Der geschlossene Immobilienfonds Signa 05 / HGA Luxemburg
befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Anleger sollen bis zum 17.
Mai über ein Finanzierungskonzept abstimmen. Verweigern sie die Zustimmung,
müsste das Darlehen an die finanzierende Bank Ende August zurückgezahlt werden.
Das könnte der Fonds aber wahrscheinlich nicht stemmen,
sodass dann der Notverkauf der Fondsimmobilie oder sogar die Insolvenz der
Fondsgesellschaft drohen könnte. Beides wäre voraussichtlich mit erheblichen
Verlusten für die Anleger verbunden.
Der Immobilienfonds Signa 05 / HGA Luxemburg wurde den
Anlegern im Oktober 2007 zur Beteiligung angeboten. Die Fondsgesellschaft
beteiligte sich an dem Ikaros Business Center Luxemburg. Das gesamte
Investitionsvolumen betrug rund 181,5 Millionen Euro. Etwa 81,5 Millionen Euro
wurden bei den Anlegern eingesammelt, die restlichen 100 Millionen Euro wurden
über Fremddarlehen finanziert. Und genau hier drückt der Schuh. Denn die
Finanzierung läuft demnächst aus. Die Fondsgesellschaft konnte zwar in
Gesprächen mit Banken eine Anschlussfinanzierung auf den Weg bringen. Diese ist
aber an Bedingungen geknüpft. Ursprünglich hätten die Anleger den
Gesellschaftsvertrag erstmals Ende 2018 kündigen können. Diese Frist soll nun
bis 2022 verlängert werden. Zudem soll als Sicherheit noch ein zusätzlicher
Kredit über fünf Millionen Euro aufgenommen werden. Die Anleger sollen nun bis
zum 17. Mai über diesen Vorschlag abstimmen.
Das Dilemma ist, dass die Anleger kaum eine Wahl haben, denn
die Alternativen sehen alles andere als rosig aus. Dann müsste der Kredit bis
Ende August zurückgezahlt werden. Dies würde voraussichtlich bedeuten, dass die
Fondsimmobilie, deren Kaufpreis bei rund 165 Millionen Euro lag, verkauft
werden müsste. Zuletzt wurde der Wert der Immobilie in einem Gutachten aber nur
noch auf rund 143 Millionen Euro taxiert. Erschwerend kommt hinzu, dass die
Mietverträge mit den beiden Mietern der Immobilie 2019 bzw. 2022 auslaufen. Das
dürfte die Verkaufsverhandlungen weiter erschweren. Ebenso könnte
möglicherweise auch die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen. Beide Szenarien
dürften hohe Verluste für die Anleger bedeuten.
Aber auch im Falle einer Zustimmung müssen die Anleger
Zugeständnisse machen und u.a. vorerst auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Mit
Ausschüttungen dürften sie während der Anschlussfinanzierung wohl auch nicht
rechnen. So oder so droht die Beteiligung an dem Signa 05 / HGA Luxemburg ein
Verlustgeschäft für die Anleger zu werden.
„Angesichts der drohenden Verluste können die Anleger aber
auch prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Diese
können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein“, sagt BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt Simon Kanz.
Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die
Anleger auch umfassend über die Risiken eines geschlossenen Immobilienfonds
aufgeklärt werden müssen. Dazu gehört z.B. das Wiederaufleben der
Kommanditistenhaftung und insbesondere auch das Totalverlust-Risiko.
„Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Anlageberatungsgesprächen oftmals
nicht ausreichend thematisiert, sodass Schadensersatzansprüche geltend gemacht
werden können“, so der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt.
Allerdings muss die zehnjährige Verjährungsfrist im Auge
behalten werden. Mögliche Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach
Beitritt zur Fondsgesellschaft. Erste Ansprüche könnten also bereits im Oktober
verjähren, wenn die Anleger nicht rechtzeitig handeln.
Was ist zu jetzt tun?
Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme
hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw.
einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des
Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten
wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende
Informationen beschafft hätte.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte
haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es
durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst
wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde,
so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten.
Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den
Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder
vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen
müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen
gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme
anwaltlicher Hilfe nicht leisten.
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überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte
geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der
BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft
anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen
zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen
Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die
Interessen der Betroffenen einsetzen.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Signa 05 / HGA Luxemburg anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Signa 05 / HGA Luxemburg kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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