Mittwoch, Oktober 17, 2018

Schiffsfonds Beluga Shipping: Zwei frühere Beluga-Schiffe pleite.

Die unrühmliche Geschichte der deutschen Schiffsfonds ist um ein Kapital reicher, berichtet FONDS Professionell online am 20. 9. 2018. Diesmal traf es zwei Schiffe des früheren Reeders Niels Stolberg, der im Frühjahr 2018 wegen Untreue und Betrugs zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.

Kürzlich mussten zwei Schiffe des früheren Initiators Bluewater Capital Insolvenz anmelden. Die Einnahmen aus dem Schiffsbetrieb reichen demnach bei weitem nicht aus, um alle Kosten und den Fremdkapitaldienst zu tragen. Außerdem stand die Erneuerung der Klasse an. Das "MS Anita" sollte eigentlich noch rechtzeitig verkauft werden. "Der Verkauf wurde mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen. Der Verkaufsmakler hat jedoch mitgeteilt, dass der einzige Kaufinteressent abgesprungen ist", zitiert FONDS Professionell online aus einem Schreiben an die Anleger.

Die Beluga Gruppe, die 1995 vom umstrittenen Unternehmer Niels Stolberg gegründet worden war, geriet 2011 in eine schwere Krise. Zuletzt standen die Schiffe laut FONDS Professionell online beim Charterer BBC unter Vertrag. Vertragsreeder sei Freese Shipping. Die Schiffe wurden demnach 2008 über geschlossene Fonds des ehemaligen Bremer Initiators Bluewater Capital finanziert. Die Fondsvolumina betrugen rund 27 Millionen Euro. Die Anleger haben in jeden Fonds etwas mehr als zehn Millionen Euro investiert. Sie erleiden mit den Fonds erhebliche Verluste. Das MS "Anita" hat laut FONDS Professionell online bislang nur acht Prozent zurückgeführt, beim MS "Amanda" seien es zwölf Prozent

Unterdessen berichtet der Brancheninformationsdienst shippress.de über die Insolvenz von vier Schiffen der Reederei Johs. Thode. Betroffen sind demnach die beiden Containerschiffe MS "Hanse Endurance" und MS "Hanse Energy", der Mehrzweckfrachter MS "Hanse Fortune" und der Bulker MS "Hanse Gate". Die Schiffe sollen teilweise über Fonds von Appen Capital und HCI finanziert worden sein

  • Die allermeisten Schiffsfonds sind gegenwärtig schwer in Seenot, weil Reeder, Fondsinitiatoren und finanzierenden Banken zum gemeinsamen Vorteil und zu Lasten der Anleger Schiffe bauen ließen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich gebraucht wurden.

Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte haben recherchiert und die wesentlichen Ursachen- und Wirkungszusammenhänge herausgearbeitet. Sie enttarnen dabei auch die Legende vom angeblichen Zusammenhang zwischen Schifffahrts- und der Weltwirtschaftskrise.

In Schiffsfonds engagiert Anleger, können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds“ anschließen, Insbesondere wenn sie die Fonds im Jahr 2008 erworben haben, sollten sie unbedingt jetzt handeln. Es droht Verjährung!

Häufig finden sich massive Fehler in den Fondsprospekten.

Das „Kapitalanleger-Musterverfahrens-Gesetz“ (KapMuG) hat die Möglichkeit geschaffen, dass sich auch in Deutschland Anleger zu großen Gruppen zusammenfinden und gemeinsam ihre Rechte durchsetzen können. Das KapMuG-Verfahren ähnelt der aus dem US-amerikanischen Recht bekannten „Sammelklage“.

Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie HIER. 

Bei der  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds haben sich durch die häufige Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.

Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.  Durch Kooperationen mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.

  • Anleger die sich nicht mit der eingetretenen Entwicklung ihrer Schiffsfonds abfinden möchten, oder mit der Rückforderung von Ausschüttungen konfrontiert sind,  können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten  durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds vornehmen lasse.

Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“  damit sie keinen Beitrag verpassen. Anmeldung zum Newsletter

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Dann melden Sie sich hier zur  BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds an!

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Schiffsfonds anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Schiffsfonds kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de




Freitag, Oktober 12, 2018

Fahrverbote, Wertverlust: BSZ e.V. hilft betroffenen Autobesitzern, welche die Durchsetzung ihrer Rechts selbst in die Hand nehmen wollen!

Neben Klagen auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags kann auch der Widerruf der Autofinanzierung eine gute Möglichkeit sein, aus dem Kaufvertrag auszusteigen um sein Auto los zu werden. In günstig gelagerten Fällen, gibt es das gezahlte Geld komplett zurück und man hat sogar das Auto über den gesamten Zeitraum kostenlos gefahren.

Auch die Bundeshauptstadt muss ab 2019 Diesel-Fahrverbote einführen – Zunächst elf Streckenabschnitte betroffen.

Für Diesel-Fahrer kommt es immer dicker. Nach Hamburg, Stuttgart oder Frankfurt müssen sie nun auch in Berlin mit Fahrverboten rechnen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat beschlossen, dass Fahrverbote an elf Straßenabschnitten ab April 2019 zwingend erforderlich seien, um die hohe Belastung mit Stickoxiden in den Griff zu bekommen
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  • Das Verwaltungsgericht ließ keinen Zweifel daran, dass es Fahrverbote für die einzige wirksame Maßnahme hält, um die Belastung mit Stickoxiden zu reduzieren. Daher müssten an den elf Straßenabschnitten die Fahrverbote ab Mitte 2019 zwingend eingeführt werden.
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Fahrverbote in Berlin sind nicht nur für Dieselfahrer ein neuer Schock, sondern auch eine Pleite für die Bundesregierung.

