Durch die Rentenpolitik der Regierung sind die Bürger zur
eigenen Altersvorsorge aufgefordert und nun mit finanziellen Entscheidungen
konfrontiert, die stets auch ein Risiko für einen möglichen Kapitalverlust
darstellen können.
„Aus diesem Grunde ist es für die Menschen die für ihr Alter
finanziell vorsorgen sollen wichtig, dass ihnen umfassende Informationen zur
Verfügung stehen um die verschiedenen
Investitionsmöglichkeiten auch korrekt beurteilen zu können“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit
1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.
Seit ein paar Jahren wird Anlegern oft empfohlen in Öl und
Gas, alternative Energien, Wind, Holz und in andere sogenannte grüne Anlagen zu
investieren. Die Berater preisen diese Anlagen in der Regel als sichere
Investitionen mit hohen Kapitalerträgen an. Die in vielen Fällen auch älteren
Anleger sind überzeugt, mit einer solchen Investition gutes für die Umwelt zu
tun und gleichzeitig eine schöne Rendite einfahren zu können. Tatsächlich haben
sich viele dieser Angebote aber als riskante und spekulative Investitionen
entpuppt. So manche als sichere und lukrative Investition angepriesene „grüne
Anlage“ ist pleite gegangen oder war von Anfang an als reines Betrugsmodell
konzipiert. Die Anleger mussten empfindliche Verluste bis hin zum Totalverlust
hinnehmen.
Keiner dieser Anleger hat damit gerechnet, dass ihm sein
Finanzberater oder seine Bank Anlageempfehlungen gibt, die sich im Nachhinein
als Hochrisiko- Anlagen herausstellen. Die betroffenen Anleger haben sich auf
ein gewisses Maß an Sorgfalt und Fachwissen der Berater verlassen und darauf
gebaut, dass sie ihre finanziellen Angelegenheiten in „gute Hände“ gegeben
haben. Sie wurden bitter enttäuscht.
Die für das jeweilige
Anlagedesaster ihres Kunden verantwortlichen Berater müssen sich nun schon die
Frage gefallen lassen:
- Haben
Sie genügend Informationen über die finanzielle Situation, die Bedürfnisse
und Ziele ihres Kunden erfragt?
- Haben
Sie sich über das angebotene Finanzprodukt umfassend informiert und haben
Sie es auch selbst verstanden?
- Haben
Sie Ihren Kunden umfassend informiert? Auch über die Risiken?
Anlageberatung wäre ein einfaches Handwerk wenn eine einzige
Anlagestrategie für alle Kunden richtig wäre. Aber jeder Anleger ist
einzigartig und hat unterschiedliche Ziele und Bedürfnisse,
Den Investoren die glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage
nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden
oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht ist der BSZ® e.V. Solidar-Service eine
gute Empfehlung. Der BSZ® e.V. Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ® e.V.
Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der
Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen
Schadens vermittelt. Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V.,
dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, Prozessfinanzierungsgesellschaften,
Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.
Außergerichtliche
Möglichkeiten ausloten
Bedenken Sie, Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die
BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte
prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor
Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle
außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben,
oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der
drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer.
Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung
verfügt.
Aber Achtung!
Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem
Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für
Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare
anfallen.
Wenn Sie fallbezogen
verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage
tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:
1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft
mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er
sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.
2. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V.
Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen
Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich
der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.
3. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein,
wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation
hilfreich.
4. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen,
sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein
Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der
Versicherung abklären.
Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren
Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv
umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind
jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu
vertreten.
Einleitung
außergerichtlicher Schritte
Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen
und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls
erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft
reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied
der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen
Summe einen Förderbeitrag in Höhe von 20% an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Rechtsschutzversicherte
Fördermitglieder zahlen 5%.
Haben die
außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt,
entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten. Der
Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine
fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der
Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie
weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann.
Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei
positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und
ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche
durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die
Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die
Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie
eigenes Geld einsetzen.
Es geht im Solidar-Bereich des BSZ® e.V. nicht darum, eine
vermeintlich qualifizierte Anwaltskanzlei zu vermitteln, die damit angepriesen
wird, dass sie besonders günstig arbeitet. Es sind hochqualifizierte und seit
vielen Jahren am Markt tätige Anwaltskanzleien, die von zahlreichen Dritten,
also nicht nur vom BSZ, als bundesweit renommierte Anwaltskanzleien empfohlen
werden. Diese Kanzleien haben nachweislich weit überdurchschnittliche Erfolge
seit vielen Jahren im Bereich des Kapitalanlagerechts zu verzeichnen. Dennoch
beraten diese Kanzleien bei allen Mandanten kosteneffizient.
Manche Anlegerkanzleien werben mit der Vielzahl der
Mandanten die sie in einem bestimmten Schadensfall schon eingesammelt hat. Wie
sollen aber 1000, 5000 oder mehr Mandanten vernünftig beraten werden? Die BSZ
Anlegerschutzanwälte investieren sehr viel Zeit für jeden einzelnen Anleger der
durch Betrug , Täuschung , Verletzung der Treuepflicht , falsche Darstellung ,
Schlechtberatung, unerlaubte Handlungen usw. mit seinen Investitionen
geschädigt worden ist.
Kapitalanleger die ernsthaft rechtlichen Rat benötigen,
nutzen das BSZ e.V. Solidar Angebot. Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 %
ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine
kostenlose Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer
Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu
komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ® e.V. Fördergemeinschaft
Solidarservice kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular,
Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Anmeldformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.sammelklagen.de
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