Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom
29.06.2018 einen Anlageberater verurteilt, der Anlegerin die komplette Anlagesumme
zzgl. Agio zu ersetzen und die Anlegerin von sämtlichen Verpflichtungen aus
oder im Zusammenhang mit der Beteiligung an ihrer Anlage an der
GarantieHebelPlan 08 freizustellen. Im Gegenzug muss die Anlegerin die Rechte
aus ihrer Beteiligung an den Vermittler übertragen
In einem vergleichbaren Fall hat das Oberlandesgericht
München – Zivilsenate Augsburg – die Berufung eines Anlagevermittlers, der
ebenfalls verurteilt wurde, der von der hier berichtenden BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzlei vertretenen Anlegerin der GarantieHebelPlan 08 den
kompletten Schaden zu ersetzen, am 18.06.2018 verworfen.
Das Geschäftsmodell der Gesellschaft sah vor, Anlegergelder
in Kapitalanlagen wie Investmentfonds sowie britische bzw. fondsgebundene
Lebens- und Rentenversicherungen zu investieren. Indem die Investitionen neben
dem Eigenkapital auch durch Fremdkapital getätigt werden sollten
(Hebelgeschäft), sollten für die Anleger überdurchschnittliche Renditen erzielt
werden.
Die Investitionssumme konnten in diesem Zusammenhang
entweder sofort in voller Höhe oder ratierlich in Form eines monatlichen
Ratensparplans eingezahlt werden. Gerade bei Ratensparplänen haben Anleger
teilweise sehr hohe Einlagen im fünf- bis sechsstelligen Bereich gezeichnet,
die jedoch mit geringen monatlichen Raten über einen Zeitraum von bis zu 30
Jahre bespart werden sollten.
Im jetzt vom Landgericht Frankfurt entschiedenen Fall hat
sich die Anlegerin aufgrund einer Beratung im Jahre 2008 an der
GarantieHebelPlan 08 beteiligt. Die Anlegerin trägt vor, dass ihr die
Beteiligung als geeignet für die Altersvorsorge angepriesen wurde. Die
Anlegerin ist der Auffassung, im Vorfeld nicht ordnungsgemäß über Struktur und
Risiken der Kapitalanlage aufgeklärt worden zu sein.
Weiter ist die Anlegerin der Auffassung, insbesondere nicht
über das Totalverlustrisiko aufgeklärt worden zu sein
Weiter ist die Anlegerin der Auffassung, dass der
Emissionsprospekt zur streitgegenständlichen Beteiligung an der der
GarantieHebelPlan 08 wesentliche Fehler enthält, auf die sie im Rahmen der
Beratung nicht hingewiesen wurde.
Nach ständiger
Rechtsprechung gilt:
Der zwischen dem Anlageinteressenten und dem Anlageberater
zustande gekommene Auskunftsvertrag verpflichtet den Berater zu richtiger und
vollständiger Information über diejenigen tatsächlichen Umstände, die für den
Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind.
Das Landgericht Frankfurt kam nach Anhörung der Beteiligten
zu dem Ergebnis, dass genau diese Verpflichtungen im vorliegenden Fall von dem
Anlageberater verletzt wurden. Insbesondere – so das Landgericht – hätte die
Beteiligung nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.
Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, empfehlen
die Rechtsanwälte allen geschädigten Anlegern der GarantieHebelPlan 08, die
sich fehlerhaft beraten fühlen, umgehend rechtlichen Rat einzuholen. Die hier
berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte vertreten bereits eine Vielzahl
geschädigter Anleger im Zusammenhang mit deren Beteiligung an der
GarantieHebelPlan 08. Bereits in der Vergangenheit haben diese Rechtsanwälte
Urteile zu Gunsten geschädigter Anleger erwirkt.
Auch Anleger gegen die ihrerseits Forderungen seitens der
GarantieHebelPlan 08 geltend gemacht werden, sollten unverzüglich rechtlichen
Rat einholen und prüfen lassen, ob eine erfolgversprechende Verteidigung
möglich ist. Diese Kanzlei hat auch in derartigen Verfahren bereits Urteile zu
Gunsten von Anlegern erwirkt, mit denen die Forderungen der GarantieHebelPlan
08 abgewiesen wurden
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Garantiehebelplanfonds
haben sich durch die Berichterstattung
bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen
in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische
Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte
Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem
gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen
mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Beteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und
steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden
Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Garantiehebelplanfonds
vornehmen lasse.
Schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Garantiehebelplanfonds an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir
jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel verpassen
Sie wollen weiterhin informiert bleiben!
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Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Garantiehebelplanfonds
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Garantiehebelplanfonds kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
cllb
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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können sich hier in
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