Mittwoch, Februar 07, 2018

Insolvenzverwalter fordert Rückzahlung von Ausschüttungen? Zahlen Sie keine Ausschüttungen ungeprüft zurück!

Betroffen von der Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen sind bei Fonds ausschließlich die Kommanditisten, die in der Gesamtheit regelmäßig einige Millionen Euro an Ausschüttungen, die Liquiditätsentnahmen darstellen, erhalten haben.

Diese fordern die Insolvenzverwalter von den Anlegern in einzelnen Verfahren zurück. Dabei verhalten sich Insolvenzverwalter so, dass Anleger von Fehler der Insolvenzverwalter in der Prozessführung oder in dem Insolvenzverfahren zu ihrem Vorteil nutzen können. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung nach § 172 HGB Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Das Verhalten der Insolvenzverwalter im Prozess und zuvor in den Insolvenzverfahren kann dazu führen, dass Anleger erfolgreich Einwendungen den Ansprüchen der Insolvenzverwalter entgegensetzen können.

ANLEGER HABEN AUSSCHÜTTUNGEN AN FONDS ZURÜCKBEZAHLT: ANLEGER FORDERT RÜCKZAHLUNG

Dieser Fall beschreibt die Vorgänge, in denen der Anleger in dem Glauben daran, zur Rückzahlung verpflichtet zu sein, Ausschüttungen an die Fondsgesellschaft zurückbezahlt hat. Die Erfahrung der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist, dass die gesellschaftsvertraglichen Klauseln, wonach Fonds Ausschüttungen durch Kündigung fällig stellen und zurückfordern, fast immer unwirksam sind.

Wenn ein Anleger auf Grund einer solchen unwirksamen Klausel Zahlungen an den Fonds erbracht hat, wird er diese mit großer Aussicht auf Erfolg zurückfordern können.

Hierzu liegen uns viele erst- und zweitinstanzliche Urteile zu Gunsten der Anleger vor.

ANLEGER HABEN AUSSCHÜTTUNGEN AN INSOLVENZVERWALTER ZURÜCKBEZAHLT: ANLEGER FORDERT RÜCKZAHLUNG

Insolvenzverwalter berichten, dass 60% bis 80% der Anleger, die von Insolvenzverwaltern zur Rückzahlung aufgefordert werden, dass auch nach dem ersten Anschreiben oder spätestens nach Einleitung des Mahnverfahrens Anleger die Ausschüttungen zurückbezahlen.

Der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei liegen Urteile vor, bei denen die Klagen der Insolvenzverwalter abgewiesen wurden.

Begründet wurden diese Abweisung damit, dass die Insolvenzmassen so „gut gefüllt“ sind, dass weiteres Geld von Kommanditisten nicht benötigt wird. In einem Fall hat das Gericht auch festgestellt, dass Fehler im Insolvenzverfahren dazu geführt haben, dass Gläubiger über den Insolvenzverwalter an Zahlungen von Anlegern gelangen, die ihnen nicht zustehen. In diesen Fällen fordern Insolvenzverwalter zu Unrecht Zahlungen von den Anlegern. Die Anleger, die zurückbezahlt haben können daher Schadensersatzansprüche gegenüber Insolvenzverwaltern auf Rückzahlung geltend machen. Rechtsschutzversicherungen werden hierfür Kostenschutz gewähren.

Zu den oben genannten Fallkonstellationen können Ihnen die berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte positive Nachrichten mitteilen.

  • Die Aussage ist: es ist kein Selbstläufer für die Gegenseite bei den Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich erfolgreich wehren.

Wichtig ist: 

Betroffenen Anlegern denen mit Mailings oder anderer Werbung  „Hilfe“angeboten wird : erkundigen Sie sich nach Erfolgen von den involvierten Anwälten. Lassen Sie sich Urteile zeigen, auf denen der Name des Anwalts zu ersehen ist. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte meinen: die Mitbewerber haben keine erst- und zweitinstanzlich obsiegenden Urteile gegen Insolvenzverwalter. Die Mitbewerber werben mit von den hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten erstrittenen Urteilen.

Über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften:

In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.
  
Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot.

Ihren Fall bearbeitet ein BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens vertraut ist und nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik bearbeitet und natürlich auch über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt!

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.



Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.02.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Montag, Januar 22, 2018

Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen: Täter, Opfer und Helfer.

Über die Anleger von Schiffsfonds ist quasi eine ,,Rückzahlungswelle" hereingebrochen, in denen man sich teilweise auf gesellschaftsrechtliche Regelung beruft, wonach die Ausschüttungen als unverzinsliche Darlehen ausgegeben worden sein sollen.

Die Anleger von Schiffsfonds reagieren durch die Bank weg überrascht, wenn sie zwischen ihrer Post mit einem Brief eines Insolvenzverwalters konfrontiert werden. Mit dem Schreiben werden die Empfänger aufgefordert bereits erhaltenen Ausschüttungen aus ihrer Beteiligung an einem Schiffsfonds zurück zu zahlen. Die Anleger haben mit ihrer Geldanlage Schiffbruch erlitten und sehen sich jetzt auch noch vollkommen überraschend mit der Rückforderung bereits erhaltener Ausschüttungen konfrontiert. 

Über die Möglichkeit der eventuellen Rückzahlungen von erhaltenen Ausschüttungen wurden die Anleger bei Vertragsschluss in der Regel nicht informiert. Viele Anleger hätten dann einen solchen Vertrag nicht unterschrieben.

Maßgebend für die Beantwortung der Frage, ob Darlehen gegeben sind oder nicht, werden hier insbesondere die beiden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs mit den Aktenzeichen II ZR 73/11 und ZR 74/11 sein. Der BGH hatte in diesen Fällen zu entscheiden, ob die Schifffahrtgesellschaft einen direkten Rückzahlungsanspruch gegenüber den Anlegern hatte. Dies wurde in beiden Verfahren verneint, da sowohl die gesellschaftsrechtlichen Regelungen, insbesondere aber auch die Vorschriften der §§ 488 ff. BGB, welche das Darlehensrecht regeln, nicht einschlägig waren bzw. auch eine Auslegung der Gesellschaftsverträge einen Rückzahlungsanspruch nicht wieder gaben bzw. beinhalteten.

Bemerkenswert ist auch, dass ein  Amtsgericht die Auffassung vertritt, dass dahingestellt bleiben kann, ob sich aus der gesellschaftsvertraglichen Regelung eine Anspruchsgrundlage für eine Rückforderung ergibt, da die diesbezügliche Klausel als überraschende Klausel im Sinne des § 305c Abs.1 BGB zu qualifizieren ist! Da sich schwache gesellschaftsvertragliche Regelungen in zahlreichen Gesellschaftsverträgen bei Schifffonds wiederfinden, sollten Anleger diesen Zahlungsaufforderungen der Fondsgesellschaft keinesfalls ohne eine Prüfung nachkommen.

Wie Entscheidungen verschiedener Gerichte zeigen, besteht für Anleger eine hinreichende Chance, die Rückzahlung der Ausschüttungen nicht leisten zu müssen.

Anleger sollten sich daher von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen und nicht ungeprüft Zahlungen an die Gesellschaften leisten. Die Prüfung sollte selbstverständlich vor einer Zahlung erfolgen.

Nicht selten wurden Anleger von Schifffondsbeteiligungen auch nicht ordnungsgemäß beraten. Insoweit bestehen auch bezüglich einer Falschberatung Ansatzpunkte dafür, möglicherweise Schadenersatzansprüche gegenüber den Verantwortlichen geltend zu machen. 

Auch Anleger, welche diese Zahlungen bereits geleistet haben,

sollten durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob gegebenenfalls ein Rückforderungsanspruch bei der Fondsgesellschaft gegeben ist. Besteht nämlich keine rechtliche Grundlage für diese Forderung, finden die Vorschriften der §§ 812 ff. BGB Anwendung, wonach sich die Fondsgesellschaft ungerechtfertigt bereichert hätte. Betroffene Anleger sollten daher handeln.  Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Rückforderung von Ausschüttungen". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

  • Eine Vielzahl von Institutionen, Banken, Maklerfirmen, Fondshäusern, Vertriebsfirmen und Finanzberatern  bieten am Markt eine breite Palette von Finanzprodukten an. Ob hier beraten oder schlichtweg nur verkauft wird, diese Frage stellt sich für viele Anleger, die ihr Geld verloren haben, nicht mehr!

Menschen die sich absolut sicher sind, es könnte Ihnen nie passieren, dass sie ihr Geld in eine falsche Anlage investieren, sind die idealen Opfer von nur an ihrer Abschlussprovision interessierten Finanzberatern.  In der Regel sind es dann auch meist Kleinanleger die ihr Geld in Schiffsfonds, Filmfonds, Immobilienfonds und anderen Produkten des Kapitalmarkts versenken.

Einige Banken nutzen das Vertrauen ihrer Kunden schamlos aus und drängen diese  in Anlagen bei der der Bank hohe Provisionen zufließen. Da gab es Institute die vorwiegend ihre betagte Kundschaft in Anlagen lockten bei denen die Pleite schon absehbar war: „Wir haben da etwas für Sie, tolle Rendite und sicher wie die Bank von England“! Aber viele Fonds gehen trotzdem pleite!!

