Geschädigte Anleger können sich über leere Briefkästen nicht
beklagen. In immer kürzeren Abständen sind dort nämlich unaufgefordert
Werbeschreiben um Mandate zu finden. Noch ehe die Anleger richtig gemerkt
haben, dass bei Ihrer Anlage eventuell ein Problem besteht werden sie von einer Welle von
Klientenwerbung überschwemmt.
Immer wenn bei notleidenden Kapitalanlagen wie zum Beispiel
bei Schiffsfonds, oder Container Investments viele Anleger betroffen sind, ist
zu beobachten, wie die Akquisemaschine vieler Rechtsanwälte angeworfen wird. Sogenannte
"Experten" wollen da mittels Briefwerbung angeblich wichtige
Mitteilungen den Besuchern zugänglich machen.
Es sind oft die gleichen Kanzleien die bei größeren
Schadensfällen Betroffene mit angeblich
wichtigen Informationen bombardieren. Entgegen dem vermittelten
Eindruck, man teile selbstlos wichtige Erkenntnisse im Interesse der
Geschädigten mit, handelt es sich auch bei diesen Briefen um nichts anderes als den Versuch der Akquise
möglichst vieler weiterer Mandanten.
Der BSZ e.V. kennt
keine Anwaltskanzlei die solche kostenintensiven Mailingaktionen aus Nächstenliebe durchführt.
Also Vorsicht!
Das Versprechen, schneller und erfolgreicher Hilfe bei der
Wiedererlangung verlorenen Kapitals, soll lediglich den Anleger zum Mandanten
machen. Niemand wird Schaden erleiden,
der einer solchen Aufforderung die Gefolgschaft verweigert.
Oft melden sich Anleger bei dem
BSZ e.V. die solche Werbung mit vollmundigen Ankündigungen erhalten hatten, im
nach hinein aber feststellen mussten, dass keine der Aussagen erfüllt werden konnte. Ein marktschreierisches Auftreten war schon
früher nicht unbedingt ein verlässlicher Hinweis auf Kompetenz und Erfahrung
und ist es auch nach dem partiellen Wegfall des Werbeverbots für Rechtsanwälte
nicht.
Der rechtliche Erfolg basiert auf einer gründlichen Vorbereitung jedes
einzelnen Rechtsstreits, die Wochen in Anspruch nimmt und nicht nur Tage.
- Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein
e.V. rät zur Vorsicht: Um keine teure Überraschung zu erleben, sollte man
bedenken, dass renommierte Anlegerschutzanwälte in der Regel nicht zum
Nulltarif arbeiten! So ist es auch nicht verwunderlich, dass diese „0 Euro
Helfer“ außer ihrer blumenreichen Beschreibung der eigenen guten Absichten
und die der ach so schlechten Mitbewerber oft nichts anzubieten haben.
Es ist durchaus richtig und
absolut notwendig, dass Anlegerschutzanwälte und Anlegerschutzvereine mit einer
breiten Öffentlichkeitsarbeit, an Kapitalanleger, auf Gefahren und mögliche
Schieflagen von Kapitalanlagen hinweisen. Jedem
Anleger, der bezüglich seiner Kapitalanlage Probleme hat, kann man nur
empfehlen, möglichst frühzeitig einen Anwalt aufzusuchen bzw. einer BSZ
Interessengemeinschaft beizutreten. Ein zu langes Zuwarten des Anlegers kann
letztendlich zu einem Rechtsverlust führen, der nicht eingetreten wäre, wenn er
rechtzeitig den Anwalt aufgesucht hätte bzw. sich entsprechende Informationen
beschafft hätte.
Die wenigsten Ratsuchenden haben ein
rechtswissenschaftliches Studium absolviert welches sie in die Lage versetzen
würde, die Qualifikation eines Rechtsanwalts
mit anderen Rechtsanwälten zu
vergleichen.
- Die
BSZ® e.V. Interessengemeinschaften vermitteln vertrauen in die
Qualitätsstandards einer Marke und erleichtert damit die schwierige
Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen. Eine der zentralen
Feststellungen in der nun 20-jährigen Tätigkeit des BSZ® e.V. besteht
darin, dass es einen echten und dringenden Bedarf gibt, das Vertrauen der
Rechtsuchenden in die anwaltliche Rechtsberatung zu stärken.
