Es ist diesem Ziel kaum dienlich, an
den Anlagevermittler heranzutreten, mit ihm zu verhandeln oder sich mit ihm auf
irgendein Arrangement einzulassen. Vermittler beherrschen oft meisterhaft ein
Doppelspiel, und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Lassen Sie
sich weder durch Versprechungen noch durch angebotene Hilfeleistungen
hinhalten.
Besser ist es sofort einen im Bank- und Kapitalmarktrecht
erfahrenen Anwalt zu beauftragen. Es ist
durchaus auch sinnvoll einer Interessengemeinschaft geschädigter Anleger
beizutreten. Beachtet werden sollte dabei in jedem Falle, dass der Anwalt oder
die Interessengemeinschaft nicht mit den Vermittlern kooperiert. In der Regel
wird bei dieser Konstellation nämlich nicht gegen die Vermittler vorgegangen.
Hintergrund ist dabei meist, dass der Vermittler seinen Kunden diese Helfer
empfiehlt, die nicht gegen Ihn vorgehen.
Dem geschädigten Anleger können
jedoch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Kapitalanlage
und gegen ihre Vermittler zustehen. Die Geltendmachung dieser
Schadensersatzansprüche wäre dann nicht möglich.
P&R-Container-Investment
– ein betrügerisches „Schneeball-System“.
Anleger, die bei der inzwischen insolventen P&R-Gruppe
in Container investiert haben, müssen damit rechnen, dass der
Insolvenzverwalter ihre Forderungen nicht anerkennt. Das geht aus einem
mehrseitigen Schreiben hervor, das die Münchner Kanzlei Jaffé, die als Insolvenzverwalter
bestimmt wurde, gegenwärtig an alle P&R-Anleger verschickt.
Nach Ansicht des hier berichtenden BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalts und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat sich
die Lage seit Eröffnung der P&R-Insolvenzverfahren dramatisch zu Lasten der
Anleger verschärft.
„Inzwischen steht fest, dass es sich um ein betrügerisches
Schneeball-System gehandelt hat.“ Zudem habe offenbar kein Anleger juristisch
gesehen Eigentum an Containern erworben. Das führt laut Anwalt dazu, dass die
Anleger im Insolvenzverfahren sehr wahrscheinlich leer ausgehen werden.
Mehr noch, neben dem Totalverlust ihres Kapitals, droht
ihnen jetzt sogar weiterer Schaden. „Der Insolvenzverwalter kann bereits
ausgezahlte Mieteinnahmen von den Anlegern zurückfordern, weil für die
Zahlungen rechtlich kein Grund vorhanden war und ist.“
Den Schreiben liegt außerdem jeweils eine bereits
vorausgefüllte Forderungsanmeldung bei, die von den Anlegern unterzeichnet
werden soll. Damit verzichten sie auch auf bestimmte Rechte. Der BSZ e.V.
Anlegerschutzanwalt rät deshalb dringend davon ab, die vorgefertigten Formulare
zu unterschreiben. „Zum einen sollen die Anleger von der Geltendmachung von
sogenannten Aussonderungsrechten abgehalten werden, zum anderen sind in die
Vordrucke Forderungen eingetragen, die der Insolvenzverwalter nach eigener
Aussage dann höchstwahrscheinlich bestreiten wird.“ Eine bestrittene Forderung
wird laut Anwalt im Insolvenzverfahren aber gar nicht berücksichtigt. „Das
heißt, die Anleger sehen kein Geld aus der Insolvenzmasse.“ Obendrein sind in
den Formularen seiner Ansicht nach zu geringe Forderungen aufgelistet.
Anleger seien deshalb
gut beraten, ihre Forderung individuell zur Insolvenztabelle anzumelden.
Die Prüfung der Ansprüche sei allerdings schwierig. Wegen
der nicht vertraglich vereinbarten Rückkaufspreise für die Container sei auch
die Höhe der Schadensersatzansprüche nicht leicht zu ermitteln.
Auch der Insolvenzverwalter habe inzwischen festgestellt,
dass mindestens eine Million Container fehlen. „Sie existieren offenbar nur auf
dem Papier“, sagt der Anwalt unter Bezug auf das Schreiben aus München. Daher
sei abzusehen, dass die noch vorhandene Masse überhaupt nicht ausreiche, die
Forderungen der Gläubiger zu begleichen. Der P&R-Insolvenzverwalter wolle
die Ansprüche der Anleger aber ohnehin nicht anerkennen und begründet das eben
mit der Feststellung, es sei kein Eigentum an den Containern erworben worden.
P&R-Anleger haben
laut diesem BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt aber dennoch Chancen, ihr Kapital zu
retten.
Es bestehen nach Ansicht des Fachanwalts für Bank- und
Kapitalmarktrecht Schadensersatzansprüche gegen den Vertrieb und gegen
Anlageberater. Viele Banken und Sparkassen hätten ihren Kunden die
P&R-Container-Direkt-Investments empfohlen. Dabei sei häufig nicht korrekt
über Risiken aufgeklärt worden. „Wäre die vertragliche Konstellation von den
Beratern auch nur oberflächlich geprüft worden, wäre sehr schnell klar gewesen,
dass die Anleger tatsächlich überhaupt kein Eigentum an Containern erwerben“,
sagt der Anwalt. Eine mangelhafte Plausibilitätsprüfung begründe
Schadensersatzansprüche. Der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt vertritt
bereits zahlreiche Mandanten in dieser Sache.
Die Insolvenzen in der P&R-Gruppe aus Grünwald bei München
können sich zum größten Anlageskandal der deutschen Geschichte entwickeln -
noch weit vor Prokon und Göttinger Gruppe. Betroffen sind fast 55.000 Anleger,
die zusammen wahrscheinlich bis zu 3,5 Milliarden Euro in Container investiert
haben. Für mehrere zentrale Firmen des Anbieters von Direkt-Investments in
Schiffscontainer sind Ende Juli die Insolvenzverfahren eröffnet worden.
P&R-Anleger können jetzt bis Mitte September ihre Forderungen zur
Insolvenztabelle anmelden. Für Ende Oktober ist die erste Gläubigerversammlung
in München geplant.
Für Anleger, die dies alles in anwaltliche Hände legen
wollen, übernehmen die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte dies
gerne. Die Konditionen der Mandatierung sowie weitere Informationen rund um
P&R, die Insolvenzen, die möglichen Gegner und das weitere Vorgehen,
erfahren BSZ e.V. Fördermitglieder der Interessengemeinschaft P&R in einer
kostenlosen Erstberatung.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R kann kostenlos und unverbindlich mittels
Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V.
angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
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hh
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
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Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.08.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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