Die wollte mit ihrem als großen Wurf gefeierten Maßnahmenpaket zur Dieselproblematik Fahrverbote unbedingt vermeiden. „Mit Umtauschprämien allein werden sich Fahrverbote nicht umgehen lassen“, sagt der hier berichtende BSZ e.V. Vertrauensanwalt. der bereits zahlreiche Mandanten im Abgasskandal vertritt. Zumal Berlin ebenso wenig wie Frankfurt noch nicht einmal auf der Liste der 14 besonders belasteten Städte steht, für die es die Umtauschprämien geben soll.

„Selbst für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 sind Fahrverbote nicht auszuschließen,

da auch diese nicht als besonders sauber gelten. Wer Fahrverbote sicher umgehen möchte, müsste schon ein Fahrzeug mit der Abgasnorm Euro 6d-TEMP kaufen und die sind auch mit Umtauschprämie nicht gerade ein Schnäppchen“, so der Rechtsanwalt.

Als ob die betroffenen Dieselfahrer durch Verbotszonen nicht schon genug gestraft wären, führen die Fahrverbote auch zu einem schnelleren Wertverlust der Fahrzeuge.

  • „Den betroffenen Verbrauchern bleibt nur, die Durchsetzung ihrer Rechte selbst in die Hand zu nehmen. Neben Klagen auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Kaufvertrags kann auch der Widerruf der Autofinanzierung eine Möglichkeit sein, aus dem Kaufvertrag auszusteigen“, erklärt der Rechtsanwalt.

Widerruf von Auto-Krediten

Für Autobesitzer besteht in vielen Fällen die Möglichkeit den  Fahrzeugkauf rückgängig zu machen – und zwar nicht gegenüber dem Händler oder Hersteller, sondern gegenüber der finanzierenden Bank. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Fahrzeug über ein Darlehen finanziert wurde.

Bei einer eingehenden Prüfung haben die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte  festgestellt, dass die Widerrufsbelehrungen in vielen Verträgen zur Autofinanzierung fehlerhaft sind und nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Folglich lassen sich derzeit Darlehensverträge noch widerrufen, obwohl sie unter Umständen schon vor Jahren abgeschlossen wurden.

Für den Widerruf einer Autofinanzierung spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt.

Voraussetzung für den Widerruf ist nur eine fehlerhafte Belehrung durch die Bank. Liegt dann – wie es bei Autofinanzierungen häufig der Fall ist – ein sog. verbundenes Geschäft vor, wird durch den erfolgreichen Widerruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabgewickelt. „Der Verbraucher gibt dann das Fahrzeug an die Bank zurück und erhält seine Anzahlung und die geleisteten Raten zurück.

Wenn die Bank also den Kunden bei Vertragsschluss fehlerhafte Informationen erteilt hat und nicht richtig über ihr Widerrufsrecht belehrt hat, kann der Vertrag noch bis heute widerrufen werden. In einigen Fällen wird noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung, fällig. Im Idealfall ist man das Auto kostenlos gefahren und bekommt von der Bank alle geleisteten Zahlungen zurück.

Betroffene Autokäufer sollten unbedingt jetzt Ansprüche geltend machen.

  • In Frage kommen Gewährleistungsansprüche und solche auf Nachlieferung.
  • Bei der letzten Variante fällt auch kein Nutzungsersatz an.
  • Sie erhalten ein fabrikneues Fahrzeug und stellen Ihr altes beim Händler auf den Hof.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwäte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Bei der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu werden.  Diese BSZ e.V. Vertrauenskanzlei hat in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

Diese BSZ e.V. Vertrauensanwälte sind Experten für Schadensersatz.

Diese Rechtsanwälte vertreten Sie gegen alle Hersteller -, auch um technische Hardware-Lösungen durchzusetzen. Die Autohersteller haben betrogen und müssen jetzt die Kosten für die geeignete Abhilfe tragen.

Treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal bei. Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

  • Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, bieten die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fördermitgliedern der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal eine kostenfreie Erstberatung an.

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Verjährung, Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte  ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.


Montag, Oktober 01, 2018

Fahrverbote! Kommt dank dem „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ noch mehr auf uns zu? „Die größte verbleibende Quelle für Ruß in Europa“.

 „Ich bin nicht damit einverstanden, dass der Deutsche Umwelthilfe e.V. für sich das Recht in Anspruch nimmt und glaubt, auch in meinem Namen für die von ihm geforderte saubere Luft, mit dem fiesen Argument, Tausende Menschen würden wegen Dieselabgasen jährlich sterben, vor Gericht ziehen zu müssen und  zu klagen“, sagt Horst Roosen Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht|e.V. 