Über die Möglichkeit der eventuellen Rückzahlungen von erhaltenen Ausschüttungen wurden sie bei Vertragsschluss in der Regel nicht informiert.

Viele Anleger hätten dann einen solchen Vertrag nicht unterschrieben.

Die Rückforderungsbegehren der Insolvenzverwalzter sind rechtlich zu hinterfragen.

Es muss genau geprüft werden. Daher sollten sich Schiffsfonds- Anleger von insolventen Schiffsfonds nicht einfach darauf einlassen, was der Insolvenzverwalter fordert.

Schiffsfondsanleger haben in der Regel als Kommanditisten an einer in der Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG ausgestalteten Beteiligung investiert. Der Kommanditist haftet im Gegensatz zum persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) Gesellschaftsgläubigern gegenüber beschränkt auf den Betrag seiner vollständig geleisteten Vermögenseinlage.

Der Insolvenzverwalter fordert zur Rückzahlung gewährter Ausschüttungen auf.

„Nicht immer zu Recht“, meint ein BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.  Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2013 entsteht ein Rückzahlungsanspruch der Gesellschaft nicht notwendigerweise automatisch, wenn Einlagen aufgrund einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung der Gesellschafter zurückbezahlt werden. Der Rückzahlungsanspruch entsteht danach nur bei einer entsprechenden vertraglichen Abrede.

Insolvenzverwalter berufen sich oft darauf, dass die ausgezahlten Ausschüttungen zinslose Darlehen seien und somit eine hinreichende Regelung im Gesellschaftsvertrag zur Rückforderung gegeben sei.  Dem steht allerdings die Rechtsprechung des BGH zumindest in einigen Fällen entgegen. Der BGH hatte entschieden, dass eine Rückforderung von Ausschüttungen in Form von unverzinslichen Darlehen nur dann gegeben ist, wenn im Gesellschaftsvertrag hierzu hinreichend Regelungen getroffen wurden. Ist dies nicht der Fall, hat der BGH den Rückforderungsansprüchen der Gesellschaften eine klare Absage erteilt.

Die Karlsruher Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Rückforderung von Ausschüttungen im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Anleger verständlich geregelt sein müsse. Für die Anleger muss klar ersichtlich sein, dass es sich bei den gewährten Ausschüttungen nur um Darlehen gehandelt hat, und dass diese unter bestimmten Umständen von der Fondsgesellschaft zurückgefordert werden können.

Die Darstellung in vielen Beratungsgesprächen, dass Schiffsfonds sichere und renditestarke Kapitalanlagen sind, verkehrt sich in der Realität häufig ins Gegenteil.  Beteiligungen an Schiffsfonds sind  spekulative Geldanlagen, die sich nur für Anleger eignen, die bereit sind, die besonderen Risiken, die bei Schiffsfonds bestehen, auch einzugehen, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. Als Altersvorsorge sind  sie generell ungeeignet. Die Banken und Anlageberater haben die Anleger über diese bestehenden Risiken oft nicht umfassend aufgeklärt.

Rückforderung von Ausschüttungen: Die überraschenden Posteingänge sind mit dem Schreiben des Insolvenzverwalters noch nicht beendet.

Über leere Briefkästen können sich die nun mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontierten Anleger allerdings nicht beklagen. In immer kürzeren Abständen sind dort nämlich unaufgefordert Werbeschreiben um Mandate zu finden. Noch ehe die Anleger die Zahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters richtig gelesen haben, werden sie von einer Welle von Klientenwerbung überschwemmt.  Viele dieser Anschreiben sind als unverblümte Werbung um Aufträge zu erkennen und der offensichtliche Versuch, verunsicherte Geschädigte einer bestimmten Rechtsanwaltskanzlei zuzuführen. Aber auch einzelne Rechtsanwälte selbst schreiben Geschädigte an, auch dann, wenn diese bereits anwaltlich vertreten sind.

Entgegen dem vermittelten Eindruck, man informiere selbstlos zu "wichtigen" eigenen Erkenntnissen im Interesse der Anleger, handelt es sich bei diesen „Informationsschreiben“ um nichts anderes als den Versuch der Akquise möglichst vieler weiterer Mandanten. Es ist unwahrscheinlich, dass die in den Vordergrund gestellten Informationen den Anlegern oder deren Rechtsanwälten nicht schon bekannt wären und mehr als nur angerissen werden. Sie betreffen darüber hinaus in der Regel komplexe Vorgänge und Sachverhalte, die sich schwerlich erschöpfend in einem Werbeschreiben abhandeln lassen. Die besorgte Nachfrage von verunsicherten Anlegern ob man Schaden erleide wenn man diesen Anwalt nicht beauftrage, unterstreicht die Missverständlichkeit der Formulierung dieser Rundschreiben. In der Regel  wird niemand Schaden erleiden, der solche „Informationsrundschreiben“  unbeachtet lässt.

Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Der Anlegerschutzanwalt welcher  mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet kann sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Auch rät der BSZ® e.V. schon seit langem betroffenen Kapitalanlegern dazu, die Hilfe von versierten Rechtsanwälten in Anspruch zu nehmen, wie zum Beispiel den BSZ®-Anlegerschutzanwälten, die ihre Expertise bereits in vergleichbaren Fällen und bei vielen Gelegenheiten bewiesen haben. Erfreulich viele Anleger sind diesem Rat bisher gefolgt.

Um hier Licht ins Dunkel zu bringen hat der BSZ e.V. einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens vertraut ist und nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik bearbeitet und natürlich auch über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt, ein paar Fragen gestellt:

Soll man den geforderten Betrag unverzüglich bezahlen?
  • Auf keinen Fall!  Oft machen Insolvenzverwalter solche Forderungen zu Unrecht geltend.

Können Sie das begründen?
  • Natürlich!  Das belegen viele Urteile von Amts- und Landgerichten und auch von einem Oberlandesgericht.

Wie hilft das den betroffenen Anlegern?
  • Es ist dringend davon abzuraten, auf Rückforderungen der Insolvenzverwalter ohne juristische Beratung einzugehen.

Kann ich damit zu meinem „Hausanwalt“ gehen?
  • Im Prinzip, ja. Allerdings wird ausschließlich die richtige Klageverteidigung den Insolvenzverwalter dazu zwingen, jede einzelne Gläubigerforderung hinsichtlich des Entstehens und des ordnungsgemäßen Anmeldens zur Insolvenztabelle darzulegen und zu beweisen.

Warum kommen die Insolvenzverwalter vor Gericht oft mit ihren Forderungen durch?
  • Tatsächlich machen es sich viele Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren wie auch in den Klageverfahren zu leicht. So lange sie von Anlegerseite nicht richtig herausgefordert werden, kommen sie damit durch nach dem Grundsatz, dass das Pferd nur so hoch springen wird, wie es muss.

Hat der Bundesgerichtshof schon etwas zu diesem Thema gesagt?
  • Nach Urteilen des Bundesgerichtshofs können gewinnunabhängige Ausschüttungen, wie sie bei vielen Schiffsfonds ausgezahlt werden, nicht einfach wieder zurückgefordert werden. Dies sei nur dann möglich, wenn im Gesellschaftsvertrag eindeutig und für den Laien verständlich formuliert ist, dass es sich bei den Ausschüttungen nur um Darlehen handele, die zurückgefordert werden können. Daher sollte zunächst der Gesellschaftsvertrag geprüft werden."

Wo können wir uns zum Thema „Rückforderung von Ausschüttungen“ detailliert informieren?

Betroffene Anleger, bei denen das Thema Rückforderung von Ausschüttungen, noch ungelöst ist, können sich gerne der BSZ e,V. Interessengemeinschaft „Rückforderung von Ausschüttungen“ anschließen.

 Auf Grund einer doch anlegerfreundlichen Rechtsprechung sollten Anleger Ausschüttungen nicht einfach zurückzahlen, sondern erst prüfen lassen, ob die Rückforderung nach dem Gesellschaftsvertrag gerechtfertigt ist.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte können durchaus positive Nachrichten mitteilen.

Die Aussage ist: es ist kein Selbstläufer für die Gegenseite bei den Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich erfolgreich wehren.

Wichtig ist: Wenn Ihnen als Betroffener unaufgefordert   mit Mailings oder anderer Werbung „Hilfe“ angeboten wird: erkundigen Sie sich nach Erfolgen der dort involvierten Anwälte. Lassen Sie sich Urteile zeigen, auf denen der Name des Anwalts zu ersehen ist. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte meinen: viele Mitbewerber haben keine erst- und zweitinstanzlich obsiegenden Urteile gegen Insolvenzverwalter. Es gibt immer wieder Mitbewerber die mit von den hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten erstrittenen Urteile um Mandaten werben.

Über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften:

In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen – auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Betroffene Anleger können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Rückforderung von Ausschüttungen“  anschließen.

Der für diese Interessengemeinschaft tätige Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht beschäftigt sich seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik, ist damit bestens vertraut und bearbeitet nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik und verfügt  natürlich auch über die entsprechenden Erfolge und Erfahrungen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Rückforderung von Ausschüttungen anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Rückforderung von Ausschüttungen kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.



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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, Januar 09, 2018

Haben Banken den Anlegern Schiffsfonds ungeprüft als sichere Anlage verkauft und dabei verschwiegen, dass Ausschüttungen eventuell zurück verlangt werden könnten?

