Erste Einschätzung durch einen BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwalt kann unnötige Kosten verhindern!
Für geschädigte Kapitalanleger ist es oft schwer, die
Tragweite mancher Entscheidung abzusehen - dazu gehört auch die Einschätzung
der Erfolgsaussichten einer Geltendmachung der Ansprüche. Nachfolgend versuchen wir Ihnen die erste
Orientierung etwas zu erleichtern.
1. Warum ist eine
anwaltliche Ersteinschätzung für mich wichtig?
Insbesondere empfiehlt es sich, bei Verlusten mit
Medienfonds, Immobilienfonds, Schiffsbeteiligungen, Aktienfonds, Rentenfonds,
kurz bei allen Fondsanlagen, die nach Beratung durch eine Bank, Sparkasse oder
freie Berater eingegangen wurden, externen Rat eines auf diese Thematik
spezialisierten Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen.
Diese Ersteinschätzung kann mündlich oder schriftlich
erfolgen und dient dazu, Ihnen eine erste Orientierung über die
Erfolgsaussichten und Möglichkeiten der Durchsetzung Ihres rechtlichen
Anliegens zu geben, damit Sie auf fundierter Grundlage darüber entscheiden
können, ob es sich lohnt, die Sache weiter zu verfolgen.
Nach allgemeinen Erfahrungen obsiegen an deutschen
Landgerichten die Kläger nur in 53 Prozent der Fälle. Hat sich dagegen ein
Prozeßkostenfinanzierer nach Prüfung der Erfolgsaussichten für die Übernahmen
des Falles entschieden, liegt die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs zwischen 70
und 80 Prozent.
2. Bin ich falsch
beraten worden?
Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte machen regelmäßig die Erfahrung, dass schon im
Orientierungsgespräch mit geschädigten Anlegern Ansatzpunkte für die
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen erkennbar sind.
Viele Anlagen, insbesondere geschlossene Beteiligungen, sind
hochriskant. Möglicherweise haben Sie bereits einen Schaden erlitten.
Ein erster Anhaltspunkt für eine Falschberatung kann sein,
wenn Ihnen der Vermittler beispielsweise eine Schiffsbeteiligung als
"sicher" empfohlen hat.
Sind Sie von einer Bank beraten worden, sollten Sie
überlegen, ob der Bankberater Sie auf die Provisionen hingewiesen hat, die die
Bank für die Vermittlung erhalten hat.
Es gibt eine Vielzahl von Ansatzpunkten für
Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung, die aber teilweise auch von Ihnen
als Anleger, als beispielsweise Ihrer Risikobereitschaft und Ihrer Erfahrung
abhängen.
3. Welche
Handlungsoptionen habe ich?
Vielfach gibt es Möglichkeiten, sich von einer
fehlgeschlagenen Kapitalanlage wieder zu lösen. Dabei kommt es in erster Linie auf
die richtige Argumentation an. Wegen der Komplexität der Fälle ist es in der
Regel empfehlenswert, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.
In Betracht kommen Ansprüche auf Schadensersatz bzw.
Rückabwicklung wegen fehlerhafter Aufklärung über die Risiken einer Anlage,
wegen unterbliebener Aufklärung über die vereinnahmten Provisionen oder wegen
Fehler im Prospekt.
4. Was kostet eine
Einschätzung durch einen BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt
Gemäß dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) dürfen für
Verbraucher maximal 190,00 EUR zzgl. Auslagenpauschale und Umsatzsteuer,
insgesamt also 249,90 EUR, abgerechnet werden.
Für die Fördermitglieder einer BSZ® e.V.
Interessengemeinschaft übernimmt der BSZ® e.V. die Kosten dieser
Ersteinschätzung!
5. Übernimmt meine
Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt
maßgeblich von der Ausgestaltung Ihres Rechtsschutzvertrages ab. Die BSZ® e.V.
Anlegerschutzanwälte übernehme gerne für Sie die Deckungsanfrage.
6. Wann verjährt mein
Anspruch?
Schadensersatzansprüche unterliegen grundsätzlich der
Verjährung. Nach Ablauf der Verjährungsfrist besteht die Gefahr, dass die
Ansprüche nicht mehr durchsetzbar sind.
Die Verjährung ist im Einzelfall und im Hinblick auf jeden
Pflichtverstoß gesondert zu prüfen. Zu
beachten ist jedoch die Maximalfrist von 10 Jahren: Nach Ablauf von 10 Jahren
ab Zeichnung der Anlage tritt taggenau die endgültige Verjährung ein. Beruft
sich der Gegner hierauf, kann der Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden.
7. Warum soll ich
nicht auf eine Anspruchsprüfung verzichten?
Es ist dringend zu empfehlen, grundsätzlich seine möglichen
Ansprüche zeitnah prüfen zu lassen. Erfreulich
vielen Kapitalanlegern kann nach dem
heutigen Stand der Rechtsprechung geholfen werden. Das Risiko, bei Banken und
Sparkassen Schadensersatzansprüche nicht realisieren zu können, ist gering. In
den meisten Fällen ist der direkte Weg der Umsetzung von
Schadensersatzansprüchen mit Hilfe eines im Kapitalanlagerecht erfahrenen
Rechtsanwaltes der im Idealfall mit einer Interessengemeinschaft wie dem BSZ
e.V. kooperiert das Mittel der Wahl!
