Es passiert jeden Tag. Wir waren wieder einmal zu Gutmütig
und zu Leichtgläubig und wurden somit getäuscht und betrogen.
Ehrliche Menschen rechnen eigentlich nicht damit, dass sie
getäuscht oder gar betrogen werden könnten. Kommt die Täuschung an das
Tageslicht, hat der Betrogene in vielen Fällen Skrupel sein Recht einzufordern.
In solch einer Situation macht es Sinn, den Anspruch einfach abzutreten und
sich jemand anders darum kümmern zu lassen.
Egal ob Sie Geld verliehen haben, was nicht zurückbezahlt
wird. Ob Sie einen Anspruch aus Ihrer Urlaubsreise gegen den Veranstalter
haben, ob Sie eine Bestellung bereits bezahlt, aber die Ware nicht erhalten
haben. Oder die Versicherung will den Schaden nicht bezahlen. Aber auch dann
wenn Sie eine Gewinnmitteilung erhalten haben und der versprochene Gewinn nicht
geliefert wird. Wenn Sie zuviel Miete gezahlt haben, die Krankenkasse die
vertraglich zugesicherte Leistung verweigert, oder sich die Kapitalanlage als
Renditekiller entpuppt.
Wer Schaden erleidet,
hat berechtigte Ansprüche!
- Beim
Schadenersatz geht es um Unrecht und Schuld. Ob der Schaden durch
Verletzung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen Vertrag
verursacht worden ist, spielt keine Rolle.
- Werden
Sie an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner
anderen Art geschädigt, so können Sie die erlittene Beschädigung
schadenersatzrechtlich geltend machen.
Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für
Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express
Schutzbund gegen Kapitalvernichtung steht betroffenen Bürgern ein
schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung! EXPRESS verfügt über eine durch
den Präsidenten von dem LG Heidelberg erteilte Inkassoerlaubnis und ist im
Handelsregister bei dem Amtsgericht Heidelberg eingetragen.
EXPRESS Inkasso GmbH
ist seit vielen Jahren erfolgreich am Markt hauptsächlich für die „Kleinen
Leute“ tätig.
- Ab
sofort kann jeder Bürger den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
mit dem Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!
Wer einen berechtigten finanziellen Anspruch nicht selbst
durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine
Forderung einfach an die Express-Inkasso GmbH abtreten. Das hat den Vorteil,
dass der Betroffene dann nicht als Kläger auftreten muss. Er kann dadurch aber
als wichtiger Zeuge zur bestehenden Forderung aussagen.
Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen
geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst
vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über
sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
Er hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag
abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision.
Im negativen Fall
entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.
Betroffene, die einen solchen Forderungseinzug durchführen
lassen möchten, können per E-Mail, Fax oder Post ihre Unterlagen
einreichen.
EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
-Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-981682
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