Schiffsfonds sind Fonds, welche die Finanzierung von Fracht- und Containerschiffen zum Ziel haben. Soweit die Schiffe nicht lediglich mit Anlegergeldern, sondern auch mit Bankdarlehen finanziert werden sollten, können mit derartigen Beteiligungen oftmals auch Nachschuss- und Haftungspflichten relevant werden.

Hinzu kommen im Einzelfall besondere Umstände, wie etwa Rückvergütungen, über welche ebenfalls aufzuklären ist.

Durch die Investition in Schiffsfonds haben Tausende Anleger viel Geld verloren.

Täglich bringen immer mehr betroffene Anleger in Telefongesprächen mit dem BSZ e.V.  ihren Unmut  gegen ihre Bank oder ihren Finanzberater mit deutlichen Worten zum Ausdruck. Dies gerade auch, weil sich immer mehr Anleger mit der Aufforderung bereits erhaltene Ausschüttungen zurück zu zahlen konfrontiert sehen. Aktuell zum Beispiel die böse Überraschung für viele Anleger  der MPC Santa R Schiffe. Der Insolvenzverwalter fordert die Rückzahlung der bereits erhaltenen Ausschüttungen.

Die Anleger sind durch die Bank weg überrascht, wenn sie mit den Rückforderungsansprüchen erhaltener Ausschüttungen konfrontiert werden.

Über die Möglichkeit der eventuellen Rückzahlungen von erhaltenen Ausschüttungen wurden sie bei Vertragsschluss in der Regel nicht informiert. Viele Anleger hätten dann einen solchen Vertrag nicht unterschrieben.

Die Vorwürfe der Anleger gegen die Finanzinstitute gleichen sich fas alle. Die Banken hätten sich unverhältnismäßig an den Investitionen der Anleger bereichert bzw. die Schiffsfonds ungeprüft vermittelt. Bei dem BSZ e.V. kann man  die Wut der geschädigten Anleger verstehen: ,,Man muss sich doch nur in ihre Lage versetzen. Sie vertrauen ihr sauer erspartes Geld ihrem Bankberater an, um eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Und dann wird ihnen die Beteiligung an Schiffsfonds empfohlen, die einfach hochriskant sind. Am Ende ist das Geld weg, die Anleger haben den Schaden und sollen jetzt auch noch die bereits erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen.

Die positive Nachricht ist, dass es kein Selbstläufer für die Gegenseite ist bei den Anlegern die Zahlungen einzufordern. Im Gegenteil: Anleger können sich erfolgreich wehren. Deshalb sollten Betroffene der Zahlungsaufforderung keinesfalls ohne eine Prüfung nachkommen. Auch Anleger, welche diese Zahlungen bereits geleistet haben, sollten durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, ob gegebenenfalls ein Rückforderungsanspruch gegeben ist.

Das Thema, Rückforderung von Ausschüttungen, ist bei vielen betroffenen Anlegern noch ungelöst“, sagt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.

Entscheidend ist jetzt, den richtigen Anwalt zu beauftragen.  Um hier Licht ins Dunkel zu bringen hat der BSZ e.V. einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht welcher seit Jahren mit der Ausschüttungsthematik bestens vertraut ist und nahezu ausschließlich seit Jahren diese Thematik bearbeitet und natürlich auch über entsprechenden Erfolge und Erfahrungen verfügt, mit der Führung der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „Rückforderung von Ausschüttungen“ betraut.

Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen als Betroffener unaufgefordert via unerbetenem Anschreiben oder anderer Werbung „Hilfe“ angeboten wird! Erkundigen Sie sich nach Erfolgen der dort involvierten Anwälte. Lassen Sie sich Urteile zeigen, auf denen der Name des Anwalts zu ersehen ist. Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte meinen: viele Mitbewerber haben keine erst- und zweitinstanzlich obsiegenden Urteile gegen Insolvenzverwalter. Es gibt immer wieder Mitbewerber die mit den von den hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten erstrittenen Urteile um Mandaten werben.

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Donnerstag, Dezember 28, 2017

V + MITTELSTANDSPOLICE – URTEIL GEGEN BERATER

Urteil gegen Anlageberater auf Zahlung von Schadensersatz wegen einer V + Mittelstandspolice erwirkt.

Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei hat für einen Mandanten, der eine V + Mittelstandspolice (Fondsgebundene Rentenversicherung bei der Quantum Leben) erworben hatte, ein Urteil gegen dessen Anlageberater auf Zahlung von Schadensersatz nebst Zinsen erwirkt.

Im Gegenzug muss der Anleger lediglich die Rechte aus der Fondsgebundenen Rentenversicherung an den Berater übertragen. Das Gericht hat damit dem Anleger Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen, d.h. der Berater muss den geschädigten Anleger so stellen, als hätte er die Fondsgebundene Rentenversicherung nicht gezeichnet. Der Anleger hatte vorgetragen, über die Risiken der Anlage vom Berater nicht ordnungsgemäß aufgeklärt worden zu sein.

Bei der V + Mittelstandspolice handelt es sich um eine Fondsgebundene Rentenversicherung bei der Quantum Leben, die ausschließlich in das Investitionsobjekt „Venture Plus Ethik Invest ETI“ investiert. Der Venture Plus Ethik Invest ETI befindet sich – nach Auskunft der Quantum Leben – zwischenzeitlich in Liquidation. Für die Anleger der V + Mittelstandspolice bedeutet dies, dass sie mit erheblichen Verlusten rechnen müssen.

Das Urteil betreffend die V + Mittelstandspolice reiht sich in die Erfolge der hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ein, die diese für von ihr vertretene Anleger der diversen V Plus Fonds erzielt hat. So hat diese Kanzlei für mehrere Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 1 KG, der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG, der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG und der Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG positive gerichtliche Entscheidungen – teilweise noch nicht rechtskräftig – erwirkt. Weiter konnten bereits mehrere Vergleiche für Anleger geschlossen werden, die in oben genannte Fonds investiert hatten.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte empfehlen daher Anlegern der V Plus Mittelstandspolice sowie der verschiedenen V Plus Fonds (V+ GmbH & Co. Fonds 1, 2, und 3 KG und Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG), die sich schlecht beraten fühlen, die Kontaktaufnahme zu einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei, um sich hinsichtlich möglicher Optionen zur Durchsetzung von Ansprüchen qualifizierten Rat einzuholen. Neben der Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Anlageberater und/oder Gründungsgesellschafter der Fonds kann auch die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung oder Stilllegung der Beteiligung bestehen. Dies dürfte vor allem für Ratenzahler interessant sein.

Über die BSZ e.V. Interessengemeinschaften:

In vielen Fällen konnten die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte, die aus Sicht des BSZ e.V. bestehende bundesweite Sonderstellung bei gerichtlichen Erfolgen für Ihre Mandanten unter Beweis stellen. Nur wenige Kanzleien können bundesweit solche Erfolge vorweisen. Da wundert es dann nicht wenn es auch Anwälte gibt welche auf den fahrenden Zug aufspringen wollen - auch ohne eigene erstrittene Urteile.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Wenn Sie ernsthaft rechtliche Vertretung benötigen, nutzen Sie das BSZ e.V. Angebot.

Die BSZ® e.V. Fachanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet und bieten eine ausführliche Fallbewertung. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft V+ Fonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft V + Fonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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64807 Dieburg
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Donnerstag, Dezember 21, 2017

Anlage-Diamanten: Vorsicht, der schöne Schein kann sehr trügerisch sein.

ANGEBOTE FÜR INVESTITIONEN IN DIAMANTEN: DER FSMA WARNT DIE ÖFFENTLICHKEIT VOR BETRUG! Die Financial Services and Markets Authority (FSMA) erhält immer mehr Beschwerden von Verbrauchern, die auf Angebote von Investitionen in Diamanten geantwortet haben.

Diese Angebote beinhalten Unternehmen, die über ihre Website, aber auch per Telefon oder E-Mail vorschlagen, Diamanten zu kaufen, und erklären, dass ihr Wert zweifellos steigen wird und dass sie wesentlich lukrativere Investitionen sind als die heutzutage von Banken angebotenen. Die Wahrheit ist jedoch genau das Gegenteil: Einmal bezahlt, sehen die Verbraucher nie wieder ihr Geld.

Eine Liste der Websites, zu denen der FSMA Fragen / Beschwerden erhalten hat, die von Verbrauchern gemeldete Diamanteninvestitionen anbieten finden Sie hier: http://bit.ly/2BpiFAP

Wichtiger Hinweis: Diese Liste basiert ausschließlich auf den Ergebnissen des FSMA, insbesondere aufgrund von Verbraucherberichten. Es umfasst somit nicht alle Unternehmen, die in der Diamanteninvestmentbranche in Belgien illegal tätig sind.
(Quelle FSMA)

Auch bei dem BSZ e.V. melden sich in letzter Zeit immer wieder Anrufer die von Diamanthändlern mit Anlageangeboten kontaktiert wurden.

Die Stimme am Telefon erzählt dann von der „härtesten Währung der Welt“ die bestens geeignet sei sich vor einem unsicheren Euro abzusichern. Wertsteigerungen von 6-25 % werden versprochen. Mit solchen  Aussagen werden die sogenannten Anlage-Diamanten angeboten.