8. Plädoyer für
maximale Wiederbeschaffung Ihrer Anlageverluste
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren
Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet. Der BSZ vermittelt den
Kontakt mit hochspezialisierten
Anwaltskanzleien, mit dem der Anleger ein erstes kostenloses Gespräch führen
kann. Hier kann es in manchen Fällen schon möglich sein, dass eine erste grobe
Einschätzung abgegeben werden kann. Die BSZ e.V. Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht haben im Laufe der Jahre Millionen von Euro im Auftrag ihrer
Kunden erstritten. Für diese Spezialisten ist kein Fall zu groß oder zu
komplex, dass er nicht im Sinne der Auftraggeber gelöst werden könnte.
9. Anlageverluste können ausgeglichen werden
Es gibt mehr Fälle als Anleger geneigt sind zu glauben, in
denen Anlageverluste ausgeglichen werden können. Vielen Anlegern ist es einfach
nicht bewusst, dass Verluste bei Kapitalanlagen nicht einfach so hingenommen
werden müssen.
Es sind nicht immer eigene scheinbar unvorsichtige
Entscheidungen, die zum Verlust geführt haben. Sicher sind nicht alle Verluste
erstattungsfähig. Sobald aber der Verdacht aufkommt, dass die Verluste durch
Fehlverhalten anderer Personen verursacht sein könnten, ist unbedingt der Rat
des Experten einzuholen. Eine sorgfältige Analyse, einschließlich der
Bestimmung, wann die Verjährungsfristen ausgelöst werden, ist wesentlich für
die Bewertung eines Anspruchs.
Wenn Sie Betroffener eines Verlustes oder drohenden
Verlustes aus einer Kapitalanlage sind, ist es wichtig daran zu erinnern, dass
Sie in der Regel nicht der einzige Betroffene sind. Die Raffinesse, mit der
potentielle Kapitalanleger geködert werden, sind so ausgefeilt, dass sogar
professionelle Anleger getäuscht werden. Es gibt also keinen Grund, darauf zu
verzichten, den Anlageverlust auszugleichen. Es ist ratsam, Ihre Situation mit
einem erfahrenen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu besprechen.
Denken Sie aber auch daran, nur weil Sie einen Verlust
erlitten haben, bedeutet dies nicht unbedingt, dass er auch erstattungsfähig
ist. Diesen Sachverhalt sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt überprüfen
lassen. Er wird Sie wissen lassen, ob Sie Ihre Verluste erfolgversprechend
geltend machen können.
Wenn es um die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche
aus einer Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von
entscheidender Bedeutung. Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste
ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen.
10. Man kann aber auch
einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das
Prozesskostenrisiko zu tragen!
- Rechtsansprüche
mit Hilfe einer Prozesskostenfinanzierung durchsetzen.
Stellen Sie uns
einfach ihre Finanzierungsanfrage.
- Die
Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte
Prozesskostenrisiko.
- Sie
erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne finanzielles Risiko
einzuklagen.
- Sie
beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am
Erlös.
- Sie
haben mit der Prozessfinanzierungsgesellschaft einen starken und
finanzkräftigen Partner an Ihrer Seite.
- Wir
kämpfen für Sie mit unabhängigen Partnern und haben keine Angst vor großen
Namen, mächtigen Konzernen und finanzkräftigen „Gegnern“
- Für
Fördermitglied der „BSZ® e.V. Interessengemeinschaft
Prozesskostenfinanzierung“ kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres
Finanzierungsantrags.
Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen
und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Partner-Anwälte fallbezogen
und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die
Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners.
Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners
gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg
und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches
Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.
Prinzipiell gilt:
Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die
Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für
das BSZ e.V. Fördermitglied keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in
diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft. Der Kunde hat nicht das
geringste Risiko!
- Bei
folgenden Problemen können Sie wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:
- Kapitalanlageverluste
- Versicherungsstreitigkeiten
- Lebensversicherungen
- Fondsverluste
- Schadensersatz
bei Personenschäden
- Falschberatung
durch Banken
- Fehlberatung
durch Rechtsanwälte
Zur rechtlichen
Einschätzung einer Prozesskostenfinanzierungsanfrage werden folgende Unterlagen
benötigt:
Bei Versicherungen werden benötigt:
- Antrag
- Versicherungsschein
- AGB`s
- Einzahlungs-,Auszahlungsdatum
- Sonstige
Verkaufsunterlagen (Folder Verkaufsprospekte, etc.)
Bei sonstigen Finanzinstrumenten werden benötigt:
- Zeichnungsschein
- AGB`s
- Einzahlungs-,
Auszahlungsdatum
- Sonstige
Verkaufsunterlagen (Folder Verkaufsprospekte, etc.)
Ohne Risiko sicher
gewinnen!
Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft übernimmt
sämtliche Kosten, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-,
Gutachterkosten und sonstige Honorare, sowohl im vorprozessualen, als auch im
Prozessstadium.
Für die Durchsetzung
Ihrer Ansprüche wird Ihnen somit ein „Rundum Sorglos Paket“ angeboten!
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit
dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V.
werden und sich kostenlos einer BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V.
Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden
Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Fördergemeinschaft
kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags!
Der BSZ® e.V. Fördergemeinschaft können Sie online beitreten. Sie unterstützen
die BSZ® e.V. Fördergemeinschaft mit
einem einmaligen Förderbeitrag, dessen Höhe Sie selbst bestimmen können, wobei
der Mindestbetrag von € 150,00 nicht unterschritten werden darf.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
E-Mail: BSZ-eV@t-online.de
Internet www.sammelklagen.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen