Wie die hier auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB meldet, gibt es zumindest juristisch gute
Nachrichten für die mittlerweile sehr verunsicherten Anleger der Grünewerte
Wertzins 2 GmbH.
Wie die Kanzlei bereits im Januar und April 2018 meldete,
hat das Landgericht München I die Grünewerte Wertzins 2 GmbH jeweils zur
Rückzahlung der Anlagebeträge nebst Zinsen an die von der Kanzlei vertretenen
Kläger verurteilt hat.
Zur Erinnerung: Die betreffenden Anleger hatten jeweils eine
als „Wertzins Plus 1 Tranche 2016“ bezeichnete Anlage bei der Grünewerte
Wertzins 2 GmbH erworben. Zwischen den Parteien war zunächst eine Rückzahlung
von 110 % des valutierten Anlagebetrages zum 31.12.2016 vereinbart.
Die Grünewerte Wertzins 2 GmbH berief sich nach dem
Fälligkeitszeitpunkt jedoch auf eine sogenannte „qualifizierte
Nachrangklausel“.
Die von den Anlegern daraufhin beauftragte BSZ e,V.
Anlegerschutzkanzlei hat ihre Klagen
darauf gestützt, dass die „qualifizierte Nachrangklausel“ in den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Grünewerte Wertzins 2 GmbH nicht wirksam in die
Verträge mit einbezogen worden sind.
Nachdem das Landgericht München I zwischenzeitlich mit den
Urteilen aus Januar und April 2018 diese Auffassung bestätigt hat, legte die
Grünewerte Wertzins 2 GmbH Berufung zum Oberlandesgericht München ein.
Das Oberlandesgericht München gab in diesen Verfahren jedoch
jetzt zu erkennen, dass es beabsichtige, die Berufungen zurückzuweisen.
„Auch wenn die Hinweise des OLG München noch keine
abschließende Entscheidung darstellen, bestätigen die Ausführungen des OLG
München jedoch unsere Rechtsauffassung“ erklärt der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Es bleibt nunmehr abzuwarten, wie die Grünewerte Wertzins 2 GmbH auf diese
Hinweise reagieren wird.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte erhalten zunehmend
Anfragen von Anlegern der Grünewerte Wertzins 2 GmbH aber auch der Grüne Werte
Energie GmbH, die Darlehensverträge mit einer formularmäßig geregelten
Nachrangigkeit abgeschlossen haben. Die Kanzlei hat in den vergangenen Wochen
diverse Klagen beim Landgericht München I eingereicht. Die bisher von den
zuständigen Gerichten geäußerte Rechtsauffassung verdeutlicht, dass die Anleger
nicht rechtlos gestellt sind.
Anleger, die sich von einer formularmäßig vereinbarten
Nachrangklausel benachteiligt oder überrascht fühlen sollten unbedingt
juristischen Rat von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei einholen.
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e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 08.08.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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