Donnerstag, August 16, 2018

Das wichtigste Ziel für geschädigte P&R-Anleger, ist die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Es ist diesem Ziel kaum dienlich, an den Anlagevermittler heranzutreten, mit ihm zu verhandeln oder sich mit ihm auf irgendein Arrangement einzulassen. Vermittler beherrschen oft meisterhaft ein Doppelspiel, und täuschen vor, selbst geschädigt worden zu sein. Lassen Sie sich weder durch Versprechungen noch durch angebotene Hilfeleistungen hinhalten.

Besser ist es sofort einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt  zu beauftragen. Es ist durchaus auch sinnvoll einer Interessengemeinschaft geschädigter Anleger beizutreten. Beachtet werden sollte dabei in jedem Falle, dass der Anwalt oder die Interessengemeinschaft nicht mit den Vermittlern kooperiert. In der Regel wird bei dieser Konstellation nämlich nicht gegen die Vermittler vorgegangen. Hintergrund ist dabei meist, dass der Vermittler seinen Kunden diese Helfer empfiehlt, die nicht gegen Ihn vorgehen.  Dem geschädigten Anleger können  jedoch Schadensersatzansprüche gegen die Initiatoren der Kapitalanlage und gegen ihre Vermittler zustehen. Die Geltendmachung dieser Schadensersatzansprüche wäre dann nicht möglich.

P&R-Container-Investment – ein betrügerisches „Schneeball-System“.

Anleger, die bei der inzwischen insolventen P&R-Gruppe in Container investiert haben, müssen damit rechnen, dass der Insolvenzverwalter ihre Forderungen nicht anerkennt. Das geht aus einem mehrseitigen Schreiben hervor, das die Münchner Kanzlei Jaffé, die als Insolvenzverwalter bestimmt wurde, gegenwärtig an alle P&R-Anleger verschickt.

Nach Ansicht des hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwalts und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat sich die Lage seit Eröffnung der P&R-Insolvenzverfahren dramatisch zu Lasten der Anleger verschärft.

„Inzwischen steht fest, dass es sich um ein betrügerisches Schneeball-System gehandelt hat.“ Zudem habe offenbar kein Anleger juristisch gesehen Eigentum an Containern erworben. Das führt laut Anwalt dazu, dass die Anleger im Insolvenzverfahren sehr wahrscheinlich leer ausgehen werden.

Mehr noch, neben dem Totalverlust ihres Kapitals, droht ihnen jetzt sogar weiterer Schaden. „Der Insolvenzverwalter kann bereits ausgezahlte Mieteinnahmen von den Anlegern zurückfordern, weil für die Zahlungen rechtlich kein Grund vorhanden war und ist.“

Den Schreiben liegt außerdem jeweils eine bereits vorausgefüllte Forderungsanmeldung bei, die von den Anlegern unterzeichnet werden soll. Damit verzichten sie auch auf bestimmte Rechte. Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt rät deshalb dringend davon ab, die vorgefertigten Formulare zu unterschreiben. „Zum einen sollen die Anleger von der Geltendmachung von sogenannten Aussonderungsrechten abgehalten werden, zum anderen sind in die Vordrucke Forderungen eingetragen, die der Insolvenzverwalter nach eigener Aussage dann höchstwahrscheinlich bestreiten wird.“ Eine bestrittene Forderung wird laut Anwalt im Insolvenzverfahren aber gar nicht berücksichtigt. „Das heißt, die Anleger sehen kein Geld aus der Insolvenzmasse.“ Obendrein sind in den Formularen seiner Ansicht nach zu geringe Forderungen aufgelistet.

Anleger seien deshalb gut beraten, ihre Forderung individuell zur Insolvenztabelle anzumelden.

Die Prüfung der Ansprüche sei allerdings schwierig. Wegen der nicht vertraglich vereinbarten Rückkaufspreise für die Container sei auch die Höhe der Schadensersatzansprüche nicht leicht zu ermitteln.

Auch der Insolvenzverwalter habe inzwischen festgestellt, dass mindestens eine Million Container fehlen. „Sie existieren offenbar nur auf dem Papier“, sagt der Anwalt unter Bezug auf das Schreiben aus München. Daher sei abzusehen, dass die noch vorhandene Masse überhaupt nicht ausreiche, die Forderungen der Gläubiger zu begleichen. Der P&R-Insolvenzverwalter wolle die Ansprüche der Anleger aber ohnehin nicht anerkennen und begründet das eben mit der Feststellung, es sei kein Eigentum an den Containern erworben worden.

P&R-Anleger haben laut diesem BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt aber dennoch Chancen, ihr Kapital zu retten.

Es bestehen nach Ansicht des Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht Schadensersatzansprüche gegen den Vertrieb und gegen Anlageberater. Viele Banken und Sparkassen hätten ihren Kunden die P&R-Container-Direkt-Investments empfohlen. Dabei sei häufig nicht korrekt über Risiken aufgeklärt worden. „Wäre die vertragliche Konstellation von den Beratern auch nur oberflächlich geprüft worden, wäre sehr schnell klar gewesen, dass die Anleger tatsächlich überhaupt kein Eigentum an Containern erwerben“, sagt der Anwalt. Eine mangelhafte Plausibilitätsprüfung begründe Schadensersatzansprüche. Der hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt vertritt bereits zahlreiche Mandanten in dieser Sache.

Die Insolvenzen in der P&R-Gruppe aus Grünwald bei München können sich zum größten Anlageskandal der deutschen Geschichte entwickeln - noch weit vor Prokon und Göttinger Gruppe. Betroffen sind fast 55.000 Anleger, die zusammen wahrscheinlich bis zu 3,5 Milliarden Euro in Container investiert haben. Für mehrere zentrale Firmen des Anbieters von Direkt-Investments in Schiffscontainer sind Ende Juli die Insolvenzverfahren eröffnet worden. P&R-Anleger können jetzt bis Mitte September ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Für Ende Oktober ist die erste Gläubigerversammlung in München geplant.

Für Anleger, die dies alles in anwaltliche Hände legen wollen, übernehmen die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte dies gerne. Die Konditionen der Mandatierung sowie weitere Informationen rund um P&R, die Insolvenzen, die möglichen Gegner und das weitere Vorgehen, erfahren BSZ e.V. Fördermitglieder der Interessengemeinschaft P&R in einer kostenlosen Erstberatung.

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Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 16.08.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




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