Leistungen nicht eingehalten oder bereits fällig gewordene Zahlungen
erfolgen nicht.
Wenn Sie Geld bei
einer Investition verloren haben, können Sie es mitunter wieder zurückholen,
aber es hängt entscheidend davon ab, warum dieser Verlust eingetreten ist.
Da der Anleger in der Regel nicht selbst beurteilen kann ob
er seinen Anspruch außergerichtlich erfolgreich durchsetzen kann,
übernimmt diese Bewertung der ESK
Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
für den Anleger kostenlos.
Der ESK bewertet die Fälle der Anleger kostenlos. Stellt
sich dabei heraus, dass der Anleger berechtigte Ansprüche geltend machen
könnte, kann er EXPRESS mit dem Einzug dieser Ansprüche auf Erfolgsbasis
beauftragen.
Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der ESK in Höhe von nur
€ 98,00 (inkl. Mehrwertsteuer) wird die ausstehende Geldsumme vom
Inkassoinstitut bei dem Schuldner per Zahlungsaufforderung geltend gemacht. Bei
Erfolg zahlt das Inkassoinstitut 90% der beigetriebenen Summe (bereinigt um die
angefallenen Kosten) an den Auftraggeber aus.
Forderungen aus Kapitalanlagen über außergerichtliche
Maßnahmen geltend zu machen ist einer gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.
Im Erfolgsfalle verfügt der Anleger wesentlich schneller über sein Geld als es
bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
Bleiben die Einziehungsbemühungen von Express-Inkasso ohne
Erfolg, entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der Auftraggeber
erhält in diesen Fällen von Express Inkasso kostenlos ein spezifiziertes
Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder
ablehnen kann.
Betroffene Anleger, die einen solchen Forderungseinzug
durchführen lassen möchten, können sich per e E-Mail, Post oder auch
telefonisch anmelden.
Direkter Link zum Anmeldeformular:
EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung -Spezialinkasso
für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
info@express-inkasso.de
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-981682
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