Gerade mal etwa 257 Mitglieder hat der Deutsche Umwelthilfe e.V. Schon das Wort „Deutsche“ im Vereinsnamen ist zur Täuschung geeignet, weil so der Allgemeinheit der Eindruck vermittelt wird, es handle sich um die übergeordnete Dachorganisation aller anderen Umweltschutzvereine in Deutschland - was bei diesem Verein, der ja weniger Mitglieder als der Dieburger Karnevalverein hat, nicht zutrifft. An diesem Täuschungsmanöver sind auch die Medien beteiligt, die meist über die „Deutsche Umwelthilfe“ und nicht über den „Deutsche Umwelthilfe e.V.“ berichten. Ohne Nennung der Gesellschaftsform vermittelt die Bezeichnung „Deutsche Umwelthilfe“ den Eindruck eines umfassenden Repräsentationsanspruchs, manche Bürger halten ihn dadurch sogar für eine staatliche Einrichtung.

Eigentlich ist jede "Hochstapelei" verboten, mit der die Öffentlichkeit durch einen pompösen Namen über Art und Größe des Vereins getäuscht werden könnte. Ein Abmahnverein der reihenweise Autohändler abmahnt, sollte sich nicht anmaßen für ganz Deutschland um saubere Luft zu kämpfen.

Der DUH Deutsche Umwelthilfe e.V. genießt die steuerlichen Privilegien der Gemeinnützigkeit. Ob er für das Gemeinwohl tätig ist, darf bezweifelt werden.

Der Verein soll Gelder in Millionenhöhe vom Deutschen Staat und von der amerikanischen Stiftung "ClimateWorks Foundation" bekommen.

Der Deutsche Umwelthilfe e.V. wird seinen Klage-Amoklauf früher oder später auch auf die Benziner-Autos ausdehnen wird. Es kann aber auch gut sein, dass private Holzheizungen in das Visier des Vereins geraten. Auf der Internetseite von "ClimateWorks Foundation" ist unter dem Stichwort Europäische Wohnheizung nämlich folgende zu lesen:

„Holzheizungen und -kessel sind mit 50 Prozent die größte verbleibende Quelle für Ruß in Europa. Die Emissionen dieser Öfen beschleunigen das Abschmelzen des arktischen Meereises und tragen zur regionalen Luftverschmutzung bei. Um dieses Problem anzugehen, fördern ClimateWorks und seine Partner strengere Richtlinien der Europäischen Kommission für den Einsatz von Festbrennstoffen in Wohngebieten, für Umweltzeichenprogramme und schließlich für die Verwendung von kleinen, einsteckbaren Abgasrohrkatalysatoren.“
  • Betroffene sollten sich schon jetzt mal warme Kleidungsstücke zulegen.

Der UTR |Umwelt|TechniK|Recht| e.V. möchte seinen Lesern den auf http://automotive-opinion.com am 30. September 2018 veröffentlichten Beitrag zum Thema „Auto abschaffen“ von Peter Groschupf nicht vorenthalten:

Links-Populistin von der taz: Wir müssen uns vom Auto ganz verabschieden

Der Presseclub am 30. September zum Autofahren im Allgemeinen und zur Diesel-Problematik im Speziellen hatte es in sich. Wer sich als Autofahrer oder -Hersteller mal so richtig ärgern will, sollte sich die Sendung unbedingt anschauen. (Link zum Video.)

Im Jammertal der Autogegner fanden sich recht namhafte Journalisten ein. Aber irgendwie kam Positives übers Auto so gar nicht rüber. Im Gegenteil wurde alles aufgeboten, das Auto zu verteufeln, die Autoindustrie zu verunglimpfen und radikale Forderungen zu artikulieren. Den Vogel abgeschossen hat dabei die taz-Linkspopulistin Ulrike Herrmann. Sie brachte zum Vortrag, um was es den Autokritikern langfristig wirklich geht.

Das Elektroauto sei auch nicht der Weisheit letzter Schluss, weil Batterien aufwändige Rohstoffe brauchten.

Und überhaupt sind Alternativen doch sowieso hirnrissig. Die taz-Linke wollte auch nicht beim Fahrverbot in den Innenstädten aufhören, ihren Autohass abzusondern. „Die deutsche Autonation wird darüber nachdenken müssen, wie man sich vom Auto verabschiedet!“ Wer diesen Satz selbst hören will, muss in der Mediathek auch die auf Phoenix gesendete Nachfrage-Sendung unmittelbar nach dem Presseclub anschauen. Mehr Anti-Auto-Radikalismus geht wirklich nicht.

Es ist unglaublich, was aus der Stickoxid-Mücke für ein Elefant geworden ist.

Ein ganzes Land lässt sich von einer so genannten Umwelthilfe schikanieren, die das Recht für sich in Anspruch zu nehmen glaubt, für die Verbraucher klagen zu müssen, die zu Tausenden an vergifteten Lungen sterben. Auch die taz-Journalistin nannte natürlich die Chimäre von vielen Toten, die an Autoabgasen „vorzeitig“ gestorben sein sollen. Eine Behauptung, die keiner wissenschaftlichen Grundlage entspringt, sondern getrieben von purer Ideologie bevormundender Weltverbesserer in die Welt gesetzt wurde. Deutlich wurde in der Diskussion auch, dass die Umwelthilfe ihren Klage-Amoklauf früher oder später auch auf die Benziner-Autos ausdehnen wird. Wovon sollten denn der HONorige Gechäftsführer Jürgen Resch sonst leben?

Da kommt die Nachricht doch gerade recht, dass endlich auch die „Deutsche Umwelthilfe“, ein Abmahnverein übelster Art, vom Bundesgerichtshof unter die Lupe genommen werden soll.

