Zweitmarktfonds massiv in der Krise. Trotz
Restrukturierungsmaßnahmen wird liquidiert. Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen,
müssen Sie jetzt handeln. Der Zweitmarktfonds, der sich an
Schiffsgesellschaften beteiligte, ist in der Krise. Trotz Restrukturierungsmaßnahmen
hat sich der Fonds bisher nicht erholen können und wird liquidiert.
Als Anleger müssen Sie
mit dem Totalverlust Ihres investierten Kapitals rechnen.
Mit dem genannten Fonds konnten sich Anleger an der „MCE
Zweite Zweitmarktportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG“ (MCE 02
Zweitmarktportfolio) beteiligen. Es handelt sich bei dem Fonds um einen
sogenannten Zweitmarktfonds. Die Gesellschaft beteiligte sich via Portfolio an
einer Vielzahl von Schiffsgesellschaften. Den Anlegern wurde durch die
Darstellung der Konzeption eine besondere Sicherheit suggeriert. Verstärkt
wurde diese Annahme durch vermeintlich besondere und sicherheitsorientierte
Auswahlkriterien.
Der Investitionsfokus lag dabei auf Containerschiffen der
Größen 1.000 bis 6.500 TEU, die durchschnittlich vier bis 12 Jahre alt sein
sollten. Ergänzend sollte sich die Gesellschaft an Tanker, Bulk-Carriern und
vereinzelt an kleineren oder größeren Containerschiffen, Spezialschiffen und
Mehrzweckfrachtern beteiligen. Das Investitionsvolumen wurde mit rund 27.2
Millionen Euro ausgewiesen. Laut Prospekt sollte der Fonds mindestens bis zum
31.12. 2020 laufen. Für diese Zeit wurde den Anlegern ein Vermögenszuwachs nach
Steuern von jährlich sechs bis acht Prozent prognostiziert, gemessen am
Beteiligungskapital.
Dieses Ziel wird die
Gesellschaft definitiv nicht erreichen. Sie hat sich verspekuliert.
In Anbetracht, dass die Beteiligung im Jahr 2008 aufgelegt
wurde und unmittelbarer Bezug zum Schiffsmarkt bestand, hätte seinerzeit
bereits erkannt werden müssen, dass der Erfolg ausbleiben würde. Der negative
Effekt wurde verschlimmert, weil der Schwerpunkt des Portfolios überwiegend auf
Containerschiffen lag. Zum einen widersprach das der breiten Streuung und zum
anderen war zum Zeitpunkt der Konzeptionsaufstellung absehbar, dass besonders
dieser Schiffsmarktbereich von den Folgen der Überkapazitäten betroffen sein
wird.
Die Anleger wurden zudem aufgefordert bei
Restrukturierungsmaßnahmen mitzuwirken. Sie wurden bedrängt, Kapital
nachzuschießen. Um den Druck auf die Anleger zu erhöhen, wurde ihnen bei
Nichtleistung mit persönlichen Konsequenzen gedroht, was schlichtweg unseriös
ist.
Die hier berichtenden BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte beraten
und vertreten geschädigte Anleger, die die Beteiligungsgesellschaft „MCE 01
Zweitmarktportfolio IC 2“ gezeichnet haben. Nicht nur gegen die beratenden
Banken, sondern auch gegen die sogenannten Gründungsgesellschafter des Fonds,
weil der Zeichnungsprospekt fehlerhaft ist.
Die diesen Rechtsanwälten bekannten Zeichnungsempfehlungen
der Banken erfolgten ab 2008, also zu einem Zeitpunkt, als auch das
Charterratenniveau wegen der angewachsenen Übertonnage seinen steilen Sinkflug
begann. Es war bereits klar absehbar, dass sich die Charterraten so schnell
nicht wieder wird erholen werden. Im Gegenteil, sie mussten weiter fallen. Gleichwohl
wurde in zahlreichen den Anwälten bekannten Beratungssituationen behauptet, die
Beteiligung „MCE 01 Zweitmarktportfolio IC 2“ sei ein solides, sicheres
Investment, das darüber hinaus attraktive Renditen verspreche. Die zahlreichen
konkret bestehenden Risiken und Besonderheiten, die konkrete Absehbarkeit des
Eintritts der Risiken, die hohen Weichkosten der Beteiligung, die nicht
werthaltig in den Fonds flossen, oder die Tatsache, dass hinter dem Rücken der
Anleger hohe Provisionen an den Vertrieb flossen, um dieses Investment „in den
Markt zu drücken“.
So ließen die
beratenden Banken ihre Kunden sehenden Auges in einen zusammenbrechenden Markt
investieren.
Auch der Fondsprospekt selbst ist wenig erhellend im
Hinblick auf die konkret bestehenden Risiken und die prekäre Marktsituation.
Für das Fondsportfolio wurde angesichts der damaligen Marktaussichten mit
völlig unrealistischen Einnahmen kalkuliert. Zudem wurde auch im Fondsprospekt
nicht auf die zahlreichen, konkret bestehende Risiken im Zusammenhang mit der
Investition hingewiesen.
Prospektfehler
ermöglichen eine sogenannte Prospekthaftungsklage.
Sie können jetzt gemeinsam mit anderen Anlegern klagen, was
die Kosten deutlich verringert. Die hier berichtenden BSZ e.V.
Anlegerschutzanwälte haben für Prospekthaftungsklagen eine besondere Strategie
entwickelt, mit der wir die Kosten für jeden Anleger auf unter zehn Prozent
seiner Beteiligungshöhe reduzieren können.
Darin enthalten sind Gerichts- und eigene Anwaltskosten im
Klageverfahren sowie die Kosten für die Beteiligung an dem von diesen
Rechtsanwälten initiierten Kapitalanleger-Musterverfahren (KapMuG) vor dem
Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg.
Diese Rechtsanwälte vertreten bereits in anderen
KapMuG-Verfahren gegen verschiedene Fonds bzw. deren Verantwortliche weit über
1.000 Anleger und die jeweiligen Musterkläger. Aufgrund der nachgewiesenen
Expertise dieser Rechtsanwälte haben die Oberlandesgerichte jeweils den
Musterkläger in verschiedenen Verfahren aus dem Kreis derer Mandanten
ausgewählt.
Wenn Sie Ihr Kapital retten wollen, müssen Sie jetzt
handeln. Auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung des Fonds verjähren
unwiderruflich alle Ansprüche.
Zögern Sie daher nicht, sich Rechtsrat einzuholen. Die BSZ
e.V. Anlegerschutzanwälte prüfen für Sie im Rahmen einer kostenfreien
Erstberatung Ihre Möglichkeiten zu Durchsetzung von Schadensersatzansprüche
Bei den unterschiedlichen
BSZ e.V. Interessengemeinschaften haben sich durch die tägliche Berichterstattung
bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch hochqualifizierte BSZ
e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen
in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische
Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte
Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem
gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen
mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung
in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Beteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und
steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden
Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft MCE
Zweitmarktportfolio vornehmen lasse.
Schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MCE Zweitmarktportfolio an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung bieten wir
jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel verpassen
Sie wollen weiterhin informiert bleiben!
Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft MCE Zweitmarktportfolio an!
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V.
Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der
Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied
des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft MCE Zweitmarktportfolio anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf MCE Zweitmarktportfolio kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
hh
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
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