Wer auf solche Cold-Calling Angebote reagiert, der erhält in der Regel Steine minderer Qualität. Die aufgerufenen Preise sind reine Mondpreise. Die versprochenen Wertsteigerungen sind frei erfunden und können niemals erzielt werden

Die Basis des Geschäfts ist dabei stets der Mythos, der die Steine umgibt. Oft wird auch noch der De-Beers-Konzern erwähnt, der angeblich für die Knappheit von Diamanten sorge. Das mag für erstklassige Steine vielleicht zutreffen, keinesfalls aber für Anlage-Diamanten wo es sich ja in der Regel um dritt- oder viertklassige Ware handelt. Im Zentrum des Weltdiamanthandels in Antwerpen zum Beispiel gibt es solche Ware in großer Menge wie die sprichwörtlichen Steine am Meer.

Die größte Sorge der Kunden ist, dass die Steine nicht „echt“ sein könnten. Diese Zweifel beseitigt der Verkäufer sofort mit einem Echtheitszertifikat. Alle Diamanten sind mit einem Zertifikat in Plastik versiegelt, das ihre Qualität garantiert. Solche Zertifikate beeindrucken die Kunden natürlich.  Es fällt dann auch kaum auf, dass nur die Echtheit bestätigt wird, aber nichts über den Wert der begutachteten Steine zu lesen ist. Die Zertifikate enthalten neben der Echtheitsbetätigung lediglich Angaben über technische Details.

Wer einen solchen Anlage-Diamant gekauft hat, der erhält in der Regel nach 2-3 Monaten  wieder einen Anruf von dem Diamant-Verkäufer mit der freudigen Nachricht, dass der gekaufte Stein mittlerweile schon um sagenhafte 8% im Wert gestiegen sei. Die Wertsteigerung ist natürlich frei erfunden, es geht nur darum dem Kunden weitere Steine zu verkaufen.

Hartnäckige Kunden werden oft mit einer Rücknahmegarantie für die Steine geködert. Diese Garantie ist aber meist das Papier nicht Wert auf dem sie steht.

Ganz gezielt suchen die Diamant Verkäufer gerne nach Kunden bei denen sie Schwarzgeld vermuten. Bei diesen Käufern ist die Gefahr sehr gering, dass Strafanzeigen erstattet werden. Der Grund ist, die Angst vor dem Finanzamt.

Grundsätzliches;

Zur Absicherung gegen wirtschaftliche, politische, Währungskrisen ist Gold im Gegensatz zu Diamanten seit Jahrhunderten eine hervorragende erprobte sichere Anlage. Ein Diamant übt durchaus auf viele Menschen eine visuelle Anziehungskraft aus, aber er ist keine Investition. Gold hat seit Jahrtausenden seinen Wert gehalten weil es nicht künstlich hergestellt werden kann. Synthetische Diamanten können von Laien kaum noch  von natürlichen Diamanten unterschieden werden.  Es ist auch kaum möglich einen einmal erworbenen Diamanten zu einem vernünftigen Preis wieder zu verkaufen. Eine Steigerung des Wertes im Laufe der Zeit betrifft immer nur den Einkaufspreis niemals den Verkaufspreis. Das ist die Falle in welche die Investoren meist tappen. Also Vorsicht, der schöne Schein kann sehr trügerisch sein.

Wer bereits auf einen solchen Schwindel hereingefallen ist, kann sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage-Diamanten anschließen.

Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen.  Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage-Diamanten anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlage-Diamanten kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Dienstag, Dezember 12, 2017

Vom Investor zum Spekulant.

Viele Anleger sind sich absolut sicher, dass sie seriös investieren. Bei näherer Betrachtung stellt sich aber oft heraus, dass sie keine Investoren sondern Spekulanten sind.

Menschen die bei einer Anlage schmerzhafte Verluste hinnehmen mussten, sind in vielen Fällen leicht für neu Anlagen zu gewinnen, wenn ihnen hohe und vor allem schnelle Gewinne ohne jedes Risiko  versprochen werden. Man will ja seine Verluste schnell ausgleichen und darüber hinaus noch einen fetten Gewinn einsacken können.   

Das ist genau der Moment wo viele Investoren vom klassischen investieren hinein schlittern ins spekulieren. Es ist als würde man in das Spielkasino gehen um mit einem gekauften Spielsystem die Bank zu sprengen.

Aus diesem Grunde gibt es einen regen Handel mit Adressen  geschädigter Kapitalanleger.