Das Oberlandesgericht in Stuttgart hat es gewagt, die Abmahnpraxis des abgeschotteten 257-Mitglieder-Vereins in Frage zu stellen, der entgegen verpflichtender Regelungen keine Neumitglieder mehr aufnimmt. Nun ist der Bundesgerichtshof angerufen worden, um die lukrative Abmahnpraxis des Vereins unter die Lupe zu nehmen.

Nach Informationen der Stuttgarter Nachrichten legte die Organisation dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart Zahlen vor, wonach sie 2015 und 2016 durch Abmahnungen insgesamt 4,93 Millionen Euro eingenommen hat, von denen nach Abzug der Kosten ein Überschuss von 668633 Euro verblieben sei. Bei vergleichbarer Bilanzierung entspräche das einer Umsatzrendite von 13,6 Prozent. Das liegt über dem Wert der Mercedes-Autosparte, die für 2016 auf 9,1 Prozent kam.

Das OLG will vom Bundesgerichtshof geklärt wissen, ob die Organisation ihre Spielräume bei der Verwendung der Überschüsse überschreitet oder nicht.

Sie verwende die Gelder auch für Vereinszwecke jenseits der Suche nach Wettbewerbsverstößen oder der Information der Verbraucher darüber, etwa für „politische Kampagnen“. Anlass war das Verfahren gegen einen Autohändler aus dem Rems-Murr-Kreis, der sich gegen eine Abmahnung seit gut zwei Jahren zur Wehr setzt und nun den BGH anruft.

Die DUH spricht im Jahr rund 1500 Abmahnungen gegen Händler aus, die etwa den Kraftstoffverbrauch von Autos nicht ange- ben. Diese Abmahnungen darf sie nur aufgrund eines vom Staat verliehenen Klagerechts aussprechen. Ob sie tatsächlich gegen Regeln verstößt, steht bisher nicht fest. Dabei müsste auch mal geklärt werden, ob die DUH zu Recht ein allgemeines Klagerecht wahrnehmen darf. Nach Auffassung renommierter Juristen, habe sich die Umwelhilfe das Klagerecht erschlichen, weil sie nicht ihrer Verpflichtung nachkommt, für weitere Mitglieder offen zu sein.


Der  Verein |UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. sagt:

Du und Ich, wir alle sind nur zeitlich begrenzte Gäste unseres Ökosystems Erde! Wir wissen, dass unsere Zukunft davon abhängt, dass jeder von uns die Herausforderung annimmt und verantwortlich und positiv gegenüber unserem Gastgeber, der Umwelt handelt. Es geht darum, unser tägliches Leben so zu verändern, dass wir uns jeden Tag als Gast verhalten.

Die Gesellschaft ist sich zunehmend bewusst, dass Umweltproblemen  nicht allein von der Regierung gelöst werden können. Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Die Gesellschaft muss kollektiv ihre eigene Zukunft gestalten. Gast in einem intakten Ökosystem zu sein bedeutet, die ethischen Verantwortlichkeiten von Individuen, Organisationen, Ländern und Unternehmen durchzusetzen, um neue Formen der Solidarität zu schaffen, um alles Leben auf der Erde zu schützen.

Eines der Leitziele des Vereins UTR ist es,  Veränderungen in Haltung und Verhalten zu fördern und informierte Aktionen zum Schutz des Lebens auf der Erde zu fördern.

  • Der Verein UTR wird seine Aufgaben und Ziele jenseits der in diesem Bereich (leider) üblich gewordenen Katastrophenmeldungen gerecht werden. Der „totale“ Umweltschutz ist nicht unser Ding.
  • Umweltfragen sind von der Politik und nicht von Gerichten zu lösen!
  • Wir bauen auf Fakten, Abwägen, Kompromisse und sehen im Vordergrund den Menschen.


Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Leben und zur Umwelt vermiesen wollen, früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!

Übrigens…..

Der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| ist eine Non-Profit-Organisation und beschäftigt sich mit  Fragen des  Umweltschutzes mit dem Ziel des Aufbaus und der Erhaltung einer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Aufgaben und Ziele eines recht verstandenen Umweltschutzes auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.

Werden Sie ehrenamtlicher Gastautor/in des UTR e.V.

Der Verein verbreitet seine Botschaften in ganz besonderem Maße durch die Autorenschaft externer am Umweltschutz interessierter Experten und den Berichten engagierter Bürger. Wir freuen uns über jeden Beitrag.

  • Der Verein ist zur Finanzierung seiner Projekte und Aktivitäten auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine finanzielle Zuwendung an den UTR ist die einfache und unbürokratische Form, sich gesellschaftlich zu engagieren, gibt Ihrem Engagement eine Stimme und trägt zur Finanzierung der UTR Projekte bei.


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….UTR e.V. Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben….



Sonntag, September 30, 2018

Deutschland hat die höchsten Strompreise in Europa, dabei erhalten wir von Wind und Sonne keine Rechnung.

Strom wird billig produziert, ist aber durch Steuern und Gebühren für nicht wenige Bürger unbezahlbar geworden, Viele Deutsche sitzen im Dunkeln, weil sie Ihre Stromrechnungen nicht mehr bezahlen können. Für sie hat sich die Energiewende zu einem unbezahlbaren Desaster entwickelt.

Über diese Seite der Energiewende ist in den Medien kaum etwas zu lesen. Warum berichtet niemand darüber, was in Deutschland wirklich passiert? Das einzige was die Energiewende bis jetzt erreicht hat, ist die Versorgungssicherheit  zu gefährden und die sozialen Spaltung der Gesellschaft voran zu treiben.

