Dienstag, August 21, 2018

Hat man Sie um Geld betrogen? Haben Sie Geld zu bekommen? Werden Sie nicht bezahlt?

Es passiert jeden Tag. Wir waren wieder einmal zu Gutmütig und zu Leichtgläubig und wurden somit getäuscht und betrogen.

Ehrliche Menschen rechnen eigentlich nicht damit, dass sie getäuscht oder gar betrogen werden könnten. Kommt die Täuschung an das Tageslicht, hat der Betrogene in vielen Fällen Skrupel sein Recht einzufordern. In solch einer Situation macht es Sinn, den Anspruch einfach abzutreten und sich jemand anders darum kümmern zu lassen.

Egal ob Sie Geld verliehen haben, was nicht zurückbezahlt wird. Ob Sie einen Anspruch aus Ihrer Urlaubsreise gegen den Veranstalter haben, ob Sie eine Bestellung bereits bezahlt, aber die Ware nicht erhalten haben. Oder die Versicherung will den Schaden nicht bezahlen. Aber auch dann wenn Sie eine Gewinnmitteilung erhalten haben und der versprochene Gewinn nicht geliefert wird. Wenn Sie zuviel Miete gezahlt haben, die Krankenkasse die vertraglich zugesicherte Leistung verweigert, oder sich die Kapitalanlage als Renditekiller entpuppt.

Wer Schaden erleidet, hat berechtigte Ansprüche!

  • Beim Schadenersatz geht es um Unrecht und Schuld. Ob der Schaden durch Verletzung einer Vertragspflicht oder ohne Beziehung auf einen Vertrag verursacht worden ist, spielt keine Rolle.
  • Werden Sie an Leben, Freiheit, Eigentum, Gesundheit, Vermögen oder in irgendeiner anderen Art geschädigt, so können Sie die erlittene Beschädigung schadenersatzrechtlich geltend machen.

Mit dem von EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH gegründeten ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung steht betroffenen Bürgern ein schlagkräftiges Spezialinkasso zur Verfügung! EXPRESS verfügt über eine durch den Präsidenten von dem LG Heidelberg erteilte Inkassoerlaubnis und ist im Handelsregister bei dem Amtsgericht Heidelberg eingetragen.

EXPRESS Inkasso GmbH ist seit vielen Jahren erfolgreich am Markt hauptsächlich für die „Kleinen Leute“ tätig.

  • Ab sofort kann jeder Bürger den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem Einzug seiner berechtigten Forderung auf Erfolgsbasis beauftragen!

Wer einen berechtigten finanziellen Anspruch nicht selbst durchsetzen möchte und auch kein Kostenrisiko eingehen will, kann seine Forderung einfach an die Express-Inkasso GmbH abtreten. Das hat den Vorteil, dass der Betroffene dann nicht als Kläger auftreten muss. Er kann dadurch aber als wichtiger Zeuge zur bestehenden Forderung aussagen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen. Im Erfolgsfalle verfügt der Betroffene wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre. Er hat kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall erhält er den beigetriebenen Betrag abzüglich einer vorher individuell vereinbarten Erfolgsprovision.

Im negativen Fall entstehen dem Auftraggeber keine Kosten.

Betroffene, die einen solchen Forderungseinzug durchführen lassen möchten, können per  E-Mail, Fax oder Post  ihre Unterlagen einreichen.


EXPRESS INKASSO® GmbH
ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung -Spezialinkasso für Kapitalanleger-
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-981682


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