Dienstag, Mai 02, 2017

Kapitalanlage: Geld weg? Zurückholen! Aber wie? Auf Erfolgsbasis….wie denn sonst!

Es gibt eine Reihe von Möglichkeiten, wie Anleger die falsch beraten oder schlichtweg betrogen wurden das verlorene Geld zurückholen können.

Anlegerschützer und Rechtsanwälte warnen Anleger immer wieder vor unbestellten Telefonanrufen und unerbetenen Investmentangeboten die per E-Mail oder Post zugeschickt werden. Wer trotzdem solch einem Angebot nicht widerstehen konnte und dabei sein Geld verloren hat, bekommt dann umgehend  wieder unerbetene Post. Diesmal aber von den Anlegerschützern und Rechtsanwälten die in allerschönster Juristenlyrik ihre Hilfe anbieten. Auch diese Absender versprechen in ihren Angeboten viel.

Ob diese Versprechen gehalten werden können, darüber entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht.

Wer die Texte solcher Angebote genau liest, stellt schnell fest, keine konkreten Aussagen, keine Fakten, keine verbindlichen Zusagen, keine Kostentransparenz, dafür wird aber dem Prinzip Hoffnung viel Platz eingeräumt. Den Empfängern solcher Angebote kann man nur in Erinnerung rufen, dass die Milch auch nachts weiß ist, sagt Horst Roosen,  Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Die Empfänger dieser Hilfsangebote sollten sich einmal Gedanken darüber machen, woher die eifrigen Helfer überhaupt wissen, wo sie Geld angelegt haben und woher die ihre Adresse kennen. In nicht wenigen Fällen hat der Anwalt mit dem Vertrieb, der die fragliche Anlage verkauft hat, einen Vertrag geschlossen dessen Inhalt nach Außen aber unter der Decke bleibt. Die Folgen die sich aus solchen Machenschaften  für den Anleger ergeben, kann sich jeder selbst ausmalen. Damit erklärt sich dann auch, wieso diese Anwälte beinahe unmittelbar nach Bekanntwerden der entsprechenden Anlagepleite, damit werben können schon Hunderte Geschädigte zu betreuen.

Also auch Vorsicht, wenn Sie als betroffener Anleger von Ihrem Berater der Ihnen diese Anlage verkauft hat, nochmals angesprochen werden. Er kann Ihnen bestimmt eine gute Geschichte erzählen, wie Sie den Verlust wieder ausgleichen können. Er kann Ihnen natürlich auch gerne den Anwalt, der dieses Wunder vollbringt, empfehlen. Im Zweifelsfall hat er sogar- rein zufällig- die notwendigen Anmeldepapiere dabei. Der Hintergrund ist klar. Der Vermittler will sich seiner eventuellen Haftung entziehen und er kassiert Provision für seine Vermittlungstätigkeit.

Es gibt auch Angebote bei denen  man seine Geldansprüche auf Erfolgsbasis einziehen lassen kann.

Immer dann, wenn Sie eine Investition tätigen, gibt es auch das Risiko, dass Sie Geld verlieren können. Verluste bei Kapitalanlagen entstehen aus unterschiedlichsten Gründen. In vielen Fällen werden vertraglich zugesicherte Leistungen nicht eingehalten oder bereits fällig gewordene Zahlungen erfolgen nicht.

Wenn Sie Geld bei einer Investition verloren haben, können Sie es mitunter wieder zurückholen, aber es hängt entscheidend davon ab, warum dieser Verlust eingetreten ist.

Da der Anleger in der Regel nicht selbst beurteilen kann ob er seinen Anspruch außergerichtlich erfolgreich durchsetzen kann, übernimmt  diese Bewertung der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung  für den Anleger kostenlos.

Der ESK bewertet die Fälle der Anleger kostenlos. Stellt sich dabei heraus, dass der Anleger berechtigte Ansprüche geltend machen könnte, kann er EXPRESS mit dem Einzug dieser Ansprüche auf Erfolgsbasis beauftragen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr zu der ESK in Höhe von nur € 98,00 (inkl. Mehrwertsteuer) wird die ausstehende Geldsumme vom Inkassoinstitut bei dem Schuldner per Zahlungsaufforderung geltend gemacht. Bei Erfolg zahlt das Inkassoinstitut 90% der beigetriebenen Summe (bereinigt um die angefallenen Kosten) an den Auftraggeber aus.

Forderungen aus Kapitalanlagen über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Anleger wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.

Bleiben die Einziehungsbemühungen von Express-Inkasso ohne Erfolg, entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen von Express Inkasso kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.

Betroffene Anleger, die einen solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können sich per e E-Mail, Post oder auch telefonisch anmelden.

Direkter Link zum Anmeldeformular:

EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung -Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg

info@express-inkasso.de

Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-981682


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