Die anwaltliche
Dienstleistung ist ähnlich wie die ärztliche Leistung für viele Menschen von sehr hoher und nicht selten
existenzieller Bedeutung.
Solche Leistungen können erfolgreich nur erbracht werden,
wenn Kompetenz und Vertrauen zu einer für den Recht- und Ratsuchenden nachvollziehbaren Einheit werden.
Die Marke BSZ® schöpft Ihre Kraft aus dem Kollektiv ihrer
Mitglieder. Dass dies auf jeden einzelnen über BSZ® e.V. gefundenen
Rechtsanwalt übertragbar ist, ergibt sich daraus, dass das Kollektiv der Gruppe
immer klüger ist als jedes einzelne Mitglied darin. Obwohl die
Mitgliedskanzleien ohne zentrale Steuerung von Kanzlei zu Kanzlei in
Interaktion treten, gelingt der Gemeinschaft auch die Lösung schwierigster
komplexer Rechtsprobleme.
Mit dieser ,,Weisheit der Gemeinschaft" kann jede einzelne
Mitgliedskanzlei ihre Entscheidungsprozesse zum Wohle der Mandanten optimieren.
Keine noch so große Law-Firm, kann mehr wissen, als die Summe der vielen
Mitglieder. Die Voraussetzungen dafür sind gegeben weil: Es sich bei den bei
BSZ® e.V. Vertrauensanwälten um eine
heterogene Gruppe mit unterschiedlicher Rechtsausrichtung handelt. Die
Mitglieder vollkommen unabhängig von einander sind. Die Marke BSZ® diese kollektive Intelligenz
nach außen transportiert damit Rechtsuchende davon profitieren können.
Für Mandanten ist es
oft nicht einfach festzustellen, ob ihr Anwalt einen guten Job macht oder
nicht.
- Wenn
die Erwartungen des Mandanten nicht so verlaufen wie er sich das
vorgestellt hat, muss die Schuld nicht unbedingt bei dem Anwalt
liegen. Wer mit seinem Anwalt unzufrieden ist, sollte zunächst
darüber mit ihm sprechen. In vielen Fällen liegt das Problem nur in einer
mangelnden Kommunikation.
Es gibt aber auch Anwälte die auf die Beschwerden ihrer
Mandanten sauer reagieren und nicht bereit sind mit dem Mandanten darüber zu
reden. Da ist in der Regel dann der Zeitpunkt gekommen, zu überlegen eine
zweite Meinung einzuholen.
Holen Sie eine zweite
Meinung ein.
- Wenn
Sie ernsthafte Zweifel daran haben, dass ihr Fall richtig bearbeitet wird,
ist es an der Zeit eine zweite Meinung einzuholen.
- Zweite
Meinungen sind in der Relation zum eventuell im Raum stehenden
wirtschaftlichen Schaden relativ preiswert.
- Je
nach Umfang wird ein Anwalt zwischen 2 bis 5 Stunden benötigen um die ihm
vorgelegten Informationen zu sichten und zu überprüfen.
- Je
mehr Informationen Sie dem zweiten Anwalt geben, desto besser können sie
darüber beraten werden, ob Ihr Fall richtig behandelt wird oder ob etwas
anders gemacht werden kann.
Berücksichtigt sollte
aber stets werden, dass keine zwei Anwälte einen bestimmten Fall gleich
behandeln.
Aber offensichtliche handwerkliche Fehler oder falsche
Rechtseinschätzungen können schon erkannt werden. Die zweite Meinung ist immer
eine oberflächliche Überprüfung und keinesfalls eine umfassende Analyse.
Ein altbekannter
Spruch lautet: "Zwei Juristen, drei Meinungen."
Für das Bank- und Kapitalmarktrecht gilt diese Weisheit
aufgrund der Vielschichtigkeit und starken Entwicklung des Rechtsgebiets umso
mehr. Ausgesuchte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien bieten Mandanten, die sich
bereits in einem bestehenden Mandatsverhältnis befinden, eine Zweitmeinung zu
ihrem Rechtsfall oder ihrem Problem an.
- Für
die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied
des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Zweite Meinung anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V.
Interessengemeinschaft Zweite Meinung kann kostenlos und unverbindlich
mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ
e.V. angefordert werden
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071- 9816829
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den
Beitrag vom 17.07. 2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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