Wer Energiewende und Verkehrswende kritisch hinterfragt, kann nur zu einem Ergebnis kommen. Staatsversagen!

Die Verkehrswende soll uns vor giftigen Abgasen schützen, die angeblich jedes Jahr für Tausende von Toten verantwortlich sein sollen. Jetzt steht uns die größte Enteignungswelle in der Geschichte der Bundesrepublik bevor, Arbeitsplätze gehen verloren, Arme die sich kein neues Auto leisten können, werden aus den Städten ausgesperrt und können teilweise ihren Arbeitsplatz nicht mehr erreichen.  

Die Energiewende sollte uns sauberen und bezahlbaren Strom liefern. Der Strom ist für viele unbezahlbar teuer geworden. Wir haben den ländlichen Raum durch Windkraftanlagen verschandelt und zum Industriegebiet gemacht.  Die durch  Windkraftanlagen erzeugten Emissionen stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Betroffene dar.

Die Politik hat sich ohne Not von einer Energieversorgung verabschiedet  die unserem Land erschwingliche Strompreise, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit garantiert hatte. Das Versprechen, den Energiebedarf unseres Landes mit Windkraft und Solarenergie zu decken, hat sich als Fehlprognose erwiesen. Ein Kurswechsel ist von dieser Regierung nicht zu erwarten. Den können nur die Bürger bei der nächsten Wahl mit Abgabe ihrer Stimme herbeiführen.

***
Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
UTR e.V. Pressesprecher und Autor des Buches „Die Diesel-Lüge“
Holger Douglas ist Autor des folgenden Beitrags.

Der Rechnungshof und die Energiewende. Steuer auf CO2 soll Energiewende retten.

»Steigen die Kosten der Energiewende weiter und werden ihre Ziele weiterhin verfehlt, besteht das Risiko des Vertrauensverlustes in die Fähigkeit von Regierungshandeln.«

Krachend gescheitert. Das Urteil des Bundesrechnungshofes überrascht nicht. Außer gigantischen Kosten hat die Energiewende nichts produziert. Das ist nicht sonderlich neu, nur hat das jetzt auch der
Bundesrechnungshof  in seinem Sonderbericht »Koordination und Steuerung zur Umsetzung der Energiewende durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie« erhebliche Defizite festgestellt und eine sonderbare Empfehlung ausgesprochen.
»In den letzten fünf Jahren wurden für die Energiewende mindestens 160 Milliarden € aufgewendet.« Die Prüfer haben sich die Strukturen im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium angesehen und verpassen dem Minister und seinem teuren Apparat eine deftige Klatsche:

»Allein im BMWi sind 34 Referate in vier Abteilungen damit befasst, die Energiewende umzusetzen. Dazu sind fünf weitere Bundesministerien und alle Länder an der Umsetzung der Energiewende beteiligt. Dennoch hat das BMWi nicht festgelegt, was die Koordination der Energiewende umfasst. Eine gesamtverantwortliche Organisationsform gibt es bis heute nicht.«

Sie listen Details einer horrenden Bürokratie auf:

»Es gibt derzeit 26 Gesetze und 33 Verordnungen, die mit teils hohem Detaillierungsgrad Erzeugung, Speicherung, Übertragung, Verteilung und Verbrauch von Energie regeln. Die mit Blick auf die Umsetzung der Energiewende notwendigen Änderungen dieser Normen sind zeitaufwendig. Dies erschwert eine flexible Anpassung von Steuerungsmaßnahmen an die dynamische Entwicklung, die die Energiewende mit sich bringt.«

Welche Energiewenden-Aktion was bewirkt und wieviel sie kostet, weiß niemand im Berlin der Neuzeit.

Sie können nichts außer die Infrastruktur eines Landes im Blindflug außer Gang zu setzen und Landschaften mit Windradmüll zerstören. Die Prüfer des Rechnungshofes bringen das Kunststück fertig und fragen nicht zum Beispiel bei Physikern danach, ob solch eine Verrücktheit wie die Energiewende physikalisch-technisch möglich ist, sondern kritisieren nur mangelnde Steuerung. Sie fordern, Wahnsinn mit noch größerem Wahnsinn zu erschlagen: Eine was – natürlich Steuer – könnte helfen, jetzt eben eine auf CO2.

Großartig: nicht nur Autos und Heizungen und Atmen, sondern auch jeden Baum, jeden Strauch auf seinen Output an CO2 zu besteuern. Denn auch die benötigen nicht nur CO2 als Baumaterial für Stämme, Äste und Blätter, sondern sie geben CO2 ab. Denn es muss ja gerecht zugehen.

Claudia Kemfert, die ständig laut Durchhalteparolen hinausposaunende »Energieökonomin«, hat schon früh (2012) einen CO2 Preis von 60 Euro pro Tonne »ausgerechnet«. Wirtschaftsminister Altmaier lehnt eine solche CO2 Steuer ab. Bisher.

Das Wirtschaftsministerium wiederum weist die Kritik des Bundesrechnungshofes zurück und meint, die EEG-Umlage könnte nicht den Kosten der Energiewende zugerechnet werden. Also das, was für den Stromverbraucher die exorbitanten Kosten ausmacht, seien keine Kosten der Energiewende. Auf so etwas kommt man nur noch in Berlin.