Betrüger nehmen mit den betreffenden Personen per Mail,  Telefon, Brief oder auch persönlich Kontakt auf und bieten an, die erlittenen Verluste schnell und unbürokratisch auszugleichen. Es wird das Blaue vom Himmel versprochen, getrickst und gelogen, dass sich die Balken biegen. Nachdem man dem Anleger, dass Hirn derart vernebelt hat, dass der nicht mehr weiß was hinten und vorne ist und nur noch die fetten Gewinne vor Augen hat, sind die Betrüger am Ziel. Jetzt wird verkauft und kassiert!

Meist  handelt es sich dann um Penny Stocks.

Sie sind billig aber versprechen scheinbar  unbegrenztes Aufwärtspotenzial.  In vielen Fällen handelt es sich um kleine Unternehmen mit äußerst geringer Liquidität, manch stehen auch kurz vor dem Bankrott. In seltenen Fällen gibt es die Unternehmen nur auf dem Papier oder es handelt sich um reine Briefkastenfirmen.

Mit Penny Stocks sind Betrügereien leicht möglich. Bei dem als „pump and dump“ bezeichneten System benutzen die Betrüger Kleinstunternehmen mit wenig oder überhaupt keinem Geschäftsbetrieb oder eben auch reine Briefkastenfirmen. Die Aktienkurse werden dann mit erfundenen Erfolgsmeldungen oder angeblich kurz bevorstehen Börsengängen in die Höhe getrieben. Ist dann ein bereits vorher von den Betrügern festgelegter Preis  erreicht, verkaufen diese ihre Aktien und die restlichen Investoren  sitzen dann auf weitgehend wertlosen Papieren.

In vielen Internetveröffentlichungen werden über die Penny und Over-The-Counter-Aktien beeindruckende Erfolgsmeldungen verbreitet. Sicher ist der Eine oder Andere durch Penny-Aktien reich geworden, für die Masse der Anleger wird es aber regelmäßig mit einem Totalverlust enden.

Die Chancen, mit Penny Aktien Millionär zu werden sind genau so gering wie Lottomillionär zu werden.

  • „Anleger denen am Telefon so ein einmaliger Deal angeboten wird, sollten den Telefonhörer sofort auflegen. Wer das nicht tut, wird das nächste  " Pump and Dump Opfer“ sein“, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ e.V. und seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig.


Wenn es um die Verfolgung oder die Abwehr möglicher finanzieller Ansprüche aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden können. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen.

Mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung haben Sie als Kläger die Möglichkeit, Ihren Rechtsanspruch gegen einen Dritten ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition. Nicht zu unterschätzen ist die finanzielle „Waffengleichheit“, die durch einen Prozessfinanzer hergestellt wird. Nicht selten verhilft schon die Offenlegung der Finanzierung, den Gegner von einer vernünftigen, vergleichsweisen Lösung zu überzeugen. Mit der finanzkräftigen Prozessfinanzierungsgesellschaft an Ihrer Seite kämpfen wir gemeinsam mit Ihnen für Ihr Recht und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzstarken „Gegnern“.

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Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

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Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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Es ist nicht der Anleger, der sein Geld verbrennt, es sind die Finanzgangster die das besorgen! 

Nur mit der Gewissheit, dass sie nicht ungeschoren davonkommen ist den Geldvernichtern  das Handwerk zu legen.

Durch das Ziel des BSZ® e.V. die Öffentlichkeit über Kapitalmarktangebote zu informieren und ausreichende Information über anwaltliche Tätigkeiten und Berichterstattung in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen, wir der Verein immer wieder mit Abmahnungen konfrontiert.  Der Streitwert ist dann in der Regel so angesetzt, dass die beigefügte Honorarnote den eigentlichen Abmahngrund erahnen lässt. Mitunter sind die Auftraggeber dieser Abmahnanwälte auch im Kreise der dem BSZ® e.V. in das Visier geratenen „Finanzdienstleister“, Aktien- und Edelmetallhändler“, „Genossenschaften“, Immobilienunternehmen usw.  zu finden.

  • Viele Abmahnungen dienen nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern ausschließlich der Erzielung von Gebühren.

So war der BSZ e.V. auch im Jahr 2017 wieder von etlichen Abmahnungen betroffen, die eine Kosten- und Gebührenlawine ausgelöst haben, die vom Verein alleine nicht mehr gestemmt werden kann.

Wir hoffen auf finanzielle Unterstützung sowohl von Anlegern als auch von seriösen  Finanzmarkt Teilnehmern.

Der BSZ® e.V. ist zur Finanzierung seiner dem Anleger- und Verbraucherschutz dienenden Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung unter dem Stichwort „Abmahnunwesen“ an den BSZ® e.V. ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der BSZ e.V. Anleger-und Verbraucherschutz Projekte bei. Danke!
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Sie können aber auch unter dem Stichwort „Abmahnkosten“ auch gerne auf das BSZ e.V. Bankkonto überweisen:

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