Donnerstag, April 27, 2017

Signa 05 / HGA Luxemburg: Dilemma für die Anleger

Der geschlossene Immobilienfonds Signa 05 / HGA Luxemburg befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Anleger sollen bis zum 17. Mai über ein Finanzierungskonzept abstimmen. Verweigern sie die Zustimmung, müsste das Darlehen an die finanzierende Bank Ende August zurückgezahlt werden.

Das könnte der Fonds aber wahrscheinlich nicht stemmen, sodass dann der Notverkauf der Fondsimmobilie oder sogar die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen könnte. Beides wäre voraussichtlich mit erheblichen Verlusten für die Anleger verbunden.

Der Immobilienfonds Signa 05 / HGA Luxemburg wurde den Anlegern im Oktober 2007 zur Beteiligung angeboten. Die Fondsgesellschaft beteiligte sich an dem Ikaros Business Center Luxemburg. Das gesamte Investitionsvolumen betrug rund 181,5 Millionen Euro. Etwa 81,5 Millionen Euro wurden bei den Anlegern eingesammelt, die restlichen 100 Millionen Euro wurden über Fremddarlehen finanziert. Und genau hier drückt der Schuh. Denn die Finanzierung läuft demnächst aus. Die Fondsgesellschaft konnte zwar in Gesprächen mit Banken eine Anschlussfinanzierung auf den Weg bringen. Diese ist aber an Bedingungen geknüpft. Ursprünglich hätten die Anleger den Gesellschaftsvertrag erstmals Ende 2018 kündigen können. Diese Frist soll nun bis 2022 verlängert werden. Zudem soll als Sicherheit noch ein zusätzlicher Kredit über fünf Millionen Euro aufgenommen werden. Die Anleger sollen nun bis zum 17. Mai über diesen Vorschlag abstimmen.

Das Dilemma ist, dass die Anleger kaum eine Wahl haben, denn die Alternativen sehen alles andere als rosig aus. Dann müsste der Kredit bis Ende August zurückgezahlt werden. Dies würde voraussichtlich bedeuten, dass die Fondsimmobilie, deren Kaufpreis bei rund 165 Millionen Euro lag, verkauft werden müsste. Zuletzt wurde der Wert der Immobilie in einem Gutachten aber nur noch auf rund 143 Millionen Euro taxiert. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mietverträge mit den beiden Mietern der Immobilie 2019 bzw. 2022 auslaufen. Das dürfte die Verkaufsverhandlungen weiter erschweren. Ebenso könnte möglicherweise auch die Insolvenz der Fondsgesellschaft drohen. Beide Szenarien dürften hohe Verluste für die Anleger bedeuten.

Aber auch im Falle einer Zustimmung müssen die Anleger Zugeständnisse machen und u.a. vorerst auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Mit Ausschüttungen dürften sie während der Anschlussfinanzierung wohl auch nicht rechnen. So oder so droht die Beteiligung an dem Signa 05 / HGA Luxemburg ein Verlustgeschäft für die Anleger zu werden.

„Angesichts der drohenden Verluste können die Anleger aber auch prüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Diese können z.B. durch eine fehlerhafte Anlageberatung entstanden sein“, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt  Simon Kanz.

Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken eines geschlossenen Immobilienfonds aufgeklärt werden müssen. Dazu gehört z.B. das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere auch das Totalverlust-Risiko. „Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Anlageberatungsgesprächen oftmals nicht ausreichend thematisiert, sodass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können“, so der BSZ e.V.  Anlegerschutzanwalt.

Allerdings muss die zehnjährige Verjährungsfrist im Auge behalten werden. Mögliche Ansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Beitritt zur Fondsgesellschaft. Erste Ansprüche könnten also bereits im Oktober verjähren, wenn die Anleger nicht rechtzeitig handeln.

Was ist zu jetzt tun?

Jedem Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen beschafft hätte.

Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte

haben in unzähligen Verfahren positive Ergebnisse, sei es durch Urteil oder mittels Vergleich, für Ihre Mandanten erzielen können. Selbst wenn die Anlage, an der sich der Anleger beteiligt hat bereits insolvent wurde, so ist auch in diesen Fällen die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe anzuraten. Zum Einen vertritt der Anwalt die Betroffenen auch beispielsweise in den Fällen, in denen ein Insolvenzplan erstellt wurde. Ferner kommt es immer wieder vor, dass vom Insolvenzverwalter Nachschüsse verlangt werden. In diesen Fällen müssen dem Ansinnen des Insolvenzverwalters Schadensersatzansprüche entgegen gehalten werden. Dies kann ein Anleger normalerweise ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe nicht leisten.

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Dabei ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte  geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgschancen. Der BSZ e.V. empfiehlt Geschädigten sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Vertrauensanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der Betroffenen einsetzen.

Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Signa 05 / HGA Luxemburg anschließen.

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