In Bonn beim Bundesrechnungshof wiederum befürchtet man Staatsversagen, sollte es so weitergehen mit der Energiewende:

»Steigen die Kosten der Energiewende weiter und werden ihre Ziele weiterhin verfehlt, besteht das Risiko des Vertrauensverlustes in die Fähigkeit von Regierungshandeln.«

Als ob es das überhaupt noch gibt. Nur noch die letzten Hardcore Grünen glauben an die Notwendigkeit einer Energiewende, träumen immer noch davon, dass es notwendig ist, CO2 zu reduzieren und diesem Ziel alles unter zu ordnen. 160 Milliarden € mir nichts dir nichts verpulvert. Auf der anderen Seite ist Strom zum Luxusgut avanciert und zur Mangelware verkommen. Zu teuer, zu schlechte Qualität beeinträchtigt empfindliche Steueranlagen in der Industrie, Unternehmen verlagern energieintensive Produktion ins Ausland.

Dennoch, das ist das Erstaunliche, glauben viele Bürger an die Notwendigkeit und Machbarkeit einer Energiewende – befeuert von öffentlich-rechtlichen Propagandasendern, die diese Ideologie in die Köpfe blasen und jubeln, wenn die EU Klimaziele erhöhen und Treibhausgase senken will.

Es ist eine Mafia, an der zu viele mit verdienen, vor allem auch viele Politiker, die sich wie in Kassel über Windkraft die Taschen voll machen mit ihren politischen Entscheidungen, Wälder für Winterräder abzuholzen.

Der  Verein |UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. sagt:

Du und Ich, wir alle sind nur zeitlich begrenzte Gäste unseres Ökosystems Erde! Wir wissen, dass unsere Zukunft davon abhängt, dass jeder von uns die Herausforderung annimmt und verantwortlich und positiv gegenüber unserem Gastgeber, der Umwelt handelt. Es geht darum, unser tägliches Leben so zu verändern, dass wir uns jeden Tag als Gast verhalten.

Die Gesellschaft ist sich zunehmend bewusst, dass Umweltproblemen  nicht allein von der Regierung gelöst werden können. Allmählich erkennen immer mehr Menschen die Notwendigkeit, sich zu organisieren und kollektiv zu agieren. Aus diesem Grunde hat sich der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| mit Sitz in Dieburg gegründet.

Die Gesellschaft muss kollektiv ihre eigene Zukunft gestalten. Gast in einem intakten Ökosystem zu sein bedeutet, die ethischen Verantwortlichkeiten von Individuen, Organisationen, Ländern und Unternehmen durchzusetzen, um neue Formen der Solidarität zu schaffen, um alles Leben auf der Erde zu schützen.

Eines der Leitziele des Vereins UTR ist es,  Veränderungen in Haltung und Verhalten zu fördern und informierte Aktionen zum Schutz des Lebens auf der Erde zu fördern.

  • Der Verein UTR wird seine Aufgaben und Ziele jenseits der in diesem Bereich (leider) üblich gewordenen Katastrophenmeldungen gerecht werden. Der „totale“ Umweltschutz ist nicht unser Ding.
  • Umweltfragen sind von der Politik und nicht von Gerichten zu lösen!
  • Wir bauen auf Fakten, Abwägen, Kompromisse und sehen im Vordergrund den Menschen.


Bleiben Sie cool wenn Ihnen Ignoranten die Freude an Ihrer positiven Einstellung zum Leben und zur Umwelt vermiesen wollen, früher glaubte man ja auch, die Erde sei eine Scheibe!

Übrigens…..

Der Verein UTR |Umwelt|Technik|Recht| ist eine Non-Profit-Organisation und beschäftigt sich mit  Fragen des  Umweltschutzes mit dem Ziel des Aufbaus und der Erhaltung einer nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Aufgaben und Ziele eines recht verstandenen Umweltschutzes auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse.

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Freitag, September 28, 2018

Kapitalanlage gescheitert? Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung

Bei notleidenden Kapitalanlagen werden, die Entscheidungen der Anleger oft auf emotionaler Ebene getroffen. Hier hat sich, beding auch durch äußere Einwirkungen, ein automatisches unbewusstes System entwickelt lieber den Verlust hinzunehmen als „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher zu werfen.

Im Gegensatz zu der ursprünglichen äußerst positiv besetzten Anlageentscheidung, tritt nun die Maximierung von Chancen in den Hintergrund. Bei Anlageverlust hat sich die ursprüngliche Motivation, dem Versprechen hoher Gewinne Glauben zu schenken, ins Gegenteil verkehrt. In der Aufarbeitung des Verlustes ist für den Anleger zur Hauptfrage geworden, was man bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen noch alles verlieren könnte und keineswegs was man gewinnen kann!

Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung

Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Da ist dann auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

  • Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, ist der Rechtsweg die beste Option.

Der BSZ e.V. Solidar-Service bietet Mitgliedern der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt.

Möglich macht das die Kooperation zwischen dem BSZ e.V., dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung, Prozessfinanzierungsgesellschaften, Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwälten für Steuerrecht.

Klagen?

Geschädigte Kapitalanleger werden immer öfter von Rechtsanwälten umworben die ihnen versprechen das verloren gegangene Geld einzuklagen. Sicher ist das allerdings nicht, warnt Horst Roosen, Vorstand des BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein. e. V. der bereits seit 1998 aktiv im Anlegerschutz tätig ist. Sicher kann sich der betroffene Anleger nur sein, dass er eine hohe Anwaltsrechnung erhält und ob sein Anwalt mit seiner rechtlichen Einschätzung richtig liegt, das erfährt er erst wenn der Richter gesprochen hat.

