Der BSZ e.V. berichtet auf seiner Internetseite www.fachanwalt-hotline.eu beinahe täglich über den Fall P&R
Container. Nachstehend geben wir Ihnen mit freundlicher Empfehlung des Autors
den aktuellen Bericht vom 05. 05.2018 auf www.investmentcheck.de wieder:
Gebrauchtcontainer als
neu verkauft. Bei P&R mehren sich strafrechtlich relevante Vorwürfe.
06.05.2018 • Aufwändige Kleinarbeit bei der Bestandsaufnahme
als höfliche Umschreibung für Chaos haben die vorläufigen Insolvenzverwalter
von P&R bereits bestätigt. Allerdings stellt sich zunehmend die Frage, ob
nicht mehr als reine Schlamperei vorliegt. Denn offenbar wurden Anlegern sogar
gebrauchte Container als Neuware angedreht.
Abgrenzung.
Das Geschäft der drei P&R-Unternehmen, die im März
Insolvenzanträge stellten, unterscheidet sich durch den Zustand der Container
und den Rückkaufsbedingungen. Während die P&R Container Leasing GmbH ihren
Investoren die Rückkaufspreise garantierte, haben die beiden anderen Anbieter
den Wert der Container nur in Aussicht gestellt. Wenn es sich bei diesen
Angeboten um gebrauchte Boxen handelte, wurde das Geschäft über die P&R
Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH abgewickelt. Die P&R
Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH bot hingegen nur neue Stahlboxen an.
Neuware.
Aufgrund der Abgrenzung innerhalb des P&R-Konzerns sind
gewisse Rückschlüsse auf den Anteil von Neutonnage und Gebrauchtboxen möglich.
Konkrete Zahlen in einer Leistungsbilanz hat P&R leider nie veröffentlicht.
Deshalb ist ein Hinweis im Jahresabschluss 2015 der P&R Container
Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH das Konkreteste, um gewisse Rückschlüsse zu
ziehen: „Die Umsatzerlöse erhöhten sich von T€ 381.584 im Vorjahr auf T€
610.677 im Geschäftsjahr. Dies entspricht einer Steigerung um 60,0%. Die
Ursache hierfür war die stärkere Nachfrage nach den von der Gesellschaft
vertriebenen Neucontainern in Abgrenzung zu den Geschäftsmodellen der anderen
operativ tätigen P&R-Gesellschaften.“ Die Anleger beziehungsweise deren
Berater haben also begriffen, dass damals neue Container in China zu historisch
günstigen Preisen bestellt werden konnten. Die Umsatzerlöse der beiden anderen
Gesellschaften sanken 2015 um rund 20 Prozent.
Zwischenschritte.
Um nun das von P&R in 2015 an Investoren verkaufte
Gesamtvolumen in Höhe von 831 Millionen Euro auf den Anteil an Neuware und
Gebrauchtware aufzuteilen, reichen die einzelnen Umsatzangaben nicht. Denn alle
drei Unternehmen haben einen Konzernumsatz von 1,26 Milliarden Euro verbucht.
Darin enthalten sind neben den Verkäufen an Anleger auch die Rückkäufe von
Altanlegern. Also ist bei der üblichen Laufzeit von fünf Jahren ein Blick in
die Umsätze 2010 notwendig. Damals wurden vor allem Gebrauchtcontainer
verkauft, weshalb die Umsätze der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs
GmbH mit 81,4 Millionen Euro extrem gering ausfielen. Ergo: In den 610,7
Millionen Euro Umsatz 2015 können nur geringe Rückkäufe enthalten sein, weshalb
das Gros auf Neuverkäufe an Investoren entfallen sein muss.
Containereinkauf.
Richtig spannend wird es nun, wenn die Finanzzahlen der
P&R Equipment & Finance Corp. im schweizerischen Zug einbezogen werden.
Denn dort war entgegen der in Deutschland stark gestiegenen Nachfrage nach
neuen Stahlbehältern ein deutlicher Rückgang beim Containereinkauf zu
beobachten. Statt 212,5 Millionen Euro in 2014 wurden ein Jahr später nur noch
146 Millionen Euro ausgegeben. Selbst wenn man dabei unterstellt, dass alle
eingekauften Container wirklich neu waren und P&R beim Weiterverkauf an
Anleger deutliche Aufschläge vornahm, bleibt eine eklatante Lücke von mehreren
hundert Millionen Euro. Ergo: Nicht alle Anleger, die 2015 einen neuen
Container bezahlten, haben auch einen neuen Container erhalten! Und die Höhe
der Differenz spricht für weit über 100.000 Standardboxen, die allein in diesem
Jahr fehlen.
2016.
Leider haben die bis Ende 2016 aktiven P&R-Unternehmen
ihre 16er Jahresabschlüsse bis heute nicht veröffentlicht. Deshalb ist eine
Aufteilung der 740 Millionen Euro Platzierungsumsatz auf Neu- und Gebrauchtware
nur grob möglich. Nach den Angebotsnummern boten mit 298 bis 302 immerhin fünf
neue Boxen an, während die Offerten 1114 bis 1120 gebrauchte Ware enthielten.
Gleichmäßige Beträge unterstellt (5/12), wären über 300 Millionen Euro neue
Standardbehälter verkauft worden, während die P&R Equipment & Finance
Corp. nur Container im Wert von 64,5 Millionen Euro einkaufte. Wirtschaftlich
war das kompletter Unsinn, da in diesem Jahr der Containermarkt historisch fast
einmalige Einkaufsgelegenheiten bot.
Loipfinger’s Meinung.
Es wird höchste Zeit, dass der Staatsanwalt Ermittlungen zum
Verdacht der Untreue oder sogar Betrug aufnimmt. Zumindest ein gewisser Vorsatz
ist schon erkennbar, wenn Eigentumszertifikate nur auf Anforderung ausgestellt
wurden und diese dann noch eine unvollständige Containernummer enthalten. Auch
der für mich schon länger naheliegende Vorwurf des Schneeballsystems bekommt
zusätzliche Nahrung, wenn nicht so viele neue Container da waren wie
tatsächlich an Investoren verkauft wurden. Und die Frage der Eigentümerstellung
muss immer klarer mit einem Nein beantwortet werden. Damit sinken die Chancen
auf eine erfolgreiche Absonderung der Container von der Insolvenzmasse.
Link zum Beitrag: http://www.investmentcheck.de/?nv=5814&id=3741
Im neu erschienen Buch
„Achtung, Anlegerfallen!“
ist ab Seite 221 einiges zu P&R zu lesen. Seit
27.02.2018 ist das neue Buch „Achtung, Anlegerfallen!“ von
investmentcheck-Herausgeber Stefan Loipfinger im Buchhandel erhältlich. Es zeigt auch für Laien verständlich die
Fallstricke der verbal einfallsreichen und immer komplexeren Kreationen von
Banken und Versicherungen auf.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche
Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch drei hochqualifizierte
BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien
verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und
praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine
qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden
Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen
mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen
Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen
Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen
Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche
und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus
ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V.
Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind
oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne
der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V.
Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container
verpassen
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Dann melden Sie sich hier zur BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Investments an!
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Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V.
verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern
bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne
Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R
Container-Investments anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann
kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch
per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
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Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
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Weitere Beiträge zu diesem Fall können Sie hier lesen: http://bit.ly/2IpGWGO
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Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und
glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir
gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier
aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
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