Wenn der Verbraucher in Internet ein Paar Socken kauft, kann
er laut Gesetz unkompliziert und ohne Angabe von Gründen die Socken zurückgeben.
Investiert er dagegen ein paar Tausend Euro in eine Kapitalanlage, dann ist
nichts mehr mit Rücktritt und gesetzlichem Schutz. Da ist der mündige Bürger
für sein Tun und Handeln ganz alleine verantwortlich.
Die gute Nachricht:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken
geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen
festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich
Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das
betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre
zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende
Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung
von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert,
fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
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rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied
des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V.
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Interessengemeinschaft kann kostenlos und unverbindlich mittels
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
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glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.08.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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