Außergerichtliche Möglichkeiten ausloten

Bedenken Sie, Anlegerklagen können sehr teuer werden! Die BSZ® e.V. Vertrauensanwälte raten daher zuerst außergerichtliche Schritte prüfen zu lassen. Juristische Auseinandersetzungen mit Finanzdienstleistern vor Gericht sollten immer nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn alle außergerichtlichen Möglichkeiten nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, oder juristische Erwägungen diesen Weg ausschließen. Alleine schon wegen der drohenden hohen Kosten lohnt sich die außergerichtliche Vorgehensweise immer. Das gilt auch für den Personenkreis der über eine Rechtsschutzversicherung verfügt.

Aber Achtung!

Auch der normale außergerichtliche Weg mit einem Rechtsanwalt kann schnell teuer werden. Schließlich können selbst für Briefwechsel und Beratung oder Telefonate mit der Gegenseite hohe Honorare anfallen.

Wenn Sie fallbezogen verlässlich wissen möchte, welche konkreten Möglichkeiten für Ihre Anlage tatsächlich bestehen, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Beantragen Sie die BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft mit Einmal-Förderbeitrag. Den einmaligen Förderbeitrag bestimmen Sie selbst, er sollte aber 150.- Euro nicht unterschreiten.

  1. Senden Sie uns, zur Weiterleitung an den BSZ e.V. Vertrauensanwalt, unverbindlich (soweit noch vorhanden) die schriftlichen Unterlagen oder Kopien der betreffenden Anlage zu, die Sie vor oder anlässlich der Anteilszeichnung oder des – Erwerbs erhalten haben.

  1. Sollte der Anschaffung eine Beratung vorangegangen sein, wäre eine (soweit erinnerlich) kurze Schilderung der Beratungssituation hilfreich.

  1. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, sollten Sie uns die entsprechenden Daten angeben. In vielen Fällen besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme, den die Rechtsanwälte gern vorab mit der Versicherung abklären.

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen.

Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen ihrer Mandanten vor Gericht zu vertreten.

Einleitung außergerichtlicher Schritte

Die Informationen, welche die Rechtsanwälte den Unterlagen und Angaben entnehmen, genügen in aller Regel, um einen ersten und falls erforderlich auch einen zweiten außergerichtlichen Schritt einzuleiten. Oft reicht dies aus um die Angelegenheit erfolgreich zu beenden. Sie als Mitglied der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Solidarservice zahlen von der beigetriebenen Summe einen vorher vereinbarten Förderbeitrag an die BSZ e.V. Fördergemeinschaft. Rechtsschutzversicherte Fördermitglieder zahlen nichts!

Haben die außergerichtlichen Bemühungen nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt, entstehen dem Auftraggeber bis dahin keine Kosten.

Der Rechtsanwalt kann aber durch den damit verbundenen Erkenntnisgewinn eine fundierte Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aussprechen. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen kostenlos ein spezifiziertes Angebot wie weiter verfahren werden könnte, welches er dann annehmen oder ablehnen kann. Außerdem wird die Kostenübernahme durch den Prozessfinanzierer geprüft. Bei positiver Einschätzung übernimmt die Prozessfinanzierungsgesellschaft  das Kostenrisiko, finanziert den Prozess und ist lediglich am Erfolg beteiligt. Sie können Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen, ohne selbst ein finanzielles Risiko einzugehen – die Prozessfinanzierung übernimmt alle Kosten Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös, ohne dass Sie eigenes Geld einsetzen.

BSZ® e.V. Solidar-Fördermitgliedschaft Finanzierung und Verkauf:


Anlegerschutzvereine wie der BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.  tragen dazu bei, dass die wirtschaftsstarken Hintermänner und Initiatoren, Vorstände von Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstige Berater, die für die rechtliche Gestaltung, Prospektgestaltung und in bestimmten Fällen auch für den Vertrieb des Kapitalanlageproduktes verantwortlich oder mitverantwortlich sind, als Verursacher der Anlagepleiten, nicht mehr so oft unbekannt bleiben oder ungeschoren davonkommen und schon am nächsten Geldvermehrungssystem stricken können. Ob ein einzelner Anwalt – mit oder ohne eines von ihm selbst gegründeten Anlegerschutzvereins oder Interessengemeinschaft –  diese Aufgabe so wahrnehmen will oder kann, darf angezweifelt werden. Zumal sich die Initiatoren zweifelhafter Kapitalanlagemodellen sehr wohl wehren und oft mit kostenträchtigen Abmahnungen die Aufdeckung ihrer Machenschaften verhindern wollen.

Fazit des BSZ® e.V.

Anleger sollten der Versuchung, bei Verlusten mit einer windigen Kapitalanlage  vorerst weiteres Kapital  einzuschießen, um nicht alles zu verlieren, widerstehen. Wenn klar wird, dass man über den Tisch gezogen worden ist, gibt es nur eine Rettung: Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Dieser Kapitaleinsatz rechnet sich in den meisten Fällen.

Der aktuelle BSZ® e.V. Tipp:

Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung  dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos dem  BSZ e.V. Solidarservice  anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die Fördergemeinschaft BSZ e.V. Solidarservice  kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.


BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail:  bsz-ev@t-online.de


Rechtshinweis

Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.


Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen.






Mittwoch, September 19, 2018

P&R Unternehmensgünder in Untersuchungshaft. Was haben die Anleger davon?

Wie aus der Berichterstattung des BSZ e.V.  in den vergangenen Tagen zu entnehmen war, kann sich der Gründer des P&R-Firmenimperiums, Heinz Roth, nicht mehr frei bewegen. Er ist festgenommen worden und befindet sich in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft sah Fluchtgefahr auf Grund Anlagebetruges im Milliardenbereich und beantragte einen Haftbefehl.
                                                                                                                    
Roth hatte nicht nur die P&R-Unternehmensgruppe gegründet, sondern leitete sie verantwortlich jahrelang in verschiedenen Funktionen.

Nach Informationen, die von der Staatsanwaltschaft München stammen, geht man von einem Gesamtschaden von etwa 1,5 bis 2 Milliarden Euro aus. Es wird ausweislich der Angaben des Leitenden Oberstaatsanwalt Hans Kornprobst angenommen, dass es sich damit um den größten Anlagebetrug in Deutschland handeln könne. Anstelle das von Anlegern eingesammelte Geld in Container zu investieren, sei das Vermögen dazu genutzt worden, um lediglich Finanzlöcher zu stopfen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein so genanntes modifiziertes Schneeballsystem vorlag. Ein weiterer Vorwurf scheint zu sein, dass man den Anlegern – entgegen der Ankündigungen – nicht das Eigentum an Containern übergeben hatte.

Für Anleger dürfte es eine Art Genugtuung sein, dass Roth festgesetzt worden ist. Damit ist es ihnen jedoch nicht möglich, finanziell zu profitieren.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sie gegen Roth klagen und sinnvollerweise zuvor einen dinglichen Arrest beantragen.

Warum ein dinglicher Arrest?

Ein dinglicher Arrest soll geldwertes Vermögen für den Berechtigten sichern! So kann derjenige, der zur Zahlung verpflichtet ist,  diesen Vermögenswert nicht mehr an andere Personen übertragen. Der Vermögensanteil steht damit nur demjenigen zu, der aktiv geworden ist.

Hier hat das Landgericht München auf Grund der Darstellung einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei
des Sachverhalts angenommen, dass Herr Roth Maßnahmen in die Wege geleitet hat, um seine Vermögenswerte der Vollstreckung zu entziehen.

Was ist ein dinglicher Arrest?

Unter einem dinglichen Arrest versteht man, dass Vermögenswerte konkret „festgefroren“ werden. Es gilt dabei das Prinzip, dass derjenige, der zuerst die Initiative ergriffen hat, auch als erster an dem Vermögensgegenstand – unter Ausschluss anderer – berechtigt ist. Das gibt dem Anspruchssteller bis Ende des Zivilverfahrens eine Sicherheit. Damit ein dinglicher Arrest erlassen wird, muss ein entsprechend ausführlich begründeter Antrag bei Gericht gestellt werden.

Nicht nur gegenüber bereits bekanntem Vermögen kann der Anspruch festgesetzt werden. Die Rechte gehen noch weiter:  Es besteht durchaus die Möglichkeit, Kenntnis zu erlangen, welche weiteren Vermögensbestandteile zur Sicherung für Geschädigte herangezogen werden können.

Wie geht es nach dem dinglichen Arrest weiter?

Man darf nicht auf halben Wege stehen bleiben: Nachdem die Sicherung ausgebracht worden ist, muss der Schadensersatzanspruch in einem normalen gerichtlichen Verfahren für einem Zivilgericht geltend gemacht werden. Wenn dieser Verfahrensschritt auch gewonnen wird, kann der bereits gepfändete Vermögenswert verwertet werden und so wird der Schaden wieder gutgemacht.

Das Münchener Landgericht hat einem von einer BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei beantragten sogenannten dinglichen Arrest gegen den P&R-Firmengründer Heinz Roth zugestimmt.

Damit hat soweit bekannt erstmals ein Richter im P&R-Anlageskandal anerkannt, dass es Haftungsansprüche von Anlegern gegen P&R-Gründer Roth geben könnte.“

Das Landgericht München hat in einem so genannten Arrestbeschluss die Vollstreckung in Vermögenswerte von Heinz Roth für einen P&R-Mandanten dieser BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei  ermöglicht. Der BSZ e.V.  freut sich darüber, dass es dieser Kanzlei gelungen ist, Gelder bei dem Unternehmenslenker Roth für Anleger zu sichern.

Roth, der mittlerweile in Untersuchungshaft sitzt, muss sich damit abfinden, dass das Geld jetzt für den P&R-Anleger „reserviert“ ist. Roth hat allerdings die Möglichkeit sich „freizukaufen“, indem er den Gegenwert von etwa € 180.000,00 bei Gericht für den Anleger dieser Kanzlei quasi in bar hinterlegt. Außerdem muss er noch für die gerichtlich verursachten Kosten einstehen. Vorausgegangen war eine Zahlungsaufforderung, die Roth jedoch missachtete.

Betroffene P&R-Anleger die wissen möchten ob auch sie davon profitieren können, fordern das Anmeldeformular zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft „P&R“ Container  per E-Mail an: BSZ-ev@web.de

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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E-Mail:  BSZ-ev@web.de
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